In Zeiten von globaler Vernetzung und größerer Produktauswahl wird es für die Marktteilnehmer zunehmend schwieriger sich erfolgreich zu positionieren. Um im Wettbewerb zu bestehen, ist nicht nur eine stetige Qualitätsverbesserung von Produkten und Dienstleistungen erforderlich; es sind weitere Mittel zur Differenzierung unverzichtbar. Neben Marken und Firmennamen bedient man sich deshalb auch so genannter geographischer Herkunftsangaben. Gemäß § 126 Abs. 1 MarkenG handelt es sich bei geographischen Herkunftsangaben um die Angabe von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern bzw. um sonstige Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.
Geographische Herkunftsangaben sind in erster Linie dazu bestimmt, Produkte nach ihrer nationalen, regionalen oder örtlichen Herkunft von gleichartigen Produkten anderer geographischer Herkunft zu unterscheiden. Durch die so mögliche Individualisierung wird das Gesamtangebot überschaubarer und somit die Markttransparenz erhöht. Von der Verwendung geographischer Herkunftsangaben profitieren folglich sowohl Erzeuger und Produzenten eines bestimmten geographischen Gebietes, die Ihre Waren auf diese Art und Weise hervorheben, als auch die Verbraucher, die sich sonst einem ungekennzeichneten, undifferenzierten Angebot gegenüber sähen. Wachsendes Qualitätsbewusstsein und steigende Qualitätsansprüche auf Verbraucherseite fördern die Nachfrage nach Produkten bestimmter geographischer Herkunft und führen zu einem verstärkten Interesse der Erzeuger, ihre geographischen Angaben schützen zu lassen.
Der rechtliche Schutz der geographischen Herkunftsangabe im nationalen Rahmen wird hauptsächlich durch das am 01.01.1995 in Kraft getretene MarkenG gewährleistet, welches den traditionellen Schutz nach dem UWG weitgehend abgelöst hat. Das UWG kann nur noch für Sachverhalte herangezogen werden, die nicht unter die neue Regelung im MarkenG fallen. Auf europäischer Ebene ist als weiteres Regelungswerk die EG-Verordnung Nr. 2081/ 92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen zu nennen. Davon ausgehend wird im Folgenden zunächst die nationale Rechtslage dargestellt und anschließend auf den europäischen bzw. internationalen Schutz geographischer Herkunftsangaben eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Einordnung und Rechtsnatur
- Schutzgegenstand der geographischen Herkunftsangabe
- Begriff und Arten der geographischen Herkunftsangabe nach § 126 Abs. 1 MarkenG
- Abgrenzung der geographischen Herkunftsangabe von den Gattungsbezeichnungen gemäß § 126 Abs. 2 MarkenG
- Ausschluss des Schutzes für Gattungsbezeichnungen
- Schutzinhalt
- Irreführungsschutz nach § 127 Abs. 1 MarkenG
- Schutzinhalt qualifizierter Herkunftsangaben nach § 127 Abs. 2 MarkenG
- Der Schutz geographischer Herkunftsangaben nach § 127 Abs. 3
- Erweiterung des Schutzbereiches auf ähnliche Bezeichnungen und Angaben
- Rechtsschutz
- Zivilrechtlicher Schutz
- Unterlassungsanspruch gemäß § 128 Abs. 1 MarkenG
- Schadensersatzanspruch gemäß § 128 Abs. 2 MarkenG
- Strafrechtlicher Schutz
- Zivilrechtlicher Schutz
- Schutz als eingetragene Marke
- Eintragung als Individualmarke nach § 4 Nr. 1 MarkenG
- Eintragung als Marke kraft Verkehrsdurchsetzung
- Eintragung als Kollektiv- bzw. Gemeinschaftsmarke
- Kollektivmarke nach § 97 MarkenG
- Schutz als Gemeinschaftskollektivmarke
- Schutz der geographischen Herkunftsangabe durch EG-Recht und internationale Abkommen
- Internationale Abkommen
- Schutz innerhalb der EG durch Sekundärrecht
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - Das Urteil ,,Sekt/ Weinbrand"
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - Das Urteil ,,Turrón de Alicante"
- Die Haltung der Kommission und die Entstehung der Verordnung EWG Nr. 2081/92
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - Das Urteil ,,Warsteiner"
- Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen durch die Verordnung EWG Nr. 2081/92
- Ergebnis und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung befasst sich mit dem Schutz geographischer Herkunftsangaben, einem wichtigen Aspekt des Immaterialgüterrechts. Ziel ist es, die rechtliche Grundlage des Schutzes im nationalen und europäischen Rahmen zu beleuchten und die Entwicklungen in diesem Bereich zu analysieren.
- Der Schutz von geographischen Herkunftsangaben im deutschen Markenrecht
- Die Abgrenzung von geographischen Herkunftsangaben von Gattungsbezeichnungen
- Die Bedeutung des Irreführungsschutzes und der Qualitätskennzeichnung
- Die Rolle des europäischen Rechts im Schutz von geographischen Herkunftsangaben
- Die Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Schutzes geographischer Herkunftsangaben im Kontext der Globalisierung
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung skizziert die Bedeutung geographischer Herkunftsangaben in der heutigen Zeit und stellt den Schutz im nationalen und europäischen Rahmen vor.
- Einordnung und Rechtsnatur: Dieses Kapitel untersucht die Einordnung geographischer Herkunftsangaben in das deutsche Markenrecht und beschreibt deren Rechtsnatur.
- Schutzgegenstand der geographischen Herkunftsangabe: Dieses Kapitel beleuchtet den Begriff und die Arten der geographischen Herkunftsangabe gemäß § 126 Abs. 1 MarkenG und grenzt sie von Gattungsbezeichnungen ab.
- Schutzinhalt: Dieses Kapitel beschreibt den Schutzumfang geographischer Herkunftsangaben, einschließlich des Irreführungsschutzes und des Schutzes qualifizierter Herkunftsangaben.
- Rechtsschutz: Dieses Kapitel untersucht die zivil- und strafrechtlichen Schutzmöglichkeiten für geographische Herkunftsangaben.
- Schutz als eingetragene Marke: Dieses Kapitel beleuchtet die Möglichkeiten der Eintragung geographischer Herkunftsangaben als Individual-, Kollektiv- oder Gemeinschaftsmarken.
- Schutz der geographischen Herkunftsangabe durch EG-Recht und internationale Abkommen: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Schutz von geographischen Herkunftsangaben im europäischen und internationalen Rahmen, einschließlich der relevanten Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Geographische Herkunftsangabe, Markenrecht, Irreführungsschutz, Qualitätskennzeichnung, Gattungsbezeichnung, EG-Recht, internationale Abkommen, Eintragung, Kollektivmarke, Gemeinschaftsmarke, Globalisierung, Europäisierung.
- Quote paper
- LL.B. (Melb.); LL.M. (Melb.)/Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Florian Schwarz (Author), 2003, Der Schutz geographischer Herkunftsangaben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21403