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Streikbegleitende „Flashmob“-Aktionen im Einzelhandel

Die Erklärung der Zulässigkeit des neuen Arbeitskampfmittels durch das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22.9.2009 - 1 AZR 972/ 08

Titel: Streikbegleitende „Flashmob“-Aktionen im Einzelhandel

Hausarbeit , 2011 , 20 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Iris Schüler (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In der Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.09.2009 zu streikbegleitenden Arbeitskampfmaßnahmen im Einzelhandel, etablierte und legitimierte sich eine neue Intensitätsstufe des Arbeitskampfes, die sogenannte arbeitskampfbezogene „Flashmob“-Aktion. Hierbei handelt es sich um plötzliche, kurzzeitige Zusammentreffen von Individuen, welche sich mittels elektronischer Kommunikation koordinieren, um einem laufenden Arbeitskampf Nachdruck zu verleihen. Das BAG klassifiziert Flashmobs als „nicht generell unzulässig“ und untermauert diese Einstufung mit der Aussage „Der damit verbundene Eingriff in den Gewerbebetrieb des Arbeitgebers kann aus Gründen des Arbeitskampfes gerechtfertigt sein“ .
Im Gegensatz zum traditionellen Arbeitskampfmittel des Streiks, bei dem der Betrieb durch die Zurückhaltung der Arbeitskraft passiv gestört wird, veranlassen Flashmobs eine aktive Störung. Sie dienen der Förderung des Abschlusses von Tarifverträgen und implizieren eine unterstützende Wirkung hinsichtlich der Durchsetzung von Arbeitskampfzielen.
Die Anwendung von Flashmobs steht unter dem Schutz der Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften, welche auf Art. 9 Abs. 3 GG zurückzuführen ist. Ferner fällt in gleicher Weise die Wahl der Arbeitskampfmittel in dessen Schutzbereich. Es ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit seinen Teilaspekten Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu beachten. Um diesen hinreichend bewerten zu können, ist die Möglichkeit der Verteidigung auf Arbeitgeberseite zu überprüfen. Das BAG verweist hierbei auf die Optionen der Ausübung des Hausrechts sowie der kurzfristigen Betriebsschließung. Doch stellen diese Gegenmaßnahmen realistische Reaktionsmöglichkeiten dar?
Die Meinungen divergieren jedenfalls stark. Auf Grund dessen beschäftigt sich diese Hausarbeit mit der Leitfrage nach der Legitimität von Flashmobs. Der erste Teil befasst sich mit der begrifflichen Bestimmung und Abgrenzung zu anderen Streikaktionen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Differenzierung vom Arbeitskampfmittel des Streikes. Im zweiten Teil werden die Anerkennung des Flashmobs als Arbeitskampfmittel und seine Grenzen erörtert. Zunächst wird die Interpretation der koalitionsspezifischen Handlungsweisen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG dargelegt. Im Anschluss wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Maßstab zur Beurteilung von Arbeitskampfmitteln aufgezeigt.Den dritten Teil bildet die kritische Auseinandersetzung mit der Legitimität von Flashmobs.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Bestimmung und Abgrenzung von „Flashmob“- Aktionen

2.1 Begriffliche Bestimmung des Terminus „Flashmob“

2.2 Abgrenzung der Aktionsform „Flashmob“ zur kollektiven Arbeitsniederlegung

3 Der Flashmob als anerkanntes Arbeitskampfmittel und seine Grenzen

3.1 Der Weg zur Legitimierung von „Flashmob“-Aktionen und die Interpretation der koalitionsspezifischen Verhaltensweisen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG

3.2 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Maßstab zur Beurteilung von Arbeitskampfmitteln

4 Kritische Würdigung

5 Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von streikbegleitenden „Flashmob“-Aktionen im Einzelhandel, insbesondere unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 22.9.2009. Ziel ist es, die Legitimität dieser neuen Arbeitskampfform kritisch zu beleuchten und deren Einordnung in den Schutzbereich der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG zu hinterfragen.

  • Rechtliche Einordnung von Flashmobs als Arbeitskampfmittel
  • Abgrenzung zu klassischen Streikformen und Arbeitsniederlegungen
  • Interpretation der Koalitionsfreiheit und deren Grenzen
  • Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei Arbeitskampfmaßnahmen
  • Kritische Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf Arbeitgeber und Dritte

Auszug aus dem Buch

2.1 Begriffliche Bestimmung des Terminus „Flashmob“

Bei einem Flashmob (englisch: Flash mob; flash = Blitz; mob = Pöbel – deutsch etwa „Blitzpöbel“) handelt es sich um ein temporäres, offensichtlich spontanes Zusammentreffen mehrerer Individuen an einer zuvor vereinbarten Lokalität. Die Organisation derartiger Aktionen erfolgt durch den Einsatz neuer Medien wie zum Beispiel Internet und Handy. Dementsprechend werden potentielle Teilnehmer per Short Message Service (SMS), E-Mail, Blognachrichten oder ähnlichem zur aktiven Beteiligung aufgerufen.

Charakteristisch für einen Flashmob sind seine blitzartige Bildung sowie seine abrupte Auflösung nach kurzer Zeit. Ein bekanntes Beispiel stellt die Kissenschlacht vor dem Kölner Dom im April 2009 dar. Diese Aktion ereignete sich für die Passanten äußerst überraschend und dauerte gerade einmal 15 Minuten an. Während die Ursprungsidee keinen politischen Hintergrund besaß, werden Flashmobs inzwischen auch im politischen oder wirtschaftlichen Kontext in Anwendung gebracht. Das Potenzial einer Flashmob-Aktion wurde schnell von den führenden Gewerkschaften erkannt und genutzt.

Im Rahmen des Arbeitskampfs bezeichnet der Begriff Flashmob-Aktion eine beabsichtigte Betriebsstörung, also einen unmittelbaren, betriebsbezogenen Eingriff, um den geforderten Tarifzielen der Gewerkschaft wirkungsvoll Nachdruck zu verleihen.

Hierzu wird ein Treffen zahlreicher Personen arrangiert, welche ein gleichförmiges Verhalten ausüben. Die Unterbrechung des regulären Betriebsablaufs wurde beispielsweise im dokumentierten Fall durch das Zurücklassen vollgepackter Einkaufswagen sowie die Blockierung des Kassenbereichs durch den Kauf von Pfennigartikeln herbeigeführt.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Flashmob-Aktionen als neue Intensitätsstufe des Arbeitskampfes ein und formuliert die Leitfrage nach deren Legitimität.

2 Bestimmung und Abgrenzung von „Flashmob“- Aktionen: Dieses Kapitel definiert den Begriff Flashmob und grenzt diese Aktionsform von der traditionellen kollektiven Arbeitsniederlegung ab.

3 Der Flashmob als anerkanntes Arbeitskampfmittel und seine Grenzen: Hier wird der Prozess der rechtlichen Legitimierung durch das BAG analysiert und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Kontrollmaßstab erörtert.

4 Kritische Würdigung: Das Kapitel setzt sich kritisch mit der Urteilsbegründung des BAG auseinander und beleuchtet die problematischen Aspekte wie Transparenzdefizite und Eskalationspotenziale.

5 Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einem Fazit, das die Bedenken gegenüber der Zulässigkeit von Flashmobs zusammenfasst und den Ruf nach einer Neubewertung unterstreicht.

Schlüsselwörter

Flashmob, Arbeitskampfrecht, Bundesarbeitsgericht, Art. 9 Abs. 3 GG, Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, Verhältnismäßigkeit, Arbeitskampfmittel, Betriebsstörung, Gewerkschaft, Streik, Arbeitgeber, Rechtswidrigkeit, Einzelhandel, Protestkultur.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung und der Zulässigkeit von sogenannten Flashmob-Aktionen, die von Gewerkschaften im Einzelhandel als unterstützende Arbeitskampfmittel eingesetzt werden.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Zentrum stehen die Begriffsdefinition von Flashmobs, deren verfassungsrechtliche Absicherung durch Art. 9 Abs. 3 GG, die Abgrenzung zum klassischen Streikrecht sowie die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, die Legitimität von Flashmobs als Arbeitskampfmittel zu prüfen, insbesondere nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.9.2009, und die Positionen der unterschiedlichen Akteure zu analysieren.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die insbesondere die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie die einschlägige Fachliteratur und verfassungsrechtliche Prinzipien auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Flashmobs, ihre Abgrenzung zum Streik, die detaillierte Interpretation der Koalitionsfreiheit durch das BAG sowie die kritische Auseinandersetzung mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Welche Begriffe charakterisieren diese Arbeit besonders?

Die wichtigsten Begriffe sind Flashmob, Koalitionsfreiheit, Arbeitskampfmittel, Tarifautonomie und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Wie unterscheidet sich ein Flashmob vom klassischen Streik laut der Autorin?

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der aktiven Störung des Geschäftsbetriebs und der Einbeziehung unbeteiligter Dritter, während ein klassischer Streik primär durch die passive Zurückhaltung der Arbeitskraft gekennzeichnet ist.

Welche Rolle spielen Dritte bei den untersuchten Flashmob-Aktionen?

Da oft Menschen an Flashmobs teilnehmen, die keine Arbeitnehmer oder Gewerkschaftsmitglieder sind, entsteht eine rechtliche Problematik hinsichtlich des Schutzbereichs der Koalitionsfreiheit, der eigentlich nur für Gewerkschaften und deren Mitglieder gilt.

Welche Gegenmaßnahmen stehen Arbeitgebern nach Ansicht des BAG zur Verfügung?

Als Verteidigungsmöglichkeiten nennt das Gericht die Ausübung des Hausrechts sowie die Option einer kurzfristigen Betriebsschließung, wobei die Autorin deren praktische Umsetzbarkeit hinterfragt.

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Details

Titel
Streikbegleitende „Flashmob“-Aktionen im Einzelhandel
Untertitel
Die Erklärung der Zulässigkeit des neuen Arbeitskampfmittels durch das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22.9.2009 - 1 AZR 972/ 08
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Note
1,0
Autor
Iris Schüler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
20
Katalognummer
V212860
ISBN (eBook)
9783656410010
ISBN (Buch)
9783656412762
Sprache
Deutsch
Schlagworte
streikbegleitende flashmob einzelhandel erklärung zulässigkeit arbeitskampfmittels bundesarbeitsgericht urteil
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Iris Schüler (Autor:in), 2011, Streikbegleitende „Flashmob“-Aktionen im Einzelhandel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212860
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Leseprobe aus  20  Seiten
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