Medizinisches Versorgungszentrum als Konkurrenz oder Ergänzung für das Krankenhaus


Hausarbeit, 2013

23 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Krankenhaus und Medizinisches Versorgungszentrum
2.1 Krankenhaus
2.2 Medizinisches Versorgungszentrum

3 Vergleich Krankenhaus und Medizinisches Versorgungszentrum
3.1 Rechtlich/ gesetzlicher Vergleich
3.1.1 Trägerschaft
3.1.2 Rechtsform
3.1.3 Ärztliche Leitung
3.2 Abrechnungstechnischer Vergleich

4 Chancen und Risiken für das Medizinische Versorgungszentrum
4.1 Chancen für das Medizinische Versorgungszentrum im Gesundheitswesen
4.1.1 Patienten
4.1.2 Wettbewerb
4.1.3 Kostensenkung
4.1.4 Ärzte
4.2 Risiken

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Darstellung zur Verteilung der Trägerschaften bei MVZ

Abb. 2: Darstellung zur Wahl der Rechtsform bei MVZ

Abb. 3: Umfrage zu Aussagen über das MVZ

Abb.4: Darstellung zur Verteilung der formellen und informellen Treffen im MVZ

1 Einleitung

Medizinische Leistungen werden im deutschen Gesundheitssystem im Wesentlichen in zwei unterschiedlichen Sektoren erbracht. Trotz der starken Trennung des ambulanten und stationären Sektors kommt es sehr oft dazu, dass der Patient während der Behandlung beide Sektoren konsultieren muss. Die Unterschiede in der Abrechnungsform, der Qualität und der rechtlichen Struktur werden dem Patienten dabei nicht offenbart.

Die deutsche Bundesregierung versuchte mit dem Element des Medizinischen Versorgungszentrums eine Form der Versorgung zu schaffen, auf welches sowohl der ambulante als auch der stationäre Sektor zugreifen können, um so eine Verbindung der Bereiche herzustellen. Doch kommt es wirklich zu einer Aufhebung der Sektorengrenzen oder hat das deutsche Gesundheitssystem einfach nur ein weiteres Instrument hinzugefügt? Wird die Qualität für den Patienten verbessert? Ist das Medizinische Versorgungszentrum sogar eine Konkurrenz für den stationären Sektor, welcher in Zukunft weniger ausgelastet werden soll? Oder umgekehrt: Ergänzt das Medizinische Versorgungszentrum das Krankenhaus und erweitert es die Behandlungsmöglichkeiten? Diese Fragen werden in Deutschland künftig für Ärzte, Krankenhäuser und den Patienten eine wichtige Rolle spielen.

Diese Arbeit verfolgt das Ziel, eine Einordnung des Medizinischen Versorgungszentrums in das Gesundheitssystem darzulegen, sowie einen Überblick über die Vergleichbarkeit zu einem Krankenhaus zu geben und die Chancen und Risiken des Medizinischen Versorgungszentrums im deutschen Gesundheitswesen aufzuzeigen.

Ausgangspunkt ist dabei die kurze Erläuterung des Medizinischen Versorgungszentrums und des Krankenhauses, gefolgt von dem Vergleich auf Basis der Qualität, der Abrechnung und der rechtlichen Aspekte beider Institutionen. Es folgt der Schwerpunkt mit der Frage nach der Chancen und Risiken, indem diese gegenübergestellt werden, bevor im Fazit versucht wird, die Frage nach der Ergänzung oder Konkurrenz zum Krankenhaus zu klären.

2 Krankenhaus und Medizinisches Versorgungszentrum

Das deutsche Gesundheitssystem besteht im Wesentlichen aus dem ambulanten Sektor und dem stationären Sektor. Verstärkend kommt die sektorenübergreifende Integrierte Versorgung, welche die Zusammenarbeit der Sektoren verstärken soll und die Qualität für den Patienten steigern soll, hinzu. Über Jahre hinweg versuchte die Politik das deutsche Gesundheitswesen weiter zu verändern, um eine gewisse Konkurrenz zwischen den Sektoren zu schaffen, zu gleich aber auch eine engere Zusammenarbeit zu fördern, um für den Patienten die bestmögliche Versorgung zu garantieren. Im Folgenden werden die Institutionen des Krankenhauses und des Medizinischen Versorgungszentrums dargestellt.

2.1 Krankenhaus

In Deutschland gab es im Jahr 2010 2.065 verschiedene Krankenhäuser mit der Aufgabe „der Erkennung und Behandlung von Krankheiten und zur Geburtshilfe.“[1] Krankenhäuser gehören im deutschen Gesundheitssystem zum stationären Sektor und werden in Allgemein-, Fach- und Spezialkrankenhäuser unterteilt. Die Träger der Krankenhäuser können dabei freigemeinnützige, private oder öffentliche Trägerschaften sein. Alle Krankenhausträgerschaften verfolgen die Aufgaben der staatlichen Krankenhausplanung, welche durch die Bundesländer vorgenommen wird. Die Versorgungsaufträge werden von den Ländern für jedes einzelne Krankenhaus festgelegt und die Budgetierung für die Krankenhausbehandlung wird dabei zwischen den Krankenkassen und den Trägern ausgehandelt.[2]

2.2 Medizinisches Versorgungszentrum

Seit dem 01.01.2004 ist das Gesundheitsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz sorgt für eine grundlegende Veränderung des deutschen Gesundheitssystems.[3] Der Gesetzgeber legte fest, dass es einen neuen ambulanten medizinischen Leistungserbringer für den gesetzlich versicherten Patienten gibt: Das Medizinische Versorgungszentrum (im Folgenden: MVZ). Nach dem fünften Sozialgesetzbuch ist gemäß §95 Absatz 1 ein medizinisches Versorgungszentrum eine „fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung(en), in denen Ärzte, die in das Arztregister [….] eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind.“[4] Es besteht aus mindestens zwei fachübergreifenden Ärztegruppen, die „unterschiedlichen Arztgruppen im Sinne der Bedarfsplanung angehören.“[5] Im Jahr 2007 wurde durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz der Begriff fachübergreifend im §95 Sozialgesetzbuch V genauer definiert,[6] bevor im Jahr 2011 durch das Versorgungsstrukturgesetz einige Veränderungen und Einschränkungen festgelegt wurden.

Das MVZ nimmt an der vertragsärztlichen Versorgung teil und rechnet mit der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes ab. Am 30.09.2011 sind in Deutschland 1.750 Medizinische Versorgungszentren zugelassen. In diesen sind 9.571 Ärzte beschäftigt, von diesen sind 1.314 Vertragsärzte und 8.257 angestellte Ärzte. Die dabei am häufigsten Beteiligten sind Hausärzte und Internisten.[7] Nach einer Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird ein stetiger Anstieg der Anzahl von MVZ prognostiziert.[8]

Das Medizinische Versorgungszentrum ist von der Gemeinschaftspraxis zu unterscheiden. Die im MVZ tätigen Ärzte sind gemeinsam zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen, die in der Gemeinschaftspraxis tätigen Ärzte einzeln. Der Zusammenschluss der Fachärzte im MVZ ist abhängig von persönlichen Zielen und daher niemals einheitlich.

3 Vergleich Krankenhaus und Medizinisches Versorgungszentrum

Um die Frage, ob ein MVZ eine Ergänzung oder eine Konkurrenz für ein Krankenhaus darstellt, zu klären, muss zunächst ein Vergleich beider Objekte erstellt werden. Doch in welchen Punkten sind sie vergleichbar? Ist ein Vergleich überhaupt möglich bei den verschiedenen Versorgungsinstrumenten? Diese Fragen sollen im Folgenden nun an Hand von einem rechtlich/gesetzlichem Vergleich und abrechnungstechnischem Vergleich abgehandelt werden.

3.1 Rechtlich/ gesetzlicher Vergleich

„Bei einer MVZ-Gründung sind zunächst die rechtlichen Aspekte zur Gründungsfähigkeit der Beteiligten, der Rechtsformwahl […..]“[9] und der Leitungsform zu klären und darzulegen. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Gegebenheiten zum Gesundheitszentrum im Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu finden. Von 2004 an durften Medizinische Versorgungszentren von jedem, zugelassenen oder vertraglich an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmenden, Leistungserbringer, wie Vertragsärzte (§ 95 Abs.1 SGB V), Krankenhäuser (§108 SGB V), Apotheker und Rehabilitationseinrichtungen, gegründet werden, sofern man die Zulassungsbedingungen erfüllt. Gründer müssen daher nur Leistungserbringer im Sinne des SBG V Kapitel vier sein.[10] Die angestellten Ärzte oder Vertragsärzte des MVZ müssen im Arztregister eingetragen sein, um praktizieren zu können. Seit 2012 dürfen durch das neue Versorgungsstrukturgesetz nur noch zugelassene Ärzte und Krankenhäuser so wie gemeinnützige Träger, welche ermächtigt sind, ein MVZ gründen.[11]

Die Gründung eines Krankenhauses ist sehr ähnlich. Die Krankenhausgründung wird weitestgehend durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Krankenhausbedarfsplanung geregelt. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz erläutert die Eigensicherung und Eigenwirtschaftlichkeit von Krankenhäusern als auch die bedarfsgerechte Versorgung für die Bevölkerung. Zunächst wird jedoch eine Zulassung zur stationären Versorgung benötigt.

3.1.1 Trägerschaft

Die Trägerschaften verteilen sich im Jahr 2011 zu 41,9% auf Vertragsärzte als Gründer des MVZ und zu 37,9% auf Krankenhausträgerschaften.[12] Da es sich prinzipiell bei einem MVZ um einen ambulanten medizinischen Leistungserbringer handelt, gelten auch die gleichen Rechte und Pflichten wie bei niedergelassenen Vertragsärzten im gesetzlichen Krankenversicherungssystem.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Darstellung zur Verteilung der Trägerschaften bei MVZ

(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung [2012b],S.5).

[...]


[1] Gesundheitsberichterstattung des Bundes [2012], o.S.

[2] Vgl. Gabler Verlag [o.J.],o.S.

[3] Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung [2006], S.4.

[4] Bundesministerium der Justiz [o.J.],o.S.

[5] Kassenärztliche Vereinigung Bayern [2006],S.1.

[6] Vgl. Ärzte Zeitung [2009] ,o.S.

[7] Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung [2012b], S.3.

[8] Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung [2012a],S.10.

[9] IWW Institut für Wirtschaftspublizistik [2005], S.3.

[10] Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung [2006], S.6.

[11] Vgl. Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren [2011], S.1.

[12] Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung [2012b], S.3.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Medizinisches Versorgungszentrum als Konkurrenz oder Ergänzung für das Krankenhaus
Hochschule
Hochschule Fresenius; Köln
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
23
Katalognummer
V213547
ISBN (eBook)
9783656418054
ISBN (Buch)
9783656419099
Dateigröße
932 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
MVZ, Konkurrenz Krankenhaus, Medizinisches Versorgungszentrum, MVZ Ergänzung, Gesundheitswesen, Ambulanter Sektor, Vergleich Sektoren
Arbeit zitieren
Stefan Schmeier (Autor:in), 2013, Medizinisches Versorgungszentrum als Konkurrenz oder Ergänzung für das Krankenhaus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213547

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