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Tabakwerbung - Zulässigkeit und Umfang von Maßnahmen der EG

Title: Tabakwerbung - Zulässigkeit und Umfang von Maßnahmen der EG

Term Paper , 2004 , 28 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Martin Köhler (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Rauchen ist nicht nur schädlich, sondern macht süchtig, also unfrei und bedeutet millionenfachen Tod unter schrecklichsten Schmerzen, die Krebskranke durchleiden. Nach Angaben der WHO starben im Jahr 2002 weltweit 4,9 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, jedes Jahr werden 1,2 Millionen neue Lungenkrebsfälle diagnostiziert1. Die EG hat, so scheint es, den Kampf für ein „tabakfreies Europa“ aufgenommen2: Seit der Rat 1986 sein Programm „Europa gegen Krebs“ startete, wurde eine Vielzahl von Richtlinie erlassen, die darauf abzielen, den Tabakkonsum durch Werbebeschränkungen in der Gemeinschaft zu verringern. Fast schon klassisch rechtfertigt die Kommission die Gesundheitsmaßnahmen, für deren Ziele sie eigentlich keine Kompetenz beanspruchen kann, mit der Notwendigkeit des Binnenmarktes3 – ein Vorgang, der sich auf eine Vielzahl anderer Bereiche übertragen ließe. Art. 95 Abs. I EG4 begründet damit eine funktional bestimmte Querschnittskompetenz der Gemeinschaft, von der nur wenige Bereiche ausgeschlossen sind5 und die daher vom Gemeinschaftsgesetzgeber am häufigsten in Anspruch genommen wird6. Und während die Bedeutung einer klaren Abgrenzung nationaler Kompetenzen von europäischen heute nicht mehr bestritten wird, scheint gerade die unzureichend geklärte Art und Weise beim Thema Tabak entschieden zu werden. Die zweite Frage, die sich stellt, ist die der grundrechtlichen Konformität. Einschränkungen in der Werbung werden vor allem als Angriff auf die Meinungs- und Berufsfreiheit von Presse und Tabakindustrie gesehen, zumal das Produkt in allen Mitgliedsstaaten legal vertrieben werden darf und mächtige privat-wirtschaftliche und staatliche Interessen dahinter stehen. Diese Arbeit wird die Frage nach den Kompetenzen der EG zum Erlass werbepolitischer Tabakrichtlinien und nach deren Vereinbarkeit mit den Grundrechten der EG zu klären versuchen. Dabei soll keinesfalls die Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens in Frage gestellt werden. Es soll lediglich dargelegt werden, wer den aufgrund der Gesundheitsschädlichkeit gegebenen Regelungsbedarf ausfüllen darf und welchen Umfang die Normierungen aufweisen dürfen. Das Hauptaugenmerk soll dabei auf die vom EuGH zum Thema Tabakwerbung entwickelten Prüfungsmaßstäbe gelegt werden. Um die Entwicklung der Prüfungskriterien auch aufzuzeigen, wird die genannte Rechtsprechung chronologisch betrachtet werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A Einleitung

B Hauptteil

1. Verbot der Fernsehwerbung für Tabakerzeugnisse

2. Etikettierungsvorschriften für Tabakerzeugnisse

2.1. Kompetenzrechtliche Betrachtung

2.2. Grundrechtliche Betrachtung

2.2.1. Meinungsfreiheit

2.2.2. Berufsfreiheit

3. Verbot von Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen – erster Versuch

3.1. Kompetenzrechtliche Betrachtung

3.1.1. Anwendung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung für den Binnenmarkt

3.1.2. Zweck der tatsächliche Verbesserung des Binnenmarktes

3.1.3. Spürbarkeit der Wettbewerbsverzerrungen

3.1.4. Verbot der Umgehung des Harmonisierungsverbots im Gesundheitswesen

3.2. Nichtigkeit der Richtlinie

4. Strengere Etikettierungsvorschriften für Tabakerzeugnisse und Verbot bestimmter Bezeichnungen

4.1. Kompetenzrechtliche Betrachtung

4.1.1. Anwendung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung für den Binnenmarkt

4.1.2. Zweck der tatsächliche Verbesserung des Binnenmarktes

4.1.3. Spürbarkeit der Wettbewerbsverzerrungen

4.1.4. Verbot der Umgehung des Harmonisierungsverbots im Gesundheitswesen

4.2. Grundrechtliche Betrachtung

4.2.2. Meinungsfreiheit

4.2.1. Eigentumsfreiheit

4.2.3. Verhältnismäßigkeit des Verbots bestimmter Produktbezeichnungen

4.2.4. Verhältnismäßigkeit der Warnhinweise

5. Verbot von Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen – zweiter Versuch

5.1. Kompetenzrechtliche Betrachtung

5.1.1. Anwendung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung für den Binnenmarkt

5.1.2. Zweck der tatsächliche Verbesserung des Binnenmarktes

5.1.3. Spürbarkeit der Wettbewerbsverzerrungen

5.1.4. Verbot der Umgehung des Harmonisierungsverbots im Gesundheitswesen

5.2. Grundrechtliche Betrachtung

5.2.1. Meinungsfreiheit

5.2.2. Eigentumsfreiheit

5.2.3. Verhältnismäßigkeit des Werbeverbots

C Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zum Erlass werbepolitischer Tabakrichtlinien sowie deren Vereinbarkeit mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundrechten. Das primäre Ziel ist es, die Entwicklung der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelten Prüfungsmaßstäbe im Kontext der Tabakwerberegelungen chronologisch aufzuarbeiten und kritisch zu bewerten, wer den Regelungsbedarf aufgrund der Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens legitim ausfüllen darf.

  • Kompetenzrechtliche Grundlagen und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung.
  • Die Rolle des Binnenmarktes als Rechtsgrundlage für gesundheitspolitische Maßnahmen.
  • Grundrechtliche Prüfung von Werbeverboten hinsichtlich Meinungs- und Berufsfreiheit.
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung von Kennzeichnungspflichten und Produktbezeichnungsverboten.
  • Kritische Analyse der Rechtsprechung des EuGH zur "judicial economy" und zum Legislativermessen.

Auszug aus dem Buch

3.1.3. Spürbarkeit der Wettbewerbsverzerrungen

Die Wettbewerbsverzerrungen, auf deren Beseitigung der Rechtsakt zielt, müssen spürbar sein. Hier hat der EuGH zurecht festgestellt, dass die bloße Feststellung von Unterschieden zwischen nationalen Vorschriften, die nur abstrakte Gefahr von Beeinträchtigungen von Grundfreiheiten und nur geringfügige, nicht spürbare Wettbewerbsverzerrungen die Wahl des Art. 100a EGV (jetzt Art. 95 EGV) nicht rechtfertigen können. Andernfalls wäre eine wirksame Wahrung des Rechts für die Anwendung und Auslegung des EG-Vertrags für den EuGH unmöglich. Auch Simma, Weiler und Zöckler weisen darauf hin, dass das Argument der Regelungskompetenz von Verzerrungen des Wettbewerbs eines der gefährlichsten sei: so könne praktisch alles als wettbewerbsverzerrend ausgelegt werden: von der Schulpflichtdauer (und der daraus resultierenden unterschiedlichen beruflichen Qualifikation) bis zur Anzahl der Feiertage (und der daraus resultierenden unterschiedlichen Produktionsausfallzeit).

Verbindet man diese Überlegung mit dem Argument des „hohen Schutzniveaus“ in Art. 100a Abs. 3 EGV (jetzt Art. 95 Abs. 3 EGV), so könne dies zu dem absurden Ergebnis führen, dass jede neue Maßnahme eines Mitgliedsstaates im Gesundheitswesen auch von den übrigen Mitgliedsstaaten übernommen werden müsste, um Wettbewerbsverzerrungen oder die Gefahr ihrer Entstehung zu verhindern. Ansatze für die Grenzlinie für Wettbewerbsverzerrungen, die Gegenstand einer Rechtsharmonierung sein können, muss folglich ein nachweisbarer Einfluss der Unterschiede auf das Konkurrenzverhältnis der Unternehmen (z.B. Standortverlegungen) sein.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Verbot der Fernsehwerbung für Tabakerzeugnisse: Dieses Kapitel erläutert die erste europäische Tabakwerberegelung, die durch die "Fernsehrichtlinie" eingeführt wurde und ein absolutes Werbeverbot für Tabak im Fernsehen vorsieht.

2. Etikettierungsvorschriften für Tabakerzeugnisse: Hier werden die Vorgaben zu Teer- und Nikotinangaben sowie Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen analysiert und ihre kompetenz- sowie grundrechtliche Zulässigkeit erörtert.

3. Verbot von Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen – erster Versuch: Dieses Kapitel behandelt die erste umfassende Werbeverbotsrichtlinie der Gemeinschaft, die vom EuGH aufgrund fehlender Kompetenzgrundlagen für nichtig erklärt wurde.

4. Strengere Etikettierungsvorschriften für Tabakerzeugnisse und Verbot bestimmter Bezeichnungen: Die Untersuchung befasst sich mit der "Tabakproduktrichtlinie", die über neue Warnhinweise und ein Verbot bestimmter Produktbezeichnungen hinausgeht und vom EuGH als gemeinschaftskonform eingestuft wurde.

5. Verbot von Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen – zweiter Versuch: Das letzte inhaltliche Kapitel analysiert die nachfolgende Richtlinie zur Tabakwerbung und die verbleibenden kompetenzrechtlichen sowie grundrechtlichen Bedenken gegenüber diesem neuen Anlauf der Gemeinschaft.

Schlüsselwörter

Tabakwerbung, Europäische Gemeinschaft, Binnenmarkt, Grundrechte, EuGH, Wettbewerbsverzerrung, Subsidiaritätsprinzip, Verhältnismäßigkeit, Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Gesundheitsschutz, Harmonisierung, Tabakproduktrichtlinie, Rechtsprechung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit europäischer Maßnahmen zur Beschränkung von Tabakwerbung und -kennzeichnung, insbesondere unter dem Aspekt, ob die Europäische Gemeinschaft hierfür die notwendige Kompetenz besitzt.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die zentralen Felder sind das europäische Kompetenzrecht, die Binnenmarktangleichung nach Art. 95 EGV, die Vereinbarkeit mit europäischen Grundrechten sowie die kritische Würdigung der Rechtsprechung des EuGH.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wer aufgrund der Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens die Regelungskompetenz für entsprechende Verbote hat und ob die vom EuGH angewandten Prüfungsmaßstäbe eine effektive Kontrolle ermöglichen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?

Der Autor nutzt eine juristische Analyse der einschlägigen Richtlinien der EG und betrachtet die Rechtsprechung des EuGH sowie die Literaturmeinungen hierzu in chronologischer Reihenfolge, um die Entwicklung der Kriterien nachzuvollziehen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in fünf wesentliche Abschnitte: die Fernsehrichtlinie, die Etikettierungsvorschriften, den ersten (gescheiterten) Werbeverbotsversuch, die strengere Tabakproduktrichtlinie sowie den zweiten Werbeverbotsversuch.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Tabakwerbung, Kompetenzabgrenzung, Binnenmarkt, EuGH-Rechtsprechung, Verhältnismäßigkeitsprinzip und Grundrechtsschutz.

Warum kritisiert der Autor die bisherige Rechtsprechung des EuGH zur Spürbarkeit von Wettbewerbsverzerrungen?

Der Autor bemängelt, dass der EuGH den Begriff der Spürbarkeit oft nicht konsequent als kumulatives Kriterium prüft, sondern stattdessen sehr marginale grenzüberschreitende Aspekte ausreichen lässt, um weitreichende Eingriffe zu rechtfertigen.

Wie bewertet der Autor die Verhältnismäßigkeitsprüfung der Warnhinweise?

Die Bewertung fällt kritisch aus, da der EuGH die Eignung und Erforderlichkeit der extrem vergrößerten Warnhinweise unterstellt, ohne sich ausreichend mit dem "Durchschnittsverbraucher" oder milderen Mitteln auseinanderzusetzen.

Welche Gefahr sieht der Autor in der Anwendung der "Schwerpunkttheorie" durch den EuGH?

Der Autor warnt davor, dass durch die vorrangige Anwendung der Schwerpunkttheorie das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung ausgehöhlt werden könnte, wenn Gesundheitsziele durch Kombination mit Binnenmarktzielen in Richtlinien "versteckt" werden.

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Details

Title
Tabakwerbung - Zulässigkeit und Umfang von Maßnahmen der EG
College
University of Applied Sciences Berlin  (Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)
Grade
1,0
Author
Martin Köhler (Author)
Publication Year
2004
Pages
28
Catalog Number
V22110
ISBN (eBook)
9783638255387
Language
German
Tags
Tabakwerbung Zulässigkeit Umfang Maßnahmen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Martin Köhler (Author), 2004, Tabakwerbung - Zulässigkeit und Umfang von Maßnahmen der EG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22110
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