Ortsabhängige mobile Dienste und die aktuelle Gesetzgebung


Seminararbeit, 2004

28 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Location Based Services - Was versteht man darunter ?
2.1. Pull - Dienste
2.2. Push - Dienste.

3. Die nationalen Regelungen für LBS
3.1. Begriffsbestimmungen
3.2. Die nationalen Vorschriften
3.3. Die Problematik im deutschen Telekommunikationsrecht
3.4. Standortdaten zur Telekommunikationsüberwachung
3.5. Sanktionsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen

4. Die Vorgaben auf EU-Ebene.
4.1. Die EG-Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG
4.1.1. Allgemeines
4.1.2. Regelungen der EK-DSRL im Bezug auf LBS
4.2. Auswirkungen der EG-Datenschutzrichtlinie auf das deutsche Recht

5. Die Handhabung von Standortdaten in den USA
5.1. Die FCC und der WCPSA
5.2. Die Regelungen für Standortdienste
5.2.1. Für Telekommunikationsanbieter
5.2.2. Für Teledienstanbieter
5.3. Die Regelungen für die Überwachung.
5.3.1. Nutzung von Standortdaten in Echtzeit
5.3.2. Nutzung von historischen Standortinformationen

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: TK-Anbieter als LBS-Anbieter

Abbildung 2: ISP als unabhängiger LBS-Anbieter

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht der Ermächtigungsgrundlagen für den staatlichen Zugriff auf Standortdaten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die immer stärkere Verwendung von mobilen Endgeräten im alltäglichen Leben (wie z. B. Handys, PDAs oder so genannte Smartphones) eröffnet der Mobilfunkindustrie die Möglichkeit ihren Nutzern neue Arten von Diensten zu jeder Zeit an jedem gewünsch-ten Ort zur Verfügung zu stellen. Diese so genannten Location Based Services haben momentan noch keine sehr große wirtschaftliche Relevanz. Das kann einerseits daran liegen, dass man bisher noch nicht die „Killer-Applikation“ gefunden hat. Andererseits daran, dass keine nationalen Vorschriften im Bezug auf den Umgang mit Standortdaten unmittelbar vorhanden sind. Der Start des UMTS-Netzes Anfang 2004 wird den Locati-on Based Services wahrscheinlich wirtschaftlich einen großen Schub geben, da auf-grund der Netzinfrastruktur die Lokalisierung in den Großstädten viel präziser sein wird. Zudem kann durch den Einsatz neuer Lokalisierungsverfahren eine viel genauere Ortung stattfinden. Momentan liegt die Genauigkeit, je nach geographischem Standort des Funkmastes zwischen 100 Metern und 35 Kilometern1 (in Ballungszentren liegt die Genauigkeit aufgrund der kleineren Zellen bei ca. 50 bis 100m; in ländlichen Gebieten hingegen bei bis zu 35 km).

Im Folgenden soll zunächst dargestellt werden, worum es sich bei Location Based Services handelt und welche Arten man unterscheidet. Anschließend werden die hierfür momentan in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften erwähnt. Dabei wird kurz die sich daraus ergebende Problematik im deutschen Telekommunikationsrecht erörtert und die Sanktionsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen aufgezählt.

Des Weiteren werden die rechtlichen Vorgaben auf EU-Ebene beschrieben. Hierbei wird speziell auf die EG-Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG eingegangen, welche die zentralen Regelungen bezüglich der standortbasierten Dienste enthält. Den Abschluss bildet der Umgang mit Standortdaten im US-amerikanischen Recht. Insbesondere werden die gesetzlichen Regelungen, die für die Telekommunikationsan-bieter und Teledienstanbieter existieren und die für die Telekommunikationsüberwa-chung gelten, dargestellt.

2. Location Based Services - Was versteht man darunter ?

Wenn man die wortwörtliche Übersetzung heranzieht, handelt es um Dienste, die auf der Grundlage eines bestimmten Standortes erbracht werden. Diese sehr freie Übersetzung ist allerdings auf sehr viele Gebiete anwendbar. Demnach wäre ein Location Based Service bereits ein Fahrkartenautomat an der Bushaltestelle, der Geldautomat in der Innenstadt oder sogar die Mensa in der Universität. Auf diese zu weitreichende Anwendung der Definition wird verzichtet.

Zutreffender formuliert: Location Based Services sind Dienste, die dem Nutzer gezielte Informationen oder Dienstleistungen an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Umgebung per Mobilkommunikation zur Verfügung gestellt werden. Hierbei kann man grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Location Based Services unterscheiden.

2.1. Pull - Dienste

Bei den so genannten Pull-Diensten handelt es sich um Dienste, bei denen der Nutzer eine Information oder einen Dienst aktiv abruft oder verwendet.2 Dabei baut der Nutzer die Verbindung auf und ruft gezielt den Dienst bzw. die Information ab.3 Zur Verdeutlichung nehmen wir an, dass Herr H mit dem ICE von München nach Ber-lin Ostbahnhof fahren möchte. Herr H muss in Fulda umsteigen und hat dafür lediglich 10 Minuten Zeit. Der ICE aus München hat allerdings bereits 15 Minuten Verspätung. Herr H könnte jetzt einen Service der Deutschen Bahn nutzen und per WAP oder mobilem Internet abfragen, ob der Anschluss-ICE in Fulda auf den verspäteten ICE aus München wartet oder eine Ersatzverbindung bereitgestellt wird.

2.2. Push - Dienste

Demgegenüber gibt es noch eine andere Form von mobilen Diensten, die Push-Dienste. Bei diesen Diensten wird die Übertragung der Informationen - egal ob gewünscht oder ungewünscht - vom Server initiiert und auf dem mobilen Endgerät empfangen und an-gezeigt, ohne dass der Nutzer vorher in irgendeiner Weise diesbezüglich aktiv geworden ist.4

Bei unserem obigen Beispiel würde die Situation folgendermaßen aussehen. Herr H, auf der Fahrt von München nach Fulda, erhält unerwartet nach einer Stunde Fahrt eine Kurzmitteilung, die ihn darüber informiert, dass der Zug momentan 15 Minuten Verspä-tung hat und dass der Anschluss-ICE von Fulda nach Berlin Ostbahnhof daher erst 30 Minuten später als geplant abfahren wird. Hierbei handelt es sich um eine gewünschte Information, und Herr H wird nichts dagegen haben darüber informiert zu werden. An-ders würde es aussehen, wenn Herr H bei jedem Stopp zwischen München und Fulda die Sonderangebote der einzelnen Bahnhofslokalitäten als SMS auf sein mobiles Endge-rät geschickt bekäme.

Allein an diesem kleinen und fiktiven Beispiel kann man die rechtliche Problematik im Bezug auf Location Based Services erkennen. Einerseits müssen die Interessen der Nut-zer hinsichtlich des Schutzes ihrer Privatsphäre und ihrer persönlichen Daten (insbeson-dere hinsichtlich der Standortortdaten, die die Grundlage für das Funktionieren von Mobilkommunikation bilden und die bei jedem Einschalten des mobilen Endgerätes entstehen) gewahrt, geregelt und kontrolliert werden. Anderseits sollten nicht zu strenge rechtliche Regelungen bezüglich des Datenschutzes aufgestellt werden, um Mehrwert-dienste in Form von Location Based Services nicht von vornherein als unpraktikabel scheitern zu lassen.

3. Die nationalen Regelungen für LBS

3.1. Begriffsbestimmungen

Für eine klare Darstellung des rechtlichen Rahmens von Location Based Services ist zunächst zwischen Dienstanbietern (ISP) und Telekommunikations-Anbietern TKAnbieter zu unterscheiden:

Der ISP stellt das Angebot in Form von Informationen oder Diensten zur Verfügung, welche durch den Nutzer in Anspruch genommen werden können. Der TK-Anbieter stellt die Telekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung, welche die Basis für den Datenaustausch herstellt.5

Für die Anwendbarkeit der jeweils zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften muss zwi-schen zwei vertragsrechtlichen Konstellationsmöglichkeiten unterschieden werden.6

Zum einen kann der TK-Anbieter, mit dem der Nutzer seinen Mobilfunkvertrag ge-schlossen hat, gleichzeitig auch der Anbieter von Location Based Services sein (Abbil-dung 1).7

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: TK-Anbieter als LBS-Anbieter

Zum anderen stellt ein unabhängiger ISP Location Based Services zur Verfügung und nimmt hierfür die Leistungen des TK-Anbieters in Anspruch (Abbildung 2).8

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: ISP als unabhängiger LBS-Anbieter

In der zweiten Fallkonstellation ist es notwendig, dass die Standortdaten durch den Nutzer oder den Netzbetreiber an den ISP übermittelt werden, da dieser aufgrund des erforderlichen technischen Aufwandes in den seltensten Fällen wirtschaftlich in der Lage ist, die Standortdaten selbst zu erheben.9

3.2. Die nationalen Vorschriften

Die Betrachtung im Folgenden beschränkt sich ausschließlich auf die für den Umgang mit Standortdaten geltenden Vorschriften, da die Standortdaten den essentiellen Kern von Location Based Services bilden.

Durch das Fehlen eines einheitlichen Datenschutzgesetzes für die Verwendung und Ermittlung von Standortdaten durch Private, wird eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen herangezogen.10

Generell handelt es sich bei Standortdaten um personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).11

Unter personenbezogenen Daten gemäß § 3 Abs. S.1 BDSG versteht man Einzelanga-ben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Standortdaten selbst stellen autark betrachtet keine Einzelangaben über ein persönliches oder sachliches Verhältnis einer bestimmten Person dar. Da das Mobiltelefon jedoch üblicherweise immer von derselben Person genutzt wird, werden diese Standortdaten zu einer Einzelangabe über eine bestimmbare Person.12

Standortdaten entstehen grundsätzlich beim Einschalten des Mobiltelefons, da ansons-ten keine Mobilkommunikation möglich wäre. Die hierbei entstandenen Standortdaten fallen unter den Begriff der Verbindungsdaten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 TDSV, da sie beim Verbindungsaufbau ermittelt werden.13 Der TK-Anbieter, der lediglich die Verbindung aufbaut, ist durch seine Telekommunikationsinfrastruktur - im Bezug auf diese Verbin-dungsdaten - der Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) unterworfen.14 Demgegenüber unterliegt der unabhängige ISP bei der Verwendung von Standortdaten ausschließlich dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG), da er eine „..natürliche oder juristische Person,“ ist “die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt.“15 Zusätzlich unterliegt der TK-Anbieter den Rege-lungen des TDDSG, soweit er nicht nur eine Verbindung aufbaut, sondern darüber hin-aus die Standortdaten in der Weise nutzt, um Location Based Services zur Verfügung zu stellen.16

Für den datenschutzrechtlichen Umgang mit personenbezogenen Daten bei den an die Allgemeinheit gerichteten Informationsangeboten kommt ausschließlich der Mediendienststaatsvertrag (MDStV) zur Anwendung.

Treten Regelungslücken in diesen bereichsspezifischen Gesetzen (TDSV bzw. TDDSG oder MDStV) auf, so gilt das BDSG subsidiär.17

Für den Zugriff auf Standortdaten durch den Staat existieren klare gesetzliche Regelun-gen. Greift eine Sicherheitsbehörde zum Zweck der Strafverfolgung auf Standortdaten zu, ist sie unter bestimmten Voraussetzungen, durch die Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) dazu be-fugt.18 Dieser Bereich des Zugriffs auf Standortdaten ist in Deutschland streng regle-mentiert. Allerdings werden die Voraussetzungen der StPO mittels Einsatz spezieller Software durch die Sicherheitsbehörden teilweise umgangen.19 (näher hierzu 3.4.).

3.3. Die Problematik im deutschen Telekommunikationsrecht

Der TK-Anbieter darf nach der TDSV personenbezogene Daten zum Zwecke des Verbindungsaufbaus ohne Einwilligung des Nutzers erheben, verarbeiten und nutzen.20 Grundsätzlich darf auch der ISP personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Nutzers gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TDDSG erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dem Kunden die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten ermöglicht werden soll.21 Ein ISP ist üblicherweise, wie bereits erwähnt, wirtschaftlich nicht imstande, Standortdaten selbst zu erheben.22 Der ISP ist daher auf die Übermittlung der beim TKAnbieter erhobenen Standortdaten angewiesen.

[...]


1 vgl. Ranke, J. (2003), S. 19

2 vgl. Kaeding, N. (2003), S.195

3 vgl. Kaeding, N. (2003), S.195

4 vgl. Steimer, F.; Maier, I.; Spinner, M. (2001), S. 49 ; vgl. Kaeding, N. (2003), S.195

5 vgl. Kaeding, N. (2003), S.197

6 vgl. Hellmich, S. (2002), S. 153

7 vgl. Hellmich, S. (2002), S. 153

8 vgl. Hellmich, S. (2002), S. 153

9 vgl. Schrey, Meister (2002), S. 184 ; Ranke, J. (2003), S. 20

10 vgl. Schrey, Meister (2002), S. 180

11 vgl. Schrey, Meister (2002), S. 180

12 vgl. Schrey, Meister (2002), S. 180

13 vgl. Hellmich, S. (2002), S. 153

14 Aufgrund des § 89 I TKG sollte der Gesetzgeber eine Rechtsverordnung erlassen, die den Umgang mit den personenbezogenen Daten regelt.

15 § 2 TDDSG

16 vgl. Hellmich, S. (2002), S. 155 ; vgl. Heuer, J.-H. (2002), S. 127

17 vgl. Schrey, Meister (2002), S. 181 ; gem. § 1 Abs. 3 S. 1 BDSG, § 1 Abs. 2 S. 1 TDSV, § 1 Abs. 2 TDDSG und § 12 Abs. 1 MDStV; subsidiär [lat.] = behelfsweise, zur Aushilfe dienend, d.h. dass BDSG findet in den Fällen Anwendung in denen die genannten, spezielleren Regelungen nicht greifen.

18 vgl. Wollweber, H. (2003), S.1554 ; Krempl, S. (2003b) ; Schrey, Meister (2002), S. 180

19 vgl. Krempl, S. (2003b)

20 § 6 Abs. 1 TDSV

21 vgl. Geis, I. (2002), S. 187

22 siehe 3.1.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Ortsabhängige mobile Dienste und die aktuelle Gesetzgebung
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre insb. Wirtschaftsinformatik, mehrseitige Sicherheit und M - Commerce)
Veranstaltung
Location Based Services - Geschäftsmodelle, Technik und Sicherheit
Note
1,5
Autor
Jahr
2004
Seiten
28
Katalognummer
V21773
ISBN (eBook)
9783638253130
ISBN (Buch)
9783638647281
Dateigröße
552 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ortsabhängige, Dienste, Gesetzgebung, Location, Based, Services, Geschäftsmodelle, Technik, Sicherheit
Arbeit zitieren
Alexander Degrell (Autor:in), 2004, Ortsabhängige mobile Dienste und die aktuelle Gesetzgebung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21773

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Ortsabhängige mobile Dienste und die aktuelle Gesetzgebung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden