In dieser Hausarbeit geht es um die Problematik Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht von Seelsorgern aus strafrechtlicher und kirchenrechtlicher Sicht. Dieser Sachverhalt ist gerade für die Laienseelsorge von großer Bedeutung, denn im Vergleich zu Ordinierten macht das deutsche Recht einen entscheidenden Unterschied zwischen der Seelsorge von Laien und Pfarrern, auch wenn nach kirchenrechtlichen Gesichtspunkten der Evangelischen Kirche die Laienseelsorge auf Grund des Priestertums aller Gläubigen begrüßt wird. Doch gerade in diesem Bereich der Laienarbeit kommen immer wieder Fragen zur Rechtslage auf. In dieser Arbeit werden die entscheidenden Gesichtspunkte in der Gegenüberstellung von "weltlichem Recht" und Kirchenrecht aufgezeigt und die für jeden Laienseelsorger zu bedenkenden wichtigen Punkte herausgearbeitet. Dabei spielt für die Praxis der Seelsorge aus strafrechtlichen Gesichtspunkten das Zeugnisverweigerungsrecht und die Anzeigepflicht, aus kirchenrechtlichen Gesichtspunkten dagegen die Schweigepflicht die entscheidende Rolle. Dieser Gewichtung entspricht der Aufbau dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichtliches
3. Der Seelsorger als Zeuge im Prozeß
4. Das Zeugnisverweigerungsrecht aus Sicht der StPO
4.1. Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO
4.2. Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53a StPO
4.3. Zeugnisverweigerungsrecht von „Geistlichen“ und deren „Hilfspersonen“
4.4. Beschlagnahmeverbot als Sonderfall des Zeugnisverweigerungsrechts
4.5. Begründung des Rechts auf Zeugnisverweigerung
4.5.1. Gewissenskonflikt des Seelsorgers
4.5.2. Schutz des Vertrauens zwischen Seelsorger und Klient
5. Die Schweigepflicht nach § 203 StGB
6. Die Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB
7. Die Schweigepflicht aus Sicht des Kirchenrechts
7.1. Beispielhafte Quellentexte
7.2. Seelsorgerliche Schweigepflicht
7.2.1. Schweigepflicht als Inha lt der Ordination
7.2.2. Schweigepflicht von nicht ordinierten Personen
7.2.3. Schweigepflicht aus Sicht des Neuen Testaments
7.3. Bruch der Schweigepflicht
8. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die Problematik der Schweigepflicht und des Zeugnisverweigerungsrechts von Seelsorgern, wobei ein besonderer Fokus auf dem rechtlichen Unterschied zwischen ordinierten Pfarrern und Laienseelsorgern liegt. Ziel ist es, die Konfliktlinien zwischen dem staatlichen Strafrecht und dem kirchenrechtlichen Verständnis der Verschwiegenheit aufzuzeigen.
- Strafrechtliche Einordnung des Zeugnisverweigerungsrechts (StPO).
- Kirchenrechtliche Grundlagen und das Beichtgeheimnis.
- Konfliktpotenzial bei Laienseelsorgern ohne Dienstverhältnis.
- Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB.
- Rechtliche Anforderungen an die Seelsorge in der Praxis.
Auszug aus dem Buch
4.5.2. Schutz des Vertrauens zwischen Seelsorger und Klient
Personen, die einen Geistlichen um seelsorgerlichen Beistand bitten, müssen mit absoluter Verschwiegenheit rechnen können. Der Hilfsbedürftige muß die Möglichkeit haben, sich und seine Probleme unbefangen dem Seelsorger anzuvertrauen. In einer Not- oder Konfliktsituation, die aus eigener Kraft nicht lösbar erscheint, soll er benötigte Hilfe und Heilung erfahren. Doch um wirklich effektiv Rat und Hilfe geben zu können, sind oft tiefe Einblicke in das Privat- und Intimleben des Klienten notwendig. Soll die Hilfe effektiv sein, muß sich der Klient „frei, offen und rückhaltlos“ offenbaren können. Wenn jedoch solch eine Offenbarung nicht stattfindet, kann oftmals nicht die bestmögliche Hilfe geleistet werden. Aus diesem Grund muß alles vermieden werden, was einem für diese Offenbarung notwendigen Vertrauensverhältnis abträglich wäre.
Der Klient darf keinen Nachteil zu befürchten haben, welcher gerade dann gegeben wäre, wenn der Seelsorger zum Mitwisser und damit zu einem potentiellen Belastungszeugen werden würde. Wenn der Hilfsbedürftige die Offenbarung der anvertrauten Tatsachen befürchten müsse, wird dies auf jeden Fall die Unbefangenheit des Klienten beeinträchtigen. Es muß von Anfang an klar sein, daß vom seelsorgerlichen Gespräch nichts vor Gericht ausgesagt werden muß. Aus diesem Grund dient das Aussageverweigerungsrecht des Seelsorgers den privaten Geheimhaltungsinteressen des Klienten und verwirklicht die Grundrechte dieser Personen auf private Lebensgestaltung und informationelle Selbstbestimmung. Desweiteren schafft es eine wichtige Voraussetzung für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Seelsorger und Klient.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Schweigepflicht von Seelsorgern unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Laien- und Pfarrerseelsorge.
2. Geschichtliches: Historischer Rückblick auf das Vorbild des Johannes von Nepomuk und die frühe Entwicklung des Beichtgeheimnisses.
3. Der Seelsorger als Zeuge im Prozeß: Darstellung der strafrechtlichen Situation bei einer Zeugenladung des Seelsorgers vor Gericht.
4. Das Zeugnisverweigerungsrecht aus Sicht der StPO: Analyse der Paragrafen 53 und 53a StPO sowie der Begründungen für ein Zeugnisverweigerungsrecht.
5. Die Schweigepflicht nach § 203 StGB: Untersuchung des Schutzes von Privatgeheimnissen im Strafgesetzbuch und der fehlenden expliziten Erwähnung von Geistlichen.
6. Die Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB: Erläuterung der Ausnahmeregelung für Geistliche bei der Anzeigepflicht.
7. Die Schweigepflicht aus Sicht des Kirchenrechts: Detaillierte Betrachtung der kirchlichen Normen und des Verhältnisses von Ordination und Schweigepflicht.
8. Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse hinsichtlich der Rechtslage für ordinierte Geistliche im Vergleich zu Laienseelsorgern.
Schlüsselwörter
Schweigepflicht, Seelsorge, Beichtgeheimnis, Zeugnisverweigerungsrecht, StPO, StGB, Kirchenrecht, Laienseelsorge, Ordination, Vertrauensverhältnis, Strafprozeß, Amtsverschwiegenheit, Gewissenskonflikt, Gehilfen, Anzeigepflicht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Problematik der Schweigepflicht von Seelsorgern und deren Recht, die Zeugenaussage vor Gericht zu verweigern, sowohl unter staatlich-strafrechtlichen als auch unter kirchenrechtlichen Gesichtspunkten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Strafprozessordnung (StPO), das Strafgesetzbuch (StGB) sowie verschiedene kirchliche Ordnungen und deren jeweilige Geltung für ordinierte Pfarrer und Laienseelsorger.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen kirchlichem Anspruch auf Verschwiegenheit und der staatlichen Gesetzeslage aufzuzeigen, um insbesondere Laienseelsorgern Sicherheit bei der Ausübung ihres Dienstes zu vermitteln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende und analytische Arbeit, die Gesetze, kirchliche Verordnungen und Rechtskommentare gegenüberstellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der strafrechtlichen Paragrafen (§§ 53, 53a StPO, § 138, 203 StGB) und eine umfassende Darstellung der kirchenrechtlichen Schweigepflicht inklusive theologischer Begründungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten durch die Begriffe Schweigepflicht, Seelsorge, Beichtgeheimnis, Zeugnisverweigerungsrecht und Kirchenrecht definieren.
Warum haben Laienseelsorger eine schlechtere rechtliche Absicherung?
Laien sind in der Regel nicht in das kirchliche Beamten- oder Dienstrecht eingebunden und erfüllen oft nicht die engen strafrechtlichen Definitionen für ein Zeugnisverweigerungsrecht, da ihre Tätigkeit nicht immer als "Geistlicher" im Sinne des Gesetzes eingestuft wird.
Welche Konsequenz ergibt sich laut dem Autor für Laienseelsorger?
Der Autor empfiehlt Laienseelsorgern dringend, bei strafrechtlich relevanten Themen das Gespräch nur in Anwesenheit eines Geistlichen zu führen oder den Fall an einen ordinierten Seelsorger abzugeben, um sich nicht selbst in eine rechtliche Zwickmühle zu begeben.
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- Tobias Mühlberg (Author), 2001, Die Schweigepflicht des Seelsorgers (das Beichtgeheimnis), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22459