In Harry G. Frankfurts Aufsatz „Willensfreiheit und der Begriff der Person“ beschäftigt sich der Philosoph nicht nur mit der Unterscheidung zwischen Handlungsfreiheit und Willensfreiheit, sondern auch mit der Frage, was die Person im Vergleich zu anderen Arten unterscheidet. Dabei wird die Person jedoch nicht mit dem Menschen gleichgesetzt. Dies macht stutzig, werden die Begriffe Person und Mensch doch häufig als eine Art von Synonymen verwendet. Frankfurts Aussage „...es ist genauso denkbar, daß einige Mitglieder der Spezies >Mensch< keine Personen sind“ (Seite 66) widerspricht dieser allgemeinen Auffassung, dass Mensch und Person gleichzusetzen sind. Aber wie kann es möglich sein, dass ein Mensch keine Person ist? Welche Begründung bietet Frankfurt für diese These? Und welche Rolle spielt die Vernunft, die seit der Aufklärung als eines der entscheidende Merkmale des Menschen im Vergleich zu Tieren angesehen wird, bei dieser Unterscheidung? Mit diesen Fragen soll sich das folgende Essay befassen, in welchem untersucht wird, ob ein Mensch nach Frankfurts Theorie wirklich keine Person sein kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Unterscheidung zwischen Menschen und Personen
2.1 Wünsche erster und zweiter Stufe
2.2 Die Rolle der Vernunft
2.3 Zusammenfassende Betrachtung
3. Fazit und offene Fragen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht Harry G. Frankfurts philosophische Unterscheidung zwischen Mensch und Person, insbesondere vor dem Hintergrund, ob alle Menschen gemäß dieser Theorie als Personen gelten können oder ob es "triebhafte" Menschen ohne Willensstruktur gibt.
- Die Differenzierung zwischen Handlungsfreiheit und Willensfreiheit
- Die Analyse von Wünschen erster und zweiter Stufe sowie Volitionen
- Die Rolle der Vernunft bei der Konstitution des Personseins
- Die kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff des "Triebhaften"
- Die Anwendbarkeit der Theorie auf reale Grenzfälle wie psychisch Kranke oder Kleinkinder
Auszug aus dem Buch
Die Unterscheidung zwischen Menschen und Personen nach Harry Frankfurts Theorie
In Harry G. Frankfurts Aufsatz „Willensfreiheit und der Begriff der Person“ beschäftigt sich der Philosoph nicht nur mit der Unterscheidung zwischen Handlungsfreiheit und Willensfreiheit, sondern auch mit der Frage, was die Person im Vergleich zu anderen Arten unterscheidet. Dabei wird die Person jedoch nicht mit dem Menschen gleichgesetzt. Dies macht stutzig, werden die Begriffe Person und Mensch doch häufig als eine Art von Synonymen verwendet. Frankfurts Aussage „...es ist genauso denkbar, daß einige Mitglieder der Spezies >Mensch< keine Personen sind“ (Seite 66) widerspricht dieser allgemeinen Auffassung, dass Mensch und Person gleichzusetzen sind.
Aber wie kann es möglich sein, dass ein Mensch keine Person ist? Welche Begründung bietet Frankfurt für diese These? Und welche Rolle spielt die Vernunft, die seit der Aufklärung als eines der entscheidende Merkmale des Menschen im Vergleich zu Tieren angesehen wird, bei dieser Unterscheidung? Mit diesen Fragen soll sich das folgende Essay befassen, in welchem untersucht wird, ob ein Mensch nach Frankfurts Theorie wirklich keine Person sein kann.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Unterscheidung von Mensch und Person bei Frankfurt und Darstellung der zentralen Forschungsfrage.
2. Die Unterscheidung zwischen Menschen und Personen: Analyse der theoretischen Grundlagen, insbesondere der Wünsche-Hierarchien und der Vernunftbegriffe.
2.1 Wünsche erster und zweiter Stufe: Detaillierte Erläuterung der Volitionen und der Bedeutung des Willens zur Abgrenzung vom "Triebhaften".
2.2 Die Rolle der Vernunft: Untersuchung des Einflusses vernünftigen Erwägens auf Wünsche und das Verhältnis zur notwendigen Bedingung für Personsein.
2.3 Zusammenfassende Betrachtung: Synthese der Erkenntnisse zur Frage, ob der Wille als konstitutives Merkmal der Person ausreicht.
3. Fazit und offene Fragen: Kritische Reflexion der theoretischen Tragfähigkeit und der praktischen Schwierigkeiten bei der Kategorisierung von Menschen.
Schlüsselwörter
Harry Frankfurt, Person, Mensch, Willensfreiheit, Handlungsfreiheit, Wünsche erster Stufe, Wünsche zweiter Stufe, Volitionen, Vernunft, Triebhaftigkeit, Willenlosigkeit, Philosophie, Ethik, Selbstbewusstsein, Reflexion
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem philosophischen Aufsatz von Harry G. Frankfurt und seiner speziellen Definition des Personbegriffs, die den Menschen nicht automatisch zur Person macht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Struktur des Willens, die Unterscheidung zwischen Wünschen und Volitionen sowie die Rolle der Vernunft bei der Konstitution eines Subjekts.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die kritische Prüfung, ob Frankfurts Theorie schlüssig ist und ob es Menschen gibt, die nach seinen Kriterien als "triebhaft" und somit als Nicht-Personen einzustufen sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine analytische, philosophische Textarbeit, die auf einer kritischen Auseinandersetzung mit Frankfurts Argumenten und dessen Definitionen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Stufen der Wünsche, die Bedeutung von Volitionen zweiter Stufe und das Verhältnis der Vernunft zur Willensbildung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie "Volitionen zweiter Stufe", "Wille", "Triebhaftigkeit", "Willensfreiheit" und "Vernunft" geprägt.
Warum unterscheidet Frankfurt zwischen Mensch und Person?
Frankfurt möchte eine präzise moralphilosophische Kategorie schaffen, die nur Wesen umfasst, die über ihren eigenen Willen reflektieren und diesen kritisieren können.
Wie definiert der Autor das „triebhafte“ Wesen?
Ein triebhaftes Wesen handelt rein aufgrund von Wünschen erster Stufe, ohne eine reflektierte Haltung (Volitionen zweiter Stufe) zu seinem Willen zu entwickeln.
Welche Rolle spielt die Vernunft für die Person?
Die Vernunft ist laut Frankfurt eine notwendige Bedingung, da sie erst die Fähigkeit zur kritischen Reflexion über den eigenen Willen ermöglicht.
Können psychisch kranke Menschen Personen sein?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass es nach Frankfurts strenger Definition schwierig ist, Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die die Reflexionsfähigkeit verlieren, den Status einer Person zuzusprechen.
- Quote paper
- Martin Hamre (Author), 2012, Die Unterscheidung zwischen Menschen und Personen nach Harry Frankfurt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213039