Diese Seminararbeit befasst sich mit der Problematik der Gesellschafterhaftung in der KG bei Wettbewerbsverstößen der Gesellschaft.
Die Arbeit geht auf eine junge oberstgerichtliche Entscheidung zurück, welche sich mit dem Thema Haftung des KG-Gesellschafters im Lichte des Wettbewerbsrecht auseinander setzt.
Die Entscheidung setzt einen Wechsel in der Judikatur fort, der in den letzten Jahren begonnen hat. Demnach sind Gesellschafter auch dann heranzuziehen, wenn sie selbst nur schwer Verstöße verhindern können.
Um welche große Handelskette es sich handelte, erfahren Sie in dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
1 DIE BESPROCHENE ENTSCHEIDUNG
1.1 RECHTSSATZ UND FORSCHUNGSFRAGE
1.2 KLAGSERZÄHLUNG
1.3 ZU DEN ERWÄGUNGEN DER VORINSTANZ
2 DAS RECHT DER PERSONENGESELLSCHAFTEN
2.1 VERÄNDERUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT
2.1.1 Bis zum Handelsrechtsänderungsgesetz 2005
2.1.2 Ab dem HaRÄG 2005
2.2 STELLUNG DER OG IN DER RECHTSORDNUNG
2.2.1 Die Personengesellschaften ieS
2.3 DAS RECHT DER KOMMANDITGESELLSCHAFT
2.4 DIE OG ALS UNTERNEHMERIN
2.5 DER GESELLSCHAFTSVERTRAG UND STELLUNG DER GESELLSCHAFTER
2.6 EINGRIFFSMÖGLICHKEITEN DES GESELLSCHAFTERS
2.7 HAFTUNGSREGIME DES OG RECHTS
2.7.1 Inhalt des § 128 UGB
2.7.2 Zweck des § 128 HGB
2.7.3 Exkurs: Haftung des GmbH-Geschäftsführers
2.8 TELOS DES § 128 HGB
2.8.1 Haftung für die Gesellschaft
2.8.2 Regress des Haftenden
2.9 STELLUNG DER GESELLSCHAFT IM VERFAHREN
3 DAS ÖSTERREICHISCHE LAUTERKEITSRECHT
3.1 FREIHEIT UND GEFAHR DES MARKTES
3.2 VERHÄLTNIS ZUM KARTELLRECHT
3.3 SYSTEMATIK DES WETTBEWERBSRECHTS
3.4 ADRESSATEN UND ZWECK DES WETTBEWERBSRECHTS
3.5 DIE LAUTERKEITSVERLETZUNG DURCH DIE OG (KG)
3.6 ANSPRÜCHE GEGEN DEN GESELLSCHAFTER DER VERLETZENDEN GESELLSCHAFT
3.6.1 Anlehnung an frühere Judikatur
3.6.2 Ausschluss von § 128 HGB
3.6.3 Kritik
4 CONCLUSIO
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Haftung von persönlich haftenden Gesellschaftern einer Offenen Gesellschaft (OG) bei Lauterkeitsverstößen der Gesellschaft. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob sich diese Haftung aus dem allgemeinen Gesellschaftsrecht ergibt oder ob sie primär durch die Möglichkeit des Gesellschafters begründet wird, ein rechtswidriges Verhalten der Gesellschaft zu unterbinden.
- Rechtliche Stellung der OG und ihrer Gesellschafter im österreichischen Rechtssystem.
- Analyse des Haftungsregimes gemäß § 128 UGB im Kontext von Lauterkeitsverletzungen.
- Darstellung der Entwicklung in der OGH-Judikatur zur Gesellschafterhaftung.
- Gegenüberstellung von Haftungstheorie und Erfüllungstheorie.
- Abgrenzung der Haftung von OG-Gesellschaftern gegenüber derjenigen von GmbH-Geschäftsführern.
Auszug aus dem Buch
1.1 Rechtssatz und Forschungsfrage
Der Unterlassungsanspruch gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft (OG) wegen Lauterkeitsverstößen der Gesellschaft ergibt sich nicht aus den Haftungsbestimmungen des Personengesellschaftsrechts (§§ 128, 161 UGB), sondern aus § 18 UWG und der regelmäßig bestehenden Möglichkeit des Gesellschafters, das rechtswidrige Verhalten der Gesellschaft zu unterbinden. Seine Haftung ist nur dann zu verneinen, wenn er am Lauterkeitsverstoß nicht beteiligt war und schon kraft Gesetzes gar keine Möglichkeit hatte, für dessen Unterbleiben zu sorgen.
In Punkt 2 bestätigt der OGH die E des OLG Wien: Das Rekursgericht weicht nicht von der jüngeren Judikatur ab, wenn es die Haftung des Zweit- und Drittbeklagten als alleinige unbeschränkt haftende Gesellschafter der erstbeklagten KG für deren Lauterkeitsverstoß bejaht. Auch die Ausführungen im Rechtsmittel (Punkt 3.1), welche sich auf Rüffler berufen, führen zu keiner anderen Beurteilung.
Auch der Vergleich zwischen der Rechtsstellung und den Haftungsvoraussetzungen des GmbH-Geschäftsführers für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist mit denen der persönlich haftenden Gesellschafter nicht vergleichbar. Dies wurde nur im Rechtsmittel angeführt mit dem Argument, die bisherige Rechtsprechung behandle gleiches ungleich und enthielte daher einen Wertungswiderpruch (Punkt 3.3).
Daraus ergeben sich nun einige Fragen, die es zu untersuchen gilt. Einerseits muss man sich die Frage stellen, wie die Gesellschafter zueinander stehen. Andererseits, wie die Gesellschafter zur Gesellschaft stehen. Schlussendlich muss untersucht werden, wie die Gesellschaft und die Gesellschafter Dritten gegenüber auftreten und darüber hinaus auch, wie im Falle von Lauterkeitsverletzungen der Gesellschaft vorzugehen ist und wer innerhalb der OG dafür haftet. Es wird zwar von einer Kommanditgesellschaft (KG) gesprochen, doch sind in diesem Fall nur die persönlich haftenden Gesellschafter betroffen. Es wird daher nur kurz auf das Recht der KG eingegangen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 DIE BESPROCHENE ENTSCHEIDUNG: Einleitung in den konkreten Fall, die zugrunde liegende Forschungsfrage sowie die Erwägungen der Vorinstanz.
2 DAS RECHT DER PERSONENGESELLSCHAFTEN: Theoretische Grundlagen der Offenen Gesellschaft, deren Stellung in der Rechtsordnung und die verschiedenen Haftungsmodelle.
3 DAS ÖSTERREICHISCHE LAUTERKEITSRECHT: Darstellung des Wettbewerbsrechts, seiner Systematik sowie der speziellen Regelungen für Lauterkeitsverletzungen durch Unternehmen.
4 CONCLUSIO: Zusammenfassendes Ergebnis der Untersuchung, das die Entwicklung der OGH-Judikatur zur Gesellschafterhaftung bei Wettbewerbsverstößen reflektiert.
Schlüsselwörter
Offene Gesellschaft, OG, Kommanditgesellschaft, KG, Lauterkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, § 128 UGB, § 18 UWG, Gesellschafterhaftung, Unterlassungsanspruch, persönliche Haftung, Rechtsprechung, OGH, Unternehmensrecht, Wettbewerbsverstoß.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Seminararbeit untersucht die zivilrechtliche Haftung von persönlich haftenden Gesellschaftern einer OG oder KG, wenn das Unternehmen gegen lauterkeitsrechtliche Bestimmungen verstößt.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt das österreichische Personengesellschaftsrecht sowie das Lauterkeitsrecht (Wettbewerbsrecht) und deren Schnittstellen bei der Haftungszuordnung.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob die Haftung des Gesellschafters auf den allgemeinen Haftungsbestimmungen für Gesellschaftsschulden (§ 128 UGB) basiert oder ob sie sich direkt aus seiner Einflussmöglichkeit auf die Gesellschaft ableitet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre durch die Analyse von einschlägigen Gerichtsentscheidungen (insbesondere OGH-Judikatur) sowie die Auswertung von rechtswissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Personengesellschaftsrechts, die Grundlagen des Wettbewerbsrechts und eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Haftung für Lauterkeitsverstöße.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Offene Gesellschaft (OG), Lauterkeitsrecht, § 128 UGB, § 18 UWG, Gesellschafterhaftung und Unterlassungsanspruch.
Warum ist ein Vergleich mit dem GmbH-Geschäftsführer laut OGH nicht zielführend?
Der OGH lehnt diesen Vergleich ab, da die Rechtsstellung und Haftungsgrundlagen eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund der Kapitalgesellschaftsstruktur grundlegend anders sind als bei einer Personengesellschaft.
Welche Rolle spielt die Größe des Unternehmens bei der Haftung?
Die Arbeit führt aus, dass laut OGH weder die Anzahl der Mitarbeiter noch die Sortimentsgröße der KG eine Rolle für die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters spielt.
- Arbeit zitieren
- Domenic Dirnbacher (Autor:in), 2013, 4 Ob 214/11s: Unterlassungsanspruch gegen den OG Gesellschafter bei Verletzung des Lauterkeitsrechts durch die Gesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215008