Die normativen Grundlagen katholischer Sexualethik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2011

20 Seiten, Note: sehr gut (15 Punkte)


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Die Personalität als übergreifende Grundnorm der Sexualethik

3. Die klassischen Argumentationslinien der katholischen Sexualethik
3.1. Die Liebe als zentrales Merkmal moralisch legitimer Beziehungen
3.2. Die teleologische Argumentationslinie

4. Die katholische Sexualmoral im Kontext moderner Lebensentwürfe

5. Die Suche nach vermittelnden Positionen
5.1. Vorschläge zur Veränderung der Kommunikationsstruktur
5.2. Die differenzierte Betrachtung des Sexualverhaltens
5.3. Der Schwerpunkt innerhalb des sexualethischen Diskurses

6. Konklusion

7. Literatur

1. Einleitung

In den überwiegenden Problemfeldern der Ethik kreisen die Diskurse der philosophischen und der theologischen Ethik um vergleichbare Fragen und gelangen häufig zu ähnlichen normativen Urteilen. Ist dies nicht der Fall, so herrscht trotzdem Einigkeit darüber, welche Fragen ethisch relevant sind und welche nicht. Als Beispiele hierfür können die große Einigkeit innerhalb der Menschenrechtsfrage oder der Wirtschafts- und Umweltethik genannt werden. Hier entstehen Differenzen hauptsächlich in politische Fragen, weil verschiedene Konzepte zur Umsetzung ethischer Werte vertreten werden. Bezüglich der Werturteile, wie z.B. dem Umweltschutz, der Verminderung von Armut oder der Verbesserung der Menschenrechtssituation, herrscht kaum Dissens. Auch in sehr heiklen Problemfeldern, wie der Medizinethik, existiert trotz verschiedener Positionen zumindest ein gemeinsames Problembewusstsein über die Schwierigkeiten, die mit der moralischen Beurteilung von Abtreibung, PID, Gentechnik, assistiertem Suizid und Ähnlichem verbunden sind. Die Aufhebung des Fraktionszwanges in politischen Abstimmung zu diesen Problemfeldern zeigt die Relevanz und die Schwierigkeiten dieser Debatten an.

Ganz anders sieht die Sachlage in Fragen der Sexualethik aus. Durch das Auftreten der Psychologie als Wissenschaft veränderte sich der Blick auf die menschliche Sexualität grundlegend. Die Entwicklung der Verhütungstechnologie führte zu einem veränderten Umgang mit Sexualität in den ökonomisch fortgeschrittenen Ländern. Mit diesen Veränderungen setzt auch ein Wandel der moralischen Überzeugungen ein. Die moralische Beurteilung der menschlichen Sexualität, die über Jahrhunderte recht einheitlich war, fällt heute sehr unterschiedlich aus. Die Urteile weichen, auch wenn es an verschieden Punkten durchaus Gemeinsamkeiten gibt, sehr stark voneinander ab. Sprengkraft haben normative Aussagen zur Homosexualität, sexuellen Kontakten außerhalb der Ehe, künstlicher Empfängnisverhütung und der Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen innerhalb der katholischen Kirche.

In dieser Arbeit sollen die Ursachen dieser Differenzen untersucht werden. Dazu sollen die unterschiedlichen normativen Prämissen dargelegt werden und die Stärken sowie die Probleme der verschieden Argumentationslinien aufgezeigt werden. Ferner werden diese vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Situation diskutiert. Abschließend werden verschieden neuere Lösungsansätze vorgestellt.

2. Die Personalität als übergreifende Grundnorm der Sexualethik

Innerhalb der unterschiedlichen normativen Haltungen zur Sexualität gibt es, trotz der stark abweichenden Wertvorstellungen, einen Grundkonsens. Es existiert eine Basisnorm, die sich durch sämtliche Diskurse zieht. Sie kann mit dem Begriff "Personalität" bezeichnet werden. Diese Basisnorm kann grundlegend formuliert folgendermaßen zusammengefasst werden:

In der Sexualität nutzt der Mensch einen anderen Menschen zu Befriedigung eines eigenen Bedürfnisses. Der Sexualpartner ist somit Mittel der Bedürfnisbefriedigung eines anderen Menschen. Die sexuelle Bedürfnisbefriedigung ist in ihrer Grundstruktur jeder anderen Bedürfnisbefriedigung durchaus ähnlich. Es wird ein Objekt benötigt, um das eigene Verlangen zu stillen. Das gilt auch für andere Bedürfnisse. Wenn ein Mensch hungrig ist, benötigt er Nahrung, um dieses Verlangen zu stillen. Wenn er friert oder sich vor Nässe Schützen möchte, benötigt er ebenfalls ein Objekt, dass ihn wärmt oder den Körper vor Regen schützt. Es ist evident, dass die Sexualität innerhalb der menschlichen Bedürfnisbefriedigung einen Sonderfall einnimmt. Denn anders als bei anderen Bedürfnissen wird bei einem sexuellen Bedürfnis ein Objekt benötigt, dass selbst Subjekt ist. Dies gilt für Gegenstände nicht. Sie sind keine Subjekte. Im Umgang mit Gegenständen ist evtl. eine Umweltethik zu beachten, damit ein nachhaltiger Umgang mit der Natur, die der Mensch zur Bedürfnisbefriedigung nutzt, gewährleistet ist. Einen Zwischenstatus nehmen Tiere ein. Da sie Wesen sind, die Schmerz empfinden, ist bei der Nutzung der Tiere darauf zu achten, dass ihnen möglichst wenig Leid zugefügt wird. Der Mensch dagegen empfindet nicht nur Leid, sondern verfolgt eigene Ziele und ist in der Lage sein Handeln moralisch zu reflektieren. Folglich ist die Sexualität ein durchaus heikles Gebiet, weil hier der Mensch nicht gedankenlos mit Menschen umgehen kann, wie mit Gegenständen, sondern den Sexualpartner als Subjekt respektieren muss.

In der abstraktesten Fassung finden wir diesen Gedanken bei Kant. Der Mensch darf einen anderen Menschen nie nur als Mittel behandeln, sondern muss ihn immer auch als "Zweck an sich" anerkennen:

"Denn vernünftige Wesen stehen alle unter dem Gesetz, daß jedes derselben sich selbst und alle anderen niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck an sich selbst behandeln solle."[1]

Mit dem Begriff "Zweck an sich" ist gemeint, dass der Mensch, wenn er Objekt für einen anderen wird, dabei als Subjekt anerkannt werden muss. D.h. er muss als Mensch in seinen Zielen, seiner Entscheidungsfähigkeit, seinen Wünschen und Bedürfnissen respektiert werden. In der kantischen Ethik wird dies als Instrumentalisierungsverbot bezeichnet. Im Anschluss an Hegel kann der gleiche Sachverhalt auch positiv als "Anerkennung" bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass jedes menschliche Wesen danach strebt, dass sein Status als Subjekt von anderen Menschen anerkannt und respektiert wird.

Gewisse grundlegende sexual-ethische Normen lassen sich über das Instrumentalisierungs- verbot klar ableiten und werden allgemein anerkannt. Dies trifft auf Fälle zu, in denen Menschen eindeutig instrumentalisiert werden, indem ihnen jegliche Selbstbestimmung entzogen wird. Solche Fälle sind: Vergewaltigung, Kindesmissbrauch und Missbrauch von Schutzbefohlenen. Im ersten Fall wird die Selbstbestimmung des Individuums missachtet und die sexuelle Handlungen mit Gewalt erzwungen. Im Fall des Kindesmissbrauchs kann es keine Einwilligung geben, weil ein Kind noch nicht in Verträge einwilligen kann, da es erst zu einem selbstbestimmten Subjekt heranwachsen muss. Ferner ist es unumstritten, dass es unmoralisch ist, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis durch eine Vertrauensperson, z.b von einem Arzt oder einem Lehrer sexuell ausgenutzt wird. Über die Beurteilung der genannten Fälle existiert ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Diese Handlungen stehen unter Strafe. Der Zugrunde liegende Maßstab, um diese Fälle als unmoralisch, bzw. kriminell zu Werten, ist die fehlende Einwilligung, bzw. Einwilligungsfähigkeit der Individuen.

Die Mindestnorm humaner Sexualität kann als Konsensmoral[2] bezeichnet werden, weil sie auf der Einwilligung und den Entscheidungen der beteiligten Subjekte basiert. Das moralische Kriterium für Sexualität ist in diesem Fall keine objektive Norm, sondern ausschließlich der Konsens der Subjekte. Damit die Personen in einen Sexualakt einwilligen können, ist die Grundvoraussetzung, dass es sich um einwilligungsfähige Personen handelt. Dies ist bei Kindern, schwer geistig Behinderten oder anderweitig in ihrer Einwilligungsfähigkeit eingeschränkten Personen, wie z.b. Bewusstlosen, nicht der Fall. Diese Norm kann mit Kants Instrumentalisierungsverbot begründet werden. Man könnte dies so formulieren:

Personalität, d.h. die Wahrung der Rechte und Würde des Subjekts, ist dann gewährleistet wenn:

(a) Der Sexualpartner ein einwilligungsfähiges Subjet ist.
(b) Alle beteiligten Partner ihre Zustimmung frei erteilen.

Sind (a) und (b) gegeben, ist das Instrumentalisierungsverbot eingehalten, d.h. der Mensch als Subjekt anerkannt. Somit ist die Handlung im Maßstab einer Konsensmoral vertretbar.

Diese Kopplung der Sexualethik an die Einwilligungsfähigkeit und Einwilligung der Interaktionspartner hat verschieden Stärken:

(1) Es wird eine klare Grenze gezogen, die es ermöglicht schwere Verstöße gegen die Rechte einer Person zu formulieren und juristisch zu verfolgen.
(2) Die Kopplung der Sexualethik an die Einwilligungen der Subjekte gewährleistet das höchst mögliche Maß an Autonomie. Der Ort der Entscheidung über moralisch vertretbare Sexualität liegt, sofern sie innerhalb des dargelegten Rahmens bleibt, bei den einzelnen Subjekten. Es gibt kein übergeordnetes Kriterium, jenseits der gegenseitigen Zustimmung, wodurch festlegt wird, was innerhalb der Sexualität moralisch legitim oder illegitim ist. Diese Konzeption spricht den Individuen viel Kompetenz zu und erinnert sehr an die Vertragsfreiheit auf der Ebene der Ökonomie.

Es entsteht folgendes Problem:

(1) Die ausschließliche Kopplung der Sexualethik an die Entscheidungen der Subjekte blendet aus, dass es Faktoren gibt, die die Entscheidungsfreiheit auch bei volljährigen Personen beeinträchtigen können. Dies können psychische, wirtschaftliche oder soziale Faktoren sein. Wenn z.B. ein Mensch drogenabhängig ist und seinen Konsum durch Prostitution finanziert oder wenn ein Mensch aus einer extremen wirtschaftlichen Notlage heraus sich zur Prostitution entscheidet, kann schwer von einer freien selbstbestimmten Entscheidung gesprochen werden. Ähnliches gilt für traumatische Erfahrungen, wie Gewalterfahrungen oder sexueller Missbrauch in der Kindheit. Solche Erfahrungen können das spätere Sexualverhalten beeinflussen. Daraus ergibt sich die Frage, ob ein einvernehmlicher sexueller Kontakt moralisch vertretbar ist, wenn ihm eine psychische oder wirtschaftliche Notlage zu Grunde liegt?

Die ausschließliche Bindung der Sexualethik an die individuelle Zustimmung blendet Faktoren aus, die die Entscheidung evtl. beeinflusst haben und die Tatsache, dass Individuen teilweise Handlungen zustimmen, die Ihnen objektiv Schaden zufügen oder "Auswirkungen haben können, die gerade eine geglückte Beziehung und eine erfüllte Sexualität untergraben"[3]. Die Autonomie wird in diesen Fällen zwar insofern gewahrt, dass die Willensäußerungen durchaus respektiert werden. Es kann aber Situationen geben, in denen keine wirkliche Wertschätzung des Menschen zu Grunde liegt. Insofern ist es durchaus berechtigt, dass innerhalb der katholischen Lehre kritisch hinterfragt wird, " [...]ob der freie Konsens der Beteiligten das einzige Kriterium einer verantwortbaren Sexualität darstellt."[4]

3. Die klassischen Argumentationslinien der katholischen Sexualethik

Oben wurde gezeigt, dass die moralische Minimalnorm für ein ethisch legitimes Sexualverhalten die Einwilligung aller Beteiligten ist. Diese Norm bildet auch den zentralen Maßstab für das Strafrecht. Sie ist allerdings nicht die einzige Norm innerhalb der Diskussionen um moralisch gerechtfertigtes Verhalten innerhalb der Sexualität. Sowohl in religiösen als auch in säkularen Diskursen werden weitreichendere sexualethische Normen, bzw. Ideale formuliert. Dies ist die Fragestellung, die die katholische Sexualethik antreibt. Sie möchte keine Minimalnorm entwerfen und die Grenze markieren, an dem die Selbstbestimmung und Würde des Subjekts eindeutig untergraben wird, sondern ein Konzept, dass eine Förderung und Wahrung aller beteiligten Subjekte im Blick hat. Alle christlichen Glaubensgemeinschaften haben aus der christlichen Tradition heraus spezifische Argumentationslinien zur Sexualethik entwickelt. Die offizielle katholische Position soll im Folgenden in ihren grundlegenden Schritten skizziert werden.

3.1. Die Liebe als zentrales Merkmal moralisch legitimer Beziehungen

In der katholische Lehre zur Sexualität, wie sie Johannes Paul II. in seinem Buch "Liebe und Verantwortung" ausführlich darlegt, ist ebenfalls die Personalität der Dreh- und Angelpunkt der Betrachtung. Allerdings steht im Zentrum der katholischen Position nicht die individuellen Entscheidung und Zustimmung der Personen, sondern deren innere Haltung zueinander. Dies bedeutet, dass es nicht genügt die Entscheidungen des Sexualpartners zu respektieren, sondern es sollte darüber hinaus eine innere Haltung vorhanden sein, die in dem Partner mehr sieht, als nur ein Genussobjekt zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse. In der sexuellen Beziehung soll gleichzeitig der Mensch als Person anerkannt und geschätzt werden. Die Anerkennung und Wertschätzung des Sexualpartners als Person wird unter dem Begriff "Liebe" beschrieben. Im sexuelle Bedürfnis wird der andere als Objekt betrachtet. Erst durch das Hinzutreten der Liebe begegnen sich die Menschen nicht ausschließlich als Objekte, die sie zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse benötigen, sonder als Personen:

"Die Überzeugung, daß der Mensch Person ist, veranlaßt uns, die Unterordnung des Genusses unter die Liebe zu Akzeptieren. Das Vergnügen ist ja seiner Natur gemäß subjektiv; nur dank der Liebe kann es innerlich geordnet und auf die Ebene der Person emporgehoben werden."[5]

Die "Liebe" als erstes entscheidende Kriterium für eine moralisch vertretbare Sexualität setzt an einer anderen Stelle an, als die oben beschriebenen Interaktionsmoral. Da "Liebe" eine innere Haltung des Subjekts zu dem Partner beschreibt, kann dieser Aspekt der katholischen Sexuallehre als tugendethischer Ansatz aufgefasst werden. Er ist spezifisch christlich, weil er mit der Liebe an einer der drei theologischen Tugenden ansetzt und damit an den Kerngehalten des Evangeliums.

[...]


[1] Kant, Immanuel, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1956, 66.

[2] Vgl. Ernst, Stefan, Argumentationsmodelle in der theologischen Sexual-, und Beziehungsethik, 2011, 181.

[3] Ernst, Stefan, Argumentationsmodelle in der theologischen Sexual-, und Beziehungsethik, 2011, 181.

[4] Schuster, Josef (SJ), Das Problem der Glaubwürdigkeit kirchlicher Sexualmoral, 2011, 431.

[5] Wojtyla, Karol (Johannes Paul II.), Liebe und Verantwortung, 1981, 31.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die normativen Grundlagen katholischer Sexualethik
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
Probleme der Bioethik
Note
sehr gut (15 Punkte)
Autor
Jahr
2011
Seiten
20
Katalognummer
V214975
ISBN (eBook)
9783656428428
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
grundlagen, sexualethik
Arbeit zitieren
Matthias Gloser (Autor:in), 2011, Die normativen Grundlagen katholischer Sexualethik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214975

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die normativen Grundlagen katholischer Sexualethik



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden