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Verantwortlichkeit von Providern

Title: Verantwortlichkeit von Providern

Seminar Paper , 2003 , 35 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Sebastian Althaus (Author)

Business economics - Law
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Summary Excerpt Details

Eine große Anzahl von Serviceanbietern ermöglicht den Zugang zu internationalen
Computernetzen und zu den hierin verfügbaren Diensten. Es stellt
sich das Problem, ob und in welchem Umfang Serviceanbieter für die von
anderen Personen in Computernetzen verbreiteten Daten mit strafbaren
Inhalten wie Pornographie oder Propaganda verfassungswidriger
Organisationen verantwortlich gemacht werden können. 1 Ganz oben auf der
Skala der Probleme, mit denen sich Verteidiger, Staatsanwälte und Gerichte
beschäftigen müssen, steht auch die Haftung bei verbotenem Glücksspiel. 2 Des
weiteren spielen Verstöße gegen Urheber- oder Wettbewerbsrecht eine
erhebliche Bedeutung. Haftungsfragen im zivilrechtlichen Bereich sind ebenso
zu klären.
Für die meisten
Probleme im
Internet gibt es
bereits seit langem
gesetzliche Regelungen,
wobei diese
natürlich nicht auf
die speziellen Umstände
der elek- Abb. 13
tronischen Kommunikation abgestimmt werden konnten. Bestehende Gesetze
wurden daher an die neuen Anforderungen angepasst und neue Regelungen
geschaffen. Mit den Begriffen Internetrecht oder Online-Recht wird ein
Problemfeld beschrieben, welches sich mit einer Vielzahl von Rechtsfragen
auseinandersetzt, deren Antworten in den unterschiedlichsten Gesetzen gesucht
werden müssen und zum Teil im geschriebenen Recht gar nicht gefunden
werden können.4
1 Dersken, NJW 1997, Heft 29, S. 1878.
2 Strömer, Online-Recht, 3. Aufl., 2002, dpunkt.verlag, S. 273.
3 Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen (ZaRD) beim
Bundeskriminalamt (BKA), August 2002.
4 URL: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/internetrecht/index.html (30.11.02).

Excerpt


Gliederung

1. Problemstellung

2. Aufbau und Wachstum des Internets

3. Medien- und Teledienste

4. Provider

4.1 Begriff und Funktionen

4.2 Arten von Providern

4.2.1 Proxy-Cache-Server (§ 10 TDG)

4.2.2 Content-Provider (§ 8 TDG)

4.2.3 Access-Provider (§ 9 TDG)

4.2.4 Service-Provider (§ 11 TDG)

5. Haftung von Providern

5.1 Einleitung

5.2 Haftung für eigene Inhalte (Content-Provider, § 8 TDG)

5.3 Haftung für fremde Inhalte

5.3.1 Haftung von Proxy-Cache-Server (§ 10 TDG)

5.3.2 Haftung von Access-Providern (§ 9 TDG)

5.3.3 Haftung von Service-Providern (§ 11 TDG)

6. Hyperlinks

6.1 Begriff „Hyperlink“ und Link-Arten

6.2 Haftung von Hyperlink-Setzenden

7. Urteile und Verfahren

7.1 Das „CompuServe-Urteil“

7.2 Die Untergrundzeitschrift „radikal“

7.3 Das „Angela Marquardt – Urteil“

7.4 eBay – Haftung

7.5 Sperrverfahren gegen NRW - Provider

8. Ausblick

9. Anhang

9.1 Auszug aus dem Teledienstegesetz

9.2 Auszug aus dem Mediendienste-Staatsvertrag

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Verantwortlichkeit von Internet-Providern für rechtswidrige Inhalte in Computernetzen. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Mittelpunkt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anbieter für durch Dritte verbreitete strafbare Inhalte oder Rechtsverstöße zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht werden können.

  • Differenzierung zwischen Mediendiensten und Telediensten
  • Klassifizierung der verschiedenen Providerarten (Access, Content, Service)
  • Analyse der Haftungsprivilegierungen und -grenzen im Teledienstegesetz (TDG)
  • Auswertung relevanter Gerichtsurteile und Präzedenzfälle
  • Diskussion aktueller ordnungspolitischer Spannungsfelder wie Sperrverfügungen

Auszug aus dem Buch

7.1 Das „CompuServe-Urteil“

Kontrovers diskutiert wird das Strafverfahren gegen Felix Somm. Die von Somm geleitete Firma CompuServe Deutschland hatte die in der Bundesrepublik befindlichen Kunden über Einwahlknoten mit der Muttergesellschaft CompuServe USA verbunden. Dabei waren auf den News-Servern der amerikanischen Muttergesellschaft pornographische Darstellungen abrufbar, die Dritte dort hinterlegt hatten. Im Dezember 1995 übergab die Polizei der CompuServe Deutschland zwei Listen mit Newsgroups, die einschlägig verbotene harte Pornographie enthielten. Diese Listen wurden von Somm mit der Bitte um Sperrung an die Muttergesellschaft weitergeleitet. Diesem Anliegen wurde von CompuServe-Inc. nicht dauerhaft entsprochen.

Das Amtsgericht München hatte Felix Somm zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der zuständige Richter hatte CompuServe Deutschland überraschender Weise nicht als Access-Provider eingestuft, sondern das Unternehmen in einer Gesamtbetrachtung mit der Muttergesellschaft als Service-Provider kategorisiert. Damit hing eine etwaige Entlastung davon ab, ob Somm Kenntnis von den pornographischen Inhalten hatte und ob er deren Nutzung in zumutbarer Weise verhindern konnte. Die erste Frage bejahte das Gericht im Hinblick darauf, dass die Polizei Somm eine Liste mit den einschlägigen Foren übergeben hatte. Im Rahmen der zweiten Frage führte das Gericht aus, Somm habe zwar persönlich nicht auf den Datenspeicher von CompuServe USA einwirken können. Bei der Frage des technisch Möglichen sei aber wiederum auf die Gesamtorganisation abzustellen, sodass Somm sich die Einwirkungspotenziale der Muttergesellschaft zurechnen lassen müsse.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Problemstellung: Einführung in die Problematik der Haftung von Serviceanbietern bei rechtswidrigen Inhalten im Internet und Einordnung des „Internetrechts“.

2. Aufbau und Wachstum des Internets: Darstellung der historischen Entwicklung des ARPA Nets und Analyse der steigenden Wachstumsraten des Internets.

3. Medien- und Teledienste: Notwendige Unterscheidung zwischen Mediendiensten und Telediensten aufgrund ihrer unterschiedlichen gesetzlichen Regulierung durch den MDStV und das TDG.

4. Provider: Definition und Kategorisierung der verschiedenen Providerarten nach ihrer technischen Funktion und Rolle.

5. Haftung von Providern: Untersuchung der haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eigene und fremde Inhalte sowie die Zumutbarkeit von Kontrollmaßnahmen.

6. Hyperlinks: Erläuterung der verschiedenen Link-Arten (z.B. Deep-Links) und Diskussion der Haftungsrisiken für den Link-Setzenden.

7. Urteile und Verfahren: Fallstudien zu wegweisenden Urteilen wie dem „CompuServe-Urteil“, „radikal“ oder eBay-Haftung zur Verdeutlichung der Rechtspraxis.

8. Ausblick: Zusammenfassende Einschätzung der Notwendigkeit internationaler Regelungen in einem globalen Netz.

9. Anhang: Bereitstellung der relevanten Gesetzestexte des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV).

Schlüsselwörter

Providerhaftung, Teledienstegesetz, Mediendienste-Staatsvertrag, Content-Provider, Access-Provider, Service-Provider, Haftungsprivilegierung, Rechtswidrige Inhalte, Internetrecht, CompuServe-Urteil, Hyperlink-Haftung, Jugendschutz, Sperrverfahren, Internet-Nutzer, Sorgfaltspflicht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Providern für rechtswidrige Inhalte, die von Nutzern in Computernetzen verbreitet werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind die Differenzierung zwischen Mediendiensten und Telediensten, die Haftungsprivilegierung der Provider und die Anwendung des geltenden Rechts auf Internetangebote.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Klärung, inwieweit Provider für fremde, rechtswidrige Inhalte wie Pornographie oder Propaganda haftbar gemacht werden können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse des geltenden Gesetzesrahmens (TDG, MDStV) sowie auf eine Auswertung von Präzedenzfällen der deutschen Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Kategorisierung von Providern, die detaillierte Haftungsprüfung bei verschiedenen Inhalten sowie die rechtliche Würdigung bedeutender Gerichtsprozesse.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen zählen Providerhaftung, Teledienstegesetz, Haftungsprivilegierung, Content-Provider, Access-Provider und das Internetrecht.

Wie bewertete das Landgericht München I den Fall Felix Somm?

Das Landgericht sprach Somm frei, da es am erforderlichen Vorsatz fehlte und das Gericht klarstellte, dass ein reiner Zugangsvermittler nicht für fremde Inhalte verantwortlich ist.

Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei Sperrverfahren gegen Internet-Provider?

Die Provider kritisieren technische Umsetzbarkeit, hohen finanziellen Aufwand und eine potenzielle Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz durch solche regulatorischen Anordnungen.

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Details

Title
Verantwortlichkeit von Providern
College
University of Applied Sciences Münster  (Wirtschaft)
Course
Seminar zu ausgewählten Bereichen des Arbeits- und Wirtschaftsrechts
Grade
2,0
Author
Sebastian Althaus (Author)
Publication Year
2003
Pages
35
Catalog Number
V21425
ISBN (eBook)
9783638250528
Language
German
Tags
Verantwortlichkeit Providern Seminar Bereichen Arbeits- Wirtschaftsrechts
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sebastian Althaus (Author), 2003, Verantwortlichkeit von Providern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21425
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