Was hat „Geschlechtsbezogene Gewalt“ mit den Menschenrechten zu tun? Findet das Thema „Geschlechtsbezogene Gewalt“ überhaupt den Einzug in die Diskussion über die Menschenrechte? Ist in der Verfassung ein Artikel verankert, der diese Gewalt unterbindet? Oder der das Ziel vorsieht diese Thematik in die Menschenrechte einzubinden?
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Menschenrechte
- Geschlechtsbezogene Gewalt
- Menschenrechte und geschlechtsbezogene Gewalt
- Häusliche Gewalt
- Lösungsvorschlag
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Essay befasst sich mit der Frage, wie sich geschlechtsbezogene Gewalt im Kontext der Menschenrechte darstellt. Der Autor untersucht, ob und wie dieses Thema in die Diskussion über Menschenrechte eingebunden ist, und analysiert, ob es in der Verfassung einen Artikel gibt, der diese Gewalt unterbindet oder eine Einbindung in die Menschenrechte zum Ziel hat. Dabei werden die Menschenrechte definiert und die Entstehung und Gültigkeit dieser Rechte erläutert.
- Definition und Entstehung der Menschenrechte
- Begriffsbestimmung und Kontextualisierung von geschlechtsbezogener Gewalt
- Menschenrechtliche Relevanz von geschlechtsbezogener Gewalt
- Analyse der Diskriminierungsstrukturen und der Trennung von öffentlichen und privaten Bereichen
- Mögliche Lösungsansätze zur Einbindung von geschlechtsbezogener Gewalt in die Menschenrechte
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung:
Die Einleitung stellt die Fragestellung des Essays vor und führt in die Thematik der geschlechtsbezogenen Gewalt im Kontext der Menschenrechte ein. Der Autor kündigt an, dass er zunächst die Menschenrechte definieren und anschließend den Begriff "geschlechtsbezogene Gewalt" analysieren wird.
- Menschenrechte:
Dieser Abschnitt definiert die Menschenrechte und beleuchtet ihre Entstehung. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) wird als Fundament und Maßstab des Menschenrechtschutzes vorgestellt und die einzelnen Artikel der AEMR werden in Kategorien eingeteilt. Die Bedeutung von Menschenrechten als Rechte, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zustehen, wird betont. Dabei wird die Gleichwertigkeit aller Menschen und der Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde hervorgehoben.
- Geschlechtsbezogene Gewalt:
Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit der Definition und dem Kontext von geschlechtsbezogener Gewalt. Der Autor erklärt, dass Gewalt gegen Frauen ein verbreitetes Muster geschlechtsbezogener Gewalt darstellt und diese Gewalt ein weltweites Phänomen ist. Er betont, dass geschlechtsbezogene Gewalt mit einer gesellschaftlichen Abwertung einhergeht und Menschen betrifft, die nicht den gesellschaftlich herrschenden Normen von Geschlechtlichkeit entsprechen. Der Autor kritisiert die einengende Definition von Geschlecht in vielen Gesellschaften und Disziplinen und plädiert für eine Erweiterung des Verständnisses von Geschlechtlichkeit, um geschlechtsbezogene Gewalt in all ihren Facetten vom menschenrechtlichen Schutz zu erfassen.
- Menschenrechte und geschlechtsbezogene Gewalt:
In diesem Abschnitt wird die Problematik der Inklusion von geschlechtsbezogener Gewalt in das System internationaler Menschenrechte beleuchtet. Der Autor stellt fest, dass die Trennung in öffentliche und private Bereiche eine große Herausforderung für die Einbeziehung von geschlechtsbezogener Gewalt darstellt. Diese Trennung führt zu einer kategorischen Exklusion von gesellschaftlicher Gewalt aus dem System der Menschenrechte. Der Autor führt jedoch auch Beispiele für Ansätze und Dokumente an, die eine Einbeziehung von geschlechtsbezogener Gewalt in das Menschenrechtssystem anstreben, wie die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und die allgemeine Empfehlung No. 19 des CEDAW-Ausschusses. Dennoch bleibt die Frage der rechtlichen Anerkennung und Übernahme der Trennung von öffentlichen und privaten Bereichen ein Problem. Der Autor argumentiert, dass der Fokus auf Gleichheit und Antidiskriminierung nicht der einzige Weg gegen Benachteiligung und Unterdrückung ist und dass eine Inklusion über verschiedene Rechte, wie das Folterverbot oder das Recht auf physische und psychische Integrität, in Betracht gezogen werden sollte.
- Häusliche Gewalt:
Dieser Abschnitt beleuchtet die Problematik von häuslicher Gewalt als ein Beispiel für geschlechtsbezogene Gewalt. Der Autor erklärt, dass häusliche Gewalt ein weltweit existierendes Phänomen ist, das im familiären Kontext geschieht und oft an die Geschlechtlichkeit des Opfers anknüpft. Der Autor betont, dass häusliche Gewalt im Kontext der Hierarchisierung beider Geschlechter steht und nicht nur Gewalt in heterosexuellen Beziehungen umfasst. Er kritisiert die fehlende staatliche Beachtung von häuslicher Gewalt und die strukturelle Trennung von öffentlichen und privaten Bereichen, die diese Gewalt aus dem menschenrechtlichen Schutzbereich herausdrängt. Der Autor argumentiert, dass die Trennung von öffentlich und privat eine doppelte Konsequenz für die Einbeziehung von häuslicher Gewalt in den Schutz internationaler Menschenrechte hat: zum einen findet nichtstaatliche Gewalt schwer Eingang in den Schutz internationaler Menschenrechte, zum anderen ermöglicht der starke Schutz eines Rechts auf Privatheit eine rechtliche Vernachlässigung familiärer bzw. häuslicher Gewalt. Der Autor betont, dass die Machtverhältnisse, die durch die gesellschaftliche Geschlechterordnung mitgeprägt werden, sich in den familiären Bereich ziehen und durch Abhängigkeiten verstärkt werden. Er argumentiert, dass staatliche Maßnahmen, die diese Trennung von öffentlich und privat verstärken, eine Form struktureller Gewalt darstellen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Menschenrechte, geschlechtsbezogene Gewalt, Diskriminierung, öffentliche und private Bereiche, Gleichheit, Antidiskriminierung, häusliche Gewalt, strukturelle Gewalt, Geschlechterordnung und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Der Text beleuchtet die Herausforderungen der Einbindung von geschlechtsbezogener Gewalt in die Menschenrechte und analysiert die Gründe für die fehlende explizite Verankerung dieser Thematik in den Menschenrechtsverträgen. Der Autor diskutiert die Rolle der Trennung von öffentlichen und privaten Bereichen und deren Auswirkungen auf die menschenrechtliche Beachtung von geschlechtsbezogener Gewalt. Er analysiert die Diskriminierungsstrukturen, die diese Gewalt ermöglichen, und plädiert für eine Erweiterung des menschenrechtlichen Schutzes, um geschlechtsbezogene Gewalt in all ihren Facetten zu erfassen.
- Arbeit zitieren
- Sarah Christ (Autor:in), 2012, Geschlechtsbezogene Gewalt und Menschenrechte. Der steinige Weg in die Verfassung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213507