Die folgende Seminararbeit beschäftigt sich mit der prozessualen Rechtsstellung (politischer) Parteien. Dabei wird die Rechtsstellung in verschiedenartigen Rechtswegen und Verfahrensarten in der Gegenwart aufgezeigt und die historische Entwicklung zu dieser Rechtsstellung untersucht. Abschließend wird dargestellt, inwieweit sich die Rechtsstellung politischer Parteien im Prozeß in ausgewählten europäischen Ländern von dieser Rechtsstellung unterscheiden. Vor der Darstellung der Rechtsstellung ist es zunächst notwendig, in Kürze die Rechtsformen der Parteien zu betrachten.
Gliederung
Einleitung
I. Rechtsformen der Parteien
II. Prozessuale Rechtsstellung in unterschiedlichen Verahrensarten
1. Rechtsstellung im Zivilprozeß
a) Partei als eingetragener Verein
b) Partei als nichtrechtsfähiger Verein
c) Ergebnis
2. Rechtsstellung der Parteien als Antragssteller im Organstreitverfahren vor dem BVerfG
a) die Rechtsprechung des BVerfG
b) Kritik an der Rechtsprechung des BVerfG
c) mögliche Lösungen des Streits
aa) Teilnichtigerklärung des § 63 BVerfGG
bb) Gesetzgeberische Korrektur des § 63 BVerfGG
cc) Gesetzgeberische Korrektur des Art. 93 I Nr. 4a GG
dd) ‚Parteiverfassungsbeschwerde‘
3. Rechtsstellung der Parteien als Antragsgegner im Organstreitverfahren vor dem BVerfG
4. Rechtsstellung im Organstreitverfahren vor den Landesverfassungsgerichten am Beispiele Niedersachsens
a) Organstreitverf. bei Verletzung der Rechte aus der Landesverfassung
aa) Organstreit nach der vorläufigen Nds. Verassung vom 13.April 1951 und dem Nds. StaatsGHG vom 31.März 1955
bb) Organstreit nach der Nds. Verfassung vom 19. Mai 1993 und dem Nds. StaatsGHG vom 1. Juli 1996
b) Organstreitverfahren bei Verletzung der Rechte aus dem GG
5. Rechtsstellung bei der Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG
6. Rechtsstellung im Verwaltungsrechtsweg
7. Rechtsstellung im Straprozeß
III. Rechtsstellung der Parteien – Vergleich mit anderen europ. Ländern
1. Rechtsformen der Parteien
2. Die politischen Parteien und i´hre Stellung im Verfassungsgefüge
a) Belgien
b) Frankreich
c) Griechenland
d) Irland
e) Zusammenfassung
IV. Rechtsstellung der Parteien vor dem EuGH
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit analysiert die prozessuale Rechtsstellung politischer Parteien in verschiedenen Rechtswegen und Verfahrensarten, untersucht deren historische Entwicklung sowie den Rechtsvergleich mit ausgewählten europäischen Ländern.
- Prozessuale Parteifähigkeit von Parteien in unterschiedlichen Rechtsordnungen.
- Besonderheiten der Parteien im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Rolle der Parteien im verwaltungsrechtlichen und strafprozessualen Kontext.
- Rechtsvergleich der Stellung politischer Parteien in europäischen Ländern wie Belgien, Frankreich, Griechenland und Irland.
- Institutionalisierung politischer Parteien im Recht der Europäischen Union.
Auszug aus dem Buch
2. Rechtsstellung der Parteien als Antragssteller im Organstreitverfahren vor dem BVerfG
Antragsteller in einem Organstreitverfahren gem. Art. 93 I Nr. 1 GG, § 13 Nr. 5 BVerfGG können gem. § 63 BVerfGG nur der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung und die im Grundgesetz oder in den Geschäftsordnungen des Bundestages und des Bundesrates mit eigenen Rechten ausgestatteten Teile dieser Organe sein. Nach dieser abschließenden Aufzählung der Beteiligten könnten Parteien nicht als Antragsteller in einem Organstreitverfahren auftreten.
a) die Rechtsprechung des BVerfG
Das BVerfG hat jedoch in ständiger Rechtsprechung den Parteien das Recht zuerkannt, als Antragsteller im Organstreitverfahren auftreten zu können, wenn sie geltend machen, durch ein Verfassungsorgan des Bundes in ihrem verfassungsrechtlichem Status gem. Art. 21 I GG verletzt worden sind. Abgeleitet wird dieses Recht direkt aus Art. 93 I 1 i.V.m. Art. 21 GG.
Begründet wurde dies zunächst damit, daß bereits der Staatsgerichtshof der Weimarer Republik nicht nur den Verfassungsorganen i.e.S. (Landtag, Regierung,...) die Stellung von Verfahrensbeteiligten zuerkannt hat, sondern auch den politischen Parteien, den Gemeinden, den Landeskirchen und sogar reichsritterlichen Familien, und es daher nicht vertretbar wäre, nach der Aufwertung der Parteien durch Aufnahme in das Grundgesetz hinter dieser Regelung zurückzubleiben, vielmehr müßten Parteien wie Verfassungsorgane behandelt werden. Von dieser Qualifizierung der Parteien als Verfassungsorgane hat sich das BVerfG aber wieder distanziert und sieht die Parteien durch Art. 21 GG „in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution“ erhoben, und unterscheidet damit zwischen dem engeren Begriff des Verfassungsorgans im verfassungsorganisatorischem Sinn und dem weiteren Begriff des Verfassungsorgans im verfassungsprozessualen Sinn, der die Parteien einschließe.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Rechtsformen der Parteien: Erläutert die historische Bevorzugung der Rechtsform des nichtrechtsfähigen Vereins gegenüber dem eingetragenen Verein.
II. Prozessuale Rechtsstellung in unterschiedlichen Verahrensarten: Untersucht die Parteifähigkeit von Parteien im Zivilprozess, Organstreitverfahren, Verwaltungsrechtsweg und Strafprozess.
III. Rechtsstellung der Parteien – Vergleich mit anderen europ. Ländern: Vergleicht die Rechtsformen und verfassungsrechtliche Stellung von Parteien in Belgien, Frankreich, Griechenland und Irland.
IV. Rechtsstellung der Parteien vor dem EuGH: Analysiert die Rolle der politischen Parteien auf EU-Ebene und ihre Klagemöglichkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof.
Schlüsselwörter
Politische Parteien, Organstreitverfahren, Parteifähigkeit, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Art. 21 GG, Rechtsform, Zivilprozess, Verfassungsbeschwerde, Parteienrecht, Rechtsvergleich, Europäischer Gerichtshof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrechtsweg.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die prozessuale Rechtsstellung politischer Parteien in Deutschland sowie deren Einordnung in unterschiedliche Rechtswege und Verfahrensarten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der Parteifähigkeit, dem Organstreitverfahren, dem verfassungsrechtlichen Status von Parteien nach Art. 21 GG und dem Rechtsvergleich mit anderen europäischen Staaten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Parteien in verschiedenen Verfahrensarten agieren können und welche verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen dabei bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere des BVerfG) und der einschlägigen Fachliteratur, ergänzt durch einen internationalen Rechtsvergleich.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Rechtsformen, die spezifische prozessuale Rolle im Organstreit, in der Verfassungsbeschwerde sowie im Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozess.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind Parteienrecht, Organstreitverfahren, Parteifähigkeit, Art. 21 GG, Rechtsvergleich und die Doppelnatur der Parteien.
Warum ist die „Doppelnatur“ der Parteien für die Prozessführung relevant?
Sie erklärt, warum Parteien je nach Gegenstand (Wahlwettbewerb vs. allgemeine politische Betätigung) entweder im Organstreitverfahren oder durch eine Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsverletzungen vorgehen.
Welche Problematik besteht bei der Beteiligung von Parteien im Organstreitverfahren?
Die Parteien sind gesetzlich nicht explizit als Beteiligte im Organstreitverfahren genannt, weshalb das Bundesverfassungsgericht eine weite Auslegung vornimmt, was in der Literatur kritisch diskutiert wird.
- Citar trabajo
- M.A. Ekkehard Passolt (Autor), 2000, Das Recht der Parteien - Prozessuale Rechtstellung der Parteien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21280