Ist die NPD verboten gefährlich oder ist das Verbot der Partei eine Gefahr? (Spiegel 2012) So titelte der Spiegel im Februar 2012 in Hinblick auf ein neues im Raum stehendes NPD Parteiverbotsverfahren. Seit die Innenministerkonferenz am 09.12.2011 beschlossen hatte, die Chancen für ein NPD-Verbotsverfahren auszuloten, kam eine neue Dynamik in die Diskussion (Jesse 2012, S. 1), die eigentlich mit dem aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnten Verbotsantrag 2003, als vorerst beendet schien.
Eben dieser abgelehnte Verbotsantrag der Bundesregierung, Anfang 2001 eingereicht und am 18.03.2003 noch vor der Durchführung der Hauptverhandlung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgelehnt, hat einer abschließenden Beurteilung von Lars Flemming keinen Sieger, wohl aber einen Verlierer hervorgebracht: die „Streitbare Demokratie“ (Flemming 2005, S. 245). Das Parteiverbot als schärfstes Schwert der wehrhaften Demokratie wurde nach den abgelehnten Anträgen (ohne Prüfung der Verfassungswidrigkeit) gegen die Nationale Liste (NL) und die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) in den neunziger Jahren nun wieder nicht eingesetzt.
Dass in den heutigen Debatten die Möglichkeit eines Parteiverbots in eine Art Wettstreit zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten (Möllers 2010, S. 52) gezogen wird ist einerseits als Zeichen zu sehen, dass die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Art. 21 Abs. 2 GG auch in der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung verliert, andererseits ist es sicherlich ein Zeichen der gestärkten Demokratie in Deutschland. Die mit der Einstellung des Verfahrens ohne Prüfung auf Verfassungsfeindlichkeit verpasste Chance zur „Verfeinerung der Dogmatik des Parteiverbots“ (Fromme 2003, S. 183) bestärkt Kritiker, die im Parteiverbot nur noch eine obsolete Möglichkeit sehen. Das NPD Verbotsverfahren von 2003 zeichne sich laut Härtel (2010, S. 96) somit durch eine mangelnde verfassungsrechtliche Fortentwicklung und Präzisierung der Konzeption der ‚streitbaren Demokratie‘ im Allgemeinen und des Instituts des Parteiverbots im Besonderen aus. Das derzeit diskutierte neue Verbotsverfahren gegen die NPD wäre somit als neue Chance für das BVerfG zu sehen, eine neue – der derzeitig gefestigten Demokratie angepasste – Abgrenzung der streitbaren Demokratie zwischen Legalitäts- und Opportunitätsprinzip zu ziehen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Die streitbare Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland
2.2 Das Parteiverbotsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland
3 Die Entwicklung der streitbaren Demokratie in Hinblick auf ein neues NPD-Parteiverbotsverfahren
4 Ein neues Parteiverbotsverfahren gegen die NPD
4.1 Die Vorteile eines Parteiverbotsverfahrens gegen die NPD
4.2 Die Nachteile eines Parteiverbotsverfahrens gegen die NPD
4.3 Die aktuelle Notwendigkeit eines Parteiverbotsverfahrens gegen die NPD
5 Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen eines potenziellen neuen Parteiverbotsverfahrens gegen die NPD im Kontext des Konzepts der streitbaren Demokratie in Deutschland. Dabei wird analysiert, wie sich das Spannungsverhältnis zwischen demokratischen Freiheitsrechten und der wehrhaften Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen durch ein solches Verfahren verändert und ob eine aktuelle Notwendigkeit für einen Verbotsantrag besteht.
- Grundlagen der streitbaren Demokratie nach Art. 21 Abs. 2 GG
- Historische Entwicklung und Symbolik von Parteiverbotsverfahren
- Pro- und Contra-Argumente für ein NPD-Verbot
- Abwägung von Legalitäts- versus Opportunitätsprinzip
- Notwendigkeit und Risiken staatlicher Verbotsmaßnahmen
Auszug aus dem Buch
2.1 Die streitbare Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland
Um die Auswirkungen eines möglichen neuen Parteiverbotsverfahrens gegen die NPD auf die streitbare Demokratie zu erläutern muss diese zuerst definiert sein. Laut Flemming wird die ‚streitbare Demokratie‘ durch drei wesentliche Merkmale charakterisiert: Wertgebundenheit, Abwehrbereitschaft und Vorverlagerung (Flemming 2005, S. 23).
In der Wertgebundenheit der Streitbarkeitskonzeption bekennt sich der demokratische Verfassungsstaat zu grundlegenden Prinzipien, die der Verfügbarkeit des Souveräns entzogen sind (Ebd. S. 23). So ist bspw. die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO) durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG geschützt und kann nicht geändert oder aus dem Grundgesetz entfernt werden. In der Abwehrbereitschaft des Streitbarkeitsprinzips räumt sich der demokratische Verfassungsstaat dann verschiedene „rechtlich-administrative Mittel“ ein, um diese normativen Grundlagen gegenüber seinen Feinden zu verteidigen (Ebd. S. 23). Die streitbare Demokratie zeichnet somit das Zusammenspiel von Wertgebundenheit und Abwehrbereitschaft aus (Ebd. S. 23). Die hauptsächliche Daseinsberechtigung erhält das Prinzip der streitbaren Demokratie allerdings durch ihren „präventiven Charakter […] und […] in der ‚Vorverlagerung des Demokratieschutzes in den Bereich des nichtgewaltförmigen politischen Handelns.“ (Härtel 2010, S. 63). Somit sind nicht erst verfassungsfeindliche Methoden der Anwendung oder Androhung von Gewalt, sondern bereits verfassungsfeindliche Ziele mit den Mitteln des Verfassungsschutzes zu bekämpfen (Flemming 2005, S. 24).
Als Waffen gegen einen Angriff auf das Grundgesetz hält eben dieses hauptsächlich drei Instrumente bereit. Dies sind die Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 (Presse- und Versammlungsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung u.a.m.), das „normale“ Vereinsverbot nach Art. 9 Abs. 2 (Volkmann 2012, S. 17) und das Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG. Wohingegen alle Anträge auf Grundrechtsverwirkung der letzten fünfzig Jahre abgewiesen wurden, wird demgegenüber von der Möglichkeit des Vereinsverbots gerade im rechtsextremistischen Bereich relativ häufig und geräuschlos Gebrauch gemacht (Ebd. S. 17). Dies ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet, dass die Zuständigkeit hierfür nicht beim BVerfG sondern bei den Innenministerien liegt. Das schärfste Schwert der streitbaren Demokratie ist allerdings das Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des NPD-Parteiverbotsverfahrens ein und skizziert das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten.
2 Theoretische Grundlagen: Hier werden die Kernelemente der streitbaren Demokratie sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des Parteiverbotsverfahrens nach dem Grundgesetz definiert.
3 Die Entwicklung der streitbaren Demokratie in Hinblick auf ein neues NPD-Parteiverbotsverfahren: Dieses Kapitel arbeitet die Historie der bisherigen Verbotsverfahren auf und zeigt den Wandel der Streitbarkeitskonzeption über die Jahrzehnte auf.
4 Ein neues Parteiverbotsverfahren gegen die NPD: Dieser Abschnitt analysiert die aktuellen Argumente für und gegen ein Verbot der Partei sowie die Frage der tatsächlichen Notwendigkeit.
5 Resümee: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Auswirkungen eines potenziellen Verfahrens als primär juristisch definierend statt als Allheilmittel gegen Rechtsextremismus.
Schlüsselwörter
streitbare Demokratie, Parteiverbot, NPD, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Art. 21 Abs. 2 GG, Rechtsextremismus, Legalitätsprinzip, Opportunitätsprinzip, Verfassungsfeindlichkeit, wehrhafte Demokratie, Politikwissenschaft, Parteienprivileg, Sicherheit, Freiheitsrechte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Debatte um ein mögliches neues Verbotsverfahren gegen die NPD und untersucht, wie dieses Verfahren das demokratische Selbstverständnis der Bundesrepublik beeinflusst.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die Konzepte der streitbaren bzw. wehrhaften Demokratie, die historische Entwicklung von Verbotsanträgen in Deutschland sowie die juristische und politische Abwägung zwischen staatlicher Sicherheit und individueller Freiheit.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, Chancen und Risiken eines NPD-Parteiverbots zu identifizieren und die aktuelle Notwendigkeit eines solchen Antrags unter Berücksichtigung der demokratischen Grundprinzipien zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Literaturanalyse und eine systematische Aufarbeitung historischer sowie aktueller politikwissenschaftlicher Diskurse zum Thema Parteiverbotsverfahren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung theoretischer Grundlagen, eine historische Einordnung vergangener Parteiverbote und eine detaillierte Gegenüberstellung der Vorteile und Nachteile eines neuen Verbotsversuchs.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Neben dem Kernbegriff der streitbaren Demokratie sind dies NPD, Parteiverbotsverfahren, Grundgesetz, Verfassungsfeindlichkeit sowie das Spannungsfeld zwischen Legalitäts- und Opportunitätsprinzip.
Warum wird im Dokument zwischen Legalitäts- und Opportunitätsprinzip unterschieden?
Diese Unterscheidung ist zentral für die Strategie des Staates: Das Legalitätsprinzip fordert die konsequente Bekämpfung verfassungsfeindlicher Ziele, während das Opportunitätsprinzip flexiblere, politisch-abwägende Reaktionen bevorzugt.
Welche Rolle spielt das Scheitern des Verbotsverfahrens von 2003 für die aktuelle Debatte?
Das Scheitern von 2003 ohne inhaltliche Sachentscheidung gilt als kritische Erfahrung, die Forderungen nach klareren Kriterien für zukünftige Verfahren laut werden ließ, um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates zu wahren.
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- Joscha Assenmacher (Author), 2013, Ein neues NPD Parteiverbotsverfahren in Hinblick auf die streitbare Demokratie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214163