Die heutige Zeit ist durch die umfassende Verfügbarkeit von Informationen und die permanente
Präsenz der Medien gekennzeichnet. Besonders im Bereich des Rundfunks werben
unzählige Sender um die Gunst der Zuhörer und -seher, die sich der Dauerberieselung nur
schwer entziehen können. Speziell das Fernsehen lässt den Einzelnen durch die Eigenschaft
der gleichzeitigen Übermittlung von Bild und Ton quasi direkt am Ort des Geschehens sein,
weshalb ihm das Bundesverfassungsgericht eine besondere Suggestivkraft zuschreibt und
diese zusammen mit seiner Breitenwirkung und Attraktivität als Begründung für eine notwendige
besondere Regulierung sieht.1 Die Aktualität des Rundfunks stellt einen weiteren Vorteil
gegenüber den klassischen Printmedien dar. Deshalb ist der Rundfunk aus dem Leben vieler
Menschen heutzutage nicht mehr wegzudenken. Im Jahre 2002 beispielsweise sah jeder
Erwachsene, der einen Fernseher besitzt, im Durchschnitt über dreieinhalb Stunden pro Tag
fern.2 Rundfunk ist deshalb nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts aufgrund seiner
Quasi-Unentbehrlichkeit und seines Einflusses auf die öffentliche Meinung nicht nur Medium
sondern auch Faktor der öffentlichen Meinungsbildung.3 Die hohe gesellschaftliche Bedeutung
des Rundfunks kann ein weiterer Grund für eine notwendige Regulierung sein, um
einen möglichen Missbrauch zu verhindern. Im Folgenden werden insbesondere der öffentlich-
rechtliche Rundfunk und die Motive und Instrumente seiner Regulierung betrachtet.
Aufgrund des Umfangs des Themas kann nur ein Überblick gegeben werden. Um Themen
anderer Bearbeiter nicht vorzugreifen wird insbesondere nicht detaillierter als nötig auf
Aspekte der Finanzierung und der Neuen Medien eingegangen. Europarechtliche Einflüsse
werden in dieser Arbeit nicht berücksichtigt.
Für ein einheitliches Verständnis soll zunächst geklärt werden, was im Folgenden unter
Rundfunk verstanden wird. Der Begriff des Rundfunks ist in der Verfassung nicht definiert.
Konstitutiv für den Begriff des Rundfunks ist jedoch die Verbreitung von (1) an die Allgemeinheit
gerichteten (2) Darbietungen in Wort, Ton oder Bild, sowie die Verbreitung auf
technischem Wege mittels (3) elektromagnetischer Schwingungen. Eine Darbietung in
diesem Sinne liegt dabei nur dann vor, wenn eine publizistische Wirkung gegeben ist.
[...]
1 Vgl. BVerfGE 90, 60 (87), ‚Achtes Rundfunkurteil’.
2 Vgl. ARD (2003), S. 354.
3 Vgl. BVerfGE 12, 205 (260), ‚Erstes Rundfunkurteil’.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung, Begriff und historischer Hintergrund des Rundfunks
2 Rahmenbedingungen und Rundfunkfreiheit
2.1 Grundgesetzliche Regelung
2.2 Ausgestaltung durch das Bundesverfassungsgericht und weitere Entwicklung
3 Regulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
3.1 Ziele und Anforderungen
3.2 Methoden und (innere) Ordnung
3.2.1 Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern
3.2.2 Wichtige gesetzliche Regelungen
3.2.3 Selbstregulierung
3.2.4 Außensteuerung
4 Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die Motive und Instrumente, die zur besonderen Regulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland führen. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie die Unabhängigkeit des Rundfunks im dualen System gewährleistet werden kann, während gleichzeitig Anforderungen an Vielfalt, Qualität und wirtschaftliche Effizienz erfüllt werden.
- Verfassungsrechtlicher Rahmen der Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG)
- Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei der Rundfunkentwicklung
- Strukturen und Methoden der internen Selbstregulierung
- Instrumente der externen staatlichen Aufsicht und Kontrolle
- Finanzierungssicherung und Grundversorgungsauftrag
Auszug aus dem Buch
3.2.3 Selbstregulierung
Die Gremien, die die Rundfunkanstalt lenken (Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Intendant) sind Organe der juristischen Person des öffentlichen Rechts und damit Einrichtungen der Selbstverwaltung. Sie sind landesrechtlich geregelt, weshalb gewisse Unterschiede beobachtet werden können, die jedoch nicht grundlegender Natur sind.
Der Rundfunkrat ist „Sachwalter des Interesses der Allgemeinheit“ und „höchstes Organ der Anstalt“. Er ist ein Kollegialorgan und setzt sich einerseits aus Vertretern des Staates, andererseits aus Repräsentanten der gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammen, beispielsweise aus der Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Kultur, dem Sport und der Kirche. Die Zahl der Mitglieder ist je nach Rundfunkanstalt unterschiedlich und schwankt zwischen 16 und 77. Damit ist der das zahlenmäßig größte Gremium. Die Repräsentanten sind weisungsfrei, d.h. nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen. Aufgrund dieser Zusammensetzung wird die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als binnenplural bezeichnet, da sie aufgrund der inneren Vielfalt ein ausgewogenes Programmangebot der Anstalt sichert. Wer dabei als gesellschaftlich relevante Gruppe einzustufen ist und damit Mitglieder in den Rundfunkrat entsenden darf, wird vom Gesetzgeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gewährleistung von Meinungsvielfalt bestimmt. Problematisch ist hierbei, dass einzelne Gruppen keinen subjektiv-rechtlichen und damit gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Mitbestimmung im Rundfunkrat haben. Auch bei der Zusammensetzung des Rundfunksrats spielt wiederum das Gebot der Staatsfreiheit eine Rolle. Einerseits darf jede gesellschaftlich relevante Gruppe selbst bestimmen, wen sie als Mitglied in den Rundfunkrat schickt, andererseits ist der Anteil staatlicher Vertreter im Rundfunkrat beschränkt, um auch auf diese Weise eine staatliche Beherrschung auszuschließen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung, Begriff und historischer Hintergrund des Rundfunks: Dieses Kapitel definiert den Rundfunk, grenzt ihn von anderen Mediendiensten ab und beleuchtet seine historische Entwicklung in Deutschland von den Anfängen bis zur Nachkriegszeit.
2 Rahmenbedingungen und Rundfunkfreiheit: Hier werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, und die prägende Rolle der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für das duale Rundfunksystem dargestellt.
3 Regulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Dieses Hauptkapitel analysiert die Ziele der Regulierung, wie Staatsfreiheit und Grundversorgung, sowie die spezifischen Methoden der internen Selbstregulierung und externen Steuerung.
4 Fazit und Ausblick: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen und erörtert die zukünftigen Herausforderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Digitalisierung und Konvergenz der Medien.
Schlüsselwörter
Rundfunkfreiheit, Öffentlicher Rundfunk, Grundversorgung, Staatsfreiheit, Programmautonomie, Binnenpluralismus, Rundfunkrat, Duales Rundfunksystem, Medienregulierung, Bundesverfassungsgericht, Selbstregulierung, Finanzierung, Digitalisierung, Rundfunkstaatsvertrag, Meinungsbildung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Motive und Instrumente, die die besondere Regulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bestimmen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Stellung des Rundfunks, die Anforderungen an Vielfalt und Grundversorgung sowie die Organisationsstruktur der Rundfunkanstalten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen Überblick über die regulatorischen Rahmenbedingungen zu geben, die eine Staatsferne und inhaltliche Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen sollen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Staatsverträgen und der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die konkreten Ziele wie Programmautonomie und Grundversorgung sowie die Mechanismen der Selbstregulierung durch Gremien und die staatliche Aufsicht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Rundfunkfreiheit, Staatsfreiheit, Grundversorgung, Binnenpluralismus und das duale Rundfunksystem.
Welche Rolle spielt die Bestands- und Entwicklungsgarantie?
Sie sichert dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die notwendigen finanziellen und technischen Ressourcen, um seinen Funktionsauftrag auch in einer sich wandelnden Medienlandschaft zu erfüllen.
Warum ist das Kriterium der Staatsfreiheit so essenziell?
Die Staatsfreiheit ist die Grundvoraussetzung dafür, dass der Rundfunk als Faktor der öffentlichen Meinungsbildung unabhängig und ohne staatliche Einflussnahme auf die Programminhalte agieren kann.
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- Bastian Schoenrade (Author), 2004, Motive und Instrumente der besonderen Regulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22353