Zwischen Völkerrecht und Menschenrechten - Internationale Sicherheitspolitik und Krisenprävention am Beispiel Kosovo


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

30 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Die historische Entwicklung des Kosovo-Konflikts
2.1. Jugoslawien und der Westen im 20. Jahrhundert
2.2 Jugoslawien und das Kosovo
2.2.1 Der Einfluss des Bosnienkrieges und die Eskalation des Kosovo-Konflikts
2.3 Die Internationalisierung des Kosovo-Krieges

3. Krisenpräventionsstrategien der sicherheitspolitischen Institutionen
3.1 Die UNO
3.2 Die OSZE
3.3 Die NATO
3.4 Die Europäische Union

4. Lessons learned

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die ethnisch-territorialen Krisen und Kriege auf dem Balkan im Verlauf der 90er Jahre haben in Bezug auf verschiedenste weltpolitische Akteure dazu geführt, dass das Thema Sicherheitspolitik neu überdacht werden musste.

Die klaren machtpolitischen Verhältnisse zwischen Ost und West während des Kalten Krieges waren überwunden, so dass man sich Anfang der 90er Jahre zunächst in einer Euphorie über die vielzitierte „Jahrhundertchance“ zur kollektiven Konfliktlösung befand. Durch Dokumente wie etwa die KSZE-Charta von Paris (1990) wurde das generelle Vertrauen auf die „Lösbarkeit von Konflikten durch Kooperation und Integration“ (Rohloff 1999: 26) dokumentiert. Das bedeutete einen deutlichen Ansehensgewinn der Vereinten Nationen als zukünftiger Wahrer des Weltfriedens. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft begann man mit der Entwicklung einer eigenständigen europäischen Sicherheitsarchitektur, der sog. Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Währenddessen schien die NATO, Hauptakteur des Kalten Krieges, angesichts des Wegfalls der Bedrohung durch den Warschauer Pakt ein wenig desorientiert.

Doch schon bald zeigte sich, dass die vielumjubelte Transformation der ost- und vor allem südost europäischen Staaten nicht so problemlos vor sich ging wie erhofft. Der Vielvölkerstaat Jugoslawien zerbrach angesichts gravierender wirtschaftlicher Probleme und des seit kurzem unter der titoistischen Decke hervorbrechenden Nationalismus. Nun zeigte sich nur all zu gut, dass von einer funktionsfähigen europäischen Sicherheitsarchitektur längst noch nicht die Rede sein konnte. Es herrschte Uneinigkeit unter den EG-Staaten in fast allen Punkten, angefangen von der Frage der diplomatischen Anerkennung Sloweniens und Kroatiens bis hin zur Suche nach den geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der sog. „ethnischen Säuberungen“.

Und so kam Ende der 90er Jahre doch wieder die NATO, mit neuem Strategiekonzept, ins Spiel. Mit ihrer militärischen Intervention in den Kosovo-Konflikt hat sie sicherlich eine „Zäsur in den Internationalen Beziehungen“ (Rohloff 1999: 1) markiert.

Was bedeutet diese Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltmonopols für die internationale Sicherheitspolitik und speziell für die Weiterentwicklung der europäischen Sicherheitsstrukturen? Wird das Gewalt ver bot aus Artikel 2, Ziffer 4 der UN-Charta nun zum Interventions ge bot? Wie wägt man die Verteidigung von Menschenrechten gegenüber der Wahrung staatlicher Souveränität ab? Wer ist berechtigt, die Maßstäbe zur Legitimität sog. „humanitärer Interventionen“ festzulegen? Ist es wirklich sinnvoll, die Entwicklung einer stärkeren militärischen Komponente der GASP voranzutreiben oder stünde es der Zivilmacht Europa nicht besser zu Gesicht, auf strukturelle Konfliktprävention zu setzen? Da eine dauerhafte Stabilisierung des Balkans nicht kurzfristig zu erreichen sein wird, sind die Europäer und ihre politischen Organisationen gefordert, sich künftig noch stärker zu engagieren und die gesamteuropäische Sicherheit auch und gerade dort eigenständig zu garan­tieren. Werden die Europäer diese Chance nutzen? Können sie zwischen den USA und Russland eigene Interessen definieren, um im Ergebnis auf eigenen außen- und sicher­heitspoliti­schen Füßen – zumindest in Bezug auf die Sicherheit in Europa – zu stehen?

Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden. Dabei werde ich die Balkan-Politik des Westens, speziell im Kosovo-Konflikt, beleuchten und zu dem Schluss kommen, dass eine kollektive Sicherheitsstruktur – etwa im Rahmen der OSZE – für Europa angemessener erscheint als eine Selbstmandatierung des Militärbündnisses NATO.

2. Die historische Entwicklung des Kosovo-Konflikts

Es ist unbedingt erforderlich, den Kosovo-Konflikt nicht begrenzt auf die Jahre 1998/99 oder gar nur auf die elf Wochen Luftkrieg zu betrachten. Die Genese des Konflikts und seine Strukturen sind schon viel älter. Wenngleich jedoch eine Datierung der Anfänge auf das Jahr 1389 mit der Schlacht auf dem Amselfeld[1], wie sie von serbischer Seite oft vorgebracht wurde, hier zu weit führen würde, scheint es aber sinnvoll, zumindest den Hintergrund des Zerfallsprozesses Ex-Jugoslawiens mit zu berücksichtigen. Die geschichtlichen Entwicklungen und ihre Interpretation sowie Instrumentalisierung durch die jeweilige Konfliktpartei können die Krisen und Kriege erklärbarer machen und möglicherweise auch zeigen, wo strukturelle Prävention wirksam gewesen wäre und es in Zukunft sein kann.

2.1. Jugoslawien und der Westen im 20. Jahrhundert

Ein erstes einheitliches Jugoslawien wurde 1918 als Folge des Niedergangs des Habsburger Reichs nach dem 1. Weltkrieg als „Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ gegründet. Während des 2. Weltkriegs wurde es zunächst von den Nazis besetzt und geteilt. Kroatien war mit Deutschland verbündet, während Serbien im Partisanenkrieg gegen den Besatzer kämpfte. Nach dem Sieg der serbischen Partisanen, wurde Jugoslawien von 1945 bis 1948 von der Roten Armee besetzt. Aber schon während dieser Zeit gründete sich zum zweiten Mal ein einheitliches Jugoslawien, diesmal als „Sozialistische Föderative Republik“ unter dem ehemaligen Partisanenführer Josip Broz-Tito als Präsident. Diese Föderation umfasste nach der Verfassung von 1974 sechs Republiken, nämlich Slowenien, Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Mazedonien, sowie zwei zu Serbien gehörende autonome Provinzen, das Kosovo und die Vojvodina. Die Möglichkeit zur Sezession war für die Republiken verfassungsmäßig garantiert.

Zu Zeiten des Kalten Krieges gehörte Jugoslawien weder dem Osten noch dem Westen an, sondern war der prominenteste Vertreter der sog. „blockfreien Staaten“. So wurde das Land aus strategischen Gründen von den Supermächten aus West und Ost gleichermaßen umworben, was sich v.a. in militärischer und wirtschaftlicher Hilfe manifestierte. Dies hatte einerseits den Effekt, dass ein ungewöhnlich großer Wohlstand in der Region Einzug hielt und auch den „unbeabsichtigten Nebeneffekt, die zentrifugalen Kräfte im spannungsgeladenen Vielvölkerstaat minimieren zu können und Titos föderaler Ausgleichspolitik mit zum Erfolg zu verhelfen“ (Rohloff 1999: 9). Als Tito 1980 starb, dauerte es nicht lange, bis die Fassade des jugoslawischen Modells bröckelte. Erst recht mit der Entspannungspolitik und dem Ende des Ost-West-Konflikts ließ die strategische Bedeutung Jugoslawiens nach. Die zuvor stabile Wirtschaft lag wegen des Rückgangs der Auslandsinvestitionen am Boden.

Aus westlicher Perspektive schien sich Jugoslawien in die Reihe der osteuropäischen Länder zu gesellen, die nun endlich die Transformation zu Demokratie und Markwirtschaft anstreben. Dabei wurde jedoch übersehen, dass es sich hierbei noch nie um einen homogenen Nationalstaat mit kollektiver vor-kommunistischer Identität gehandelt hatte wie dies etwa in Ungarn, Polen oder auch Russland der Fall war. Auch der von Tito als verbindendes Element instrumentalisierte Partisanenkampf trennte die Völker nun mehr als dass er sie verband, herrschte doch in Kroatien zu Zeiten des 2. Weltkriegs das verhasste Ustascha-Regime.

Ein weiterer Unterschied zu den Transformationsländern Osteuropas bestand darin, dass sich Jugoslawien nicht vom großen Bruder, der Sowjetunion befreien musste. Es gab also kein äußeres, gemeinsames Feindbild. Serbien, als dominierende Teilrepublik, war Teil der Föderation, kein Besatzer. Durch die Anerkennungspolitik des Westens, in Bezug auf Slowenien und Kroatien beispielsweise, wurde aber eine andere Sichtweise gespiegelt, nämlich die, dass sich „Kroatien und Slowenien von Serbien „befreien“ wollten“ (Rohloff 1999: 10).

2.2 Jugoslawien und das Kosovo

Anfang der 1980er Jahre, nach Titos Tod, betrug der Bevölkerungsanteil der Albaner in der noch autonomen Provinz Kosovo 75 %. Die Serben waren also klar zur Minderheit im eigenen Land geworden. Die Situation war sehr gespannt. Um die Provinz weiterhin aus Belgrad kontrollieren zu können, wurden wichtige Ämter meistens an Serben vergeben, wodurch sich die albanische Bevölkerung bevormundet fühlte. Ab 1981 fanden Demonstrationen statt, mit dem Ziel, das Kosovo von einer autonomen Provinz zu einer Teilrepublik zu erheben. Auf beiden Seiten erfolgten nationalistische Mobilisierungen, eine Eskalation wurde immer wahrscheinlicher. Auf diesem nationalistischen Höhenflug gelangte 1987 Milosevic in Serbien an die Macht.[2] Mit der von ihm initiierten Verfassungsnovelle von 1989 bzw. 1990 wurde die Autonomie des Kosovo zunächst wesentlich eingeschränkt und schließlich ganz abgeschafft. Dies bedeutete eine Demütigung der Kosovo-Albaner in ihrem Verlangen nach mehr Eigenständigkeit. Die von Tito betriebene föderale Politik des Ausgleichs zwischen den Teilrepubliken und Autonomiegebieten wurde aufgekündigt, so dass die Dominanz Serbiens nun offenkundig wurde. In Slowenien und Kroatien führte dies bei den ersten freien Wahlen 1990 zum Sieg der Opposition und zur Loslösung von Jugoslawien. Im selben Jahr hatten auch die albanischen Abgeordneten des Kosovo-Parlaments die „Republik Kosova“ für unabhängig erklärt und sich im September 1990 sogar eine eigene Verfassung gegeben sowie einen Präsidenten ernannt – Ibrahim Rugova. Nichts davon wurde von serbischer - und auch nicht von internationaler - Seite anerkannt, auch nicht die Untergrundwahl von 1992, die Rugovas Partei LDK gewann.

Ziel der Rugova-Regierung war die Schaffung einer unabhängigen Republik Kosova, ein Status also, der weit über die Autonomie der alten Verfassung hinausgegangen wäre. Dazu wurde etwa das Selbstbestimmungsrecht der Völker angeführt, nach dem das albanische Volk im zerfallenden Jugoslawien das gleiche Recht zur Sezession habe wie die früheren Teilrepubliken. Vom serbischen Standpunkt aus gesehen, gehörte das Kosovo jedoch noch immer zu Serbien mit den Albanern als nationale Minderheit. Rohloff schreibt zum Verständnis der serbischen Position:

„Die Aufhebung der Autonomie muss daher vor allem als eine Folge vorangegangener Ereignisse aufgefasst werden, die aus serbischer Sicht durchaus ihre Berechtigung hatten, und zwar ohne damit die Vertreibung oder Ermordung von Kosovo-Albanern automatisch zu implizieren. Die Einrichtung der beiden Autonomiegebiete in Serbien geschah seinerzeit gegen den Willen und ohne die Beteiligung der ansässigen serbischen Bevölkerung. Mit den faktischen Auflösungserscheinungen im Norden Jugoslawiens ab 1989 fiel auch der einstige Grund für die Einrichtung der autonomen Gebiete weg. Serbien sah sich ab 1989 zunehmend auf sich selbst zurückgeworfen. Aus seiner Sicht wurden lediglich die ursprünglichen Verhältnisse restauriert und die Situation der von nationalistischen Kosovo-Albanern bedrängten serbischen Minderheit im Kosovo verbessert.“ (Rohloff 1999: 13f)

Hier lassen sich viele strukturelle Parallelen zu anderen Konflikten erkennen, wie etwa zum Nordirland-Konflikt, in dem auch die nationale Minderheit, aber regionale Mehrheit, politisch, wirtschaftlich und sozial benachteiligt wurde und wird. So sind auch im Falle Serbiens und des Kosovo die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen – das Unabhängigkeitsstreben der Albaner und die territoriale Unversehrtheit Serbiens.[3]

Anders als im Falle Sloweniens oder Kroatiens konnten die Kosovo-Albaner allerdings nicht mit internationaler Unterstützung ihres Unabhängigkeitsbegehrens rechnen, da eine Republik Kosovo politisch und wirtschaftlich kaum als überlebensfähig angesehen wurde und zudem den südosteuropäischen Raum erheblich destabilisiert hätte.[4]

[...]


[1] Im kollektiven Gedächtnis hat sich die Schlacht auf dem Amselfeld zu dem zentralen Ereignis serbischer Geschichte entwickelt. Nach der Legende besiegelte der Sieg der Türken über die Serben jegliche serbische Unabhängigkeit. Heldentum und Verrat sind zwei Hauptmotive in dieser Legende, die über die Jahrhunderte von Kirche und Gesellschaft tradiert wurde. (Vgl. Zirojevic 1998: 45-62)

[2] Einprägsam war v.a. sein medienwirksamer Auftritt 1989 auf dem Amselfeld, mit dem er die nationalen Ansprüche auf das Kosovo deutlich machte.

[3] Die Zurschaustellung der Macht durch verstärkte Militär- und Polizeipräsenz der Briten in Nordirland zielt tendenziell in die gleiche Richtung wie das serbische Auftreten im Kosovo Anfang der 90er Jahre. Und auch eine nordirische Autonomie gilt noch nicht als gesichert.

[4] Auch nicht abzuschätzen wären die Folgen eines Übergreifens des Konflikts auf Mazedonien, in dem es ebenfalls eine albanische Minderheit gibt, gewesen.

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Details

Titel
Zwischen Völkerrecht und Menschenrechten - Internationale Sicherheitspolitik und Krisenprävention am Beispiel Kosovo
Hochschule
Westfälische Wilhelms-Universität Münster  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
HS Krisen- und Konfliktprävention
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
30
Katalognummer
V21404
ISBN (eBook)
9783638250399
Dateigröße
604 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zwischen, Völkerrecht, Menschenrechten, Internationale, Sicherheitspolitik, Krisenprävention, Beispiel, Kosovo, Krisen-, Konfliktprävention
Arbeit zitieren
Nina Heckmann (Autor:in), 2003, Zwischen Völkerrecht und Menschenrechten - Internationale Sicherheitspolitik und Krisenprävention am Beispiel Kosovo, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21404

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