Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Europäische Bemühungen um bessere Rechtsetzung und Entbürokratisierung - ein Überblick
2.1. Von den Anfängen bis zur Barroso-Kommission
2.2. Bessere Rechtsetzung im Kontext der wiederbelebten Lissabon-Strategie
3. Das Vereinigte Königreich und die Niederlande als Vorreiter
3.1. Britische Initiativen zur Beeinflussung der europäischen Agenda
3.2. ACTAL und die Beeinflussung der europäischen Agenda
4. Bewertung - unter den Gesichtspunkten der Isomorphie und des Policy Learning
5. Schlussbetrachtung
Literatur- und Quellenverzeichnis
Quellen
Sekundärliteratur
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschreibt die Bemühungen der Europäischen Union in den Themenbereichen Entbürokratisierung und bessere Rechtsetzung. Hierbei wird versucht, die verschiedenen Entwicklungen und Prozesse, die sich auf den genannten Feldern seit 1992 ergeben haben, als Ergebnis isomorpher Entwicklung darzustellen. Da eine solche Darstellung im Falle einer supranationalen Staatengemeinschaft, die die Interessen ihrer Mitgliedsländer repräsentiert und inkorporiert, wenig fordern wäre, soll genauer betrachtet werden, inwiefern insbesondere das Vereinigte Königreich und die Niederlande an der Ausgestaltung der Entwicklung maßgeblich beteiligt waren. Der Fokus der Arbeit liegt dabei auf dem Zeitraum seit 2004, da hier eine Zäsur in den europäischen Bemühungen zur Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes gesehen werden kann.
Als wesentliche Triebkräfte des Prozesses sollen dabei die Kommission unter José Manuel Barroso auf europäischer Ebene, sowie die Better Regulation Commission (BRC) bzw. seit 2009 das Regulatory Policy Committee (RPC) im Vereinigten Königreich, und das Adviescollege Toestsing Administratieve Lasten (ACTAL) in den Niederlanden gelten. Darüber hinaus wird auch auf Arbeitsprogramme oder Schlußfolgerungen europäischer Ratspräsidentschaften zurückgegriffen. Es soll argumentiert werden, dass der Prozess durch die genannten Akteure bzw. durch die jeweilige Politik der Regierungen, teils auch analog zu Programmen im jeweiligen Land, geprägt wurde. Zudem oder gerade aus diesen Gründen fand unter der Kommissionspräsidentschaft Barrosos ein Paradigmenwechsel zu einer stärkeren Fokussierung eventueller ökonomischer Vorteile eines Entbürokratisierungs- und Bessere Rechtsetzungs-Programms statt, der mit für die relative Beschleunigung und Ausweitung der Bemühungen verantwortlich gemacht werden kann. Insgesamt lasse ich mich von der Annahme leiten, dass die Ausgestaltung der aktuellen europäischen Agenda maßgeblich durch beide Nationen beeinflusst wurde, und dass die Europäische Union sukzessive vom Zielobjekt isomorpher Gestaltung zum Ausgangspunkt derselben wurde.
Nach einem Überblick der Schwerpunktsetzungen seit 1992 folgt eine Beschreibung der jüngsten Programme, ihrer Kernbestandteile bzw. Besonderheiten und der institutionellen Verankerung im europäischen System. Hieran schließt eine Beschreibung der Bemühungen der genannten Akteure an. Abschließend sollen Bewertungen aus der Fachliteratur eine Einschätzung ermöglichen.
2. Europäische Bemühungen um bessere Rechtsetzung und Entbürokratisierung - ein Überblick
2.1. Von den Anfängen bis zur Barroso-Kommission
Der Gipfel des Europäischen Rates in Edinburgh unter britischer Präsidentschaft im Jahr 1992 gilt im Allgemeinen als Ausgangspunkt für die europäischen Bemühungen um eine verbesserte, beziehungsweise vereinfachte Rechtsetzung (vgl. Paul 2007: 5), wobei erste Überlegungen zur Vereinfachung europäischer Gesetzgebung bereits im Vorfeld der Einheitlichen Europäischen Akte und des gemeinsamen Binnenmarktes in der Mitte der 1980er Jahre getätigt wurden (vgl. Löfstedt 2004: 1). Insgesamt blieb das Thema während der 1990er Jahre jedoch relativ bedeutungslos, was sich erst mit der deutlichen Aufwertung des Themenkomplexes durch die sogenannten Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000 änderte, in der sich die Europäische Union zum gemeinsamen Ziel bekennt, der dynamischste und wettbewerbsfähigste Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Ausschlaggebend ist dabei die Einsicht, dass „Die Wettbewerbsfähigkeit und die Dynamik von Unternehmen [...] unmittelbar von einem ordnungspolitischen Klima ab [hängen - F.P.] , das den Investitionen, der Innovation und der unternehmerischen Initiative förderlich ist. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Kosten für unternehmerische Tätigkeiten zu senken und unnötigen bürokratischen Aufwand zu beseitigen, da diese beiden Faktoren die KMU besonders belasten." (Europäischer Rat 2000: 5).
Bis dato war auf europäischer Ebene das Vorosorgeprinzip in der Gesetzgebung vorherrschend, dessen Anwendung auf europäischer Ebene maßgeblich auf deutschen Druck in den 1980er Jahren zurückging, und die notwendige Kompatibilität von Wettbewerbsfähigkeit, sowie nachhaltiger Entwicklung und Regierungsführung betont hatte (vgl. Löfstedt 2004: 7ff.). Im Zuge des Lissabon-Prozesses, und unter der Kommissionspräsidentschaft von Romano Prodi (1999-2004) kam es zu einer vermehrten Anwendung von Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA). Dieses Instrument war bereits in vielen sehr unterschiedlichen Ländern etabliert (vgl. Radaelli 2007: 192), insbesondere im Vereinigten Königreich seit der Regierung Thatcher erprobt (vgl. Löfstedt 2004: 13), auf europäischer Ebene jedoch zumeist nur zur Risikoeinschätzung in Umweltaspekten angewandt worden (vgl. Torriti 2007: 244). Mit der stärkeren Akzentuierung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, so der Direktor des Londoner King's Center for Risk Management Ragnar E. Löfstedt (2004: 10), habe letztlich ein Paradigmenwechsel in der europäischen Gesetzgebung stattgefunden.
Dieser Paradigmenwechsel ging auf zwei Schlüsseldokumente zurück, die während der Kommissionspräsidentschaft Prodis angefertigt wurden - das Weißbuch Europäisches Regieren, dass GFA zur Effektivitätssteigerung europäischer Gesetzgebung (vgl. Europäische Kommission 2001: 13) als Bestandteil guter Regierungsführung vorsah (vgl. Europäische Kommission 2001: 35), sowie den Bericht der Mandelkern-Gruppe aus dem Jahr 2001, in dem GFA integraler Bestandteil des Aktionsplans sind (vgl. Mandelkern Group on Better Regulation 2001: iii f.). Dieser Aktionsplan wurde im Jahr 2002 umgesetzt (vgl. Paul 2007: 6), und führte dazu, dass seit 2003 Abschätzungen wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen neuer Rechtsakte im Rahmen der Lissabon-Strategie untersuchten (vgl. Knill et al. 2006: 30f.). Diese Entwicklung wurde jedoch nur bedingt als erfolgreich eingeschätzt. So kam eine Evaluation von 60 europäischen GFA des Jahres 2004 zu einem gemischten Ergebnis hinsichtlich der qualitativen Verbesserung europäischer Rechtsetzung. Ein Grund hierfür wurde in der unterschiedlichen Handhabung des Instruments in den einzelnen Mitgliedstaaten und den verschiedenen Ressorts der Kommission gesehen, ein weiterer in verschiedenen Denkschulen (vgl. Torriti 2007: 245). Auch wenn sich das Instrument schnell verbreitet hatte, so änderte seine Anwendung in verschiedenen Ländern (und auch in der Kommission) wenig an der traditionellen Herangehensweise der Gesetzgebung (vgl. Wegrich 2009b: 7).
2.2. Bessere Rechtsetzung im Kontext der wiederbelebten Lissabon-Strategie
Die Diskrepanzen in der Anwendung und Interpretation des Instruments dürften unter anderem dafür verantwortlich gewesen sein, dass 2006 das Impact Assessment Board (IAB) als ständiges Gremium eingesetzt wurde, um die Qualität der Abschätzungen der einzelnen Ressorts noch einmal zu überprüfen und zu kommentieren. Als Expertengremium wurde es direkt dem Kommissionspräsidenten unterstellt (vgl. Europäische Kommission 2006). Seit 2007 hat das IAB über 700 Bewertungen von GFA abgegeben, und im Jahr 2010 wurde eine positive Bewertung dúrch das IAB zur notwendigen Bedingung dafür, dass die Gesetzesinitiative überhaupt der Kommission zur Entscheidung vorgelegt werden kann (vgl. Europäische Kommission 2012c: 5).
Die Institutionalisierung des IAB war jedoch auch Ausdruck des Elans der neuen Europäischen Kommission unter José Manuel Barroso, die dem Themenkomplex der besseren Rechtsezung seit 2004 eine wesentlich höhere Priorität einräumte. Neben Barroso und dem Kommissar für Unternehmen und Industrie Verheugen (vgl. Paul 2007: 6) wird insbesondere die niederländische Ratspräsidentschaft (vgl. OECD 2010b: 97f.), sowie die Koordinierung zwischen Irland, den Niederlanden, Luxemburg und Großbritannien für die Themenkarriere verantwortlich gemacht (vgl. Wiener 2006: 10).
So legte die irische Präsidentschaft in einer ersten kritischen Zwischenbilanz des Lissabon-Prozesses einen Fokus zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit auf das Thema bessere Rechtsetzung (vgl. Europäischer Rat 2004a: 5). Die Bereitschaft der neu gewählten Barroso-Kommission, dieses Thema zu einem Hauptanliegen zu machen, wurde von der darauffolgenden niederländischen Präsidentschaft begrüßt, und ein Aktionsprogramm angekündigt, dass vorherige Initiativen zusammenfasst (vgl. Europäischer Rat 2004b: 2). Im Jahr 2005 kam es unter der Präsidentschaft Luxemburgs (vgl. Europäischer Rat 2005a: 3) zu einer Wiederbelebung der Lissabon-Strategie. Im Schlüsseldokument der Barroso-Kommission 'Working together for growth and jobs - A new start for the Lisbon Strategy' wurde zur Verbesserung nationaler und europäischer Gesetzgebung eine integrierte Strategie einer Reduzierung von Verwaltungslasten, sowie einer Verbesserung der GFA vorgeschlagen (vgl. Europäische Kommission 2005: 18f.). Die britische Präsidentschaft schließlich legte einen Zeitplan für die Entwicklung einer gemeinsamen Messmethode für europäische Verwaltungslasten, sowie für die Überarbeitung der Richtlinien zur GFA vor (vgl. Europäischer Rat 2005b: 15f.).
In der Folge wurde in einer Pilot-Studie, nach Länderanalysen in den Niederlanden, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und der Tschechischen Republik eine europäische Variante des niederländischen Standardkostenmodells (SKM) entworfen, welches Aufschluss über die bereinigten Kosten (Nettoverwaltungskosten) europäischer Gesetzgebung für Unternehmen, Bürger und den Non-Profit-Sektor geben kann (vgl. CEPS / WIFO 2006: 20ff.). Dieses EU-SKM wurde für das anschließende, auf fünf Jahre angelegte 'Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union' der Kommission zu einem bedeutenden Instrument, um die angepeilte Reduzierung der Verwaltungslasten um 25% überhaupt beziffern zu können (vgl. Europäische Kommission 2007a: 1ff.).
Das kürzlich abgeschlossene Aktionsprogramm bestand aus mehreren Phasen. Zuerst bedurfte es der politischen Zielsetzung durch den Europäischen Rat, sowie die Einleitung von Berechnungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten im Jahr 2007. Diese Phase wurde von elf Sofortmaßnahmen in fünf Politikfeldern flankiert, die unmittelbar in Kraft treten und ein Einsparpotenzial von 1,3 Mrd. Euro entfalten sollten (vgl. Europäische Kommission 2007a: 23f.). Der Europäische Rat setzte in dieser Phase das anvisierte Einsparziel auf 25% fest (vgl. Europäischer Rat 2007: 10). Nach dem Abschluss der Nullmessung in allen Staaten und der Festlegung nationaler Ziele (z.B. zur Vermeidung des 'Draufsattelns' zusätzlicher Belastungen auf EU-Gesetzgebung) konnte ab 2009 die Implementierung in den 13 anvisierten Politikfeldern starten. Ferner wurde mit dem Aktionsprogramm eine spezielle Gruppe von Sachverständigen ins Leben gerufen, die das Programm beratend und fördernd begleiten, sowie die Fortschritte des Programms überprüfen sollte (vgl. Europäische Kommission 2007a: 8ff.). Das Mandat der 'High Level Group on Administrative Burdens', die unter dem Vorsitz Edmund Stoibers 2008 ihre Arbeit aufnahm, wurde seitdem zweimal verlängert und auch inhaltlich geringfügig modifiziert[1]. Letztlich war und bleibt die Hauptaufgabe der Gruppe eine Art aktives Lobbying für die Kommissionsarbeit zur Verbesserung europäischer Rechtsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten, die mit konsultativen Elementen gegenüber der Kommission versehen ist (vgl. Europäische Kommission 2007b: 3) - ein Umstand der bereits mehrfach aus den Mitgliedstaaten bemängelt wurde (vgl. ACTAL et al. 2012: 3).
[...]
[1] http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/admin_burden/ind_stakeholders/ind_stakeholders_en.htm (22.02.2013)