Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Law - Miscellaneous

Der Schutz geographischer Herkunftsangaben

Title: Der Schutz geographischer Herkunftsangaben

Term Paper (Advanced seminar) , 2003 , 26 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: LL.B. (Melb.); LL.M. (Melb.)/Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Florian Schwarz (Author)

Law - Miscellaneous
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

In Zeiten von globaler Vernetzung und größerer Produktauswahl wird es für die Marktteilnehmer zunehmend schwieriger sich erfolgreich zu positionieren. Um im Wettbewerb zu bestehen, ist nicht nur eine stetige Qualitätsverbesserung von Produkten und Dienstleistungen erforderlich; es sind weitere Mittel zur Differenzierung unverzichtbar. Neben Marken und Firmennamen bedient man sich deshalb auch so genannter geographischer Herkunftsangaben. Gemäß § 126 Abs. 1 MarkenG handelt es sich bei geographischen Herkunftsangaben um die Angabe von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern bzw. um sonstige Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.

Geographische Herkunftsangaben sind in erster Linie dazu bestimmt, Produkte nach ihrer nationalen, regionalen oder örtlichen Herkunft von gleichartigen Produkten anderer geographischer Herkunft zu unterscheiden. Durch die so mögliche Individualisierung wird das Gesamtangebot überschaubarer und somit die Markttransparenz erhöht. Von der Verwendung geographischer Herkunftsangaben profitieren folglich sowohl Erzeuger und Produzenten eines bestimmten geographischen Gebietes, die Ihre Waren auf diese Art und Weise hervorheben, als auch die Verbraucher, die sich sonst einem ungekennzeichneten, undifferenzierten Angebot gegenüber sähen. Wachsendes Qualitätsbewusstsein und steigende Qualitätsansprüche auf Verbraucherseite fördern die Nachfrage nach Produkten bestimmter geographischer Herkunft und führen zu einem verstärkten Interesse der Erzeuger, ihre geographischen Angaben schützen zu lassen.

Der rechtliche Schutz der geographischen Herkunftsangabe im nationalen Rahmen wird hauptsächlich durch das am 01.01.1995 in Kraft getretene MarkenG gewährleistet, welches den traditionellen Schutz nach dem UWG weitgehend abgelöst hat. Das UWG kann nur noch für Sachverhalte herangezogen werden, die nicht unter die neue Regelung im MarkenG fallen. Auf europäischer Ebene ist als weiteres Regelungswerk die EG-Verordnung Nr. 2081/ 92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen zu nennen. Davon ausgehend wird im Folgenden zunächst die nationale Rechtslage dargestellt und anschließend auf den europäischen bzw. internationalen Schutz geographischer Herkunftsangaben eingegangen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Einordnung und Rechtsnatur

III. Schutzgegenstand der geographischen Herkunftsangabe

a) Begriff und Arten der geographischen Herkunftsangabe nach § 126 Abs. 1 MarkenG

b) Abgrenzung der geographischen Herkunftsangabe von den Gattungsbezeichnungen gemäß § 126 Abs. 2 MarkenG

c) Auschluss des Schutzes für Gattungsbezeichnungen

IV. Schutzinhalt

a) Irreführungsschutz nach § 127 Abs. 1 MarkenG

b) Schutzinhalt qualifizierter Herkunftsangaben nach § 127 Abs. 2 MarkenG

c) Der Schutz geographischer Herkunftsangaben nach § 127 Abs. 3

d) Erweiterung des Schutzbereiches auf ähnliche Bezeichnungen und Angaben

V. Rechtsschutz

a) Zivilrechtlicher Schutz

aa) Unterlassungsanspruch gemäß § 128 Abs. 1 MarkenG

bb) Schadensersatzanspruch gemäß § 128 Abs. 2 MarkenG

b) Strafrechtlicher Schutz

VI. Schutz als eingetragene Marke

a) Eintragung als Individualmarke nach § 4 Nr. 1 MarkenG

b) Eintragung als Marke kraft Verkehrsdurchsetzung

c) Eintragung als Kollektiv- bzw. Gemeinschaftsmarke

aa) Kollektivmarke nach § 97 MarkenG

bb) Schutz als Gemeinschaftskollektivmarke

VII. Schutz der geographischen Herkunftsangabe durch EG-Recht und internationale Abkommen

a) Internationale Abkommen

b) Schutz innerhalb der EG durch Sekundärrecht

c) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – Das Urteil „Sekt/ Weinbrand“

d) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – Das Urteil „Turrón de Alicante“

e) Die Haltung der Kommission und die Entstehung der Verordnung EWG Nr. 2081/ 92

f) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – Das Urteil „Warsteiner“

g) Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen durch die Verordnung EWG Nr. 2081/ 92

VIII. Ergebnis und Ausblick

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit analysiert den rechtlichen Schutz geographischer Herkunftsangaben unter Berücksichtigung des deutschen Markengesetzes (MarkenG) sowie der einschlägigen EU-Verordnungen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Das Ziel besteht darin, die dogmatische Einordnung der geographischen Herkunftsangabe als immaterialgüterrechtliches Vermögensrecht zu prüfen und die Auswirkungen europäischer Vorgaben auf den nationalen Schutz zu beleuchten.

  • Rechtliche Einordnung und Schutzgegenstand geographischer Herkunftsangaben.
  • Systematik der Schutzformen nach dem deutschen Markengesetz.
  • Rechtsschutzmöglichkeiten bei Verletzungen (zivil- und strafrechtlich).
  • Die Rolle des EG-Rechts und die wegweisende Rechtsprechung des EuGH.
  • Spannungsfeld zwischen nationalem Schutz und Gemeinschaftsrecht.

Auszug aus dem Buch

III. Schutzgegenstand und Fallgruppen der geographischen Herkunftsangabe

§ 126 Abs. 1 MarkenG schützt als geographische Herkunftsangabe die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern (unmittelbare Herkunftsangaben) sowie sonstige Zeichen und Angaben, die im Geschäftsverkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen gebraucht werden (mittelbare Herkunftsangaben). Auch die sogenannten einfachen bzw. qualifizierten Herkunftsangaben sowie die Herkunftsangaben mit besonderem Ruf unterliegen dieser Definition.

Beispiele für die unmittelbare Herkunftsangabe nach § 126 Abs. 1 MarkenG sind „Schwarzwaldforelle“ oder auch „Elsässer Nudeln“. Allgemein gesprochen also die Namen von Dörfern, Ortschaften, Landstrichen, Landschaften oder auch Stadteilen und Stadtbezirken.

Bei den mittelbaren Herkunftsangaben findet sich kein expliziter Hinweis auf die geographische Herkunft des Produktes, es wird allein durch die Verwendung von speziellen Herkunftssymbolen oder ausländischen Bezeichnungen auf eine bestimmte geographische Herkunft hingewiesen. Eine mittelbare Herkunftsangabe liegt folglich nur bei einer rein metaphorischen Kennzeichnung vor, welche geeignet ist, eine auf den Herkunftsort abzielende Gedankenassoziation hervorzurufen. Dies kann durch Nationalfarben, typische Verpackungen oder auch sonstige Abbildungen erfolgen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Darstellung der wachsenden Bedeutung geographischer Herkunftsangaben in einem globalisierten Markt und der historischen Entwicklung des Schutzes.

II. Einordnung und Rechtsnatur: Erörterung der Frage, ob Herkunftsangaben als subjektive Immaterialgüterrechte oder als wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Unlauterkeit zu klassifizieren sind.

III. Schutzgegenstand der geographischen Herkunftsangabe: Definition der Herkunftsangaben und Abgrenzung zu Gattungsbezeichnungen sowie Fantasiebezeichnungen.

IV. Schutzinhalt: Detaillierte Analyse der drei Schutzformen nach § 127 MarkenG (Irreführungsschutz, Qualitätsschutz und Schutz bei besonderem Ruf).

V. Rechtsschutz: Überblick über zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz) und strafrechtliche Konsequenzen bei Schutzrechtsverletzungen.

VI. Schutz als eingetragene Marke: Möglichkeiten der Eintragung als Individual-, Kollektiv- oder Gemeinschaftsmarke unter Berücksichtigung von Freihaltebedürfnissen.

VII. Schutz der geographischen Herkunftsangabe durch EG-Recht und internationale Abkommen: Analyse der europarechtlichen Einflüsse durch die VO (EWG) Nr. 2081/92 und wegweisende Urteile des EuGH.

VIII. Ergebnis und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Rechtsentwicklung und Plädoyer für ein gemeinschaftsweit einheitliches Schutzsystem.

Schlüsselwörter

Geographische Herkunftsangabe, MarkenG, Immaterialgüterrecht, Europäischer Gerichtshof, Schutzinhalt, Irreführungsschutz, Qualifizierte Herkunftsangabe, Kollektivmarke, Gattungsbezeichnung, Wettbewerbsrecht, Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz, Warsteiner, Turrón de Alicante, Markenrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht den rechtlichen Rahmen und die Schutzmechanismen für geographische Herkunftsangaben im deutschen Markenrecht und unter Einbeziehung des Europarechts.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Themen umfassen die Definition und Einordnung von Herkunftsangaben, die Abgrenzung von Gattungsbezeichnungen, den Schutzinhalt gemäß MarkenG und den Einfluss europäischer Verordnungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Es soll geklärt werden, ob geographische Herkunftsangaben als subjektive Immaterialgüterrechte angesehen werden können und wie der Konflikt zwischen nationalem und europäischem Recht gelöst wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor führt eine rechtsdogmatische Analyse durch, gestützt auf die aktuelle Gesetzgebung, Kommentarliteratur und die bedeutende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die materiell-rechtliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen, die Erläuterung der verschiedenen Schutzformen nach dem Markengesetz sowie die Analyse europäischer Urteile wie „Sekt/Weinbrand“ und „Warsteiner“.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Geographische Herkunftsangabe, MarkenG, EuGH-Rechtsprechung, Schutzinhalt und europäisches Gemeinschaftsrecht.

Welche Rolle spielt die „Warsteiner“-Entscheidung für die Argumentation des Autors?

Die Entscheidung ist zentral, da sie die Diskussion um den Anwendungsbereich der EG-Verordnung 2081/92 beendete und klarstellte, dass einfacher nationaler Irreführungsschutz auch weiterhin neben dem Gemeinschaftsrecht bestehen kann.

Wie bewertet der Autor die Einordnung der Herkunftsangabe als Immaterialgüterrecht?

Der Autor vertritt die Auffassung, dass die Herkunftsangabe trotz fehlender individueller Ausschließlichkeit als ein immaterialgüterrechtliches Vermögensrecht mit eingeschränkter Ausschließlichkeitsfunktion begriffen werden muss.

Excerpt out of 26 pages  - scroll top

Details

Title
Der Schutz geographischer Herkunftsangaben
College
University of Applied Sciences Trier  (Rechtswissenschaftliches Institut)
Grade
1,0
Author
LL.B. (Melb.); LL.M. (Melb.)/Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Florian Schwarz (Author)
Publication Year
2003
Pages
26
Catalog Number
V21403
ISBN (eBook)
9783638250382
ISBN (Book)
9783638647069
Language
German
Tags
Schutz Herkunftsangaben
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
LL.B. (Melb.); LL.M. (Melb.)/Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Florian Schwarz (Author), 2003, Der Schutz geographischer Herkunftsangaben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21403
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  26  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint