Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publicación mundial de textos académicos
Go to shop › Derecho - Civil / Derecho de Familia / Derecho de sucesiónes

Die gesetzliche Erbfolge in rechtshistorischer und rechtsvergleichender Sicht

Título: Die gesetzliche Erbfolge in rechtshistorischer und rechtsvergleichender Sicht

Trabajo de Seminario , 1998 , 28 Páginas , Calificación: 14 Punkte (gut)

Autor:in: Ute Brettschneider (Autor)

Derecho - Civil / Derecho de Familia / Derecho de sucesiónes
Extracto de texto & Detalles   Leer eBook
Resumen Extracto de texto Detalles

Vermögen eines Verstorbenen einem neuen Rechtsträger zuzuweisen, definiert werden1. Dabei gibt es verschiedene Arten
dieser Vermögenszuweisung. Von Interesse soll hier diejenige an die gesetzlichen Erben sein.
1. RECHTSHISTORISCHER TEIL
Voraussetzung für diese Arbeit ist die Kenntnis der gesetzlichen Erbfolge nach dem heutigen BGB. Daher wird diese im
folgenden grob aufgezeigt, um anschließend deren historische Entwicklung verdeutlichen zu können.
1.1. DIE GESETZLICHE ERBFOLGE NACH DEM HEUTE GELTENDEN RECHT
Die Erbfolge wird im fünften Buch des BGB, im ersten Abschnitt, §§ 1922 bis 19412, behandelt. Sie beruht auf der
Verwandtschaft, der Ehe und der Zugehörigkeit zum Staat. Dabei stehen diese Gruppen nicht gleichberechtigt nebeneinander.
An erster Stelle sind die Verwandten berufen (§ 1589 i.V.m. §§ 1924 ff.) und neben ihnen der überlebende Ehegatte (§§ 1931
ff.). Die Verwandten sind dabei in Ordnungen eingeteilt, deren Rangfolge so gestaltet ist, daß ein Verwandter dann nicht zur
Erbfolge berufen ist, solange ein Verwandter der vorhergehen Ordnung vorhanden ist, § 1930. Innerhalb der ersten drei
Ordnungen gilt die Erbfolge nach Stämmen unter der Beachtung des Repräsentations- und Eintrittsprinzips.
Unter einem Stamm versteht das Gesetz die Abkömmlinge, die von ein und demselben Kind des Erblassers abstammen, §
1924 III.
Als Repräsentationsprinzip erachtet man die Vertretung eines gesamten Stammes durch den mit dem Erblasser am nächsten
verwandten Abkömmling3, § 1924 II.
Gemäß § 1924 III tritt innerhalb eines Stammes an die Stelle eines weggefallenen Abkömmlings die durch diesen mit dem
Erblasser verwandten Abkömmlinge: Eintrittsprinzip4.
Gemäß § 1924 I bilden die Abkömmlinge des Erblassers die erste Ordnung.
Die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge bilden die zweite Ordnung, § 1925 I. Leben beide Eltern noch, so schließen
sie ihre Abkömmlinge aus und erben zu gleichen Teilen, § 1925 II. [...]


1 Mayer-Maly, S.160; vergleiche auch Mertens, S.23.
2 §§ ohne nähere Kennzeichnung sind solche des BGB.
3 Firsching/Graf, Rn 1.16.
4 In älteren Quellen werden Eintritts- und Repräsentationsprinzip oft gleichgestellt und kein Unterschied gesehen. Daher
umfaßt im folgenden das Repräsenationsrecht auch das Eintrittsrecht. Ältere Quellen vergleiche Hübner und Scheurer.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1.Rechtshistorischer Teil

1.1. Die gesetzliche Erbfolge nach dem heute geltenden Recht

1.2. Das „Erbrecht“ der Frühzeit

1.3. Das römische Erbrecht

1.3.1. Das Agnationsprinzip der Zwölf Tafeln

1.3.1.1. Die einzelnen Klassen der gesetzlichen Erbfolge

1.3.2. Das gesetzliche Erbrecht der klassischen Zeit

1.3.2.1. Die einzelnen Klassen der gesetzlichen Erbfolge

1.3.3. Das nachklassische gesetzliche Erbrecht

1.3.3.1. Die Erbfolge

1.4. Das germanische Recht

1.4.1. Die Herausbildung der Erbfolge

1.5. Vermengung germanischer und römischer Gedanken durch die Rezeption des römischen Rechts

1.6. Die Schaffung des BGB

1.7. Änderungen der Erbfolge

1.8. Die gesetzliche Erbfolge der DDR

2.Rechtsvergleichender Teil

2.1. Das hebräische Recht

2.2. Die gesetzliche Erbfolge Frankreichs

2.3. Die dänische Erbfolge

2.4. Das gesetzliche Erbrecht in Italien

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzliche Erbfolge aus rechtshistorischer sowie rechtsvergleichender Perspektive, um die Entwicklung und die verschiedenen Ausprägungen erbrechtlicher Ordnungen im BGB, in historischen Systemen und in ausgewählten modernen Rechtsordnungen zu analysieren.

  • Historische Entwicklung der gesetzlichen Erbfolge (römisch, germanisch, Mittelalter).
  • Analyse des BGB-Erbrechts und der Entwicklung durch das ZGB der DDR.
  • Rechtsvergleichung der Erbfolge in Frankreich, Dänemark und Italien.
  • Untersuchung der erbrechtlichen Stellung des Ehegatten und nichtehelicher Kinder.
  • Vergleich der Systematiken zur Begrenzung oder Unbegrenztheit der erbberechtigten Verwandtschaft.

Auszug aus dem Buch

1.2. DAS „ERBRECHT“ DER FRÜHZEIT

In der Frühzeit lebte der einzelne Mensch als Glied einer Gemeinschaft in einer Sippe, auch Großfamilie oder Gens genannt. Der Mensch wurde in diese Gemeinschaft hineingeboren und schied mit dem Tod aus ihr aus. Daher kam als Rechtsträger, dem das Vermögen des Verstorbenen zugewiesen wurde in den frühen Entwicklungsstufen des Rechts nicht nur ein naher Angehöriger, sondern auch die Sippe, der Gentilverband, in Betracht, dem der Verstorbene angehörte.

Die Gesellschaftsform der Frühzeit war eine bäuerliche und trug genossenschaftliche Züge. Das Wirtschaftsgut bestand im Bauerngut, d.h. dem Grund und Boden, sowie dem lebenden (z.B. Vieh) und totem (z.B. Ackergeräte) Inventar. Dieses war an die Sippe gebunden und stand den jeweiligen Sippenangehörigen zur Nutzung zu. Da dieses Vermögen im Gesamteigentum der Sippe stand, war für ein Erbrecht kein Raum. Denn durch den Tod eines Menschen kam es nicht zur Auflösung der Sippe, sondern nur zu einem Wechsel der nutzungsberechtigten Mitglieder dieser.

Der einzelne hatte zwar mitunter eine höchstpersönliche Habe wie Waffen, Kleider und Schmuck, diese folgten ihm aber nach seinem Tod als Grabbeigabe, da er sie für ein Leben im Jenseits benötigen würde. Insofern war diese höchstpersönliche Habe ebenfalls einem Erbrecht entzogen.

Das Erbrecht gewann demnach erst Bedeutung, als sich eine Eigentumsordnung entwickelte, die ein Sondereigentum einer Person kannte, sich das System der Hausgemeinschaft lockerte und infolgedessen sich die Großfamilie in Kleinfamilien auflöste.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Rechtshistorischer Teil: Detaillierte Darstellung der historischen Entwicklung des Erbrechts von der germanischen und römischen Frühzeit bis hin zur Kodifizierung im BGB und dem spezifischen DDR-Erbrecht.

1.1. Die gesetzliche Erbfolge nach dem heute geltenden Recht: Überblick über die Systematik des Erbrechts im fünften Buch des BGB, einschließlich der Ordnungen und des Repräsentationsprinzips.

1.2. Das „Erbrecht“ der Frühzeit: Analyse der ursprünglichen Sippenverbände und der genossenschaftlichen Eigentumsformen, in denen für ein individuelles Erbrecht noch kein Raum war.

1.3. Das römische Erbrecht: Aufarbeitung der drei Entwicklungsstufen des römischen Erbrechts: Zwölf-Tafel-Gesetz, klassisches Erbrecht und nachklassisches Recht unter Justinian.

1.3.1. Das Agnationsprinzip der Zwölf Tafeln: Untersuchung der frühzeitlichen römischen Erbfolge, die primär die Großfamilie und den Sippenverband als Vermögensträger vorsah.

1.3.1.1. Die einzelnen Klassen der gesetzlichen Erbfolge: Detaillierte Betrachtung der "sui heredes" und der agnatischen Verwandten nach dem Zwölf-Tafel-Gesetz.

1.3.2. Das gesetzliche Erbrecht der klassischen Zeit: Darstellung der Überlagerung des "ius civile" durch prätorische Edikte und der Einführung der "bonorum possessio".

1.3.2.1. Die einzelnen Klassen der gesetzlichen Erbfolge: Erläuterung der vier Klassen der prätorischen Erbfolge, die nun auch kognatische Verwandte und Ehegatten berücksichtigten.

1.3.3. Das nachklassische gesetzliche Erbrecht: Zusammenfassung der justinianischen Reformen, die eine neue Ordnung einführten und die Unterscheidung zwischen "heres" und "bonorum possessor" aufhoben.

1.3.3.1. Die Erbfolge: Darstellung der unter Justinian geltenden Erbfolgeklassen und des Repräsentationsprinzips.

1.4. Das germanische Recht: Untersuchung der germanischen Vorstellung vom Gesamteigentum der Verwandtschaft und der Entstehung von Erbrechten in Verbindung mit Sondereigentum.

1.4.1. Die Herausbildung der Erbfolge: Beschreibung des agnatischen Sippenverbands und der frühen Formen der Nachfolge.

1.5. Vermengung germanischer und römischer Gedanken durch die Rezeption des römischen Rechts: Analyse der Synthese beider Rechtsordnungen im Mittelalter und der Entwicklung regionaler Besonderheiten.

1.6. Die Schaffung des BGB: Diskussion über die Entstehung des einheitlichen deutschen Erbrechts und die maßgeblichen Einflüsse aus dem gemeinen Recht sowie dem sächsischen BGB.

1.7. Änderungen der Erbfolge: Rückblick auf die Reformen nach 1945, insbesondere im Familienrecht und bei der Stellung nichtehelicher Kinder.

1.8. Die gesetzliche Erbfolge der DDR: Kurze Analyse des ZGB der DDR und seiner im Vergleich zum BGB eingeschränkten Erbordnungen.

2. Rechtsvergleichender Teil: Einordnung der deutschen Regelungen in den Kontext moderner Erbfolgesysteme ausgewählter europäischer Länder.

2.1. Das hebräische Recht: Exkurs zur historischen hebräischen Stammesgesellschaft und deren spezifischen erbrechtlichen Regeln im Alten Testament.

2.2. Die gesetzliche Erbfolge Frankreichs: Untersuchung des französischen Code Civil, insbesondere der "fente"-Spaltung und der Stellung des Ehegatten.

2.3. Die dänische Erbfolge: Darstellung des dänischen "Arvelov" und der Besonderheiten wie der fortgesetzten Gütergemeinschaft.

2.4. Das gesetzliche Erbrecht in Italien: Analyse der italienischen "successione legittima" und der Stellung von ehelichen sowie nichtehelichen Kindern.

Schlüsselwörter

Gesetzliche Erbfolge, Erbrecht, BGB, ZGB, Römische Rechtsgeschichte, Germanisches Recht, Parentelsystem, Repräsentationsprinzip, Eintrittsrecht, Ehegattenerbrecht, Nichteheliche Kinder, Rechtsvergleichung, Code Civil, Erblosigkeit, Gesamtrechtsnachfolge.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Entwicklung und Systematik der gesetzlichen Erbfolge. Sie stellt die historische Genese des deutschen Erbrechts sowie ausgewählte europäische Rechtsordnungen gegenüber.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind die historisch-rechtliche Herleitung des deutschen Erbrechts aus römischen und germanischen Traditionen sowie der Vergleich mit französischen, dänischen und italienischen Erbrechtsordnungen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, die Entwicklung der gesetzlichen Erbfolge nachzuvollziehen und Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten in der Ausgestaltung der Erbfolgeregelungen im internationalen Vergleich aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtsgeschichtliche Analyse kombiniert mit einer rechtsvergleichenden Methode angewandt, um die Evolution der gesetzlichen Erbfolgesysteme darzustellen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in einen rechtshistorischen Teil, der BGB, ZGB sowie die römischen und germanischen Grundlagen analysiert, und einen rechtsvergleichenden Teil, der Frankreich, Dänemark und Italien betrachtet.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie gesetzliche Erbfolge, Parentelsystem, Repräsentationsprinzip, Rechtsvergleichung und erbrechtliche Historie charakterisiert.

Was unterscheidet das römische vom germanischen Erbrecht?

Das römische Recht betonte früh die Universalsukzession und die Testierfreiheit, während das germanische Recht ursprünglich auf einem Gesamteigentum der Sippe basierte und letztwillige Verfügungen weitgehend unbekannt waren.

Welche Rolle spielt der überlebende Ehegatte in den untersuchten Rechtsordnungen?

Die Stellung des Ehegatten variiert stark: Während er im BGB einen festen Erbteil neben Verwandten hat, kennt das französische oder dänische Recht teilweise weitreichendere Rechte, wie Nießbrauch oder fortgesetzte Gütergemeinschaften.

Final del extracto de 28 páginas  - subir

Detalles

Título
Die gesetzliche Erbfolge in rechtshistorischer und rechtsvergleichender Sicht
Universidad
Dresden Technical University
Curso
Seminar zum Erbrecht
Calificación
14 Punkte (gut)
Autor
Ute Brettschneider (Autor)
Año de publicación
1998
Páginas
28
No. de catálogo
V21875
ISBN (Ebook)
9783638253819
Idioma
Alemán
Etiqueta
Erbfolge Sicht Seminar Erbrecht
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Ute Brettschneider (Autor), 1998, Die gesetzliche Erbfolge in rechtshistorischer und rechtsvergleichender Sicht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21875
Leer eBook
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
Extracto de  28  Páginas
Grin logo
  • Grin.com
  • Envío
  • Contacto
  • Privacidad
  • Aviso legal
  • Imprint