Bio-Lebensmittel als Beitrag für eine nachhaltige Ernährung?


Fachbuch, 2013

56 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen von Bio-Lebensmitteln
2.1 Rechtliche Grundlagen
2.2 Das gesetzliche Bio-Siegel/Logo
2.3 Kontrolle und Zertifizierung
2.4 Die Öko-Anbauverbände
2.5 Ökologischer/biologischer Landbau
2.6 Bio-Lebensmittel verarbeitende Betriebe

3 Zum Verständnis des Konzepts der Nachhaltigkeit
3.1 Internationales Konzept der Nachhaltigkeit
3.2 Gesellschaftliche Leitbilder zur Nachhaltigkeit auf nationaler und regionaler Ebene

4 Nachhaltige Ernährung und Ernährungsökologie

5 Das Modell der vier Dimensionen nachhaltiger Ernährung

6 Bio-Lebensmittel unter Betrachtung der vier Dimensionen nachhaltiger Ernährung
6.1 Ökonomische Dimension
6.1.1 Marktanteile ökologischer Betriebe
6.1.2 Preisgestaltung und -entwicklung von Lebensmitteln
6.1.3 Warum sind Bio-Lebensmittel teurer als konventionelle Lebensmittel?
6.1.4 Regionale/Lokale Vermarktungsnetze für Bio-Lebensmittel
6.1.5 Gute ökologische Herstellungspraxis
6.2 Gesundheitliche Dimension
6.2.1 Ernährungsphysiologische Qualität von Bio-Lebensmitteln
6.2.2 Nitratgehalt
6.2.3 Mykotoxingehalt
6.2.4 Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln
6.2.5 Mikrobiologische Qualität von Fleischerzeugnissen
6.2.6 Rückstände von Tierarzneimitteln
6.3 Ökologische Dimension
6.3.1 Beispiele für nachhaltiges Handeln im ökologischen Landbau
6.3.1.1 Viren als Pflanzenschutzmittel
6.3.1.1.1 Baculoviren
6.3.1.1.2 Apfelwicklergranulovirus (CpGV)
6.3.1.2 Weitere biologische Pflanzenschutzmittel
6.3.1.3 Bodenfruchtbarkeit und Düngung
6.3.1.4 Fruchtfolge und mechanische Unkrautregulierung
6.3.1.5 Biodiversität und Agrobiodiversität
6.3.2 Ökologische/biologische Tierhaltung
6.3.3 Emissions-, Ressourcen- und Energieverbrauch
6.4 Soziale Dimension
6.4.1 Einfluss der Politik auf die Bio-Wirtschaft
6.4.2 Genetisch veränderte Organismen (GVO)
6.4.3 Fairer Handel
6.4.4 Innovative Bio-Betriebe
6.4.4.1 Schulbauernhöfe
6.4.4.2 Soziale Landwirtschaft (Social Farming)

7 Fazit

8 Abbildungsverzeichnis

9 Tabellenverzeichnis

10 Literaturverzeichnis

11 Internetquellen

1 Einleitung

Das Ernährungsverhalten der Menschen in den Industrieländern hat sich gewandelt. Ging es noch vor 50 Jahren in vielen Industrieländern um die bloße Ernährungs­sicherung, so besteht heutzutage ein breites Angebot an Lebens­mitteln, das in dieser Vielfalt nie zuvor da gewesen ist. Ermöglicht wird dies durch eine hoch effiziente Landwirtschaft und einer modernen Lebensmittelindustrie. Doch der gestiegene Bedarf an Lebensmitteln kann fast ausschließlich durch Massen­produktion gedeckt werden. Dies hat unkalkulierbare Auswirkungen auf die Natur und den Menschen. Bodenerosion, Trinkwasser­belastung, Pflanzenschutz- und Arznei­mittel­rückstände, Massentier­haltung, Zentralisierung und Konzentrierung von Betrieben sowie schlechte Arbeits­bedingungen in den Entwicklungsländern sind nur einige Folgen der Massenproduktion von Lebensmitteln. Aufgrund der nur schwer abzuschätzenden Langzeit­folgen und der Gefahr, dass zukünftige Generationen diesen Wohlstand nicht mehr ausschöpfen können und des gegenwärtigen Raubbaus an der Natur hat sich das Leitbild einer nachhaltigen Ernährung entwickelt. Dieses Leitbild wird durch verschiedene Modelle erklärt beziehungsweise ergänzt, in dem die positiven Auswirkungen einer nachhaltigen Ernährungsweise beziehungsweise die negativen Folgen der Produktion auf Masse in den verschiedenen Bereichen wie, der Gesellschaft, Natur, Wirtschaft, Politik und des einzelnen Menschen analysiert werden kann.

Spätestens seit der ersten Öko-Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 im Jahre 1991 sind Bio-Lebensmittel fest im europäischen Markt integriert. Dies hat zu zahlreichen wissen­schaftlichen Aktivitäten geführt, um die Frage zu beantworten, wodurch sich Bio-Lebensmittel von konventionell hergestellten Lebensmitteln unterscheiden. (Mayer-Miebach, 2010)

Ob Bio-Lebensmittel ernährungsphysiologisch wertvoller sind oder im Sinne des Leitbildes einer nachhaltigen Ernährung ökonomisch, soziale und/oder ökologische Auswirkungen haben, soll in dieser Arbeit anhand eines ausgewählten Modells näher recherchiert werden.

2 Grundlagen von Bio-Lebensmitteln

Die Vorsilbe „Bio-“ bedeutet gemeinhin, dass etwas Naturgemäßes beziehungsweise natürliches mit einem Produkt in Verbindung steht. Bio-Lebensmittel sind ökolo­gische/biologische Produkte, die prinzipiell ökologisch angebaut werden oder sich durch eine artgerechte Tierhaltung auszeichnen. Ein ökologisches Produkt hebt sich im Allgemeinen von einem konventionellen Produkt dadurch ab, dass bei gleichem Gebrauchs­nutzen das ökologische Produkt bei der Verwendung, Herstellung und Entsorgung eine geringere Umweltbelastung erzeugt. (Faltins, 2010)

2.1 Rechtliche Grundlagen

Die Zusätze „Bio“ oder „Öko“ sind in der gesamten Europäischen Union gesetzlich geschützt. Alle Bio-Lebensmittel, die unter dieser Bezeichnung auf den Markt kommen, müssen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dies umfasst nicht nur deren Erzeugung, sondern die gesamte Produktionskette. (Faltins, 2010)

Um einen Mindeststandard bei Bio-Lebensmitteln zu garantieren, gelten für alle Betriebe der Produktionskette strenge Anforderungen. Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kenn­zeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen legt den Gesetzesrahmen für alle Stufen des Vertriebs, der Produktion, der Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln fest. Diese Verordnung wird auch im allgemeinen Sprach­gebrauch EU-Öko-Verordnung oder kurz Öko-Verordnung genannt. Der Anwen­dungsbereich gilt für folgende Produkte: lebende oder unverarbeitete Erzeugnisse, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut und verarbeitete Lebensmittel. Aquakultur, Hefen, gesammelte Meeresalgen und Wildpflanzen gehören ebenfalls zum Anwendungsbereich. (Amtsblatt der Europäischen Union, 2007); (Europäische Kommission, II, 2012)

Eine Weiterführung der EU-Öko-Verordnung erfolgt durch die Durchführungs­verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008. In der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 sind die Durchführungsvorschriften zur Öko-Verordnung des Rates über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Produkten hinsichtlich der ökologischen Produktion, Kennzeich­nung und Kontrolle geregelt. Jedoch nicht in den Bereichen, in denen die EU-Öko-Verordnung anders verordnet wurde. (BMELV, V, 2012); (Europäische Kommission, II, 2012)

Die Regeln für Importe biologischer Erzeugnisse aus Drittländern werden in der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2008 geregelt. (Europäische Kommission, II, 2012)

Der Öko-Landbau wird zudem durch das Öko-Landbaugesetz vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358) ergänzt, welches der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates dient (Bundesministeriums der Justiz, 2008).

Des Weiteren existieren keine verbindlichen Verbandsrichtlinien, die über den gesetzlichen Mindeststandard der EG-Öko-Verordnung hinausgehen und somit die Teilnehmer berechtigen, das jeweilige Verbands-Logo zu nutzen (Planer, Gesetzliche Grundlagen des Öko-Landbaus, 2012); (Finsterer, 2012).

2.2 Das gesetzliche Bio-Siegel/Logo

Die Vergabe des Deutschen Bio-Siegels oder des EU-Bio-Logos richten sich nach den Kriterien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (BMELV, IV, 2012). Folgende Bedingungen müssen für eine Siegelvergabe erfüllt werden:

- Nur die Erzeuger-, Verarbeitungs- und Importunternehmen, die die gesetz­lichen Bestimmungen nach geltendem EU-Recht ( siehe Kapitel 2.1) erfüllen und sich einer regelmäßigen Kontrolle unterziehen, können Lebensmittel mit dem Vorsatz „Bio“ oder „Öko“ verkaufen beziehungsweise das Deutsche Bio-Siegel oder das EU-Bio-Logo auf ihren Produkten abbilden.
- Ein Bio-Lebensmittel muss mindestens zu 95 Prozent aus Zutaten ökologischer Landwirtschaft bestehen. Im Rahmen von streng geregelten Ausnahmen dürfen Zutaten nicht-ökologischen Ursprungs bis zu einem Anteil von maximal 5 Prozent enthalten sein.
- Bei der Produktkennzeichnung muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle vermerkt sein. Die Codenummer lautet: DE-ÖKO-000, wobei „DE“ für Deutschland und „000“ für die Kennziffer der jeweiligen Kontrollstelle steht. (BMELV, IV, 2012)

Auf nationaler Ebene wurde in Deutschland im Jahre 2001 vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ein eigenes Bio-Siegel (siehe Abbildung 1) auf Grundlage der EU-Öko-Verordnung erfolgreich eingeführt (Finsterer, 2012). Am 29. Mai 2012 wurde in Deutschland das 65.000. Bio-Produkt mit dem Deutschen Bio-Siegel gekennzeichnet. 4.080 Firmen entschieden sich seit dem Jahre 2001, das Bio-Siegel einzuführen. Der Bekanntheitsgrad des Bio-Siegels in der Bevölkerung liegt bei 87 Prozent. Somit ist das Siegel für die Unternehmen als einheitliches Instrument zur Kennzeichnung von Bio-Lebens­mitteln von hoher Bedeutung. Für die Konsu­menten schafft das Siegel Sicherheit, Trans­parenz und eine seriöse Orientierungshilfe im Zeichen­dschungel der Öko-Wirtschaft. (BMELV, IV, 2012)

Abbildung 1: Deutsches Bio-Siegel

(BMELV, I, 2012)

Auf supranationaler Ebene gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten ab dem 1. Juli 2012 ein neues, einheitliches EU-Bio-Logo (siehe Abbildung 2), welches verbindlich auf allen Bioprodukten abgebildet werden muss. Das neue EU-Bio-Logo garantiert, dass die damit gekennzeichneten Produkte gemäß der EU-Öko-Verordnung hergestellt worden sind. Das deutsche Bio-Siegel bleibt weiterhin bestehen. Sowohl das EU-Bio-Logo als auch das deutsche Bio-Siegel können durch privatwirtschaftliche Logos wie die der deutschen Anbauverbände ergänzt werden. (BMELV, I, 2012)

Abbildung 2: EU-Bio-Logo

(Europäische Kommission, II, 2012)

2.3 Kontrolle und Zertifizierung

Zur Sicherung der EG-Öko-Verordnung existiert ein strenges Kontrollsystem, das bei jedem Schritt der Produktkette durchgeführt wird (Europäische Kommission, III, 2012). Somit müssen sich alle Betriebe, die unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeug­­­nisse, Lebensmittel, Futtermittel, Saatgut erzeugen oder ökologische Produkte herstellen, anbauen, aufbereiten lagern oder importieren, einem Kontroll­verfahren unterziehen (BLE, II, 2012). Diese Betriebe müssen sich in dem Bundes­land, in dem sie ansässig sind, bei einer anerkannten Kontrollstelle anmelden. Die Kontrollstellen selbst sind in der Regel private Unternehmungen, die von den lokal zuständigen Behörden akkreditiert und kontrolliert werden. Die Kosten muss jeder Betrieb selbst tragen, wobei das Preis-Leistungs-Verhältnis unter den Kontrollstellen variiert. Die Kontrollstandards, nach denen geprüft wird, sind jedoch überall gleich (BLE, I, 2011). Zur Vereinfachung der Kontrollen müssen alle Bio-Unternehmen über ihre Erzeugnisse und verwendeten Betriebsmittel genau Buch führen. Bio-Lebensmittel müssen vom Erzeuger bis zum Händler schriftlich rückverfolgbar sein. (BMELV, IV, 2012) Die Kontrollen erfolgen mindestens einmal im Jahr und werden im Vorfeld angemeldet. Zudem werden unangemeldete Stichproben­kontrollen durch­geführt. Bei Regelverletzungen oder Unregelmäßigkeiten werden die Betriebe mit Geldstrafen bestraft, Auflagen und den dazugehörigen kostenpflichtigen Nach­kontrollen bis hin zur Aberkennung der Bezeichnung Öko-Betrieb. (BLE, I, 2011); (Europäische Kommission, III, 2012)

Neben den Prüfungen der Bio-Kontrollstellen müssen sich die Unternehmen ebenfalls den futter- und lebensmittelrechtlich in Deutschland vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen. (BMELV, IV, 2012)

2.4 Die Öko-Anbauverbände

Die Öko-Anbauverbände etablierten sich bereits vor der ersten gesetzlichen Regelung für den Anbau und Herstellung von Bio-Lebensmitteln in Europa im Jahre 1992. Landwirte und Produzenten stehen dabei in einem Vertragsverhältnis mit einem bestimmten Verband und verpflichten sich darin zur Einhaltung der jeweiligen Verbandsrichtlinien. Die Verbandsrichtlinien der Öko-Anbauverbände setzen unter­schiedliche Schwerpunkte, die exemplarisch in Tabelle 1 aufgezeigt werden. Die gesetzlichen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung werden in den jeweiligen Verbandsrichtlinien in der Regel deutlich übertroffen. Wenn alle Permissen erfüllt sind, kann das Produkt mit dem jeweiligen Siegel des Öko-Anbauverbandes (siehe Tabelle 1) versehen werden. Die Kontrolle erfolgt durch die Verbände in regelmäßigen Abständen. (Öko-Fair, 2012) Nach der EU-Öko-Verordnung dürfen die Produzenten und Landwirte ihre Unternehmen auch nur partiell ökologisch ausrichten. Nach den Vorgaben der Öko-Verbände ist dies nicht möglich, da ein ganzheitliches System der ökologischen Bewirtschaftung und/oder Produktion von Bio-Lebensmitteln verfolgt wird. Der Kreislauf von Boden, Pflanze und Tier soll im gesamten Betrieb gewahrt werden. In Deutschland arbeiten bereits rund 70 Prozent aller Öko-Landwirte nach den Richtlinien eines Öko-Anbauverbandes. (Stiftung Warentest, 2010)

Tabelle 1: Siegel und Schwerpunkte verschiedener Öko-Anbauverbände (Stiftung Warentest, 2010)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.5 Ökologischer/biologischer Landbau

In Deutschland hat sich die anthroposophisch geprägte und biologisch-dynamische Wirtschafts­weise durch die biologisch-dynamische (Demeter) und organisch-biologische Landwirtschaft (Bioland) entwickelt. Beide existieren seit den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts und haben bis heute Bestand (Planer, 2010). Das Hauptziel der ökologischen beziehungsweise biologischen Landwirtschaft ist es, das Land nachhaltig zu bewirtschaften und dabei die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten und zusätzlich Ressourcen zu schonen (Faltins, 2010).

Der ökologische Landbau begreift die Landwirtschaft als ganzheitliches System aus Menschen, Tieren, Boden und Pflanzen. Der Betreiber bewirtschaftet seinen Betrieb in diesem System als eine Art Betriebskreislauf (siehe Abbildung 3), in dem der Landwirt nur wenig oder gar keine Hilfsmittel (Dünger, Pflanzenschutzmittel, Antibiotika bei Tieren) hinzufügt (Meyer, 2012). Ackerbau und Viehzucht sollten dabei miteinander gekoppelt sein, sodass neben Verkaufsfrüchten auch das Viehfutter aus eigener Bewirtschaftung stammt. Tierischer Kot und pflanzliche Abfälle werden auf die Ackerfläche zurückgeführt, sodass der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit gewähr­leistet ist. (Ökolandbau, I, 2012) Die Tierzahl darf in einem ökologischen Betrieb nur so hoch sein, dass maximal 170 Kilogramm Stickstoff per Anno und Hektar anfallen. So ist gewährleistet, dass es nicht zu einem Nährstoffüberschuss kommt, der das Grundwasser und die Umwelt belastet. Falls kein tierischer Kot vorhanden ist, muss dieser durch Leguminosen zur Düngung ausgeglichen werden. (BLE, I, 2011)

Abbildung 3: Betriebskreislauf einer ökologischen Landwirtschaft (Neuerburg & Padel, 1992)

Es bestehen folgende Prinzipien beziehungsweise Ziele für den ökologischen Landbau, die zum großen Teil durch das geltende EU-Recht (siehe Kapitel 2.1) oder ergänzend durch die jeweiligen Öko-Anbau­verbände geregelt sind:

- Weitestgehend geschlossene Betriebskreisläufe/Nährstoffkreisläufe
- Erhaltung und Anhebung der Bodenfruchtbarkeit
- Nutzung natürlicher Regelmechanismen
- Schonung und behutsame Behandlung natürlicher Ressourcen
- Energieeffiziente und nachhaltige Produktionsweisen
- Artgerechte und flächengebundene Tierhaltung
- Die natürlichen Lebensgrundlagen Wasser, Boden und Luft schützen
- Aktiver Arten- und Naturschutz
- Energie- und Rohstoffe schonen
- Erzeugung hochwertiger und gesunder Lebensmittel
- Arbeitsplätze erhalten
- Kein Einsatz von genetisch veränderten Organismen (GVO); (Ökolandbau, I, 2012); (Wilbois, 2010)

2.6 Bio-Lebensmittel verarbeitende Betriebe

Sobald ein Bioprodukt den Bauernhof verlässt, um in einem Lebensmittelbetrieb verarbeitet zu werden, muss bei jedem Produktionsprozess ebenfalls die EU-Öko-Verordnung (siehe 2.1) eingehalten werden. Die Lebensmittel verarbeitenden Betriebe und die vor- und nachgelagerten Betriebe wie Vermarkter und Lieferanten verfolgen dabei die gleichen Ziele, die Bereitstellung authentischer und frischer Bio-Lebens­mittel, die die Natur und deren Systeme anerkennen. (Europäische Kommission I, 2012). Dabei werden die Bio-Lebensmittel möglichst werterhaltend beziehungs­weise schonend verarbeitet. Die Öko-Anbauverbände entwickeln detaillierte Richtlinien für die Bio-Lebensmittelverarbeitung, in denen genau geregelt ist, welche Rohstoffe, Zusatzstoffe und Verfahrensweisen zulässig sind. Die EG-Rechts­vorschriften regeln den verarbeitenden Prozess, indem viele technisch notwen­dige Hilfsstoffe nicht zugelassen sind. (BLE, I, 2011)

Für die Bio-Lebensmittel verarbeitenden Betriebe gelten folgende drei grundsätzliche Prinzipien:

1. strenge Einschränkung der Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsmittel
2. strenge Einschränkung chemisch synthetisierter Zusatzstoffe
3. Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), (Europäische Kommission I, 2012)

Folgende Anforderungen müssen bei der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln nach geltendem EU-Recht (siehe Kapitel 2.1) erfüllt werden:

- „die Herstellung von Waren, die hauptsächlich landwirtschaftlichen Ursprungs sind
- die ausschließliche Verwendung von Inhaltsstoffen nicht landwirtschaftlichen Ursprungs, die von der Kommission oder den EU-Mitgliedsländern zugelassen worden sind
- die Verwendung einer sehr begrenzten Anzahl von Zusatzstoffen und Verar­beitungs­hilfsmitteln, die unter bestimmten Bedingungen von der Kommission zugelassen worden sind
- das Verbot von künstlichen Geschmacksverstärkern und Farbstoffen
- die Gewährleistung, dass biologische und nicht biologische Lebensmittel­inhaltsstoffe zu allen Zeiten getrennt gelagert, gehandhabt und verarbeitet werden“. (Europäische Kommission I, 2012); (Amtsblatt der Europäischen Union, 2007)

3 Zum Verständnis des Konzepts der Nachhaltigkeit

Beim Konzept der Nachhaltigkeit handelt es sich um ein Leitbild, welches ethische Entscheidungen beinhaltet und maßgeblich von Werturteilen geprägt ist (Erdmann, Sohr, Behrendt, & Kreibich, 2003).

3.1 Internationales Konzept der Nachhaltigkeit

Der Ursprung internationaler Diskussionen zum Konzept der nachhaltigen Entwick­lung ist der Abschlussbericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung im Jahre 1987 (Brundtland-Kommission) mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft“. Hierbei wurde die Nachhaltigkeit beziehungsweise nachhaltige Entwicklung definiert als: „eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigene Bedürfnisse nicht befriedigen können“ (Bauer, 2008).

Seit dem Gipfel von Rio de Janeiro im Jahre 1992, der von den Vereinten Nationen zu den Themen Umwelt und Entwicklung (UNCED) veranstaltet wurde, stehen das Prinzip der Nachhaltigkeit und das Konzept der nachhaltigen Entwicklung auf der Agenda internationaler Umwelt- und Entwicklungspolitiken. Hundertachtundsiebzig Staaten verpflichteten sich in der Riodeklaration, speziell in den Bereichen der Umwelt- und Entwicklungspolitik, zukünftig enger zusammenzuarbeiten. International gesehen beschreibt das Prinzip der Nachhaltigkeit das Bemühen der Weltgemein­schaft, allen Ländern und Völkern dieser Erde gleiche Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen und dabei gleichzeitig die Interessen nachfolgender Generationen zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird im Prinzip der Nachhaltigkeit der Erhalt natürlicher Lebens­­grundlagen zum zentralen Anliegen gemacht, da es ein bedeutsames globales Politikziel ist, eine Trendwende im Umwelt- und Ressourcenverbrauch der global vernetzten Weltwirtschaft einzuleiten. (Bauer, 2008)

3.2 Gesellschaftliche Leitbilder zur Nachhaltigkeit auf nationaler und regionaler Ebene

Der Begriff Nachhaltigkeit ist vielfältig in Verwendung und wird in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft, Gesellschaft und Politik verwendet, daher existieren verschiedene Definitionen, die sich aber nur im Detail voneinander unterscheiden (Schönberger & Brunner, 2005).

Das Wuppertal Institut[1] definiert den Begriff der Nachhaltigkeit wie folgt: „Nachhaltig ist eine Entwicklung, in der die Bedürfnisse heutiger Generationen befriedigt werden sollen, ohne die Lebensgrundlagen kommender Generationen zu gefährden.“ Das Wuppertal Institut nimmt mit dieser Definition die Position einer „starken Nach­haltigkeit“ ein. (Erdmann, Sohr, Behrendt, & Kreibich, 2003) Hierbei stehen die natürlichen Ressourcen im Vordergrund, da bei diesem Leitbild angenommen wird, dass das Naturkapital durch kein anderes Kapital, wie künstliches Kapital (z. B. Technik und Geld) oder Humankapital ersetzt werden kann (Gabler, 2012). Durch den Erklärungsversuch eines Umweltraumes versucht das Wuppertal Institut, ein ökologisches Nutzungskonzept in Zielwerte zu überführen, indem maximale Belas­tungsgrenzen des Naturverbrauches bestimmt werden (Erdmann, Sohr, Behrendt, & Kreibich, 2003).

Bei der „schwachen Nachhaltigkeit“ wird davon ausgegangen, dass das Naturkapital durch andere Formen des Kapitals substituiert werden kann (Gabler, 2012). Die Akademie für Technikfolgenabschätzung[2] nimmt mit ihrer Definition von Nach­haltigkeit solch eine Position ein. Sie definiert Nachhaltigkeit wie folgt: „Eine nachhaltige Entwicklung bedeutet, dass der Kapitalstock an natürlichen Ressourcen soweit erhalten bleibt, dass das Wohlstandsniveau zukünftiger Generationen mindestens dem Wohlstandsniveau der jetzigen Generation entsprechen kann.“ Anstelle des zentralen Begriffes der Lebensgrundlagen, wie bei der Definition des Wuppertal Instituts oder dem vornehmlichen Begriff der Bedürfnisse (Brundtland-Kommission), tritt bei der Akademie für Technikfolgenabschätzung der Begriff des Wohlstandsniveaus in den Vordergrund. Hierbei wird dem natürlichen Kapital kein Gegenwert zugemessen, vielmehr besitzt die Umwelt nur in Beziehung zum Menschen eine Wertschätzung. Die Akademie für Technikfolgenabschätzung vertritt somit eine anthropozentrische Sichtweise, in der nicht gleich alles, was in der Natur vorhanden ist, unter Naturschutz gestellt wird. (Erdmann, Sohr, Behrendt, & Kreibich, 2003)

Im Kern geht es bei dem Thema Nachhaltigkeit beziehungsweise nachhaltige Entwicklung um die Befriedung menschlicher Bedürfnisse in der Gegenwart, ohne dabei zukünftige Generationen um diese Chancen zu berauben. Dabei geht es nicht nur um die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, sondern auch um soziale Gerechtigkeit sowie eine angemessene wirtschaftliche Entwicklung.

4 Nachhaltige Ernährung und Ernährungsökologie

Die nachhaltige Ernährung fügt sich in die in Kapitel 3.2 genannten gesellschaftlichen Leitbilder von Nachhaltigkeit ein. Jedoch existiert zurzeit noch keine allgemeingültige Definition, um die Komplexität der Agrar- und Ernährungswirtschaft inklusive aller vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche der Nahrungskette zu erfassen (Wilhelm & Kustermann, 2005). Aufgrund der Notwendigkeit einer ganzheitlichen und vernetzten Betrachtungsweise geht das Gebiet der nachhaltigen Ernährung auf den Wissenschaftsbereich der Ernährungsökologie zurück. Die Ernährungsökologie ist ein Fachgebiet innerhalb der Ökotrophologie und wurde 1986 aufgrund eines studentischen Arbeitskreises mit Unterstützung von Prof. Claus Leitzmann an der Universität Gießen gegründet. (Koerber K. , 2012)

Nach Koerber, Männle und Leitzmann gilt folgende allgemein anerkannte Definition für die Ernährungsökologie: „Die Ernährungsökologie ist ein interdisziplinäres Wissen­schaftsgebiet, das die komplexen Beziehungen innerhalb des gesamten Ernährungssystems untersucht und bewertet. Dieses beinhaltet alle Teilbereiche von der landwirtschaftlichen Erzeugung der Lebensmittel über Verarbeitung, Verpackung, Transport und Handel bis zu Verzehr und Abfallentsorgung. Über die in der Ernährungswissenschaft übliche Dimension Individuum bzw. Gesundheit hinaus werden die Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft gleichwertig einbe­zogen.“ (Koerber, Männle, & Leitzmann, 2012)

Folgende Vorsätze strebt die Ernährungsökologie an: „Ziel der Ernährungsökologie ist, wissen­schaftlich fundierte Erkenntnisse über die vernetzten gesundheitlichen, ökologischen, ökonomischen und sozialen Bedingungen und Auswirkungen des Umgangs mit Lebensmitteln zu gewinnen. Dieses ermöglicht die Entwicklung von realisierbaren, nachhaltigen bzw. zukunftsorientierten Ernährungskonzepten und bietet die Basis für ein bewusstes Essverhalten“. (Koerber, Männle, & Leitzmann, 2012)

Die Ernährungsökologie stellt somit nicht den gesundheitlichen Aspekt, wie eigentlich üblich in der Ernährungswissenschaft, in den Vordergrund. Vielmehr geht es hierbei um die gleichwertige Einbeziehung der gesundheitlichen, ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimensionen. Hierbei fügt sich das Konzept der nachhaltigen Ernäh­rung mit all seinen umfassenden Ansprüchen nahtlos ein. (Koerber K. , 2012)

Aus dem Wissenschaftsgebiet der Ernährungsökologie wurden folgende sieben Grundsätze für eine nachhaltige Ernährung entwickelt. (Koerber K. , 2012)

1. „Bevorzugung pflanzlicher Lebensmittel (überwiegend lakto-vegetabile Kost)
2. Ökologisch erzeugte Lebensmittel
3. Regionale und saisonale Erzeugnisse
4. Bevorzugung gering verarbeiteter Lebensmittel - reichlich Frischkost
5. Umweltverträglich verpackte Produkte
6. Fair gehandelte Lebensmittel
7.Genussvolle und bekömmliche Speisen“ (Koerber, Männle, & Leitzmann, 2012)

Die sieben Grundsätze sind in vier Dimensionen der Ernährungsökologie eingebettet (Wilhelm & Kustermann, 2005).

[...]


[1] Wuppertal Institut für Klima, Energie und Umwelt: entwickelt Leitbilder und Strategien zu einer

nachhaltigen Entwicklung auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.

[2] Akademie für Technikfolgenabschätzung: aus Baden-Württemberg mit der Aufgabe, Technikfolge

und Nachhaltigkeitskonzepte zu erforschen. Seit Ende 2003 aus Kostengründen geschlossen.

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten

Details

Titel
Bio-Lebensmittel als Beitrag für eine nachhaltige Ernährung?
Veranstaltung
Ernährungsökologie
Autor
Jahr
2013
Seiten
56
Katalognummer
V212629
ISBN (eBook)
9783656410256
ISBN (Buch)
9783656412816
Dateigröße
1263 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bio-lebensmittel, beitrag, ernährung
Arbeit zitieren
Niels Schirrmeister (Autor:in), 2013, Bio-Lebensmittel als Beitrag für eine nachhaltige Ernährung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212629

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