Die folgende Arbeit setzt sich mit dem Urheberrecht im Lichte der Musikproduktion und diesbezüglich fertig gestellter Werke auseinander. Sie beleuchtet die Musikproduktion als solche und gibt anhand auch von Beispielen aus der Praxis einen Überblick welchen Schutz fertig gestellten Werken zukommt. Denn wer beispielsweise urheberrechtlich geschützte Liedertexte ins Internet stellt, ohne jedoch die dafür notwendige Einwilligung der Berechtigten einzuholen, kann strafrechtlich und zivilrechtlich belangt werden. Weiterhin werden durch die vorliegende Arbeit einzelne Zusammenhänge und etwaige Verknüpfungen mannigfaltiger Rechte dargestellt, welche im Lauf der Musikproduktion ggf. zu beachten sind und darüber hinaus bereits durch die bloße Herstellung eines Musikwerks entstehen. Personen die diesbezüglich kreativ und schöpferisch tätig sind und sich darüber hinaus öffentlich repräsentieren, sollen hinsichtlich ihrer geschaffenen Ergebnisse wie in der Musikproduktion Texte und Tonkompositionen durch das zu diesem Zweck geschaffene und hier nun näher beschriebene Gesetz zum Urheberrecht geschützt werden.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
I. Das Urheberrecht im Allgemeinen / Musikproduktion
II. Ziele und Wirkung des Urheberrechts
III. Einordnung des Urheberrechts
IV. Geltungsbereich des Urheberrechts
B. Das (Musik-)Werk im Sinne des Urheberrecht
I. Geschützte Werke im Sinne des § 2 UrhG
1. Musikalisches
2. Schutz nach § 2 II UrhG
a) Persönlich bzw. Geistige Schöpfung in der Musik
b) Schöpfungshöhe – Gestaltungshöhe
aa) Angewandte Künste
bb) Schöne Künste
II. Das Urheberrecht bzw. Rechte der Urheber der
1. Entstehung des
a) Tonträger - Tonträgerhersteller § 85 UrhG
b) Künstlerischer Produzent – Producer – Musikproduzent
2. Urheber im Sinne des §
3. Miturheber im Sinne von § 8 UrhG
a) Vermutung der Urheberschaft gemäß § 10 I UrhG
b) Vermutung der Urheberschaft nach § 10 II
c) Urhebervermutung des Art. 15 RBÜ
d) Copyright-Zeichen Ó auf CD-Covern bzw. CD-Hüllen
e) Der P-Vermerk [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] auf CD-Covern oder CD-Hü
f) Vermutung der Urheberschaft nach § 10 III UrhG
g) GEMA-Vermutung einer Verwertungsgesellschaft
II
C. Die bei einer Musikproduktion jeweils entstehenden Rechte
I. Komponisten, Texter & Bearbeiter
II. Musiker = Interpret = ausübender Künstler und seine Rechte
III. Wirtschafts- und Persönlichkeitsrechte des
1. Urheberpersönlichkeitsrecht
a) Veröffentlichungsrecht § 12 UrhG
b) Recht auf Anerkennung der Urheberschaft §
c) Schutz vor Entstellung des Werkes §
2. Verwertungsrechte / Verwertungsrechtliche Befugnisse
a) Recht zur Verwertung in körperlicher Form
aa) Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)
bb) Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)
cc) Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)S
b) Recht zur Verwertung in unkörperlicher Form.S
aa) Die Öffentliche Wiedergabe gemäß § 15 Abs. 2, 3 UrhG
bb) Das Aufführungsrecht gemäß § 19 UrhG
cc) Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung - § 19a UrhG..S
dd) Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG)..S
ee) Bearbeitungsrecht (§ 23 UrhG)
ff) §
gg) Die Zwangslizenz aus § 42 a UrhG contra § 23 UrhG
D. Einräumung von Nutzungsrechten § 31 UrhG
I. Einfaches Nutzungsrecht
II. Ausschließliches Nutzungsrecht
III. Rückruf von
IV. Übertragung von Nutzungsrechten gemäß § 34 UrhG und § 35 UrhG
E. Die Verwertungsgesellschaften
I. Verwertungsgesellschaft GEMA
II. Verwertungsgesellschaft GVL
F. Haftung bei Schutzrechtsverletzungen / Fristen
I Strafvorschriften
1. § 106 UrhG
2. § 107 UrhG
3. § 108 UrhG
4. § 108a UrhG
II. Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche
1. § 97 UrhG (Unterlassung)
2. § 1004 BGB (Unterlassung)
3. § 97 II UrhG (Schadenersatz)
4. § 823 I BGB (Schadenersatz)
5. § 823 II i.Vm. § 95a UrhGS
III. Schutzfristen
Anhang
- Arbeit zitieren
- Sirko Archut (Autor:in), 2012, Das Urheberrecht im Lichte der Musikproduktion und diesbezüglich fertig gestellter Werke, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214960