Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Datenschutz in der Nonresponseforschung
2.1 Grundsätzliches zum Datenschutz in der BRD
2.2 Methoden der Xonresponseforsehung aus der Perspektive des Datenschutzes
2.2.1 Vergleich von Aggregatstatistiken mit Stichprobenergebnissen
2.2.2 Individueller Abgleich mit Zensusdaten
2.2.3 Individueller Abgleich mit Sampling-Frame-Daten
2.2.4 Vergleich von Daten ehemaliger Panelteilnehmer
2.2.5 Extrapolation auf Grundlage der Schwierigkeit des Interviews
2.2.6 Interviewerschätzungen
2.2.7 Angegebene Verweigerungs- und Teilnahmegründe
2.2.8 Angaben konvertierter Verweigerer
3 Schlussbemerkungen
Literatur
1 Einleitung
Wie in jedem Bereich der sozialwissenschaftlichen Forschung, so ist auch im Bereich der Xonresponseforsehung die Beachtung und Kenntnis geltender Vorgaben zur Wahrung des Datenschutzes unerlässlich, Angesichts des besonderen Forschungsgegenstandes, nämlich jenen Personen, die sieh Befragungen verweigern, kann davon ausgegangen werden, dass hier ganz besondere Sorgfalt hinsichtlich des Datenschutzes zu wahren ist. Denn fragwürdige Methoden könnten dazu beitragen, das öffentliche Bild von sozialwissenschaftlicher Forschung unnötig zu schädigen, so wie sieh beispielsweise sogenannte Telemarketingstrategien, wie Werbeanrufe und ähnliches, negativ auf die Akzeptanz telefonischer Befragungen zu Forschungszwecken auswirken.
Diese Arbeit wird einen Überblick darüber bieten, was der Xonresponseforsehung im Rahmen des Datenschutzes in der BRD möglich beziehungsweise nicht möglich ist. Dazu werden nach einem kurzen einführenden Exkurs zu den Grundsätzen des Datenschutzes einige gängige methodische Ansätze daraufhin evaluiert, ob und wie sie mit den Prinzipien des Datenschutzes kollidieren,
2 Datenschutz in der Nonresponseforschung
Bevor konkrete Forschungsmethoden daraufhin diskutiert werden können, ob sie bedenklich hinsichtlich datenschutzrechtlicher Aspekte sind, muss erläutert werden, welche fundamentalen Gedanken hinter den Bestimmungen des Datenschutzes stehen und welche grundlegenden Prinzipien zu beachten sind. Erst im Anschluss an diese Ausführungen werden einige methodische Forschungspraktiken anhand der dargelegten Datenschutzgrundsätze untersucht und bewertet.
2.1 Grundsätzliches zum Datenschutz in der BRD
Die Gesetze zum Datenschutz können als vermittelndes Element zwischen zwei unveräußerlichen Grundrechten verstanden werden: Zum einen gilt in Deutschland die Freiheit der Forschung, die unter anderem besagt, dass Methoden und Themen von Forscherinnen und Forschern jeweils frei gewählt werden können, ohne dass der Staat hierbei Zensur ausüben darf (Häder 2009, S. 5). Zum anderen gilt der Grundsatz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und daraus abgeleitet, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst zu bestimmen, ob seine persönlichen Daten erhoben werden, oder nicht. Dies wird als Prinzip der informationellen Selbstbestimmung bezeichnet und bedeutet, dass Daten von natürlichen Personen nur mit ihrem Einverständnis erhoben und verarbeitet werden dürfen, es sei denn, gesetzliche Regelungen besagen etwas anderes (Häder 2009, S. 5f),
Diese beiden Grundrechte können einander durchaus in die Quere kommen, denn besonders für die Sozialwissensehaften ist es unerlässlich, Daten von und über Personen zu erheben. Um dies zu ermöglichen, bietet das Datensehutzreeht einige Rah- menriehtlinien, die festlegen, wie Forsehungsfreiheit und Persönliehkeitsreehte miteinander vereinbar sind:
Erste Orientierung bietet das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das besagt, dass sowohl das Recht auf freie Forschung, als auch das Recht auf informationeile Selbstbestimmung so weit wie möglich gewährleistet werden soll, ohne dass eines der Grundrechte gravierend missachtet wird. Dazu muss seitens der Forscherinnen und Forscher abgewägt werden, ob für das Erreichen des Forsehungsziels eine Erhebung und damit ein Eindringen in die Privatsphäre der zu befragenden Personen überhaupt notwendig ist. Wenn dies der Fall ist, so muss auch das gesamte Forsehungsdesign verhältnismäßig gestaltet werden. Dies erfordert unter anderem eine angemessene Wahl der Kontaktzeiten und einen möglichst kurzen Fragebogen. Andererseits muss auch aus der Perspektive der befragten Personen abgewägt werden, ob eine konkrete Befragung, oder auch nur die Herstellung eines Kontaktes mit dem Zweck einer Befragung, tatsächlich einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönliehkeitsreehte darstellt. So ist die in Deutschland gängige Rechtsauffassung beispielsweise, dass telefonische Anrufe zum Zweck wissenschaftlicher Befragungen oder auch Marktforschung durchaus legitim und erträglich sind, schließlich ist es ja möglich innerhalb weniger Sekunden zum Ausdruck zu bringen, ob man teilnehmen möchte, oder nicht. Eine unverhältnismäßige Belastung stellt dies also grundsätzlich nicht dar (Häder 2009, S. 6, 32f),
Weiterhin gilt es das Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit anzuwenden, Dieses besagt nicht nur, dass personenbezogene Daten nach Möglichkeit zu anonymisieren oder pseudonymisieren sind, sondern legt auch fest, dass personenbezogene Daten nicht auf Vorrat erhoben werden dürfen, sondern im Gegenteil immer an konkrete Forschungsvorhaben geknüpft werden müssen (Deutscher Bundestag 1978, § 3a BDSG), Auch hier gilt wieder, dass das Forschungsdesign jeweils so angelegt werden muss, dass es den formulierten Ansprüchen hinsichtlich der Datensparsamkeit genügt (Häder 2009, S, 8),
Unter personenbezogenen Daten werden „Einzelangaben über persönliche, oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“ (Deutscher Bundestag 1978, § 3 BDSG) verstanden. Das bedeutet also, dass personenbezogene Daten immer dann vorliegen, wenn Angaben einem Menschen unmittelbar oder auch mittelbar eindeutig zugeordnet werden können. Im sozialwissenschaftlichen Forschungsprozess kann dies unter anderem durch Kontaktprotokolle und Identifikationsnummern auf Fragebögen möglich sein (Häder 2009, S, 6f),
2.2 Methoden der Nonresponseforschung aus der Perspektive des Datenschutzes
Einen komprimierten Überblick über gängige Forschungsmethoden zu den Ursachen von Nonresponse bietet Rainer Schnell in Nonresponse in Bevölkerungsumfragen : Ausmaß, Entwicklung und Ursachen.
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- Arbeit zitieren
- Boris Reinecke (Autor), 2011, Nonresponseforschung. Die Möglichkeiten im Rahmen des Datenschutzes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215924
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