[...] Das Leben der Frauen verlief unter männlicher
Hegemonie, der Raum der Frau war von der Außenwelt abgeschlossen und mit
strengen Pflichten und wenigen Rechten abgesteckt. Eine Rolle im öffentlichen
Leben wurde der Frau nicht eingeräumt, und krass gesehen wurde die Frau auf ein
Objekt reduziert, dessen Erziehung auf die Beherrschung von Handarbeiten und
häuslichen Tätigkeiten reduziert war, welches keusch auf die Ehe vorbereitet wurde,
an den Ehemann übergeben wurde, der seine Frau nach „Gutdünken“ lenkte und
leitete.2
Und doch waren die Frauen eine feste Stütze der Familien, nicht nur in
Notsituationen wie beispielsweise beim Tod des Ehemannes. Viele erfüllten ihre
Aufgabe bei der Sicherung und Mehrung des Vermögens und dem sozialen Ansehen
ihrer Familie sowie der Erziehung der Kinder. Und so sollte man das Leben der Frau
im Mittelalter nicht nur als „Aneinanderreihung von erduldeten Erniedrigungen,
sondern auch als ein aktives Eingehen auf historisch gebotene Chancen“ 3sehen.
Besonders hervorheben bei meiner Bearbeitung möchte ich neben den
allgemeinen Lebens- und Arbeitsverhältnissen die rechtliche Stellung der Frau im
Mittelalter. Daraus möchte ich insbesondere die Lage der Frauen ihren „Eheherren“
gegenüber ableitend betrachten. Aufgrund der großen Bedeutung der
Alphabetisierung der Menschen allgemein, werde ich außerdem auf die
Bildungsmöglichkeiten der Mädchen und Frauen im Mittelalter eingehen. Denn durch
das Lesen, Schreiben und Rechnen eröffnete sich den Frauen eine große
Möglichkeit, sich in die Arbeitswelt zu integrieren und sich dadurch Rechte zu
erkämpfen.
Das späte Mittelalter erweist sich trotz der katastrophenhaften Zeit aufgrund der Pest
und des „Hundertjährigen Krieges“ ,der Endzeitvorstellung und der religiösen
Raserei, wirtschaftlichen Krisen und der Kulturkritik als Zeit des Aufbruchs und der
Neuerungen.
2 Vgl.: Elisabeth Tiller, Frau im Spiegel: die Selben und die Andere zwischen Welt und Text: von Herren, Fremden und Frauen,
ein 16. Jahrhundert, Frankfurt am Main; Berlin; Bern; New York; Paris; Wien: Lang, 1996 Teil 1, S.443/444
3 Vgl. :Erika Uitz, Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, durchgesehene und verbesserte Auflage, Verlag Herder Freiburg im
Breisgau, 1992, S.192
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Rechtslage der Frauen
3 Die Eheschließung und der eheliche Alltag
3.1 Ehelicher Alltag im Adel
3.2 Eheleben in der Stadt
4 Frauen im Bildungswesen
5 Frauen und Arbeit
6 Schlußbemerkung
7 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die Geschichte der Frauen im Mittelalter ist nicht leicht nachzuvollziehen. Zum einen treffen die Geschichtsforscher der Neuzeit im „vorstatistischen Zeitalter“ auf einen lückenhaften Quellenbestand und sind zumeist nur auf die subjektiv verzerrten Überlieferungen der Zeitgenossen angewiesen. Zum anderen ist die mittelalterliche Gesellschaft eine Männergesellschaft. Es gibt kaum Aussagen aus Frauenhand oder –mund. Erst gegen Ende der Epoche gibt es auch vermehrt weibliche Zeitzeugen, außerdem nimmt seit dem 13. Jahrhundert die Schriftproduktion und Überlieferungsqualität allgemein zu.[1] Das Leben der Frauen verlief unter männlicher Hegemonie, der Raum der Frau war von der Außenwelt abgeschlossen und mit strengen Pflichten und wenigen Rechten abgesteckt. Eine Rolle im öffentlichen Leben wurde der Frau nicht eingeräumt, und krass gesehen wurde die Frau auf ein Objekt reduziert, dessen Erziehung auf die Beherrschung von Handarbeiten und häuslichen Tätigkeiten reduziert war, welches keusch auf die Ehe vorbereitet wurde, an den Ehemann übergeben wurde, der seine Frau nach „Gutdünken“ lenkte und leitete.[2]
Und doch waren die Frauen eine feste Stütze der Familien, nicht nur in Notsituationen wie beispielsweise beim Tod des Ehemannes. Viele erfüllten ihre Aufgabe bei der Sicherung und Mehrung des Vermögens und dem sozialen Ansehen ihrer Familie sowie der Erziehung der Kinder. Und so sollte man das Leben der Frau im Mittelalter nicht nur als „Aneinanderreihung von erduldeten Erniedrigungen, sondern auch als ein aktives Eingehen auf historisch gebotene Chancen“[3] sehen.
Besonders hervorheben bei meiner Bearbeitung möchte ich neben den allgemeinen Lebens- und Arbeitsverhältnissen die rechtliche Stellung der Frau im Mittelalter. Daraus möchte ich insbesondere die Lage der Frauen ihren „Eheherren“ gegenüber ableitend betrachten. Aufgrund der großen Bedeutung der Alphabetisierung der Menschen allgemein, werde ich außerdem auf die Bildungsmöglichkeiten der Mädchen und Frauen im Mittelalter eingehen. Denn durch das Lesen, Schreiben und Rechnen eröffnete sich den Frauen eine große Möglichkeit, sich in die Arbeitswelt zu integrieren und sich dadurch Rechte zu erkämpfen.
Das späte Mittelalter erweist sich trotz der katastrophenhaften Zeit aufgrund der Pest und des „Hundertjährigen Krieges“ ,der Endzeitvorstellung und der religiösen Raserei, wirtschaftlichen Krisen und der Kulturkritik als Zeit des Aufbruchs und der Neuerungen.
2 Rechtslage der Frauen
Einführend in das Thema der rechtlichen Stellung der Frauen im Mittelalter ist zu sagen, daß die Frauen ihr ganzen Leben unter männlicher Bevormundung verbrachten, und daß dieser männliche Einfluß in allen soziale wie auch kulturelle Bereiche reichte. Alle Frauen waren nur vermindert rechtsfähig. Schon die Stammensrechte schlossen die Frauen z. B. von allen öffentlichen Angelegenheiten aus, bei Gerichtsverhandlungen wurden die Frauen von ihrem Muntwalt vertreten.[4] Dieser war bei unverheirateten Frauen in der Regel der Vater, bei verheirateten Frauen der Ehemann, verstarben diese, so ging der Muntwalt auf den nächsten männlichen Verwandten der männlichen Linie über. Der Muntwalt hatte außer der gerichtlichen Vertretung seines Mündels auch das Verfügungs- und Nutzungsrecht über dessen Vermögen, die Strafgewalt, welche im Extremfall auch die Tötung zuließ, das Recht zur Verehelichung und selbst zum Verkauf.[5]
Diese „Geschlechtervormundschaft“ erschwerte den Zugang zu politischen Ämtern – etwa als Feudalherrin oder gar als Königinnen. Dadurch wurde auch eine „eingeschränkte Geschäftsfähigkeit“[6] bewirkt. Allerdings durchbrachen einzelne Frauen besonders im Klein- und Einzelhandel regional und partiell die rechtliche Handlungsunfähigkeit im Interesse der Geschäftsfähigkeit. Denn durch die rechtliche Unmündigkeit waren die Frauen nicht geschäfts- und prozeßfähig, dies galt sowohl für Kaufverträge als auch für Arbeitsverträge, was eine besondere Einschränkung ihrer Geschäftsfähigkeit bedeutete. Theoretisch hätten die Frauen sogar zum Arbeiten die Zustimmung ihres Muntwalts gebraucht.[7]
Insbesondere in Mittel- und Westeuropa schwindet diese „eingeschränkte Geschäftsfähigkeit“ im Späten Mittelalters. Besonders Unverheiratete erhielten wesentlich größere Eigenrechte. Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts gestehen ledigen Frauen und Witwen eine beträchtliche Ausweitung ihrer Handlungs- und Entscheidungsfreiheit gegenüber der Zeit der Stammesrechte zu.[8] Ehefrauen allerdings verblieben nach wie vor, mit Ausnahme der als Händlerinnen und Kauffrauen tätigen Frauen, in der Vormundschaft, der sogenannten „Ehevogtei“ ihres Mannes.
Im 16. Jahrhundert allerdings verschärfte sich die Situation. Die zwischenzeitlichen Zugeständnisse beschränkter Rechtsfähigkeit für erwerbstätige Frauen wurden wieder zurückgezogen. Diese Entwicklung verlief parallel zur berufständischen Verdrängung der Frauen vom Arbeitsmarkt.[9]
3 Die Eheschließung und der eheliche Alltag
Seit dem 13. Jahrhundert gab es das „christliche Ehemodell“ mit der Vorstellung von einer lebenslangen, monogamen, untrennbaren Beziehung, die auf beiderseitige Zuneigung basiert. Der demographische Rahmen des Mittelalters ist aufgrund des lückenhaften Quellenbestandes sehr schwer auszumachen. Zumeist ist man bei der Forschungsarbeit auf punktuelle Einzelstudien angewiesen. Allgemeine Aussagen über die Lebenserwartung, den allgemeinen Gesundheitszustand, die Fruchtbarkeit der Frauen im Mittelalter und das generelle Zahlenverhältnis von Frauen gegenüber den Männern ist heute kaum mehr eindeutig auszumachen. Klar ist, daß durch den Bevölkerungsverlust und den damit einhergehenden Arbeitskräftemangel ein Wandel im Heiratsverhalten statt fand. Einerseits kam es zu einer erhöhten Ehelosigkeit bei den Frauen und andererseits stieg das Heiratsalter.
Junge Mädchen hatten kaum Einfluß auf die Heiratspläne der älteren Generation. Die Eheschließung und das Heiratsalter war abhängig von der wirtschaftlichen und demographischen Dynamik und von der schichtspezifischen Heiratsstrategie der einzelnen Familie abhängig gewesen.[10] Aber auch die jungen Männer, besonders die Erbsöhne des Hauses hatten keinerlei Mitspracherecht.
Nur in den gesellschaftlichen Unterschichten in Stadt und Land findet man größere Freiheiten. Die Entscheidungen konnten sogar unabhängig von den Eltern getroffen werden und die Bevormundung durch die Eltern wurde zurückgedrängt.
Allgemein war die Ehe ein eher pragmatisches Geschäft. Ansprüche wie „[...]Liebe haben mit der ehelichen Notwendigkeit nichts gemein, Grundlage einer guten Ehe ist Freundschaft.“[11] Die Ehe und Mutterschaft war in der Lebenswelt die Bestimmung für die Frau und Maßgabe des weiblichen Lebensweges. Schon die Erziehung der Töchter diente nur der Vorbereitung auf die Ehe, oder mit anderen Worten auch der „[...]Einweisung in die Subordinations-, Haushalts- und Mutterpflichten[...][12] sowie die Gewähr der Jungfräulichkeit, welche für die Erstverheiratung ein wichtiges Verhandlungskriterium war.
Festzustellen ist ganz klar, daß die Frauen im Mittelalter durch die Reduktion ihres Daseins an der Seite ihres Mannes spezifisch unterdrückt wurden. Allerdings teilten viele Frauen auch die Vorstellung, daß eine Ehe die bestmögliche Lebensweise für eine Frau sei. Das drückte sich in gleicherweise wiederum in der Erziehung der Töchter aus, und man trug als Mutter frühzeitig dafür Sorge, daß eine Tochter unter die Haube kommt.[13] In den Oberschichten war sogar die Praxis der Kinderehen weit verbreitet gewesen. Auch in patrizischen und niederadligen Kreisen war ein Mädchen mit schon zwölf bis fünfzehn Jahren ehetauglich.
Selbst Witwen wurde nur ein geringes Mitspracherecht bei der Wahl ihres nächsten Ehegatten zugesprochen. Immerhin konnten sie jedoch unter mehreren Mitbewerbern wählen.[14]
In der Natur der Sache liegt sicherlich, daß viele Frauen versucht haben, auf die Entscheidung Einfluß zu nehmen. Eine wirkliche Alternative bot jedoch nur der Schutz der Klostermauern und das Ablegen des Keuschheitsgelübdes.
Auf der Tagesordnung standen bildlich gesehen frühzeitige Heiratsversprechen, Überredung, Zwang bis hin zur Gewaltanwendung, gerichtliche Verfolgung bei Zuwiderhandlungen und andere Druckmittel der älteren Generation, um sich den Gehorsam ihrer Kinder, insbesondere ihrer Töchter zu sichern.
Nach der Definition des Mittelalters war „[...] eine gute Ehe eine Gemeinschaft von Mann und Frau [...], wenn der Mann ‘regierte‘ und die Frau – bedingungslos – gehorchte.“[15] Dazu gehörte auch die Überzeugung, daß die Ehemänner ein uneingeschränktes Züchtigungsrecht inne hätten. Nach den Akten des Pariser Offizialgerichts, die sich vor allem mit „Familienangelegenheiten“ befaßten, drehten sich die meisten Fälle um eheliche Gewalt. Auch in den Offizialgerichten wurden nachweislich viele Frauen ermahnt, daß sie ihren Ehemännern Gehorsam schuldeten.[16] Es wurden außerdem etliche Frauen aktenkundig, die versucht haben, durch Zauberei und oder Gift ihren Ehemann zu beseitigen. Die ehelichen Machtverhältnisse müssen recht schwer auf den Frauen gelastet haben, und doch stand ihnen kaum ein Weg offen, dem „ehelichen Joch“[17] zu entgehen.
Auch wenn der Autor Karl Weinhold auf spaßhafte Weise beschreibt, wie mit Ehemännern umgegangen wurde, die nicht von ihrem „Züchtigungsrecht“ Gebrauch machten oder gar umgekehrt von ihren Ehefrauen geschlagen worden sind. Für ihn steht die Frau nicht in einer herabgewürdigten Stellung, auch wenn der Mann sein eheliches Reglement streng gehandhabt hat.[18] Man möchte doch bezweifeln, daß die Ehefrau bei einer solcher Behandlung als gleichwertige Genossin an der Seite des Mannes angesehen wurde.
Dieses unumwundene Herrenrecht hatte der mittelalterliche Ehemann nicht nur seiner Frau, sondern allen weiblichen Hofbediensteten gegenüber inne.
Zu diesem „Herrenrecht“ gehört auch das straffreie Ehebrechen, während Rechtsnorm und Mentalität Ehebrecherinnen mit dem Tode bestraft wissen wollen.
Begründet wurde diese ungleiche Behandlung, daß eine Ehe dazu dienen soll, legitime Erben hervorzubringen, was natürlich bei einem Fremdgehen der Frau nicht gewährleistet wäre.
Aus kirchlicher Sicht wird allerdings auch das ehebrecherische Verhalten der männlichen Zeitgenossen nicht gut geheißen, so kritisiert Alpert von Metz in seinem Werk „De diverstate temporum“ von 1018 das Eheverhalten der Kaufleute von Tiel am Niederrhein folgendermaßen: „Ehebruch ist bei ihnen kein Vergehen. Solange das Weib schweigt, mag sich der Mann im Schmutze dieses Lasters wälzen, und niemand außer der betreffenden Frau darf ihn deshalb auf der Synode zur Rechenschaft ziehen.“[19]
Zu den wenigen Rechten die eine Frau hatte, gehörte nicht einmal die Macht über den eigenen Körper, dies galt sowohl für Ehefrauen als auch für zukünftige Ehefrauen. Insbesondere in der adligen Oberschicht wurde über die Tugend und Reinheit des weiblichen Nachwuchses gewacht. So verbrachten viele Mädchen die letzten Jahre vor der frühen Heirat im Kloster.
Frauen in ärmeren Gesellschaftsschichten wurden weniger kontrolliert, und doch drohte einer unehelichen Mutter durch den Druck der neuen „bürgerlichen“ Moral die Todesstrafe durch Ertränken.[20] Da es im Mittelalter noch keine Möglcihkeit der Erkennung einer Schwangerschaft in frühen Monaten sahen sich viele Frauen gezwungen, sich irgendwie des Kindes zu entledigen. Dazu gehört sowohl das Aussetzen des Kindes oder der Kindsmord. In einer Ehe galt das Gebären und Aufziehen der Kinder als die Hauptaufgabe für die Frauen. Noch im 13. Jahrhundert war es nicht ungewöhnlich gewesen, eine Frau, die kinderlos geblieben ist, einfach zu verstoßen. Die große Bedeutung des Kindersegen wird klar, betrachte man, was alles damit zusammenhing. Nicht nur das Familienerbe und der ganze Besitz hängen an den Nachkommen, sondern auch politische Machtkonstellationen und im ärgsten Fall die Stabilität ganzer Herrschaftszusammenhänge.
Viele unfruchtbare Frauen suchten daher Heilung im Gebet, griffen neben Wallfahrten und Gelübden, Gebeten und Opfergaben an die Gottesmutter Maria auch zu allerlei magischen Praktiken.
[...]
[1] Vgl.: Claudia Opitz: Frauenalltag im Spätmittelalter (1250-1500), in Geschichte der Frauen im Mittelalter von Georges Duby und Michelle Perrot, hrsg. von Christiane Klapisch-Zuber, Campus Verlag Frankfurt/New York, 1993, S. 284
[2] Vgl.: Elisabeth Tiller, Frau im Spiegel: die Selben und die Andere zwischen Welt und Text: von Herren, Fremden und Frauen, ein 16. Jahrhundert, Frankfurt am Main; Berlin; Bern; New York; Paris; Wien: Lang, 1996 Teil 1, S.443/444
[3] Vgl. :Erika Uitz, Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, durchgesehene und verbesserte Auflage, Verlag Herder Freiburg im Breisgau, 1992, S.192
[4] Vgl.: Claudia Opitz, Frauenalltag im Spätmittelalter, S. 286
[5] Vgl.: Erika Uitz, Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, S. 14
[6] Vgl.: Dies. S. 286
[7] Vgl.: Elisabeth Tiller, Frau im Spiegel, S.569/570
[8] Vgl.: Claudia Opitz, Frauenalltag im Spätmittelalter, S. 286
[9] Vgl.: Elisabeth Tiller, Frau im Spiegel, S.569/570
[10] Vgl.: Claudia Opitz, Frauenalltag im Spätmittelalter, S. 290
[11] Vgl.: Elisabeth Tiller, Frau im Spiegel, S.513
[12] Dies. S. 513
[13] Vgl.: Claudia Opitz, Frauenalltag im Spätmittelalter, S. 290
[14] Dies. S.291
[15] Vgl.: Claudia Opitz, Frauenalltag im Spätmittelalter, S. 292
[16] Dies. S. 294
[17] Dies. S. 293
[18] Vgl. Karl Weinhold, Die deutschen Frauen in dem Mittelalter, erster und zweiter Band, zweite Auflage, Editions Rodopi Amsterdam 1968, erste Auflage von 1881, Bd.2 S. 5
[19] Vgl.: Erika Uitz, Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, S. 14
[20] Vgl.: Claudia Opitz, Frauenalltag im Spätmittelalter, S. 295
- Arbeit zitieren
- Kati Greiffenberg (Autor:in), 1999, Frauen im Mittelalter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21987
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