Die Außenstände eines Unternehmens, die Bilanzposition „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, stellen neben Bankguthaben den Vermögenswert in der Bilanz dar. Ihre Umwandlung in liquide Mittel ist das Ziel unternehmerischen Handels, zu dem selbstverständlich auch gehört, dass sich die Außenstände in der Ergebnisrechnung als Umsatzerlös niederschlagen. Da aber in der heutigen Marktwirtschaft die Käufer durch ihre Nachfragemacht die Konditionen, zu denen die Waren geliefert werden sollen, bestimmen können, kommt es häufig zu den längeren Forderungslaufzeiten. Deswegen können diese Außenstände länger als erwartet, auch länger als vereinbart, offen bleiben und sich sogar teilweise als uneinbringlich erweisen und keine Umsatzerlöse ergeben. Das führt bei den Unternehmen zu erhöhtem Liquiditätsbedarf, ihre endgültige Nichteinlösung zu Ergebniseinbußen.
Schlechte Zahlungsmoral der Forderungsschuldner führt bei gleich bleibendem Umsatz zur Erhöhung der Bilanzposition „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Außerdem können die Außenstände aber auch bei vereinbarungsgemäßer pünktlicher Bezahlung durch die Forderungsschuldner anschwellen, nämlich bei steigendem Umsatz des Unternehmens. Die Außenstände eines Unternehmens spielen für dessen Schicksal eine entscheidende Rolle. Sie beeinflussen die Liquidität des Unternehmens und seine Ergebnisrechnung. Die Entwicklung der Außenstände hat Einfluss auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens, sein Zahlungsverhalten gegenüber seinen Gläubigern und ist mitbestimmend für das Maß der Freiheit des unternehmerischen Handelns.
Die Außenstände eines Unternehmens erfordern daher eine sorgfältige und aufmerksame Beobachtung und Behandlung. Dies gilt um so mehr, als bei modernen Unternehmen die Position “Außenstände“ im Vergleich zu anderen Bilanzpositionen zunehmend größeres Gewicht bekommt, während Grundstücke, Produktionsmittel und Warenvorräte an Bedeutung verlieren. Deshalb ist es für das Finanzmanagement eines Unternehmens eine wichtige Aufgabe, diese Außenstände vor der Begleichung möglichst in liquide Mittel zu verwandeln, um die Zahlungsfähigkeit ihrer Unternehmen zu erhalten. Eine Möglichkeit, das Problem der Liquidität und Absicherung der Außenstände zu lösen, kann in der Finanzierung durch Factoring liegen. Das Unternehmen kann dabei über die Außenstände nicht nur vor Fälligkeit, sondern auch endgültig verfügen, ohne einen Regress bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befürchten zu müssen.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen des Factoringverfahrens
3 Historische Entwicklung des Factoring
4 Funktionen und betriebswirtschaftliche Effekte des Factoring
4.1 Die Finanzierungsfunktion
4.1.1 Vorteile für den Factor-Kunden
4.1.2 Nachteile für den Factor-Kunden
4.2 Die Dienstleistungsfunktion
4.2.1 Vorteile für den Factor-Kunden
4.2.2 Nachteile für den Factor-Kunden
4.3 Die Delkrederefunktion
4.3.1 Vorteile für den Factor-Kunden
4.3.2 Nachteile für den Factor-Kunden
5 Arten des Factoring
5.1 Echtes Factoring
5.2 Unechtes Factoring
5.3 Maturity-Factoring
5.4 Bulk-Factoring
6 Kosten des Factoring
6.1 Die Factor-Gebühr
6.1.1 Dienstleistungsanteil
6.1.2 Delkredereanteil
6.2 Die Zinsen
6.3 Sonstige Kosten
7 Weitere Inkassomöglichkeiten
7.1 Inkasso durch die eigene Tätigkeit des Gläubigers
7.2 Inkasso durch den Rechtsanwalt
7.3 Praktiken und Kosten von Inkassounternehmen
8 Zukunftsausblick für das Factoringgeschäft in Deutschland
Literatur- und Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Factoringverfahren
Abb. 2: Umsatzentwicklung in Deutschland 1997-2001
Abb. 3: Beziehungen zwischen Factoring-Kunde und Factor
Tabellenverzeichnis
Tab.1: Factoringformen mit jeweils dazugehörigen Factoringfunktionen
Tab. 2: Anwaltsgebühren nach BRAGO und Prozessrisiko
1 Einleitung
Die Außenstände eines Unternehmens, die Bilanzposition „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, stellen neben Bankguthaben den Vermögenswert in der Bilanz dar. Ihre Umwandlung in liquide Mittel ist das Ziel unternehmeri- schen Handels, zu dem selbstverständlich auch gehört, dass sich die Außen- stände in der Ergebnisrechnung als Umsatzerlös niederschlagen. Da aber in der heutigen Marktwirtschaft die Käufer durch ihre Nachfragemacht die Konditi- onen, zu denen die Waren geliefert werden sollen, bestimmen können, kommt es häufig zu den längeren Forderungslaufzeiten. Deswegen können diese Au- ßenstände länger als erwartet, auch länger als vereinbart, offen bleiben und sich sogar teilweise als uneinbringlich erweisen und keine Umsatzerlöse erge- ben. Das führt bei den Unternehmen zu erhöhtem Liquiditätsbedarf, ihre end- gültige Nichteinlösung zu Ergebniseinbußen.
Schlechte Zahlungsmoral der Forderungsschuldner führt bei gleich bleibendem Umsatz zur Erhöhung der Bilanzposition „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Außerdem können die Außenstände aber auch bei vereinbarungs- gemäßer pünktlicher Bezahlung durch die Forderungsschuldner anschwellen, nämlich bei steigendem Umsatz des Unternehmens. Die Außenstände eines Unternehmens spielen für dessen Schicksal eine entscheidende Rolle. Sie be- einflussen die Liquidität des Unternehmens und seine Ergebnisrechnung. Die Entwicklung der Außenstände hat Einfluss auf die Kreditwürdigkeit des Unter- nehmens, sein Zahlungsverhalten gegenüber seinen Gläubigern und ist mitbe- stimmend für das Maß der Freiheit des unternehmerischen Handelns.1
Die Außenstände eines Unternehmens erfordern daher eine sorgfältige und aufmerksame Beobachtung und Behandlung. Dies gilt um so mehr, als bei mo- dernen Unternehmen die Position “Außenstände“ im Vergleich zu anderen Bi- lanzpositionen zunehmend größeres Gewicht bekommt, während Grundstücke, Produktionsmittel und Warenvorräte an Bedeutung verlieren. Deshalb ist es für das Finanzmanagement eines Unternehmens eine wichtige Aufgabe, diese Au- ßenstände vor der Begleichung möglichst in liquide Mittel zu verwandeln, um die Zahlungsfähigkeit ihrer Unternehmen zu erhalten. Eine Möglichkeit, das Problem der Liquidität und Absicherung der Außenstände zu lösen, kann in der Finanzierung durch Factoring liegen. Das Unternehmen kann dabei über die Außenstände nicht nur vor Fälligkeit, sondern auch endgültig verfügen, ohne einen Regress bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befürchten zu müssen.
2 Grundlagen des Factoringverfahrens
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Factoringverfahren
Quelle: Deutsche Factoring-Verband e.V.: Factoring in Deutschland, Mainz 2001, S. 1.
Factoring ist der fortlaufende Ankauf neu entstehender, offener, kurzfristiger Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungsgeschäften eines Unternehmens gegen Mehrfachabnehmer.2 Diese Definition weist bereits darauf hin: Factoring ist ein Kaufgeschäft und kein Kreditgeschäft. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich demnach in den Paragraphen 433 BGB und 398 BGB nebst 18 und 19 KWG. Die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes sind nur für Factoringinstitute interessant, die einen Bankstatus haben.
Factoring ist eine Neubildung des Rechtsverkehrs, die zwar an bekannten Ver- tragstypen anknüpft (Verkauf und Abtretung einer Forderung), deren konkrete Ausgestaltung aber letztlich allein auf einem vertraglichen Regelwerk beruht.3 Grundlage der Rechtsbeziehung zwischen Factoringinstitut und dem „ange- schlossenen“ Kunden ist der Factoring-Rahmenvertrag, in dem sich der Unter- nehmer verpflichtet, die Forderungen dem Factor anzubieten, während für den Factor eine Ankaufspflicht vereinbart wird. Des Weiteren ist regelmäßig eine Globalzession zugunsten des Factors bzgl. aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Unternehmers gegen den Dritten vereinbart. Es wird hier ge- regelt, auch die Provisionshöhe und ob dem Factor bei Uneinbringlichkeit der Forderungen der Rückgriff auf den Unternehmer eröffnet sein soll.4
Beim Factoring tritt ein Gläubiger (Kunde, Klient, englisch: client) - der An- schlusskunde - seine Forderungen, die ihm aus Warenlieferungen oder Dienst- leistungen gegenüber einem Schuldner (Abnehmer, Drittschuldner, englisch: customer) - dem Debitor - zustehen, an ein Finanzierungsinstitut - den Factor - meist auf kaufrechtlicher Basis ab. Der Factor prüft vor Vertragsabschluß und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines verein- barten Limits das volle Ausfallrisiko. Der Factoringkunde informiert seine Ab- nehmer darüber, dass die Forderungen an den Factor verkauft wurden und der Rechnungsbetrag an diesen zu zahlen ist. Er stellt dem Factor laufend Rech- nungskopien über die Forderungen zur Verfügung bzw. übermittelt die Rech- nungsdaten durch Datenfernübertragung. Sofern die Rechnungsbeträge im Rahmen der eingeräumten Limite liegen, kauft der Factor die Forderungen an. Er schreibt den Factoringerlös (Forderungskaufpreis) sofort dem Abrechnungs- konto des Factoringkunden gut. Lediglich 10 % bis 15% des Kaufpreises, die auf ein Sperrkonto dem Kunden gutgeschrieben werden, behält der Factor zu- nächst als Sicherheit für Skontoabzüge oder Mängelrügen ein. Dieser Sicher- heitseinbehalt wird dem Kunden bei Zahlung durch den Debitor oder bei Fällig- keit gutgeschrieben.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht handelt es sich um eine Methode der Absatz- finanzierung zur Schaffung von Liquidität durch die Umwandlung von Forderun- gen in bares Geld oder Kontoguthaben; Factoring setzt somit die in den Forde- rungen gebundenen Mittel bereits vor dem Fälligkeitszeitpunkt frei (Kapitalfrei- setzungseffekt). Dies ist insbesondere für stark expandierende Unternehmen von Bedeutung, bei denen die herkömmlichen Finanzierungsmittel in aller Regel nicht ausreichen, so dass hier dem Wachstum vielfach aus Liquiditätsgründen Grenzen gesetzt sind. Dagegen erlaubt das Factoring in jeder Phase des Ent- wicklungszyklus eine umsatzkongruente Finanzierung, da es sich laufend den Außenständen anpasst und darüber hinaus das Unternehmen nur mit variablen Kosten belastet.5
3 Historische Entwicklung des Factoring
Der Kauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften ist keine Erfindung der Neuzeit, sondern wurde schon im dritte Jahrtausend v. Chr. praktiziert. Händler in Babylon sollen ihre Forderungen aus Warenverkäufen Finanzleuten abgetreten haben. Im Mittelalter schalteten europäische Handels- häuser zur Abwicklung ihrer Umsätze mit Kunden in Übersee Agenten ein, die Factor genannt wurden. Deren Aufgabe war es, mit Hilfe ihrer Kenntnisse des fremden Marktes, der Bonität der Kunden sowie der Gesetze und Handels- usancen die vielfältigen Interessen des Handelshauses zu vertreten. Im 18. und 19. Jahrhundert bediente sich insbesondere die deutsche und englische Textilindustrie so genannter „Factoring-Houses“ oder „Cotton-Factors“ in Nordamerika. Diese Agenten auf Kommissionsbasis übernahmen neben der Lagerung und dem Verkauf der Ware bereits die Forderungseintreibung und als Ausdruck ihrer genauen Kenntnis der Vermögensverhältnisse der Käufer auch die Haftung für deren Zahlungsunfähigkeit.
Der Wandel zum modernen Factoring wurde in den USA mit dem Factors Act 1889 eingeleitet und entwickelte sich schrittweise vom „Warenfactoring“ (agent factoring), bei dem der Factor noch unmittelbar die Ware vertrieb, zum heute üblichen „Finanzierungsfactoring“ (credit factoring), bei dem die Lagerungs- und Verkaufsfunktion vollständig aufgegeben wurde.6 Finanzierungsleistungen wur- den jedoch auch von den Geschäftbanken angeboten. Um die Jahrhundert- wende war daher in den USA das Factoring praktisch zum Erliegen gekommen. Die Weltwirtschaftkrise verhalf dem Factoring etwa ab 1930 zu einer neuen Blü- te. Man hatte erkannt, dass Forderungen eine weitaus bessere Sicherheit dar- stellen als Grundpfandrechte. Forderungen liquidieren sich selbst innerhalb ei- ner sehr kurzen Frist. Grundstücke sind oft, insbesondere in Krisenzeiten, auf Jahre unverkäuflich. Nach dem Zweiten Weltkrieg verbreitete sich das Factoring in der gesamten westlichen Welt.
In Deutschland wurde das Factoring erst im Jahre 1958 durch die Mittelrheini- sche Kreditbank Dr. Horbach & Co KG in Mainz eingeführt. Bis zu Beginn der siebziger Jahre kamen elf weitere Institute hinzu. Das Umsatzwachstum der Branche blieb zunächst verhalten und hinter der der Entwicklung anderer euro- päischer Factoringmärkte zurück, da die schwierigen rechtlichen Rahmenbe- dingungen das Factoringgeschäft bremsten.7 Die relativ geringen Factoringum- sätze in Deutschland erklärten sich zum Teil damit, dass der Abnehmer nach § 399 BGB die Möglichkeit hatte, die Abtretung von Forderungen durch die All- gemeinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Nachdem das HGB 1994, durch die Einfügung des Paragraphen 354 a, geändert wurde, lässt sich die Ab- tretung von Forderungen im Geschäftsverkehr nicht mehr verbieten.
Das trug zu mehr Bekanntheit und Akzeptanz von Factoring in Deutschland bei. Immer mehr Unternehmen, zu einem großen Teil aus dem gewerblichen Mittelstand, nutzen die umsatzkongruente Finanzierung, die vollständige Absicherung gegen Forderungsausfälle und die Entlastung beim Debitorenmanagement, die ihnen die Factoringinstitute bieten.8
Der Branchenumsatz ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Im Geschäftsjahr 2001 haben die 16 Mitgliedsinstitute des Deutschen Factoring- Verbandes e.V., die nach eigener Schätzung mehr als 90% des Factoringmark- tes in Deutschland repräsentieren, zusammen einen Factoringumsatz von 29,37 Mrd. € (plus 25% gegenüber dem Vorjahr) erreicht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Umsatzentwicklung in Deutschland 1997-2001
Quelle: Deutscher Factoring-Verband e.V. im Internet: URL: http://www.factoring.de/news/umsatz2002-gr.jpg, 26.09.02.
4 Funktionen und betriebswirtschaftliche Effekte des Facto- ring
Ein Factoringunternehmen übernimmt drei wirtschaftliche Funktionen je nach individuellem Wunsch des Klienten. Es handelt sich um die Finanzierungsfunktion, die Dienstleistungsfunktion. und die Delkrederefunktion.
4.1 Die Finanzierungsfunktion
Der Hauptzweck des Factoringgeschäfts besteht in der Vorfinanzierung von of- fenen Forderungen eines Anschlusskunden durch den Factor, indem dieser den Gegenwert abzüglich des Factoringentgelts und eines Sperrbetrages dem An- schlusskunden sogleich gutschreibt und die Forderung bei Fälligkeit einzieht.9
4.1.1 Vorteile für den Factor-Kunden
Factoring verwandelt die mit Zahlungszielen ausgestatteten Forderungen des Kunden in bares Geld, das der Kunde zur Regulierung seiner Lieferantenverbindlichkeiten innerhalb der ersten Kondition einsetzt. Der Kunde nutzt also alle Skontierungsmöglichkeiten aus. Die dadurch bewirkte hohe Zahlungsbereitschaft versetzt den Kunden in die Lage, als Barzahler alle ihm sich bietenden Möglichkeiten zu besonders günstigen Einkäufen zu nutzen. Vorher in den Außenständen gebundenes Eigen- oder Fremdkapital kann zu anderen Zwecken eingesetzt werden, z.B. zur Finanzierung von Investitionen, die der Rationalisierung oder der Kapazitätserweiterung dienen.
Hat der Kunde, weil er voll skontiert, Lieferantenverbindlichkeiten in nur gerin- ger Höhe, sind auch seine Warenvorräte nur entsprechend gering mit den Rechten der Vorbehaltslieferanten belastet. Das Vorratsvermögen kann daher anderen Kreditgebern des Factor-Kunden als werthaltige Sicherheit angeboten werden.
Die Liquiditätszufuhr für das Unternehmen durch Factoring passt sich dem Um- satz automatisch an, unabhängig von bestehenden Kreditlinien der Hausbank. Man spricht deshalb zu Recht von der Factoringfinanzierung als einer umsatz- kongruenten Finanzierung.10 Dadurch werden die Finanzdispositionen erleich- tert. Der Kunde weiß genau, welche Beträge er zu welchen Zeitpunkten vom Factor erhalten wird. In diesen Zusammenhang wird das Kassenhaltungsbe- dürfnis reduziert Die Finanzierung der sich aus einer Umsatzausweitung ergebenden Erhöhung der Außenstände ist gesichert. Der Factor-Kunde kann Aufträge annehmen, die er vor Factoring ablehnen musste, weil keine adäquate Finanzierung zur Verfü- gung stand. Er ist in der Lage, seinen Abnehmern längere Zahlungsziele einzu- räumen, ohne dadurch zusätzliches Eigen- oder Fremdkapital zu blockieren.
[...]
1 Vgl. Bette, K.: Das Factoringgeschäft in Deutschland, hrsg. von: Schröder, U.; Hossenfelder, W., Stuttgart 1999, S.11.
2 Vgl. Bette, K..: Das Factoringgeschäft in Deutschland, hrsg. von: Schröder, U.; Hossenfelder, W., Stuttgart 1999, S.15.
3 Vgl. Sinz, R.: Factoring in der Insolvenz, hrsg. von Balz, M.; Kübler, B.; Prütting, H.; Timm, W., Köln 1997, S. 4.
4 Vgl. Ernst, A..: Schuldrecht, besonderer Teil I: Kauf, Schenkung, Factoring, hrsg. von: von Münchhausen, M., Mün- chen 1998, S. 158.
5 Vgl. Sinz, R.: Factoring in der Insolvenz, hrsg. von Balz, M.; Kübler, B.; Prütting, H.; Timm, W., Köln 1997, S. 5.
6 Vgl. Sinz, R.: Factoring in der Insolvenz, hrsg. von Balz, M.; Kübler, B.; Prütting, H.; Timm, W., Köln 1997, S. 3.
7 Vgl. Bette, K.: Das Factoringgeschäft in Deutschland, hrsg. von: Schröder, U.; Hossenfelder, W., Stuttgart 1999, S.1.
8 Vgl. Deutscher Factoring-Verband e.V. im Internet: Entwicklung, URL: http://www.factoring.de/fact/entwick.htm, 25.09.2002.
9 Vgl. Sinz, R.: Factoring in der Insolvenz, hrsg. von Balz, M.; Kübler, B.; Prütting, H.; Timm, W., Köln 1997, S. 5.
10 Vgl. Bette, K.: Das Factoringgeschäft in Deutschland, hrsg. von: Schröder, U.; Hossenfelder, W., Stuttgart 1999, S. 18.
- Arbeit zitieren
- Eduard Becker (Autor:in), 2002, Das ausgelagerte Forderungsmanagement: Factoring, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21541
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