Die ganze Debatte, die über den Konvent und den Vertragsentwurf
stattgefunden hat, wurde oft vom Thema "Konstitutionalisierung"
begleitet. Dies ist verständlich, da dieser Begriff der
Konstitutionalisierung einen Transformationsprozess betrifft, der
daraus besteht, dass ein auf traditionellen völkerrechtlichen
Vertragsbeziehungen beruhendes rechtlich-politisches System sich in
ein System umwandelt, wo die - im Fall der Europäischen
Gemeinschaft gemeinschaftlichen – Vorschriften eine
Verfassungsqualität erhalten. Konkreter, im Kontext der Europäischen
Gemeinschaft ähneln die Verträge immer mehr einer Verfassung als
völkerrechtlichen Verträgen. Dadurch nähert sich die Europäische
Gemeinschaft weniger einer internationalen Organisation als einer sui
generis komplexen Mehrebenenstruktur an, in der die Zuständigkeiten
auf jeder Ebene aufgelistet werden, und die in die gleiche Kategorie
wie der Föderalstaat einzuordnen ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Konstitutionalisierung der Europäischen Gemeinschaft: Transformationsprozesse
1.1 Dynamiken der Konstitutionalisierung durch Rechtsprechung
1.2 Die Rolle des Europäischen Gerichtshofes und das Verfahren der Vorabentscheidung
1.3 Einfluss von Art. 308 EGV und der "spill over" Effekt
2. Der Verfassungskonvent als politischer Impulsgeber
2.1 Hintergründe der Erklärung von Laeken
2.2 Der Konvent: Verfahren und verfassungsrechtliche Einordnung
2.3 Analyse des Entwurfs: Hybrides Wesen zwischen Vertrag und Verfassung
2.4 Bedeutung inhaltlicher Neuerungen und die Demokratisierung der Debatte
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Prozess der Konstitutionalisierung der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union und analysiert dabei insbesondere die Doppelrolle der richterlichen Rechtsfortbildung sowie des politischen Verfassungskonvents bei der Transformation von traditionellen völkerrechtlichen Strukturen hin zu einer rechtsstaatlich geprägten Mehrebenenordnung.
- Grundlagen des Konstitutionalisierungsprozesses in der EU
- Die prägende Rolle der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
- Rechtliche versus politische Dimensionen des Verfassungskonvents
- Das Spannungsfeld zwischen völkerrechtlichem Vertrag und verfassungsähnlicher Struktur
- Demokratisierung und Legitimität im Integrationsprozess
Auszug aus dem Buch
Die Rolle des Europäischen Gerichtshofes
Diese Konstitutionalisierung wurde von zwei verschiedenen Dynamiken gefördert. Erstmal, und dies gilt ganz besonders für die ersten Zeiten, geschieht dies hauptsächlich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes, die Doktrinen kontinuierlich entwickelt hat, unter denen vier besonders zu erwähnen sind: Die unmittelbare Wirkung, der Vorrang, die implizite Befugnis, und der Schutz der Menschenrechte.
In den neunziger Jahren wurde der EVG-Vertrag als „Grundverfassungscharta“ bezeichnet. Das System ist also nicht mehr der völkerrechtlichen Rechtsordnung zugeordnet, sondern einer spezifischen zwischenstaatlichen Ordnung, die von einer Verfassungscharta und Verfassungsgrundsätze bestimmt wird. Mit anderen Worten findet eine selbsttragende Ausdehnung der Kompetenzen auf Seite der Gemeinschaft dank Urteilen des EuGH wie z.B. Costa/Enel oder VanGend & Loos statt. Was in diesem Zusammenhang wichtig zu erwähnen ist, ist die ausschlaggebende Rolle des Art. 234 EGV (Ex- Art. 177), das heißt das Verfahren des Vorabentscheidungsprozesses, weil dieses Verfahren den wichtigsten Punkt darstellt, der dieses System von traditionellen völkerrechtlichen Systeme unterscheidet, da hier die Pflichten nicht missachtet werden dürfen (wie es im Rahmen der völkerrechtlichen Verhältnisse leider öfters der Fall ist), da die nationalen Gerichte selbst ihre Anwendung durch dieses Verfahrens gewährleisten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Konstitutionalisierung der Europäischen Gemeinschaft: Transformationsprozesse: Dieses Kapitel erläutert die Umwandlung der EU von einer traditionellen internationalen Organisation hin zu einer sui generis Struktur, wobei die Konstitutionalisierung als Prozess der Aneignung staatlicher Strukturen definiert wird.
2. Der Verfassungskonvent als politischer Impulsgeber: Hier wird der Konvent als Reaktion auf den Bedarf nach mehr Transparenz und Demokratie analysiert und das Ergebnis, der Verfassungsentwurf, als hybrides Rechtsinstrument kritisch beleuchtet.
Schlüsselwörter
Konstitutionalisierung, Europäische Gemeinschaft, Europäischer Gerichtshof, Verfassungskonvent, Vorabentscheidungsverfahren, Mehrebenenstruktur, Rechtsprechung, Demokratisierung, Vertrag, Verfassungsvertrag, Subsidiarität, Integration, Rechtsordnung, Kompetenzzuweisung, Legitimität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den Prozess der Konstitutionalisierung in der Europäischen Union und untersucht, wie sich die Gemeinschaft von einem völkerrechtlichen System in eine Struktur mit verfassungsähnlichen Merkmalen entwickelt hat.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen umfassen die Rolle der Rechtsprechung, das Wirken des Verfassungskonvents, die Kompetenzverteilung sowie die demokratische Legitimation innerhalb der EU.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Prozess der Konstitutionalisierung sowohl aus der Perspektive der richterlichen Dynamik als auch durch die politische Initiative des Konvents zu erklären und dessen Auswirkungen zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode liegt zugrunde?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und politikwissenschaftliche Analyse, die den Transformationsprozess anhand von Rechtsprechung und Vertragsentwicklungen nachvollzieht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die richterlichen Doktrinen (z.B. Vorrang des Rechts) und die Entstehungsgeschichte sowie das hybride Wesen des EU-Verfassungsentwurfs detailliert dargestellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Text?
Die wichtigsten Begriffe sind Konstitutionalisierung, Europäischer Gerichtshof, Verfassungskonvent, Integration, Vorabentscheidungsverfahren und Demokratisierung.
Welche Bedeutung hat das Vorabentscheidungsverfahren für die Konstitutionalisierung?
Es stellt den entscheidenden Unterschied zu traditionellen völkerrechtlichen Systemen dar, da nationale Gerichte die Anwendung von Gemeinschaftsrecht aktiv gewährleisten und somit die Einhaltung der Pflichten sicherstellen.
Warum wird der Verfassungsentwurf als "hybrides Wesen" bezeichnet?
Der Entwurf ist rechtlich weiterhin ein völkerrechtlicher Vertrag, enthält aber politisch alle Merkmale einer Verfassung, was die zweideutige Lage der EU zwischen internationaler Organisation und Föderalstaat widerspiegelt.
- Arbeit zitieren
- Kirstie Raby (Autor:in), 2004, Konstitutionalisierung in der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21311