Die besten Waren oder Dienstleistungen können keinen Käufer finden, wenn der Kunde keine Kenntnis von ihnen hat. So erkannte bereits Mark Twain: „Viele kleine Dinge wurden durch die richtige Art von Werbung groß gemacht“. In der heutigen Gesellschaft ist das Einsetzen von Werbung für die meisten Unternehmen von essentieller Bedeutung. Eine besondere Form der Werbung stellt die vergleichende Werbung dar, da sie über ihre eigenen Waren- und Dienstleistungsangebote hinaus Bezug auf die Produkte oder das Unternehmen eines Mitbewerbers nimmt. Allerdings bringt diese Form der Werbung auch zusätzliche Fragestellungen mit sich.
Ziel der Arbeit ist es, das Recht der vergleichenden Werbung in Bezug auf die Benutzung von Marken in Europa und Deutschland zu erläutern. So soll in der vorliegenden Bearbeitung die vergleichende Werbung aus rechtlicher Sicht beleuchtet und insbesondere der Tatbestand dargestellt werden. Weiterhin wird auf das Verhältnis zwischen Wettbewerbs- und Markenrecht eingegangen. Die Klärung der Frage, ob vergleichende Werbung einen Verletzungstatbestand des Markenrechts darstellt sowie die Beleuchtung der Interessenlage von Markeninhabern und Verbrauchern findet statt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
I. Einleitung
II. Die vergleichende Werbung
1. Der Begriff der vergleichenden Werbung
2. Der Anwendungsbereich der vergleichenden Werbung
3. Die Voraussetzungen der vergleichenden Werbung
a) Das Vorliegen einer Werbung
b) Die Bezugnahme auf Mitbewerber
c) Der Vergleich
aa) Die Rechtsprechung des EuGH
bb) Die Rechtsprechung des BGH
cc) Die Literatur
dd) Stellungnahme
4. Das Ziel der vergleichenden Werbung
5. Die Unlauterkeit der vergleichenden Werbung
III. Das Verhältnis von Markenrecht und Wettbewerbsrecht
1. Die Vorrangthese
2. Die Theorie der Normenkonkurrenz
3. Fazit
IV. Die vergleichende Werbung als Verletzungstatbestand des Markenrechts
1. Die Verwendung einer Marke in der vergleichenden Werbung
a) Die markenmäßige Benutzung einer Marke als Erfordernis d. Verletzung
b) Die vergleichende Werbung als markenmäßige Benutzung
c) Keine markenmäßige Benutzung bei vergleichender Werbung
d) Stellungnahme
2. Das Verhältnis zwischen Verbraucher und Markeninhaber
a) Das Interesse des Markeninhabers
b) Das Interesse des Verbrauchers
c) Stellungnahme
V. Zusammenfassung
- Quote paper
- Nadja Maria Brachwitz (Author), 2012, Die Verwendung von Marken in vergleichender Werbung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215076