Die berufliche Einmündung und Entwicklung der Absolventen der Ausbildungsgänge Bürokaufmann/-frau und Bürokraft des Berufsbildungswerks Leipzig


Diplomarbeit, 2001

126 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretischer Teil
2.1 Hör-, Sprachstörungen und ihre Auswirkungen
2.1.1 Verschiedene Formen der Hör-, Sprachschädigung
2.1.2 Auswirkungen einer Hör-, Sprachschädigung
2.2 Die Arbeit
2.2.1 Die Bedeutung von Arbeit
2.2.2 Determinanten der Arbeitssituation

3 Der Stand der Forschung
3.1 Studie
3.2 Studie
3.3 Studie
3.4 Studie
3.5 Studie

4 Darstellung des Erhebungsinstruments
4.1 Fragestellung und Zielsetzung der Untersuchung
4.2 Das Messinstrument
4.3 Beschreibung der Fragebögen
4.3.1 Das Unternehmen
4.3.2 Der Mitarbeiter
4.3.3 Rahmenbedingungen der Hörbehindertenbeschäftigung
4.3.4 Die Einmündung
4.3.5 Die Tätigkeit
4.3.6 Soziale und kommunikative Aspekte
4.3.7 Fazit
4.4 Vortest

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

7 Anhang
Anlage 1: Fragebogen „Personalverantwortlicher“
Anlage 2: Fragebogen „Vorgesetzter“
Anlage 3: Fragebogen „Kollege“
Anlage 4: Fragebogen „Personalverantwortlicher und Vorgesetzter“

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 1: Determinanten der Arbeitssituation eines Positionsinhabers

Abb. 2: Der Untersuchungsaufbau

Abb. 3: Vorgehensweise beim Profilvergleich

Abb. 4: Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung

Tabelle 1: Die Verteilung der Fragen auf die Fragebögen

1 Einleitung

Die vorliegende Arbeit untersucht die berufliche Einmündung und Entwicklung von hör-, sprachgeschädigten Absolventen des Berufsbildungswerks Leipzig, die ihre Ausbildung in den Berufen ‚Bürokaufmann/-frau’ und ‚Bürokraft’ absolviert haben.

Bei Hör-, Sprachschädigungen handelt es sich um verhältnismäßig ‚unauffällige’ Arten von Behinderungen, die für Außenstehende meist nicht unmittelbar zu erkennen sind. Insbesondere schwere Formen, wie Gehörlosigkeit oder hochgradige Schwerhörigkeit, haben jedoch für den Betroffenen erhebliche Auswirkungen auf den kommunikativen, kognitiven und psychosozialen Bereich und sind für ihn mit Einschränkungen und Benachteiligungen in fast allen Lebensbereichen verbunden. Vielleicht auch wegen der ‚Verborgenheit’ der Behinderung oder wegen der im Verglich zu anderen Behinderungsarten geringen Anzahl[1] von Hör-, Sprachgeschädigten insgesamt, fand diese Behinderung in der bisherigen Forschung nur wenig Berücksichtigung. Zur speziellen beruflichen Situation hör-, sprachgeschädigter Bürokaufleute oder Bürokräfte sind nach unserer Kenntnis bislang noch keine einschlägigen Untersuchungen durchgeführt worden.

Zur Schließung dieser Erkenntnislücken wurde in Zusammenarbeit von Frau Jeannette Walter und mir im Auftrag des Berufsbildungswerks Leipzig und des Lehrstuhls für Erziehungswissenschaft I an der Universität Mannheim ein Erhebungsinstrument (Fragebogen) entwickelt, mit dem es möglich sein soll, die berufliche Situation der Leipziger Absolventen umfassend abzubilden und mögliche Problembereiche bei der Beschäftigung hör-, sprachgeschädigter Bürokaufleute und Bürokräfte festzustellen. Im Rahmen dieses Projektes sind die wesentlichen Ziele der hier vorliegenden Diplomarbeit, zum einen den Problemkreis einer Hör-, Sprachschädigung’ allgemein darzustellen und den bisherigen Forschungsstand systematisch zu diskutieren sowie zum

anderen den Teil ‚Unternehmensbefragung’ des Erhebungsinstruments zu entwickeln, zu testen und zu beschreiben. Der Vortest soll daher auch keine Ergebnisse im Sinne der Untersuchungsziele selbst liefern, sondern lediglich einer Evaluation der Fragebögen dienen. Folglich sind aus dem Vortest keine Ergebnisse im Sinne der Untersuchungsziele per se zu erwarten.

Für ein besseres Verständnis des Problemkreises ‚Hör-, Sprachschädigung’ werden in Kapitel 2 zunächst verschiedene Formen von Hör-, Sprachschädigungen dargestellt und deren Auswirkungen auf das Sprechen, den Spracherwerb und die Kognition sowie psychosoziale Auswirkungen erörtert. Im

Anschluss daran werden die besondere Bedeutung und die Determinanten von Arbeit für den Menschen allgemein sowie den Hör-, Sprachgeschädigten im Besonderen diskutiert.

Im Kapitel 3 werden dann anhand einheitlicher Kriterien, bisher durchgeführte Untersuchungen neuerer Zeit (d.h. bis frühestens 1990) zum Themenkreis ‚Berufliche Situation bzw. Einmündung Hör-, Sprachgeschädigter’ und/oder ‚Berufliche Situation bzw. Einmündung Schwerbehinderter’ dargestellt. Damit ist die Absicht verbunden, sowohl dem Leser deren Ergebnisse übersichtlich darzustellen, als auch Anhaltspunkte für den Aufbau und/oder einzelne Fragestellungen dieser Untersuchung zu finden.

Im Anschluss daran erfolgen in Kapitel 4 eine Präzisierung der Fragestellung und eine Beschreibung des Untersuchungsaufbaus. Die jeweiligen Abschnitte der Fragebögen werden knapp beschrieben und für die Beschäftigung Hör-, Sprachgeschädigter besonders bedeutsam erscheinende oder erklärungsbedürftige Sachverhalte an entsprechender Stelle diskutiert. Schließlich werden noch die Ergebnisse des Vortests und die daraus resultierenden

Änderungen an den Fragebögen dargestellt.

2 Theoretischer Teil

2.1 Hör-, Sprachstörungen und ihre Auswirkungen

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der beruflichen Situation von Bürokaufleuten und Bürokräften mit einer Hör-, Sprachstörung. Um mögliche

Besonderheiten und Charakteristika dieser speziellen Gruppe untersuchen zu können, scheint es notwendig zu verstehen, welche verschiedenen Ausprägungen von Hör-, Sprachschädigung es gibt und welche allgemeinen Auswirkungen diese Behinderungen für den Betroffenen selbst oder seine Umwelt haben können.

Unter einem Vorausgriff auf folgende Erläuterungen sei zum Verständnis dieses Kapitels folgendes angemerkt: Nach den Erfahrungen des Berufsbildungswerks Leipzig, wie auch nach den Ergebnissen des Vortestes, sind die Absolventen der Ausbildung zum Bürokaufmann ausschließlich ’schwerhörig’. Es scheint jedoch trotzdem angebracht, auch und insbesondere die Problematik der Gehörlosigkeit darzustellen. Denn zum einen ist die Schwerhörigkeit durch eine große Bandbreite an Schweregraden gekennzeichnet, und kann nahe an Gehörlosigkeit heranreichen, zum anderen stehen die Ausbildungsgänge ‚Bürokaufmann’ und ‚Bürokraft’ allen Hör-, Sprachgeschädigten offen. Es ist damit also nicht auszuschließen, dass es in Zukunft auch (mehr) gehörlose Absolventen des Berufsbildungswerks Leipzig in diesen Ausbildungsberufen geben wird.

2.1.1 Verschiedene Formen der Hör-, Sprachschädigung

Im deutschen Sprachgebrauch gibt es eine verwirrende Vielzahl von Begriffen, die Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen bezeichnen und welche die Vielschichtigkeit und Komplexität dieses Themas anschaulich widerspiegeln: ‚taubstumm’, ‚gehörlos’, ‚taub’, ‚ertaubt’, ‚spätertaubt’, ‚resthörig’, ‚fehlhörig’, ‚hör-, sprachgeschädigt’, ‚hörbehindert’, usw. (Fengler 1990: 13). In den letzten Jahren haben sich die Begriffe „Hörschädigung“ oder „Hör-, Sprachschädigung“ als Oberbegriffe für alle Beeinträchtigungen des Hörsinns (und meist damit verbunden: des Sprachsinns) etabliert. Ausgenommen sind hiervon also Behinderungen, die ausschließlich auf eine Sprachstörung zurückzuführen sind.

Eine Hörschädigung hat in der Regel nicht nur einen Hörverlust oder eine Einbuße an Hörlautstärke oder –qualität zur Folge, sie kann auch das Erlernen der Lautsprache beeinträchtigen, da Sprache mit Hilfe des Gehörs wahrgenommen und kontrolliert wird. Die Beherrschung der Lautsprache ist wiederum notwendig, um die Schriftsprache zu erlernen und zu beherrschen. Aus einer Hörstörung können sich daher vielfältige Folgebehinderungen ergeben, welche die soziale und berufliche Situation eines Betroffenen gravierend beeinflussen.

Der Bereich, über den sich eine Hör-, Sprachschädigung erstrecken kann, reicht von geringen Verschlechterungen auditiver Wahrnehmungsmöglichkeiten bis hin zum vollständigen Ausfall des Gehörs. Neben dem Ausmaß des Hörverlustes spielen für die Charakterisierung der Hör-, Sprachschädigung auch andere Faktoren eine bedeutende Rolle (Jussen/Krüger 1995: 15): der Zeitpunkt der Hörschädigung (vor dem Spracherwerb bzw. prälingual oder nach dem Spracherwerb bzw. postlingual, im Erwachsenen- oder Greisenalter), der Verlauf der Ertaubung (plötzlich oder allmählich), die Sozialstationsbedingungen (Zeitpunkt des Erkennens der Hörschädigung, Art der Förderkonzepte, Qualität der technischen Versorgung, Unterstützung durch die Familie und Freunde), das Vorhandensein weiterer Behinderungen und schließlich die Qualität intellektueller Kompensationsmöglichkeiten (Franke/Kretschmer/Stein o.J.: 31). Diese Vielzahl von Einflussfaktoren und die Möglichkeit ihrer Kombination bedingen eine große Anzahl an Erscheinungsbildern einer Hör-, Sprachschädigung. Grob lassen sie sich folgende drei

Kategorien einteilen:

- Schwerhörigkeit
- (Spät-) Ertaubung
- Gehörlosigkeit

Schwerhorigkeit

Als schwerhörig gelten Menschen, die bei der Rezeption von Sprache über das Gehör eine vorübergehende oder dauernde Einschränkung erleben, Sprache jedoch noch verstehen können; und sei es nur unter Zuhilfenahme aparativer Unterstützung (Fengler 1990: 15). Die Ausprägung von Schwerhörigkeit variiert über ein breites Spektrum: je nach Ausprägung kann der

Betroffene Sprache noch aus mehreren Metern Entfernung wahrnehmen oder aber lediglich die Sprachmelodie. Einzelne Worte können dann nicht (mehr) verstanden werden. Gehörlosigkeit beginnt da, „wo gesprochene Sprache im Satzzusammenhang (...) gerade schon nicht mehr akustisch und sinnentnehmend aufgenommen werden kann“ (Fengler 1990:15).

Ein häufiges Phänomen der Schwerhörigkeit ist, dass die akustische Wahrnehmung nicht nur einfach leiser ist als bei Normalhörigkeit: „Bei Schwerhörigen sind (...) die akustische Aufmerksamkeit, die Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Hörsituationen (z.B. Veränderung der Lautstärke), der Frequenzbereich (z.B. Hochton- oder Tieftonschwerhörigkeit), die Diskriminierungsfähigkeit (das Unterscheiden von verschiedenen Lauten etwa gleicher Frequenzen), die Ausdauer des Gehörs und die Schmerzschwelle beeinträchtigt. Gestört ist ferner das Selektionsvermögen, d.h. die Fähigkeit, einzelne Geräusche von anderen eindeutig zu unterscheiden (z.B. aus einer Gruppe von Sprechenden die Stimme eines Einzelnen herauszuhören)“ (Landschaftsverband Westfalen-Lippe 1987: 9). Dies hat eine Verzerrung von Sprache zur Folge; der Hör-, Sprachgeschädigte versteht nur Bruchstücke des Gesagten (Kupke 1994: 4). Die fehlenden Fragmente muss er entweder mit einem Hörgerät und/oder mit intellektueller Leistung kompensieren.

Schwerhörige gehören aufgrund der Charakteristika ihrer Beeinträchtigung zur am wenigsten homogenen Gruppe der Hör-, Sprachgeschädigten. Je nach Schwere der Hörstörung und insbesondere nach dem Zeitpunkt des Eintretens halten sich die Auswirkungen entweder in engen Grenzen oder sie haben ähnliche Probleme und benötigen ähnliche Unterstützung wie Gehörlose. Normal Hörende übersehen jedoch häufig diese Hörschädigung, was schwerwiegende Probleme im Umgang miteinander nach sich ziehen kann (siehe Kapitel 2.1.2.2).

Gehörlosigkeit

Gehörlose Menschen haben ihr Gehör vor oder während des Spracherwerbs verloren und verfügen über keine oder nur sehr begrenzte auditive Wahrnehmungseindrücke. Trotz der bei vorhandenen Hörresten möglichen Versorgung mit Hörgeräten fehlt ihnen das Vermögen, Sprache als selbständig sinngebende Information aufnehmen zu können. Gehörlose sind hauptsächlich auf das Lippen-Ablesen angewiesen, wodurch die Funktion des Gehörs in begrenztem Umfang ersetzt werden kann. Da das Erlernen der Sprache über optische Signale deutlich aufwendiger ist, als der Erwerb über das Gehör, ist häufig eine verlangsamte sprachliche Entwicklung die Folge. Gehörlose Menschen verfügen meist nur über einen sehr eingeschränkten Wortschatz, zudem ist ihre Artikulation häufig ‚abgehackt’ und erscheint normal Hörenden unangemessen laut oder leise. Der Entwicklungsrückstand wird umso größer, je später mit einer zielgerichteten Förderung des Kindes begonnen wird (Lienhard 1992: 31).

Ertaubung

(Spät-) Ertaubte haben ihr Hörvermögen erst nach dem Spracherwerb verloren. In der Regel nach dem fünften bis sechsten Lebensjahr. Ihre Situation unterscheidet sich grundlegend von der Gehörloser. Der Spätertaubte hat Sprache als normal Hörender erlernt und auch nach der Ertaubung behält er in der Regel die Fähigkeit zu Sprechen, zu Lesen und zu Schreiben bei; wenngleich sich die Sprechleistungen „infolge der fehlenden Rückmeldung über das Gehör (…) zunehmend verschlechtern (Lienhard 1992: 36).

Mehrfachbehinderungen

Bei hör-, sprachgeschädigten Menschen besteht gegenüber normal Hörenden eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass sie von weiteren Behinderungen betroffen sind. Man spricht dann von Mehrfachbehinderten.

Nach Fengler (1990: 17) sind die häufigsten Formen:

- Gehörlose und Schwerhörige mit intellektuellen Minderleistungen.
- Gehörlose und Schwerhörige mit anderen Sinnesschäden (Taubblinde, sehschwache Hörgeschädigte; in der schweren Form selten, aber häufig leichte Sehschäden)
- Gehörlose und Schwerhörige mit Körperbehinderungen (insbesondere cerebrale Lähmungen und Bewegungsstörungen, Missbildungen)
- Gehörlose und Schwerhörige mit cerebralen Sprachstörungen, Wahrnehmungsstörungen und anderen neurologischen Schäden
- Gehörlose und Schwerhörige mit Verhaltensstörungen und Erziehungsschwierigkeiten
- Gehörlose und Schwerhörige mit dyspraktisch-dysphatischen Störungen. Diese etwa 15-20% der gehörlosen Kinder ausmachende Gruppe zeigt Störungen des geplanten willkürlichen motorischen Verhaltens einschließlich einer Merkschwäche für sukzessive Daten bei gutem Simultangedächtnis; sie hat erhebliche Schwierigkeiten bei der Lautsprachbildung

Eine Untersuchung von Martin (1982, zitiert nach Leven 1997: 16) ergab, dass 28,8 Prozent aller achtjährigen Kinder aus neuen EU-Staaten mit einem Hörverlust von mehr als 50 dB mindestens eine weitere Behinderung aufwiesen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch Schriever (1996, zitiert nach Leven 1997: 16), der an einer Gehörlosenschule in Hamburg etwa 30 Prozent mehrfachbehinderte Schüler zählte.

2.1.2 Auswirkungen einer Hör-, Sprachschädigung

Wie gezeigt wurde, ist der Bereich der Hör-, Sprachschädigungen ist sehr vielschichtig. Im Folgenden sollen nun einzelne, charakteristische Aspekte verschiedener Hör-, Sprachschädigungen und deren Auswirkungen auf

- den Spracherwerb, das Sprechen, die kognitive Entwicklung und
- die psychische Konstitution
des Hör-, Sprachgeschädigten dargestellt werden.

2.1.2.1 Spracherwerb, Sprechen und die kognitive Entwicklung bei Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen

Insbesondere Gehörlosigkeit und hochgradige, prälinguale Schwerhörigkeit führen nicht nur zu Kommunikationsstörungen im Sinne von Verständigungsproblemen, sie ziehen auch teilweise erhebliche Beeinträchtigung des Erlernens von Sprache nach sich. Dies wiederum wirkt sich hemmend auf die Entwicklung der kognitiven Fähigkeiten „Wahrnehmung (Auffassung), Gedächtnis, Begriffsbildung, Denken und Lernen“ aus (Musseleck 2000: 14).

Sprache wird in der Linguistik als ein System von Zeichen und Regeln verstanden, mit deren Hilfe Kommunikation möglich ist. Dabei ist unter Sprache nicht nur die Lautsprache zu verstehen, sondern auch die Schriftsprache und die Gebärdensprache (Prillwitz 1982: 15). Nach Prillwitz erfüllt die Sprache drei Funktionen: Repräsentation von Inhalten, Interaktion mit Anderen und Ausdruck eigener Gefühle. Diese Funktionen sind eng mit den wesentlichen Merkmalen menschlichen Verhaltens verknüpft: der Kognition, der Emotion und dem sozialen Verhalten. Die Sprache verbindet Kommunikation und Kognition: „Sprache (...) verlangt Denken und Denken benötigt Sprache“(Franke/Kretschmer/Stein o.J.: 15). Es ist so nicht möglich, die kognitive und die sprachliche Entwicklung eines Menschen getrennt und unabhängig voneinander zu betrachten. Über die Sprache können neue Inhalte erschlossen, neue Erkenntnisse gewonnen und ausgetauscht werden und (nur) durch diese Erkenntnisse wiederum kann die Sprache (weiter-) entwickelt werden. So stellt sprachliche Kommunikation die gedankliche Verarbeitung der Umwelt eines Individuums dar, über die die individuellen Erkenntnisse anderen zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig kann das Individuum über die Sprache an der Gesellschaft und an dessen Wissen teilhaben.

Im Unterschied zur Sprache ist Sprechen nur ein rein motorischer Vorgang, der auch unabhängig von Sprache funktioniert.

Die verminderte oder gar nicht vorhandene Rezeptionsfähigkeit von Sprache stellt für von Geburt an Hör-, Sprachbehinderte eine erhebliche Barriere dar, Sprache und kognitive Fähigkeiten zu entwickeln. Ab einem Alter von ca. eineinhalb Jahren erfahren Kinder, dass alle Gegenstände und Handlungen mit einem sprachlichen Zeichen verbunden sind. Diese zunächst nur als Lautfolgen wahrgenommenen Geräusche erhalten für das Kind nach und nach eine Bedeutung, was mit einer rasant einsetzenden Sprachentwicklung einhergeht. Hör-, sprachbehinderten Kindern bleibt diese Erfahrung verwehrt, und die so genannte „sensible Phase in der Entwicklung des Kindes“(Franke/Kretschmer/Stein o.J.: 37) vergeht, ohne dass diese Erfahrung gemacht wurde. Später ist es für das Kind nur noch mit einem erheblichen Mehraufwand möglich, den versäumten Lernprozess nachzuholen. Wird das Kind nicht entsprechend gefördert ergibt sich als Folge, dass es weitaus weniger differenzierte Begriffsstrukturen aufbaut, komplexe Beziehungen (Wenn-dann-Beziehungen) erst viel später erfasst, die Fähigkeit, sich sprachlich differenziert auszudrücken, nicht erlernt und schließlich die Entwicklung des Abstraktionsvermögens stark zurück bleibt (Franke/Kretschmer/Stein o.J.: 37).

Neben den durch die Hörschädigung verursachten kognitiven Defiziten äußern sich im Alltag Gehörloser vor allem Probleme im Umgang mit Sprache, Schriftsprache und schließlich mit der Rezeption gesprochener Sprache.

Sprechen

„Das Sprechen Gehörloser kann für Hörende problemlos verständlich, es kann aber auch völlig unverständlich sein, fast ausnahmslos ist es jedoch auffällig, weicht also deutlich der Vielfalt der als normal empfundenen Sprechweise Hörender ab“ (Hessmann 1995: 83). Aufgrund des fehlenden Gehörs mangelt es dem Gehörlosen an auditiver Kontrolle der Artikulation und eine schlechte Aussprache ist die Folge. Typische Sprechfehler von Gehörlosen sind zum Beispiel segmentale und übersegmentale Fehler (Musseleck 2000: 21).

Segmentale Fehler betreffen Einzellaute oder Übergänge zwischen Einzellauten. Dazu gehören z.B.:

- Auslassungen
- Substitutionen
- Unzutreffende Unterscheidung stimmhafter und stimmloser Laute
- Falscher Gebrauch von Nasalität und Koartikualationsfehler
Übersegmentale Fehler erstrecken sich über mehrere Segmente hinweg. Hierzu zählen:
- Verlangsamtes oder „schwerfälliges“ Sprechen
- Eine zu hohe Grundfrequenz
- Unrhythmisches Sprechen
- Fehlerhafte Intonation (die Grundfrequenz ist zu „monoton“)

Der Gehörlose muss Sprache erlernen, ohne überhaupt zu wissen, was Sprache bzw. Sprechen ist. Zwar kann er beim Erlernen des Sprechens sein Mundbild beobachten oder den durch das Sprechen in Schwingung gesetzten Hals bzw. das Gesicht befühlen, um seine sein Sprechen einigermaßen kontrollieren zu können. Eine direkte und praktikable Rückmeldung im alltäglichen Gespräch bieten diese Methoden jedoch nicht. Die Folgen einer schlechten Aussprache sind häufig Unsicherheit und Ablehnung auf Seiten der Gesprächspartner. Insbesondere dann, wenn ihnen die Hör-, Sprachschädigung ihres Gegenübers noch nicht bekannt ist und sie die Auffälligkeiten der Artikulation nicht deuten können. Der Kreis von Gesprächspartnern beschränkt sich in der Regel auf diejenigen, die bereit sind, sich „auf die Fremdartigkeit der Sprechweise Gehörloser einzulassen“ (Hessmann 1995: 84) und die Mühe auf sich nehmen, die Beschwerlichkeiten des Gespräches zu überwinden.

Schriftsprache

Empirische Untersuchungen (jeweils zitiert nach Musseleck 2000: 18-21) zu Schriftsprachkompetenz zeigen, dass Hör-, Sprachgeschädigte teilweise erhebliche Defizite beim Lesen von Texten haben und sie gegenüber ihren normal hörenden Altersgenossen um viele Jahre zurückliegen. Nach dem Vergleich der Studien von van Uden (1980) für Gehörlose in den Niederlanden und Löwe in Deutschland (1982) mit denen von Augst (1977) für normal Hörende ergibt sich, dass der passive Wortschatz normal hörender Sechsjähriger mit 255.000 Wörtern etwa 51 mal so groß ist wie der von gleichaltrigen Hörgeschädigten mit ca. 500 Wörtern. Das Verhältnis verbessert sich auf ca. eins zu sechs bis zum Alter von 14 Jahren. Nicht ganz so dramatische Ergebnisse, jedoch mit einer ähnlichen Tendenz, stellten auch Markides (1970) in Großbritannien und Rodda und Grove (1987) in den USA fest. Bei Untersuchungen zur Leseleistung stellten van Uden (1980) in den Niederlanden, Conrad (1979) in Großbritannien und Wudke (1991) in Deutschland fest, dass die Leseleistung von gehörlosen Schulabgängern bei etwa 40% derer von normal hörenden Gleichaltrigen liegt. Quigley stellte 1977 fest, dass das Syntaxverständnis achtjähriger Kinder dem von 18-jährigen Gehörlosen
überlegen war, was bedeutet, dass Gehörlose altersentsprechende Texte nicht verstehen. Daneben haben nach Diller (1988) Gehörlose auch Probleme mit dem ‚bedeutungsentnehmenden Lesen’. Sie können zwar den grundsätzlichen Inhalt eines Textes verstehen, nicht wesentliche Feinheiten und Details (Metzinger 1990: 21).

Rezeption von Sprache

Die Rezeption der Lautsprache stellt für Gehörlose und stark Schwerhörige die mitunter größte Schwierigkeit dar. Da Töne gar nicht oder nur unzureichend gehört werden können, stehen ihnen als Information oder Informationsträger nur das Mundbild, die Mimik und Gestik des Sprechers, der Sinnzusammenhang des Gesprochenen und mögliche verbliebene Hörreste zur Verfügung (Kupke 1994: 12). Die daraus gezogenen Informationen reichen jedoch in der Regel nicht aus, um Sprache optimal verstehen zu können. Mit ihrer Hilfe kann nur ein rudimentärer Eindruck des Gesprochenen erzielt werden; feine Nuancierungen der Sprache und unterschiedliche Betonungen oder Aussprachen gehen unter. Auch darf der „Sinnzusammenhang“ als Informationsquelle nicht überbewertet werden, da dieser nur dann hilfreich ist, wenn es keine oder nur wenige, deutlich angekündigte Themenwechsel gibt. Die zum Verstehen des Gesagten noch fehlende Information muss häufig durch schlichtes Raten erschlossen werden. Missverständnisse, aus denen sich leicht ein Fehlverhalten des Hör-, Sprachgeschädigten ergeben kann, sind oft die Folge. Jussen bemerkt dazu, dass dieses Verhalten „(...) von der Umwelt oft als naiv, als kindlich, als unbeholfen, ja sogar als abstoßende registriert [wird]“ (zitiert nach: Lienhard 1992: 33). Heese stellt fest, dass auch erwachsene Gehörlose oft „ins Fettnäpfchen treten“ (Lienhard 1992: 33). Zuhören ist für den Hör-, Sprachgeschädigten mit hohen Anstrengungen verbunden, da ‚Beobachten’, ‚Kombinieren’ und ‚Raten’ gleichzeitig eine hohe Konzentrationsleistung erfordern. Die alleine zum ‚Hören’ der Information notwendige geistige Leistung übersteigt die eines normal Hörenden deutlich. Dementsprechend weniger Kapazität steht für das inhaltliche Verständnis des Gesagten zur Verfügung (vgl. Musseleck 2000: 23).

Um in Hinblick auf diese Einschränkungen ein möglichst optimales Hören und Verstehen des Hör-, Sprachgeschädigten zu erreichen, schlägt Musseleck vor, folgende Regeln in einem Gespräch zu beachten (Musseleck 2000: 22):

- Man sollte den Hör-, Sprachgeschädigten direkt ansehen, der Mund des Sprechers darf nicht verdeckt sein.
- Das Gesicht des Sprechers sollte Auflicht haben.
- Die Artikulation sollte deutlich sein.
- Das Sprechtempo sollte nicht zu hoch sein.
- Die Entfernung zum Hör-, Sprachgeschädigten sollte nicht über drei Meter betragen.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kommunikation mit normal Hörenden stets problembelastet ist und einige Einschränkungen nach sich zieht:

- Nur mit bekannten Gesprächspartnern, die über die Auswirkungen der Hör-, Sprachschädigung informiert sind und die die notwendigen Verhaltensregeln für ein Gespräch beherrschen, kommt eine den Umständen entsprechend optimale Kommunikation zu Stande. Es gibt jedoch nur einen begrenzten Kreis von Gesprächsteilnehmern, die bereit und fähig sind, sich auf diese besondere Situation einzulassen (Hessmann 1995: 83).
- Durch den oftmals geringen Wortschatz und die eingeschränkte grammatikalische Fähigkeiten reduziert sich die Zahl der Themen und „ihre differenzierte Behandlung bei einer Kommunikation“ (Musseleck 2000: 28).
- Probleme bei der Rezeption von Lautsprache und beim Sprechen können zu einer Verlangsamung der Kommunikation, zu Missverständnissen und Fehlverhalten führen. Auch durch den Gebrauch von Schriftsprache kann die Situation nicht wesentlich verbessert werden, da diese in der Regel nur unzureichend beherrscht wird (Musseleck 2000: 28).
- Gespräche, an denen mehrere Personen beteiligt sind, sind nicht möglich (Hessmann 1995: 84).
- Kommunikation ist für den Hör-, Sprachgeschädigten übermäßig anstrengend und führt zu schnellerer Ermüdung und Erschöpfung als bei normal Hörenden.

2.1.2.2 Psycho-soziale Störungen und deren Auswirkungen

Nach dem Kommunikationsmodel von Schulz von Thun enthält eine Nachricht einen Sachaspekt, einen Beziehungsaspekt, einen Selbstoffenbarungs- bzw. Selbstkundgabeaspekt und einen Appellaspekt. Wie auch bei einer Konversation zwischen normal Hörenden, können in einem Gespräch zwischen einem normal Hörendem und einem Hör-, Sprachgeschädigten Kommunikationsstörungen auftreten. Die Besonderheit liegt darin, dass die Störung hier in der Regel in allen vier Bereichen gleichzeitig auftritt und somit besonders schwerwiegend ist (Leven 1997: 24-25). Nach Ansicht von Leven (1997) können sich bei einer Anhäufung kommunikationsgestörter Begegnungen psychische Störungen entwickeln.

Dabei unterscheidet Leven die Situation Gehörloser von der Schwerhöriger. Ist dem Umfeld der Hör-, Sprachgeschädigten deren Beeinträchtigung bekannt und vertraut, so stellen sich normal Hörende in der Regel schnell bei der Kommunikation mit dem Gehörlosen auf die besondere Situation ein, dass dieser gar nichts hören kann und beschränken ihre Kommunikation weitestgehend auf die Sachinformation. Die drei weiteren ’Störquellen’ werden so vermindert.

Schwieriger stellt sich die Situation hingegen bei Schwerhörigen dar. Hier ist es für den normal Hörenden meist schwer einzuschätzen, wie gut der Schwerhörige tatsächlich das Gesagte versteht; insbesondere dann, wenn sich dieser gut artikulieren kann. Für den Schwerhörigen kann dies zu belastenden Situationen führen, da er sich häufig „mit der Selbstoffenbarung, etwas nicht verstanden zu haben, appellativ und damit fordernd an den normal Hörenden [wenden muss]“ (Leven 1997: 25). Besitzt der Schwerhörige auf Dauer nicht die Selbstsicherheit und Ausdauer nachzufragen, wenn er etwas nicht verstanden hat und gibt er, was noch schlimmer ist, z.B. durch Kopfnicken dem normal Hörenden zu verstehen, dass er dem Gesagten folgen kann („Nodding“ (Sifter/Ponert 1998: 154)), um das Gespräch nicht wieder zu unterbrechen, so wird sich der Schwerhörige langfristig „resigniert oder vermeidend zurückziehen“ (Leven 1997: 25) und dadurch zum Teil in noch stärkerem Maß ausgeschlossen sein als Gehörlose.

Richterberg (1993, zitiert nach Leven 1997: 63) zählt emotionale Blockierungen, wie Angst und Selbstunsicherheit, die Schwerhörigen-Schreckhaftigkeit, verlorenes Selbstvertrauen, eine Beeinträchtigung sozialer Kompetenzen und einen globalen Vertrauensverlust zu den typischen Symptomen von Schwerhörigen.. Gehörlose hingegen leiden eher an chronischen depressiven Störungen.

Es scheint problematisch, Hör-, Sprachgeschädigten charakteristische Persönlichkeitsmerkmale zuzuschreiben. Dennoch seien einige Forschungsergebnisse zitiert, die Leven (1997) zusammengestellt hat:

Nach Merkt (1987) haben Hörgeschädigte „spezifische Wesenszüge“, die darauf beruhen, dass aufgrund ihrer Wahrnehmungs- und Kommunikationsbedingungen wenig Einsicht in die Motive und Reaktionen anderer Leute besteht. Zudem existieren in der Entwicklung des Weltverständnisses gravierende Lücken, die mit ‚selbst gestrickten’ Erklärungsmodellen gefüllt werden und auf normal Hörende befremdlich wirken. Evans und Elliott (1987) stellen fest, dass bei Gehörlosen auch mit Informationslücken im sozialen Bereich zu rechen sei. Diese würden das Verhalten Gehörloser in den Augen normal Hörender häufig als unangebracht, fremdartig oder taktlos erscheinen lassen (Leven 1997: 46).

Stein (1992) sah, dass es für Hörbehinderte schwierig sei, „Verhaltenserwartungen der normal Hörenden zu erkennen und ihnen zu entsprechen. Das führt zu einer Diskrepanz zwischen den individuellen Fähigkeiten eines Hörgeschädigten und den gesellschaftlichen Ansprüchen an ihn. Da er oft auch die sozial verbindlichen Rollen nicht beherrscht, kommt es nicht selten zu Fehlverhalten, das Nicht-Behinderte ebenfalls mit atypischem Verhalten beantworten. Dies wiederum erschwert dann das Erkennen und Einüben sozial gültiger Normen. “Für den Behinderten besteht eine Dauerfrustration, die eine Wurzel aggressiven Verhaltens bildet“ (Leven 1997: 47).

Richter (1994) sieht eine Erklärung für viele Verhaltensauffälligkeiten und teilweise auch psychische Störungen von Hör-, Sprachgeschädigten in einer chronischen Überforderungssituation, die in „Familie, Schule, Beruf, Partnerschaft (...)“ gegeben sein kann (Leven 1997: 49).

2.2 Die Arbeit

2.2.1 Die Bedeutung von Arbeit

Arbeit, bzw. die berufliche Tätigkeit nimmt im Leben eines Menschen einen breiten Raum ein. In unserer Gesellschaft kommt ihr eine zentrale Bedeutung zu. Nach Ulrich ist Arbeit eine grundlegende menschliche Tätigkeit, eine der „prinzipiellen menschlichen Lebensäußerungen“ (Ulrich 1987: 29).

Insbesondere für behinderte Menschen haben der Beruf und die Berufstätigkeit eine hohe Bedeutung, die mit vielfältigen psychologischen, sozialen und ökonomischen Funktionen verbunden ist. Der Beruf bietet die Möglichkeit der selbständigen Existenzsicherung des behinderten Menschen; er verhilft ihm zur wirtschaftlichen Sicherheit, Unabhängigkeit und Selbständigkeit und ermöglicht es ihm so, einen produktiven Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten (Brackhane 1982: 152). Verbunden ist dies mit sozialer Anerkennung durch die Gesellschaft und einer positiven Auswirkung auf das Selbstwertgefühl. „Das Bewusstsein und die immer wieder bestätigte Erfahrung, trotz ihrer eingeschränkten Fähigkeiten unter den erschwerten Bedingungen ihre vollwertige Arbeit zu leisten (...) stärkt das Selbstwertgefühl des Behinderten in ganz besonderem Maße“ (Seifert 1991: 61). Daneben dient die berufliche Tätigkeit aber auch der Verwirklichung eigener Interessen und Fähigkeiten und trägt zur Sinngebung und Erfüllung des Lebens bei (Seyfried 1985: 28); Für behinderte Menschen gilt dies umso mehr, da ihnen aufgrund ihrer Behinderung viele andere Lebensbereiche verschlossen bleiben oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

Von besonders hohem Stellenwert für behinderte Menschen ist weiterhin die soziale Integration, die mit der Berufstätigkeit einhergeht. Jahoda (1983 zitiert nach Rosenstiel 2001: 22:) stellt fest, dass Arbeit die sozialen Beziehungen über die Familie und Nachbarschaft hinaus erweitert und Arbeit somit auch immer gesellschaftliche, mit sozialen Kontakten verbundene Arbeit ist. Über die Berufstätigkeit entstehen wichtige Außenkontakte, Gruppenzugehörigkeiten und stabile Personenbezüge, welche die soziale und psychische Isolierung zu überwinden helfen (Seifert 1990: 61).

Die Eröffnung möglicher beruflicher Tätigkeitsfelder und die daran anschließende berufliche Eingliederung stellen für Brackhane eine zentrale Aufgabe der Rehabilitation dar, „um sie [Anm.: die behinderten Menschen] neben ihrer primären, ‚eigentlichen’ Behinderung nicht noch zusätzlich in ihrer Persönlichkeitsentwicklung (sekundär) zu beeinträchtigen oder ihnen eine gesellschaftliche Randstellung zuzuweisen“ (Brackhane 1982: 153-154).

Wie gezeigt wurde, haben Arbeit, Beruf und Berufstätigkeit eine herausragende Bedeutung für behinderte Menschen. Viele Faktoren der Arbeit stellen jedoch nur eine Art „Potenzial“ dar. Sie können sich positiv auf den Hör- Sprachgeschädigten auswirken, tun dies jedoch nicht automatisch. Daneben gibt es auch Faktoren der Arbeit, die sich durchaus negativ auswirken können. Ist die arbeitende Person diesen negativen Faktoren (Stessoren) intensiv und lang anhaltend ausgesetzt, ohne selbst über ausreichende situative und personelle Ressourcen (Entlastungsfaktoren) zu verfügen, „so ist in vielen Fällen eine massive Schädigung des psychischen Wohlbefindens und in vielen Fällen auch psychischen und physischen Gesundheit wahrscheinlich“ (Rosenstiel 2001: 25). Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Beziehung zwischen dem Menschen und seiner Arbeit eine wechselseitige ist. Wie der Mensch Einfluss auf seine Arbeit ausübt, so wirkt sich diese auch auf den Menschen und verändert ihn (Kupke 1994: 28).

Rosenstiel (2001: 25) nennt u.a. folgende Stessoren und Ressourcen der Arbeit, die als relevant für die psychische und physische Gesundheit angesehen werden:

Stessoren:

- Qualitative und/oder quantitative Überforderung
- Qualitative und/oder quantitative Unterforderung
- Störungen des Arbeitsablaufs
- Soziale Belastungen durch Vorgesetzte, Kollegen, Mitarbeiter, Kunden, die bis zum Mobbing reichen können
- Angst vor Arbeitsplatzverlust

Ressourcen:

- Handlungsspielraum bei der Arbeit
- Zeitspielraum
- Soziale Unterstützung
- Angemessene Arbeitsmittel

2.2.2 Determinanten der Arbeitssituation

Abbildung Nr. 1 soll nun einen Gesamtüberblick über die Determinanten der Arbeitssituation geben. Die von mir hervorgehobenen Positionen finden besondere Berücksichtigung im Erhebungsinstrument, da bei ihnen entweder eine deutliche Abweichung zwischen einem hör-, sprachgeschädigten und einem normal hörenden Mitarbeiter bzw. ein deutlicher Einfluss auf die berufliche Einmündung und Entwicklung des Hör-, Sprachgeschädigten erwartet werden oder aber eine Abweichung bzw. ein Einfluss bereits durch Forschungsergebnisse bestätigt wurde (vgl. Kapitel 3 und 4.3). Damit soll nicht zum Ausdruck kommen, dass den nicht hervorgehobenen Positionen keine Bedeutung beigemessen wird. Jedoch erscheinen ihr Einfluss auf die Einmündung und Entwicklung bzw. die Abweichung zwischen normal Hörendem und Hör-, Sprachgeschädigtem entweder zu gering oder aber mit der Anlage dieser Untersuchung nicht kompatibel, um im Erhebungsinstrument berücksichtigt werden zu können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3 Der Stand der Forschung

Vor der Entwicklung eines eigenen Forschungsansatzes ist es angebracht, den bisherigen Stand der Forschung zu betrachten, um ihn in die eigene Untersuchung mit einfließen zu lassen. In diesem Kapitel werden bisher durchgeführte empirische Studien dargestellt, die sich mit der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen allgemein oder aber hör-, sprachgeschädigter Menschen im Besonderen befasst haben. Anhand einheitlicher Kriterien werden die wesentlichen Punkte der Studien dargestellt. Die Kriterien sind:

- der Forschungsgegenstand
- die Fragestellung
- das methodische Vorgehen
- die Untersuchungsgruppe und Stichprobengröße
- die Ergebnisse der Studie

Bei der Darstellung der Ergebnisse möchte ich mich jedoch auf die für unsere Erhebung relevanten Ergebnisse. In Anschluss an die Darstellung erfolgt jeweils eine kurze kritische Betrachtung der Kriterien ‚Forschungsgegenstand’, ‚Fragestellung’ und ‚methodisches Vorgehen’ dahingehend, ob und inwiefern bestimmte Teile/Aspekte für diese Untersuchung Relevanz besitzen.

3.1 Studie 1:

„Hörgeschädigte im Arbeitsleben: Eine empirische Untersuchung der betrieblichen Situation und Möglichkeiten externer Hilfe“

Autoren

Braun, Hans / Hammerschmidt, Markus

Zentrum für Arbeit und Soziales, Universität Trier, Fachbereich IV, 1990

Erschienen in: Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit (Rheinland-Pfalz) (Hrsg.): Hörgeschädigte im Arbeitsleben. Eine empirische Untersuchung der betrieblichen Situation und der Möglichkeiten externer Hilfe. Mainz 1991.

Forschungsgegenstand/Fragestellung

Die Studie hat zum Ziel, Grunddaten zur beruflichen und persönlichen Situation Hörgeschädigter zu erfassen, Probleme von Hörgeschädigten im Arbeitsleben aufzuzeigen und Beeinflussungsmöglichkeiten durch Beratung und begleitende Hilfen in Form eines psychosozialen Dienstes zu analysieren. Im Folgenden sind die fünf Hauptuntersuchungsbereiche der Untersuchung aufgezählt, wobei der Bereich ‚Arbeitswelt’ besonders berücksichtig werden wird, da er für unsere Erhebung in erster Linie bedeutsam ist (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Rheinland-Pfalz 1991: 15-17).

- Persönliche Angaben
- Behinderung
- Wirtschaftliche Lage
- Arbeitswelt
- Berufsausbildung
- Derzeitige Tätigkeit
- Verlauf der Erwerbsbeteiligung
- Verständigung am Arbeitsplatz
- Verhältnis zu Vorgesetzten
- Verhältnis zu Kollegen
- Arbeitsverhalten
- Zufriedenheit mit der Arbeitssituation
- Arbeitslosigkeit
- Umschulung
- Ambulante Betreuung bzw. begleitende Hilfen am Arbeitsplatz

Methodisches Vorgehen

Es wurden sowohl Hörgeschädigte als auch das betriebliche Umfeld (ein Vertreter der Unternehmensleitung und ein Mitarbeiter) erfasst, wodurch ein Vergleich der Aussagen ermöglicht werden sollte. Die Gruppe der Hörgeschädigten wurde aus zeitlichen und finanziellen Gründen schriftlich befragt (postalisch). Die Sicht des betrieblichen Umfeldes wurde mittels eines Gesprächsleitfadens erhoben, der sich am Fragebogen für die hörgeschädigten orientierte (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Rheinland-Pfalz 1991: 15-16).

Untersuchungsgruppe

Bei der Untersuchungsgruppe der Hör-, Sprachgeschädigten handelte es sich um Personen, die dem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen und gleichzeitig zur Klientel des ‚Sozialdienstes für Hörgeschädigte Neuwied’ zählten. Bezüglich weiterer Merkmale, wie Geschlecht, Schweregrad der Hörbehinderung, Ausbildung und ausgeübter Beruf wurde keine weitere Abgrenzung getroffen. Insgesamt beruht die Untersuchung auf der Auswertung von 83 Fragebögen.

Die Betriebe entsprachen zwar nach Größe, Branche und Betriebsform denjenigen, in denen auch die Hör-, Sprachgeschädigten arbeiteten und Erfahrung mit Hörgeschädigten hatten, es handelte sich jedoch nicht um die Unternehmen, in denen die untersuchten Hör-, Sprachgeschädigten beschäftigt waren. Die Zahl der geführten Interviews ist im Forschungsbericht nicht genannt (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Rheinland-Pfalz 1991: 16).

Ergebnisse der Studie

75 Prozent der befragten Hör-, Sprachgeschädigten waren voll erwerbstätig, ca. fünf Prozent waren in Teilzeitarbeitsverhältnissen beschäftigt. Diese Teilzeitbeschäftigten waren fast ausschließlich Frauen (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Rheinland-Pfalz 1991: 28).

Das Einkommen der Hör-, Sprachgeschädigten ist relativ unabhängig vom Grad der Behinderung, d.h. die „Einkommensunterschiede von Gehörlosen und Schwerhörigen (...) sind bei weitem nicht so groß, wie man es aufgrund des unterschiedlichen Bildungsniveaus (...) bzw. der unterschiedlichen beruflichen Stellung (...) hätte vermuten können“ (Braun-/Hammerschmidt 1991: 31). Es liegt im Durchschnitt rund ein Viertel unter dem Durchschnittseinkommen aller Schwerbehinderten. Ein Vergleich mit dem Einkommen nicht Behinderter war aufgrund fehlenden Zahlenmaterials nicht möglich. Die Staffelung der Einkommen ist sehr gering, so dass kaum Hör-, Sprachgeschädigte in höheren Einkommenskategorien zu finden sind. Im Durchschnitt betrug das monatliche Nettoeinkommen im Jahr 1990 zwischen 1500 DM und 2000 DM (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Rheinland-Pfalz 1991: 31).

Bei der Berufswahl lag der Beruf ‚Bürokaufmann/-frau’ bei den weiblichen Hör-, Sprachgeschädigten mit elf Prozent an zweiter Stelle der Beliebtheitsskala, bei den männlichen Hör-, Sprachgeschädigten war er mit unter zwei Prozent weit abgeschlagen. Befragt nach den beruflichen Aufstiegschancen empfindet nur ca. ein Viertel der befragten Hör-, Sprachgeschädigten, die gleichen Chancen wie normal Hörende zu haben. Die Aussicht auf beruflichen Aufstieg scheint jedoch mit der Betriebsgröße positiv zu korrelieren: je größer der Betrieb, umso besser scheinen die Karrieremöglichkeiten zu sein. Ein ähnliches Ergebnis offenbart der Vergleich zwischen öffentlichen und privaten Arbeitgebern. Im öffentlichen Dienst werden die Karrieremöglichkeiten mit ca. 40 Prozent gegenüber 25 Prozent bei privaten Arbeitgebern deutlich besser eingeschätzt (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Rheinland-Pfalz 1991: 38-42).

Die Zusammenarbeit mit einem Hör-, Sprachgeschädigten beurteilen die Vorgesetzen und Kollegen überwiegend positiv. Die größten Probleme ergeben sich bei der Verständigung am Arbeitsplatz. Die gestörte Kommunikation und den daraus resultierenden Mangel an Information über innerbetriebliche Vorgänge schätzen rund 40 Prozent sowohl der Hör-, Sprachgeschädigten selbst als auch ihre Vorgesetzten und Kollegen als größtes Problem ein. Nur ca. ein Drittel der Hör-, Sprachgeschädigten fühlt sich ausreichend informiert; weit mehr als die Hälfte gibt an, gar nicht oder nur sehr wenig über innerbetriebliche Angelegenheiten informiert zu sein. Ebenfalls 40 Prozent sagen, dass der Arbeitsablauf durch Kommunikationsprobleme gestört würde. Von 20 Vorgesetzten bewerten elf die Kommunikation als ‚schlecht’ oder ‚sehr schlecht’. Erst nach einer längeren Eingewöhnungsphase und einem wechselseitigen Anpassen der Erwartungen gelingt die Verständigung gut. Dies geht einher mit dem Abbau von Unsicherheiten gegenüber dem Hör-, Sprachgeschädigten (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Rheinland-Pfalz 1991: 85). Zusätzliche Hilfsmittel am Arbeitsplatz benötigen, trotz teilweise erheblicher Kommunikationsprobleme, nur 40 Prozent der Hör-, Sprachgeschädigten (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Rheinland-Pfalz 1991: 56-57).

Im Gegensatz zur Kommunikation wird das Arbeitsverhalten der Hör-, Sprachgeschädigten von Vorgesetzten und Kollegen deutlich positiver eingeschätzt. Die Kategorien ‚Arbeitsqualität’, ‚Ausdauer’ und ‚Fleiß’ wurden beim Hör-, Sprachgeschädigten durchweg besser eingeschätzt als bei einem normal hörenden Kollegen. In den Kategorien ‚Fachwissen’ und ‚Arbeitsplanung’ lagen sie gleich auf, lediglich die Kategorien ‚Auffassungsgabe’ und ‚Arbeitstempo’ wurden deutlich schlechter bewertet, als bei normal hörenden Kollegen (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Rheinland-Pfalz 1991: 50-56).

Das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen wird von allen drei Standpunkten aus als ‚recht positiv’ bewertet. Über 50 Prozent der Hör-, Sprachgeschädigten und der Kollegen geben an, dass sich der Vorgesetzte um direkten Kontakt zum Hör-, Sprachgeschädigten bemüht und Verständnis für seine Behinderung zeigt. Ein besonders großes Engagement ist in Kleinbetrieben festzustellen, wo der Betriebsinhaber häufiger das Vertrauen des Mitarbeiters zu gewinnen sucht und auch bei privaten Schwierigkeiten Hilfe anbietet.

Über private Probleme sprechen die Vorgesetzten und vor allem die Kollegen mit dem Hör-, Sprachgeschädigten verhältnismäßig wenig, was mit seinem teilweise unsicheren, verschlossenen und misstrauischen Wesen begründet wird. Diesem Antwortverhalten entspricht auch in etwa, dass über ein Drittel der Hör-, Sprachgeschädigten glauben, verspottet und ausgenutzt zu werden. Das Gefühl ausgenutzt zu werden, sinkt dabei von ca. der Hälfte der Befragten in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten auf ca. ein Drittel in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten. Private Kontakte zu den hör-, sprachgeschädigten Kollegen bestehen in nur ca. 20 Prozent der Fälle, in 65 Prozent der Fälle wird zumindest die Pause zusammen mit normal hörenden Kollegen verbracht (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Rheinland-Pfalz 1991: 59-61).

Kritik

Positiv am Design der Studie von Braun und Hammerschmidt ist zu werten, dass sie, vor allem durch die drei Sichtweisen – Hör-, Sprachgeschädigter, Vorgesetzter, Kollege – ein umfassendes Bild der beruflichen Situation Hör-, Sprachgeschädigter zeichnet. Es werden sowohl demografische Angaben zu den Beteiligten erhoben, als auch Meinungen, Einstellungen und Bewertungen erfasst, die Anhaltspunkte für Problemfelder und für die Bewertung der Eingliederungsqualität bieten können. Weiterhin ist positiv festzuhalten, dass Braun und Hammerschmidt das Arbeitsverhalten der Hör-, Sprachgeschädigten bewerten lassen. Häufig scheint in vergleichbaren Studien dieser Themenbereich bewusst vermieden zu werden, um den Hör-, Sprachgeschädigten nicht zu nahe zu treten. Wenn es jedoch um das ‚Aufspüren’ von Problemfeldern bei der Beschäftigung Hör- Sprachgeschädigter gehen soll, so darf nach unserem Dafürhalten dieses für einen Arbeitgeber sehr wichtige Bewertungskriterium in einer Studie nicht fehlen.

Negativ ist anzumerken, dass die Untersuchungsgruppe der Hör-, Sprachgeschädigten insgesamt sehr inhomogen ist und die Studie diese Inhomogenität nur unzureichend berücksichtigt. Auf Grundlage des Forschungsberichtes gibt es somit keine Möglichkeit, verschiedene Merkmalsausprägungen, zum Beispiel aus den Bereichen ‚Arbeitsverhalten’ oder ‚Soziale Kontakte’, den jeweiligen erlernten Berufen oder der Art der Hör-, Sprachschädigung zuzuordnen. Dies macht es für uns unmöglich, aus der Untersuchung von Braun und Hammerschmidt Charakteristika von hör-, sprachgeschädigten Bürokaufleuten/Bürokräften zu entnehmen. Auch ist die Anzahl von insgesamt ca. vier Bürokaufleuten zu klein, um überhaupt verlässliche Aussagen machen zu können.

Weiterhin ist kritisch anzumerken, dass neben dem Hör-, Sprachgeschädigten nicht auch gleichzeitig das Unternehmen befragt wurde, in dem dieser arbeitet. Es wurden lediglich Unternehmen befragt, die ebenfalls hör-, sprachgeschädigte Mitarbeiter beschäftigen. Die Erhebung der Daten auf den zwei Seiten ‚Unternehmen’ und ‚Hör-, Sprachgeschädigter’ ist zwar nach unserer Ansicht ein sehr guter Ansatz, durch die fehlende direkte Verbindung wird die Validität des Vergleichs der Aussagen (innerhalb der Studie von Braun und Hammerschmidt) jedoch eingeschränkt.

3.2 Studie 2:

„Zur Situation gehörloser Menschen im Arbeitsleben – Qualitative Befragung Gehörloser und ihres sozialen Umfeldes“

Autor(in)

Sylvia Kupke

Erschienen in: Landschaftsverband Rheinland, Hauptfürsorgestelle (Hrsg.): Gehörlose im Arbeitsleben. Forschungsbericht Band I: Köln 1993

Forschungsgegenstand / Fragestellung

Ziel dieser Studie ist es, die Arbeitssituation sowie die Determinanten zu beschreiben, die den Lebensbereich gehörloser Menschen im Rheinland beeinflussen. Unter ‚Arbeitssituation’ versteht Kupke die Tätigkeitsbedingungen, Aufgabencharakteristika und psychosoziale Arbeitsbedingungen. Folgende Fragenbereiche werden einer qualitativen Analyse unterzogen:

- Hörbehinderung und ihre Folgen
- Tätigkeitsbedingungen und Aufgabencharakteristika
- Verhältnis der Gehörlosen zu ihren Vorgesetzten (Führungsstil, soziale Unterstützung)
- Verhältnis der Gehörlosen zu ihren Kollegen (Arbeits- und Betriebsklima)
- Vertrauensmann-/frau für Schwerbehinderte (positive oder negative Erfahrungen)
- Schwerbehindertenausweis, Beratungsstellen für Gehörlose und Behördenkontakte
- Familie und Lebenspartner

Methodisches Vorgehen

Die Datenerhebung fand über eine „Mischung aus ‚teilstandardisiertem und problemzentrierten diskursiven Interview bzw. Tiefeninterview’ (Hopf 1991) anhand eines Interviewleitfadens“ statt (Landschaftsverband Rheinland 1993: 93). Von besonderem Interesse sind die subjektiven Sichtweisen der Gehörlosen, der Interaktionspartner am Arbeitsplatz (Vorgesetzte, Kollegen, Schwerbehindertenvertrauensleute) und der außerbetrieblichen Interaktionspartner (insbesondere Eltern). Die unterschiedlichen Sichtweisen werden analysiert und auf Übereinstimmungen oder Differenzen überprüft (Landschaftsverband Rheinland 1993: 92).

Die Untersuchungsgruppe

Insgesamt wurden 30 Gehörlose und 53 Personen aus dem sozialen Umfeld befragt; von den 53 Personen waren 16 Vorgesetzte, 14 Kollegen, 5 Schwerbehindertenvertauensleute und die verbleibenden 18 Familienangehörige. Es wurden nur Gehörlose befragt, die erstens vor dem fünften
Lebensjahr ertaubt waren, sich zweitens in einem versicherungspflichtigen Arbeits- oder Dienstverhältnis befanden und drittens im Zuständigkeitsbereich der Hauptfürsorgestelle Köln beschäftigt waren (Landschaftsverband Rheinland 1993: 98).

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die gestörte Kommunikation die gravierendste Folge der Gehörlosigkeit ist. „Das zentrale Problem gehörloser Arbeitnehmer ist die Verständigung mit ihren normal hörenden Kollegen und Vorgesetzten“ (Landschaftsverband Rheinland 1993: 327).

Die Verständigung findet fast ausnahmslos über Sprechen und Lippenablesen statt, lediglich komplizierte Sachverhalte oder Wörter werden aufgeschrieben. Die Fähigkeit, von den Lippen ablesen zu können, wird dabei häufig von Vorgesetzten oder Kollegen überschätzt. So sagen nur ein Fünftel der Gehörlosen, dass sie ihren Vorgesetzten immer verstehen; der Rest hat mehr oder minder große Verständigungsprobleme (Landschaftsverband Rheinland 1993: 214). Als wichtige Gründe dafür werden von den Gehörlosen angeführt: zu schnelles, schlechtes und undeutliches Sprechen, unbekannte Wörter oder komplizierte Zusammenhänge. Die meisten Gehörlosen empfinden „einen Mangel an Information und Kommunikation durch den Vorgesetzten“ (Landschaftsverband Rheinland 1993: 327). Während sie nach eigenen Aussagen tätigkeitsbezogene Informationen vom Vorgesetzten noch in ausreichendem Maß erhalten, sagen über die Hälfte, dass sie Informationen zum organisatorischen oder sozialen Umfeld des Unternehmens gar nicht oder nur manchmal erhalten (Landschaftsverband Rheinland 1993: 217).

Aber nicht nur der Gehörlose hat Probleme, Gesagtes zu verstehen. Auch knapp zwei Drittel aller Vorgesetzten geben an, nicht immer alles zu verstehen, was der gehörlose Mitarbeiter ihnen sagen möchte (Landschaftsverband Rheinland 1993: 232).

Derartige Probleme beruhen vor allem darauf, dass die meisten Vorgesetzten und Kollegen nur sehr geringe Kenntnisse über die Auswirkung von Gehörlosigkeit besitzen und vor bzw. während der Einarbeitungsphase des gehörlosen Mitarbeiters nicht hinreichend über dessen Behinderung und einen entsprechenden Umgang informiert werden. Folge davon ist ein „mühsamer Anpassungs- und Lernprozess“ (Landschaftsverband Rheinland 1993: 331), ehe eine vernünftige Kommunikation zu Stande kommt.

Neben Kommunikationsstörungen gibt es auch Auswirkungen im psycho-sozialen Bereich der Gehörlosen. So haben Kollegen den Eindruck, dass durch die Hörbehinderung Misstrauen gegenüber Anderen, Sturheit und Ungeduld ausgelöst werden. Positiv wirke sich die Hörbehinderung nach Aussagen von Vorgesetzten auf die Konzentrationsfähigkeit, eine geringe Ablenkbarkeit und den Fleiß der Gehörlosen aus. Die Kollegen schätzen vor allem Hilfsbereitschaft, Kontaktfreudigkeit und Zuverlässigkeit als positive Eigenschaften an ihrem gehörlosen Kollegen (Landschaftsverband Rheinland 1993: 333).

Abgesehen von direkten Problemen und Auswirkungen der Gehörlosigkeit beschreibt die Studie des Landschaftsverbandes Rheinland (1993) auch die Tätigkeiten und Tätigkeitsbedingungen der Gehörlosen sowie den sozialen Kontakt zu Vorgesetzten und Kollegen. Auf die Darstellung des Themenbereichs ‚Tätigkeit und Tätigkeitsbedingungen’ wird in dieser Zusammenfassung verzichtet, da die Gruppe der befragten Gehörlosen fast ausnahmslos in handwerklichen Berufen beschäftigt ist und die Darstellung individueller Erfahrungsberichte aus diesem Bereich nicht zweckdienlich scheint.

Soziale Unterstützung durch den Vorgesetzten erhalten fast alle Gehörlosen, „wobei informative und instrumentelle Unterstützung im Vordergrund stehen, emotionale und evaluative Unterstützung spielen in diesem Zusammenhang eine geringe Rolle“ (Landschaftsverband Rheinland 1993: 223). Bei Problemen und Konflikten mit Kollegen wird der Vorgesetzte nur von wenigen Gehörlosen zu Rate gezogen, private Probleme werden fast gar nicht mit dem Vorgesetzten besprochen. Ähnlich stellt sich auch das Bild bei den sozialen Kontakten zu den Kollegen dar. Bei Problemen mit der Arbeitsdurchführung helfen sich Gehörlose und normal Hörende wechselseitig, was auch von allen Beteiligten als sehr positiv empfunden wird. Private Probleme werden hingegen nur von einem kleinen Teil der Gehörlosen mit ihren Kollegen besprochen. Auch private Kontakte bestehen nur in Einzelfällen.

Insgesamt wird das Verhältnis zwischen Gehörlosen und normal Hörenden von beiden Seiten als recht positiv bewertet; etwa die Hälfte der Vorgesetzten wäre sogar bereit, weitere gehörlose Arbeitnehmer zu beschäftigen (Landschaftsverband Rheinland 1993: 330).

Kritik

Durch die Befragung in Form eines Interviews einerseits, die Erfassung dreier verschiedener Sichtweisen zu einem Themenkreis andererseits vermittelt die Studie ein partiell sehr präzises und tiefes Bild der Arbeitssituation gehörloser Arbeitnehmer. Die kommunikative Situation am Arbeitsplatz und die sozialen Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten werden eingehend erfasst und dargestellt.

Für unsere Zwecke besitzt die Studie des Landschaftsverbandes Rheinland jedoch nur eine sehr eingeschränkte Relevanz, was an mehreren Faktoren liegt:

Die Untersuchungsgruppe der Hör- Sprachgeschädigten sind ausschließlich Gehörlose. Bedenkt man, dass es eine sehr große Bandbreite an Hör-, Sprachschädigungen mit unterschiedlichsten Auswirkungen gibt, ist eine Beschränkung auf eine spezifische Hörschädigung sicherlich angebracht und erbringt präzise zuordenbare Ergebnisse. Bei der von uns zu untersuchenden Gruppe der Bürokaufleute/Bürokräfte handelt es sich jedoch vor allem um Schwerhörige. Die Ergebnisse der Studie des Landschaftsverbandes Rheinland sind daher nur in eingeschränkter Weise für einen Vergleich tauglich.

Neben der Begrenzung des Merkmals ‚Art der Behinderung’, gab es ansonsten kaum einschränkende Bedingungen für die Untersuchungsgruppe. Ebenso wie in der Studie 1 sind hier unterschiedliche Berufsgruppen vertreten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit bestimmten Berufen auch bestimmte Bedingungen am Arbeitsplatz verbunden sind. Diese können aufgrund der Zielstellung der Studie leider nicht erfasst werden. So wird insgesamt der Bereich der beruflichen Tätigkeit nur schwach erfasst. Es wird lediglich eine eingeschränkte Bewertung der Tätigkeit aus Sicht des Gehörlosen erfragt, eine Beschreibung, die einen Vergleich mit den Tätigkeiten von normal hörenden Arbeitnehmern liefern könnte, findet nicht statt.

Eines der größten Defizite (im Sinne einer Verwertbarkeit für unsere Studie) ergibt sich jedoch aus der Perspektive, mit der das Verhältnis zwischen dem Gehörlosen und dessen Arbeitgeber betrachtet wird. So ist die Studie sehr darauf fixiert, die Situation am Arbeitsplatz aus der Sicht des Gehörlosen zu erfassen. Zwar kommen zu den jeweiligen Fragen auch die Kollegen und die Vorgesetzten zu Wort, dies dient jedoch lediglich einem Vergleich bzw. einer Kontrolle der Aussagen. Beschrieben und bewertet werden hauptsächlich die Arbeitsbedingungen des Gehörlosen. Wie sich das Arbeitsverhältnis für das Unternehmen darstellt, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsleistung und
-qualität, etc., wird nur ansatzweise und nicht systematisch erfasst.

3.3 Studie 3:

Die Eingliederung von Schwerbehinderten in das Arbeitsleben aus Sicht von Unternehmen – Ergebnisse einer empirischen Untersuchung

Autoren

Diery, Hartmuth / Schubert, Hans-Joachim / Zink, Klaus J.

Erschienen in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg.30, H.2, 1997: 442-454

Forschungsgegenstand / Fragestellung

Ziel der Untersuchung war die Erfassung und Beurteilung der Beschäftigungs- und Integrationssituation von Schwerbehinderten. Zu folgenden Bereichen wurden Daten erhoben:

- das für behinderte Menschen vorhandene Aufgabenangebot
- der Informationsstand der Betriebe in Bezug auf die Beschäftigung von Behinderten
- die Relevanz monetärer Aspekte
- die Bedeutung von Einflussgrößen aus dem Umfeld
- die Existenz möglicher betrieblicher Problemfelder
- die Nutzung von bestehenden Unterstützungsleistungen für behinderte Mitarbeiter

Das methodisches Vorgehen und die Untersuchungsgruppe

Die Erhebung wurde in Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftssektoren mit Hilfe eines Fragebogens (postalische Befragung) durchgeführt, auf dem verschiedene Aussagen anhand einer fünfstufigen Skala zu bewerten waren. In jedem Unternehmen gab es zwei Adressaten: den Personalverantwortlichen als den für die Einstellung von Arbeitskräften Zuständigen und den Vertrauensmann als den Arbeitnehmervertreter.

Insgesamt basiert die Untersuchung auf der Auswertung von 808 verwertbaren Fragebögen, von denen 516 von Personalverantwortlichen und 292 von Vertrauensleuten beantwortet wurden (Diery, Schubart, Zink 1997: 446-447).

Ergebnisse

Der erste Fragenbereich beschäftigt sich mit der Frage, ob die Tätigkeiten und Aufgabenstrukturen wie sie in der Regel in Unternehmen vorzufinden sind, ein Beschäftigungshemmnis für schwer behinderte Menschen darstellen können. Das Aufgabenangebot, welches ein Unternehmen einem Arbeitnehmer anbieten kann, schätzt ein großer Teil der Unternehmen als schwierig oder zu schwierig für behinderte Mitarbeiter ein (Diery, Schubart, Zink 1997: 447). Gründe für diese Einschätzung werden nicht unmittelbar genannt. Mangelnde Qualifikation oder mangelndes Fachwissen der behinderten Bewerber spielt in diesem Zusammenhang keine wesentliche Rolle. Qualifikation und Fachwissen werden von mehr als zwei Dritteln der Unternehmen nicht als Hinderungsgrund für mehr Beschäftigung gesehen, dementsprechend also positiv bewertet. Als Erklärung kann vielleicht eher die möglicherweise mangelnde Einsatzflexibilität behinderter Mitarbeiter herangezogen werden, denn die überwiegende Mehrheit der Unternehmen sieht eine mäßige bis große Einschränkung bei der Einsatzflexibilität. Über 40 Prozent der Unternehmen geben an, dass der behinderte Mitarbeiter ausschließlich für eine einzige Tätigkeit einsetzbar sei (Diery, Schubart, Zink 1997: 448).

Der zweite Fragenbereich versucht, das Wissen der Unternehmen über Informationsmedien und Beratungsleistungen zum Themenkreis ‚Schwerbehinderung’ abzubilden. Hier zeigt sich ein sehr durchwachsenes Bild. Nur teilweise haben die Unternehmensvertreter Kenntnis von den angebotenen Materialien. Beratungsdienstleistungen, die von der Hauptfürsorgestelle (jetzt Integrationsamt) oder der Arbeitsverwaltung angeboten werden, sind fast der Hälfte der Unternehmen wenig bis gar nicht bekannt. So negativ wie der Bekanntheitsgrad ist auch die Einschätzung der Qualität der Beratungsleistungen. „Die Unternehmensvertreter [vergeben] hier nur das Prädikat ‚teilweise ausreichende Beratung’“ (Diery, Schubart, Zink 1997: 449).

Die Beschäftigung wie auch die Nicht-Beschäftigung Schwerbehinderter ist mit zusätzlichen Kosten für ein Unternehmen verbunden. Kosten für Umbaumaßnahmen, wegen bestehender Schutzrechte und Sonderregelungen für schwer behinderte Mitarbeiter sind für alle Unternehmen von großer Bedeutung. Die Ausgleichsabgabe, die ein Unternehmen für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz für Schwerbehinderte zu zahlen hat, ist demgegenüber

jedoch nur von mittlerem Gewicht (Diery, Schubart, Zink 1997: 450). Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang das Antwortverhalten auf den Fragenbereich ‚Nutzung von bestehenden Unterstützungsleistungen für behinderte Mitarbeiter’. Gefragt wurde, inwieweit von der Hauptfürsorgestelle Lohnkostenzuschüsse, Zuschüsse für eine behindertengerechte Arbeitsgestaltung, technische Beratung oder Qualifizierungsmaßnahmen für behinderte Mitarbeiter in Anspruch genommen werden. Ca. 90 Prozent aller Unternehmen nehmen keine dieser Leistungen für sich in Anspruch (Diery, Schubart, Zink 1997: 453).

Wenn auf dem Arbeitsmarkt behinderte und nicht behinderte Menschen aufeinander treffen, so ist nach Meinung von Diery, Schubart und Zink davon auszugehen, dass ein Unternehmen bei gleicher Qualifikation den nicht behinderten Bewerber einstellen würde (Diery, Schubart, Zink 1997: 451). Im Bereich _Einflussgrößen aus dem Umfeld der Unternehmen’ wurde daher gefragt, ob den Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt genügend qualifizierte nicht behinderte Arbeitskräfte zur Verfügung stünden. Über 50 Prozent der Unternehmen gaben an, dass es ausreichend viele qualifizierte, nicht behinderte Arbeitskräfte gebe (Diery, Schubart, Zink 1997: 451).

Schließlich wurde untersucht, inwieweit unternehmensinterne Einflussfaktoren sich hemmend auf die Beschäftigung von behinderten Menschen auswirken können. Es wurde vermutet, dass sich die Sonderstellung behinderter Menschen, bedingt durch Sonderurlaub, andere Arbeitszeiten oder weitere ‚Vergünstigungen’, negativ auswirken. Rund 60 Prozent der Befragten sprechen jedoch von keinem oder einem nur geringen Hemmnis. Ein ähnliches Antwortverhalten zeigt sich bei der Frage, ob die nicht behinderten Mitarbeiter die Beschäftigung bzw. Zusammenarbeit mit einem schwer behinderten Mitarbeiter generell ablehnen würden. Knapp 70 Prozent der befragten Personalverantwortlichen und Vertrauensleute gaben an, dass Vorurteile gegenüber Schwerbehinderten gar nicht oder nur sehr wenig vorhanden seien. Die Bereitschaft, über die Pflichtquote hinaus schwerbehinderte Mitarbeiter einzustellen, wird von durchschnittlich einem Drittel der Unternehmen positiv beantwortet. Über ein Drittel der Unternehmen zeigt sich jedoch gar nicht bereit, weitere schwer behinderte Mitarbeiter einzustellen: „Die Unternehmen ziehen es nach vorliegenden Ergebnissen im Umkehrschluss eher vor, eine ausgeschriebene Stelle längere Zeit lieber nicht zu besetzten und statt dessen ggf. mehrfach auszuschreiben – oder nicht zu besetzten –, bevor sie sich für einen behinderten Bewerber entscheiden“ (Diery, Schubart, Zink 1997: 452-453).

Kritik

Diery, Schubart und Zink analysieren die Eingliederung von Schwerbehinderten konsequent aus Sicht von Unternehmen. Im Vordergrund der Studie stehen Fragen und Probleme, die primär für das Unternehmen und erst in zweiter Linie für den schwer behinderten Mitarbeiter relevant sind. Nicht ein Einzelfall, ein einzelnes Arbeitsverhältnis steht im Mittelpunkt der Betrachtung; es werden vielmehr grundsätzliche Fragen zu ökonomischen, gesetzlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Beschäftigung und Eingliederung Schwerbehinderter gestellt und beantwortet. Der Leser gewinnt so Informationen, welche die meisten anderen uns bekannten Untersuchungen über die Eingliederung von Schwerbehinderten nicht bieten können.

Ein wirklich umfassendes und rundes Bild ergibt sich selbstverständlich erst aus der Kombination verschiedener Sichtweisen und Darstellungen. Nur die Rahmenbedingungen zu betrachten, wäre sicherlich ebenso aussagearm, wie die ausschließliche Betrachtung eines Einzelfalls.

Unter diesen Bedingungen weist die Studie einige Lücken auf. Sie bietet keinerlei Informationen und Bewertungen zu den Eingliederungs- und Arbeitsbedingungen Schwerbehinderter, sie sagt nichts über Arbeitsleistungen oder die Zufriedenheit der Unternehmen mit dem schwer behinderten Mitarbeiter aus. Auch stellt sich die Frage, inwieweit es möglich ist, aus der Studie Aussagen für spezielle Behindertengruppen – in unserem Fall die Hör-, Sprachgeschädigten – abzuleiten, wenn man bedenkt, wie individuell eine Behinderung ist und wie individuell im konkreten Fall auch die Eingliederung selbst und deren Rahmenbedingungen sind.

3.4 Studie 4:

Verbleib sowie berufliche und soziale Integration jugendlicher Rehabilitanden nach der beruflichen Erstausbildung

Autoren

Plath, Hans-Eberhard / König, Paul / Jungkunst, Maria

Erschienen in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Jg. 30, H. 2, 1997: 247-278

Forschungsgegenstand / Fragestellung

Die Studie dient zur Erfassung der beruflichen Situation von Jugendlichen nach der beruflichen Erstausbildung. Folgende Punkte bilden die „Leitkriterien“ der Untersuchung (Plath, König und Jungkunst 1997: 252):

- Beruflicher Bereich
- Erreichen und Aufrechterhalten einer Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit
- Erforderlichkeit der Ausbildung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- Erreichen von Zufriedenheit in der Erwerbstätigkeit
- Hinreichendes Bewältigen von Belastungen
- Keine Verschlechterung des Zustandes der Behinderung und das allgemeinen Gesundheitszustandes
- Arbeitslosigkeit
- Materielle Grundlage der Lebensführung
- Sozialer Bereich
- Soziale Anerkennung
- Soziale Einbindung
- Soziale Selbständigkeit bzw. Eigenständigkeit
- Erreichen sozialer Statusfaktoren
- Lebenszufriedenheit
- Weitgehende Erfüllung von Erwartungen der Rehabilitanden an die berufliche und soziale Integration

Methodisches Vorgehen

Die Erhebung wurde mittels eines Fragebogens an jugendlichen Rehabilitanden vier bis fünf Jahre nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung durchgeführt. Bei der Erhebung und Auswertung der Ergebnisse wurde der Versuch unternommen, zwischen deren ‚Verbleib’ einerseits und deren beruflicher sowie sozialer ‚Integration’ andererseits zu unterscheiden (Plath, König und Jungkunst 1997: 247).

Unter Verbleib verstehen Plath, König und Jungkunst z.B. Merkmale wie ‚arbeitstätig’ oder ‚arbeitslos’, ‚Dauer bis zur Arbeitsaufnahme’, ‚ausgeübter Beruf’ oder ‚Wirtschaftsbereich der Erwerbstätigkeit’. Der Integrationsbegriff hingegen geht weiter. Unter Integration verstehen die Autoren die Einbindung des Menschen in die ‚Struktur bestimmter Arbeits- und Sozialsysteme (Plath, König und Jungkunst 1997: 247). Es zählt nicht mehr nur das bloße Innehaben eines Arbeitsplatzes; vor allem die vom Schwerbehinderten erlebte Qualität des Arbeitsplatzes tritt in den Vordergrund. Kriterien zur Messung der Integration sind z.B. „Verwertung des in der Ausbildung Gelernten“, „Zufriedenheit mit der Arbeitsstelle“ oder „Berücksichtigung persönlicher Belange im Betrieb“ (Plath, König und Jungkunst 1997: 267). Die Integration wird wiederum aufgeteilt in „überwiegend berufliche Integration“, „überwiegend ‚betriebliche’ soziale Integration“ und „überwiegend ‚außerbetriebliche’ soziale Integration“ (Plath, König und Jungkunst 1997: 267).

Neben einer Beschreibung der beruflichen Situation wird der Integrationserfolg auch bewertet. Zu diesem Zweck ziehen Plath, König und Jungkunst die Leitkriterien heran, die getrennt für die berufliche und die soziale Integration nach dem „methodischen Prinzip der Kriterienaufschaltung so miteinander verbunden [werden], dass sie dem Muster logischer ‚UND’-Verknüpfungen entsprechen“ (Plath, König und Jungkunst 1997: 247). Je mehr Kriterien gleichzeitig erfüllt würden, umso besser sei der Status der Integration anzusehen.

Untersuchungsgruppe

Kriterien für die Teilnahme an der Untersuchung waren, dass die Jugendlichen zwischen Oktober 1989 und September 1990 in einer Ausbildungsmaßnahme nach §15A Reha eine Berufsausbildung mit Erfolg abgeschlossen hatten, danach nicht erneut an einer berufsfördernden Maßnahme nach ‚A Reha’ teilgenommen hatten und bei Abschluss der Maßnahme unter 25 Jahren alt waren. Insgesamt basiert die Untersuchung auf 2638 beantworteten und gültigen Fragebögen (Plath, König und Jungkunst 1997: 252).

Ergebnisse

Mit 86 Prozent hat der größte Teil der Rehabilitanden eine Dauerarbeitsstelle inne, was nach Ansicht von Plath, König und Jungkunst für eine gewisse Dauerhaftigkeit und Stabilität der Eingliederung spricht. Von dieser Gruppe haben 91 Prozent der Männer und 81 Prozent der Frauen eine Vollzeitarbeitsstelle.

Eine Entsprechung zwischen dem Ausbildungsberuf und dem ausgeübten Beruf kann bei lediglich rund 60 Prozent der Rehabilitanden festgestellt werden. Dementsprechend zeigt sich, dass nur von etwa der Hälfte der Rehabilitanten eine Nutzung des in der Berufsausbildung Erlernten möglich ist (Plath, König und Jungkunst 1997: 260).

Behinderungsbedingte Belange, wie eine Betreuung am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzeinrichtung und Arbeitszeitregelungen, werden nach Aussage von 80 Prozent der Rehabilitanden vom Unternehmen ausreichend berücksichtigt.

Mit den alltäglichen Belastungen am Arbeitsplatz kommen ca. 90 Prozent gut bis sehr gut zurecht, wobei es keine Differenzierung zwischen Männern und Frauen gibt. Von den Kollegen akzeptiert fühlen sich mit 95 Prozent fast alle Rehabilitanden, die Frage nach vollständiger Akzeptanz durch die Kollegen wird von ca. 55 Prozent positiv beantwortet. Eine globale Zufriedenheit mit der Arbeitsstelle ist bei über achtzig Prozent ‚ziemlich’ oder ‚ganz’ vorhanden (Plath, König und Jungkunst 1997: 260).

Als bedeutsam für das Innehaben einer Dauerarbeitsstelle, einer ausbildungsgerechten Berufstätigkeit und einer höheren Einkommensstufe hat sich die Art der Ausbildungsmaßnahme erwiesen. Absolventen, die eine Berufsausbildung nach §§25 BBiG/HwO absolviert haben (‚normale’ Ausblidung), haben hier deutliche Vorteile gegenüber Absolventen, die eine Berufsausbildung nach §48 BBiG bzw. §42b HwO abgeschlossen haben. Obengenannte Kriterien werden auch vom Lernort beeinflusst. Absolventen von Berufsbildungswerken sind hier gegenüber Absolventen einer betrieblichen Ausbildung signifikant seltener vertreten. „(...)Absolventen von BBW oder Sonstigen Einrichtungen hingegen [sind] als unterdurchschnittlich integriert anzusehen (...)“ (Plath, König und Jungkunst 1997: 271). Die Autoren konnten leider nicht nachweisen, ob derartige Unterschiede von der Schwere der Behinderung abhängig sind, die bei BBW-Absolventen regelmäßig größer ist, oder auf eine Stigmatisierung der Ausbildung in Berufsbildungswerken generell zurückzuführen ist (Plath, König und Jungkunst 1997: 264).

Die Ausübung einer ausbildungsadäquaten Tätigkeit wird zusätzlich von der Größe des Betriebes und dessen Wirtschaftsbereich beeinflusst. In Handwerksbetrieben ist der Arbeitseinsatz überdurchschnittlich ausbildungsgerecht gegenüber dem zum Teil weit unterdurchschnittlich ausbildungsgerechten Einsatz Schwerbehinderter in der Industrie und im Öffentlichen Dienst. In Klein- und Mittelbetrieben, also Betrieben mit maximal 50 Beschäftigten, werden die Absolventen überdurchschnittlich oft ausbildungsgerecht eingesetzt. Genau gegenteilig ist die Situation beim Einkommen. Hier werden in Großbetrieben überdurchschnittlich häufig höhere Einkommensstufen erreicht (Plath, König und Jungkunst 1997: 265).

Kritik

Die Studie von Plath, König und Jungkunst ist ausschließlich eine Absolventenbefragung und aufgrund dieser Konzeption nur bedingt auf unser Erhebungsinstrument übertragbar. Auch wird nicht die Integration einer speziellen Gruppe von behinderten Menschen untersucht, was zu oben bereits beschriebenen Problemen der Übertragbarkeit der Ergebnisse führen kann.

Interessant und neu am Ansatz der Studie ist jedoch, dass Plath, König und Jungkunst zunächst zu klären versuchen, was unter beruflicher und sozialer Integration zu verstehen ist und daraufhin Indikatoren und ein System bereitstellen, mit deren Hilfe man die Integration nicht nur beschreiben, sondern auch bewerten kann (Plath, König und Jungkunst 1997: 266 ff). Unter der Zielstellung, einen knappen und handhabbaren Fragebogen zu entwickeln, sind jedoch einige Indikatoren leider nicht genügend differenziert. Der Indikator ‚Berücksichtigung persönlicher Belange im Betrieb’ z.B. sagt für sich allein stehend noch nichts darüber aus, ob und an welche Belange die Autoren bei der Fragestellung gedacht haben (z.B. fachliche oder private Belange). Es bleibt also dem Befragten und dem Leser die Freiheit zur Interpretation.

[...]


[1] gemäß Statistischen Bundesamtes gab es am 31.12.1999 offiziell, über alle Altersstufen verteilt(!), 253.492 Schwerbehinderte mit einer Hör-, Sprachschädigung gegenüber 6.633.466 Schwerbehinderten insgesamt.

Ende der Leseprobe aus 126 Seiten

Details

Titel
Die berufliche Einmündung und Entwicklung der Absolventen der Ausbildungsgänge Bürokaufmann/-frau und Bürokraft des Berufsbildungswerks Leipzig
Hochschule
Universität Mannheim
Autor
Jahr
2001
Seiten
126
Katalognummer
V214847
ISBN (eBook)
9783656428749
ISBN (Buch)
9783656436133
Dateigröße
920 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
einmündung, entwicklung, absolventen, ausbildungsgänge, bürokaufmann/-frau, bürokraft, berufsbildungswerks, leipzig
Arbeit zitieren
Michael Schulz (Autor:in), 2001, Die berufliche Einmündung und Entwicklung der Absolventen der Ausbildungsgänge Bürokaufmann/-frau und Bürokraft des Berufsbildungswerks Leipzig , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214847

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