Legitimation und Aufgaben der Global Governance


Hausarbeit, 2003

22 Seiten, Note: 1,2


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

1.1. Vom GATT-Abkommen zur WTO
1.2. Die Organe der WTO und ihre Funktionen
1.3. Legitimation der WTO
1.4. Aufgaben der WTO

2.1. Legitimation einer transnationalen Organisation Greenpeace
2.2. Aufgaben einer transnationalen Organisation Greenpeace

3. Global Governance in einer komplexen Welt

Fazit

Abkürzungen

Literatur

Internetquellen

Legitimität und Aufgaben der Global Governance am Beispiel der WTO und Greenpeace

Einleitung

Dem global s ociety model nach schaffen Wissenschaft, Technik, und Wirtschaft eine neue Welt mit weniger Macht für den Staat und mehr Einfluss für globale Institutionen.[1] Es soll hier keine theoretische Diskussion eröffnet werden. Lediglich soll es den grundlegenden Wandel beschreiben, der in einer globalisierten Welt Organisationen wie die Welthandelsorganisation (WTO) oder Greenpeace geschaffen hat. Die interessante Frage im Rahmen dieser Hausarbeit ist, welche Weltangelegenheiten Global Governance, also global agierende Institutionen und Organisationen, regeln wollen. Des Weiteren ist es interessant zu analysieren, welche Strukturen sich bilden und welche Prinzipien sich durchsetzten, wenn globale Probleme oder Koordinationsdefizite von Global Governance gelöst werden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Rolle des Wissens zu untersuchen. Zuvor jedoch soll eine Antwort auf die Frage nach der Legitimität der Global Governance gefunden werden, da die klassischen Legitimationsmechanismen sich nicht auf globaler Ebene anwenden lassen. Die Untersuchung der Aufgaben und der Legitimität der Global Governance kann hier nur ansatzweise diskutiert werden. Dafür dienen in dieser Arbeit beispielhaft die WTO und Greenpeace.

1.1. Vom GATT-Abkommen zur WTO

Der WTO vorangegangen war das GATT (General Agreement on Trade and Tarifs), das 1947 verhandelt wurde und seit dem 1. Januar 1948 für zunächst 23 Staaten in Kraft trat. Ausschlaggebend dafür war ein Entwurf des Wirtschafts- und Sozialrates der UN (ECOSOC), der die Idee einer internationalen Handelsorganisation (ITO) und eines internationalen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) hatte, welches in die ITO integriert sein sollte.[2] Aus der Erfahrung der Wirtschaftskrise nach dem Börsenkrach 1929 hatte man die teufelskreisartige Wirkung protektionistischer Maßnahmen der Staaten erfahren. Aus diesem Grund war das Ziel des GATT-Abkommens der Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse[3]. Eine Gründung der ITO kam jedoch nicht zustande.[4] So blieb es bei einem permanenten Provisorium des GATT als multilaterales Abkommen, das mit der Gründung der WTO 1995 und dem Übergang in eine internationale Institution formell beendet wurde. Durch die Beschlüsse der GATT-Vertragsparteien wurden jedoch der GATT-Rat, verschiedene Ausschüsse und das Streitschlichtungsverfahren eingerichtet, so dass sich im Laufe der Zeit eine de facto Organisation mit Sitz in Genf herausbildete.[5] Durch die bisher acht abgeschlossenen GATT-Verhandlungsrunden wurden darüber hinaus die Regelungskompetenzen erweitert, etwa durch das Abkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums TRIPS (seit 1.1.1995) und den Handel allgemeiner Dienstleistungen GATS (seit 1.1.1995). Mehrere Unterverträge (Landwirtschaft, Textilhandel, Dumping u.a.) wurden bis heute im Rahmen des GATT abgeschlossen. Zentrale Aspekte der WTO sind erstens der Abbau tarifärer und technischer Handelshemmnisse, zweitens die Öffnung und Liberalisierung der Märkte und drittens die Streitschlichtungsverfahren zur Verhinderung von Handelskonflikten in Handels-rechtlichen Fragen.[6] Grundprinzipien der WTO sind der Meistbegünstigstengrundsatz, die Marktöffnung und das Inländerprinzip. Der Meistbegünstigstengrundsatz besagt, dass Vergünstigungen, die eine Vertragspartei einer Ware (einer Dienstleistung oder dem Recht an geistigen Eigentum) gewährt automatisch für alle Vertragspartner[7] gilt. Das Inländerprinzip besagt, dass Binnensteuern und Regulierungen nicht so angewandt werden dürfen, dass sie protektionistisch wirken.[8] Zollabbau und das Verbot mengenmäßiger Handelsbeschränkungen beschreiben den Grundsatz der Marktöffnung. Darüber hinaus zieht sich das Prinzip der Reziprozität wie ein „roter Faden“[9] durch die WTO. Zum Prinzip der Verhandlung auf Gegenseitigkeit wird in den folgenden Abschnitten eingegangen. Zusätzlich ist die WTO-Satzung offen für plurilaterale Abkommen. Dadurch ist eine „WTO der unterschiedlichen Geschwindigkeiten“ möglich.[10] So wird LDCs[11] mit der Implementierung von Rechtsanwendungen mehr Zeit gegeben. Letztlich lassen sich noch die Begünstigung der Entwicklungsländer, das Prinzip der Transparenz der Verträge und Handelspolitiken der Vertragsländer und der Umweltschutz als gemeinsame Inhalte der drei multilateralen Abkommen nennen.[12] Die neunte „Milleniumsrunde“ scheiterte zunächst bei den Verhandlungen 1999 in Seattle,[13] jedoch konnten sich die mittlerweile 146[14] Mitglieder der WTO in Doha über den Beginn einer neuen Runde einigen. Die Erfolge der WTO lassen sich kurz an wenigen Zahlen verdeutlichen. Die durchschnittliche Zollbelastung des Importwertes einer Ware wurde von 40 % im Jahre 1947 auf 3.9 % nach der Uruguay-Runde gesenkt.[15] Seit Bestehen des GATT-Vertrages konnten die Zölle für industrielle Güter um durchschnittlich 80% gesenkt werden. Über 90 % des weltweiten Handels mit Waren und Dienstleistungen finden zwischen den WTO-Mitgliedsstaaten statt.[16] Zusätzlich hatte die Harmonisierung und Liberalisierung des Welthandels entsprechende Auswirkungen auf das Volumen der gehandelten Güter. Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts wuchs der weltweite Handel mit Waren und Dienstleistungen doppelt so schnell wie die Produktion von Waren und Dienstleistungen.[17]

1.2. Die Organe der WTO und ihre Funktionen

Das oberste Gremium der WTO ist die Ministerkonferenz, bestehend aus den Wirtschafts- oder Außenministern der Mitgliedsstaaten. Sie findet mindestens alle zwei Jahre statt.[19] Sie ernennt den Generaldirektor und stimmt über die multilateralen Abkommen (Beispielsweise des TRIPS) ab bzw. tauschen die Staaten ihre Meinungen über das Abkommen aus, nachdem die Vorarbeiten für multilaterale Verträge im WTO-Rat getroffen wurden. Das Organ, welches die laufenden Geschäfte der WTO erledigt, ist der allgemeine WTO-Rat (Council), der sich aus Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt.[20] Der Rat ist unter anderem verantwortlich für die Verhandlung von Ausnahmeregelungen etwa für LDCs, die gegenseitige Information der Mitgliedsstaaten und die Pflege der Beziehungen zu anderen internationale Organisationen. Als Streitschlichtungsorgan fungiert der Dispute Settlement Body (DSB). Jedes Mitglied hat die Möglichkeit gegen ein anderes Mitglied zu klagen. Das Streitschlichtungsverfahren hat „die Grundidee (...) nicht in erster Linie die Ahndung von Vertragsverletzungen, sondern die Wahrung von Vorteilen, die sich aus dem Vertragswerk der Vertragspartner ergeben“ wiederherzustellen.[21] Darin ist ein entscheidender Hinweis auf kontextsensible Steuerung gegeben, denn als Grundprinzip des Streitschlichtungsverfahrens gilt die Konsultationspflicht der Streitparteien über die Anwendung des Abkommens in Bezug auf den Streitfall. Da das Streitschlichtungsverfahren per Statut und per gewohnter Praxis auf Interessensausgleich setzt, handelt es sich in um eine konsensual ausgehandelte Lösung des Konfliktes. In diesem Vorvermittlungsverfahren können die Meinungsverschiedenheiten oft beigelegt werden (zwischen 1947 und 1989 wurden so 27 % der Klagen zurückgezogen[22] ). Können die Streitparteien sich nicht einigen, ruft der DSB ein Panel ein, bestehend aus drei, nicht den Streitparteien angehörigen Experten. Das Panel legt dem DSB seinen Schiedsspruch vor. Wird er abgelehnt, sei es von den Streitparteien oder dem DSB, entscheidet eine Berufungsinstanz Standing Appellate Body (SAB) über den Fall. Die Berufungsinstanz besteht aus sieben Regierungsunabhängigen Mitgliedern, von denen sich je drei eines Falles annehmen.[23] Der gesamte Ablauf unterliegt strengen Zeitvorgaben, so dass die Verfahren nach kurzer Zeit abgeschlossen werden. Wegen des verrechtlichten Ablaufs und dem Einsatz von Experten kann man die Streitschlichtung als kognitiv, unparteiisch ansehen und ist gemäß Zürn eine „governance without government“, da keine übergeordnete Struktur die Regelungen trifft.[24] Die WTO selbst kann kein Verfahren anstoßen. Dem allgemeinen Rat sind die drei Räte über die Abkommen GATT, GATS und TRIPS untergeordnet. Die Räte haben jeweils die Aufgabe die „Anwendung der Übereinkommen zu erleichtern und die Erreichung seiner Ziele zu fördern“.[25] Die Räte können zur Erfüllung ihrer Aufgaben weitere Gremien einsetzen. Die Ausschüsse in der WTO sind dem allgemeinen Rat oder den drei Vertrags-Räten untergeordnet. Sie erarbeiten Empfehlungen und Vorschläge für den allgemeinen Rat und die Ministerkonferenzen. Darüber hinaus behandeln und prüfen sie Belange der Mitgliedsstaaten, die sich auf das jeweilige Spezialgebiet des Ausschusses beziehen.[26] Der GATS-Rat hat beispielsweise einen Ausschuss für Telekommunikation. Schließlich sei noch der Trade Policy Review Body (TPRB) genannt. Ihm müssen die Mitgliedsstaaten in regelmäßigen Abständen in einen Bericht über ihre Handelspraktiken berichten. Sämtliche Organe der WTO stehen im Gegensatz zur UN, allen Mitgliedern offen. Lediglich die Anzahl der Mitglieder in den Panels und dem DSB sind begrenzt.[18]

[...]


[1] Sklair 156

[2] Krajewski 22

[3] Zürn 171

[4] Senti 15

[5] Krajewski 22

[6] Senti 134 ff

[7] Siehe Definitionen und Abkürzungen

[8] Krajewski 39

[9] Krajewski 40

[10] Krajewski 46

[11] LDCs = Leas Developed Countries, Übers.: Die am wenigsten entwickelten Länder der dritten Welt.

[12] Senti 155

[13] Senti 42

[14] Stand 10/2003, die jüngsten Mitglieder sind Taiwan, China und Macedonien, siehe auch www.wto.org

[15] Senti 219

[16] Senti 111

[17] Globale Trends 246

[18] Die Entscheidungsfindung soll im Folgenden näher erläutert werden. Siehe auch Krajewski 28ff und 84ff. Faktisch können in der WTO auch jenseits der Regeln Interessen durchgesetzt werden. Dies beschränkt sich aber auf die Entscheidungsfindung in den Räten und scheint nur teilweise auch für den Mechanismus der Streitschlichtung zu gelten. Es gibt theoretisch kein vetoberechtigtes Mitglied und keine Stimmgewichtung.

Allerdings kann eine Entscheidung alleine durch die Zustimmung der „Quad“ (Unter Quad sind die mächtigsten Handelsstaaten USA, Kanada, Japan und die EU zu verstehen.) herbeigeführt oder abgelehnt werden, womit sie praktisch ein Veto-Recht und eine höhere Gewichtung haben. Dafür gibt es folgende Gründe: Erstens fehlen vielen Entwicklungsländern die personellen Ressourcen (ein Viertel aller WTO Mitglieder kann an dem Entscheidungsprozess in Genf praktisch nicht teilnehmen)oder das Interesse, um an allen teilweise auch parallelen Sitzungen teilzunehmen. Zweitens sollen wichtige Entscheidungen nach dem Statut der WTO im Konsens getroffen werden. Konsens entscheidet sich in den oft informellen Verhandlungen. Dies kann dann zu einem Vorteil für die starken Handelsnationen führen.

[19] Senti 117

[20] Senti 118

[21] Senti 136

[22] Senti 138

[23] Senti 140

[24] Zürn 170

[25] Senti 119 ff

[26] Senti 123 ff

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Legitimation und Aufgaben der Global Governance
Hochschule
Universität Bielefeld  (Fakultät für Soziologie)
Veranstaltung
Dimension der Globalisierung
Note
1,2
Autor
Jahr
2003
Seiten
22
Katalognummer
V21437
ISBN (eBook)
9783638250610
Dateigröße
495 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Legitimation und Aufgaben der Global Governance am Beispiel der WTO und Greenpeace zeigt wie neue Formen der Globalen Gouvernanz (gg) heute schon funktionieren. Anhand der Analyse von wissensbasierter Kommunikation, autopoesie der Systeme und der ausdifferenzierung einer gg in verschiedenen Systemen wird gezeigt wie neue Formen des Regierens legitimiert sind und wie sie arbeiten können.
Schlagworte
Legitimation, Aufgaben, Global, Governance, Dimension, Globalisierung
Arbeit zitieren
Markus Kühbauch (Autor:in), 2003, Legitimation und Aufgaben der Global Governance, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21437

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