Sustainable Banking - Die Implikationen des Kyoto-Protokolls auf das Bankgeschäft


Diplomarbeit, 2003

84 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG
1.1 DREIßIG JAHRE „SUSTAINABLE DEVELOPMENT“
1.2 KLIMASCHUTZ - HANDLUNGSFELD EINER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG

2 DAS PROTOKOLL VON KYOTO ALS AUSGANGSPUNKT UND RAHMENBEDINGUNG DER UNTERSUCHUNG
2.1 DER KLIMAWANDEL ALS ENTSTEHUNGSGRUND DES KYOTO-PROTOKOLLS
2.2 DIE FLEXIBLEN MECHANISMEN DES KYOTO-PROTOKOLLS
2.2.1 INTERNATIONAL EMISSION TRADING
2.2.2 JOINT IMPLEMENTATION UND CLEAN DEVELOPMENT MECHANISM
2.2.2.1 Joint Implementation
2.2.2.2 Clean Development Mechanism
2.2.2.3 Zusammenfassung
2.3 KLIMAPOLITIK, AUSGELÖST DURCH DAS KYOTO-PROTOKOLL

3 BANKEN UND UMWELT
3.1 VERFLECHTUNGEN VON ÖKONOMIE UND ÖKOLOGIE ALS GRUNDLAGE FÜR DIE IMPLIKATIONEN VON BANKEN UND UMWELT
3.2 DER EINFLUSS DER BANKEN AUF DIE UMWELT
3.3 „EARLY-MOVER“ ODER „WAIT-UND-SEE” ALS MÖGLICHE STRATEGIEN DER BANKEN IM KLIMASCHUTZ

4 DIE FLEXIBLEN KYOTO-MECHANISMEN ALS GRUNDLAGE NEUER GESCHÄFTSFELDER FÜR BANKEN
4.1 DER HANDEL MIT EMISSIONSRECHTEN
4.1.1 DEFINITION UND ARTEN VON UMWELTZERTIFIKATEN
4.1.2 ERTRAGSPOTENTIALE UND AUFGABEN DER BANKEN
4.2 PROJEKTFINANZIERUNG IM RAHMEN VON JI UND CDM
4.2.1 BESONDERHEITEN DES INSTRUMENTS PROJEKTFINANZIERUNG
4.2.2 AUFGABEN DER BANKEN IM RAHMEN EINER JI/CDM- PROJEKTFINANZIERUNG
4.2.2.1 Prüfung der Rahmenbedingungen
4.2.2.2 Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Projekts
4.2.2.2.1 Differenz der CO2-Vermeidungskosten zwischen Industrie- und Entwicklungsländern als Grundlage für die Wirtschaftlichkeit des Projekts
4.2.2.2.2 Bestimmung der Emissionsvermeidungskosten
4.2.2.3 Identifikation der speziellen Risiken im Rahmen von JI/CDM- Projektfinanzierungen
4.2.2.4 Maßnahmen zum Management der Risiken
4.2.3 ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT
4.3 ASSET MANAGEMENT (CARBON FONDS)

5 SCHLUSSBETRACHTUNG UND WEITERFÜHRENDE ÜBERLEGUNGEN

ANHANG

QUELLENVERZEICHNIS

Prolog

„Für zwei Dinge gibt es keine Grenzen: keine für die Zahl künftiger Generationen, auf die wir Rücksicht nehmen müs-sen, und keine für den Erfindungsgeist. Die künftigen Gene rationen fordern uns heraus: Wir müssen nicht nur für un-sere eigene Generation Sorge tragen; auch alle künftigen Generationen müssen sich aus den begrenzten Flüssen der irdischen Ressourcen versorgen und ernähren können. Un sere Kreativität hat Ideen und Maßnahmen zu entwickeln, diesen Ansprüchen gerecht zu werden.“

Jan Tinberg

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Dreißig Jahre„Sustainable Development“

Im Jahr 2002 waren dreißig Jahre vergangen seit der „Club of Rome“ die Studie „Limits to Growth“ („Die Grenzen des Wachstums“) veröffentlichte, die als „Urstudie“ zur nachhaltigen Entwicklung gilt.1 Durch sie wurde erstmals das Bewusstsein in der breiten Öffentlichkeit über die Endlichkeit der natürlichen Ressourcen geweckt.2 Die Studie besagt, dass bis spätestens zum Jahr 2100 alle nichterneuerbaren Ressourcen der Erde aufgebraucht sein werden und das Wachstum an seine Grenzen stoßen wird, wenn nicht ein Umdenken im Umgang mit der Natur erfolgt.3

Die Erkenntnis, dass Ökonomie und Ökologie untrennbar miteinander verbunden sind, ist unbe-streitbar. Jede ökonomische Tätigkeit von der Produktion von Waren über Dienstleistungen bis hin zum Konsum impliziert eine Nutzung der Umwelt. Beispielsweise werden Rohstoffe für die Produktion aus der Natur entnommen, Flächen dienen als Standort wirtschaftlicher Aktivitäten und aus ökonomischer Tätigkeit entstehende Rest- und Schadstoffe werden an die Natur abge-geben.4 Entsprechend dieser Erkenntnis erklärten die Industrieländer beim Umweltgipfel von Rio de Janeiro im Jahr 1992 eine nachhaltige Entwicklung zu ihrem Leitbild und verpflichteten sich eine besondere Verantwortung für den Umweltschutz zu übernehmen.5

Da ein Unternehmen kein isoliertes Objekt darstellt, sondern integrierter Bestandteil der Gesellschaft ist und unter Beobachtung der Öffentlichkeit steht, kann es sich gesellschaftspolitischen Entwicklungen nicht entziehen und muss sich den Herausforderungen einer veränderten unternehmerischen Umwelt stellen.

Eine solche Herausforderung stellt der globale Klimaschutz dar, welcher als eines der wichtigsten und drängendsten Probleme des 21 Jahrhunderts gilt.6 Der Weltgipfel von Johannisburg im Sommer 2002 sowie der einstimmige Beschluss der EU-Umweltminister über die Einführung eines EU-weiten Handels mit Treibhausgasemissionen vom 09. Dezember 20027 rücken den Klimaschutz aktuell wieder in das Interesse der Öffentlichkeit.

Der EU-weite Emissionshandel ist eine Maßnahme im Rahmen des Europäischen Klimaschutz-programms8 zur Erreichung der durch das Kyoto-Protokoll9 eingegangenen Klimaschutzver-pflichtungen. Auch das KP selbst sieht einen internationalen Handel mit Emissionsrechten neben zwei weiteren Mechanismen zur kosteneffizienten Erreichung des Klimaschutzziels vor.10 Diese Mechanismen eröffnen unternehmerische Potentiale, bergen Chancen und Risiken.

Das Thema KP wurde in wissenschaftlichen Arbeiten bereits mehrfach behandelt. Dabei stan-den politische Diskussionen und Konflikte, Empfehlungen über die explizite Ausgestaltung der Mechanismen sowie Analysen aus volkswirtschaftlicher Sicht im Mittelpunkt. Ziel dieser Ar-beit ist es hingegen, einen Beitrag zur Analyse der Auswirkungen des KP auf das Bankgeschäft zu leisten. Dabei steht die Identifikation möglicher Aufgaben der Banken bezüglich der „flexib-len Mechanismen“ des KP, sowie die Lokalisierung von Ansatzpunkten zur Quantifizierung von Ertragspotentialen für Banken im Mittelpunkt der Analyse. Als weiterer Aspekt wird der Einfluss der Banken auf die Umwelt und auf die Umsetzung des KP untersucht.

Der Gang der vorliegenden Diplomarbeit sieht vor, dass zunächst der Begriff „Sutainability“ in Kapitel 1.2 näher erläutert und der Klimaschutz in die Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung eingeordnet wird.

Kapitel 2 gibt Hintergründe zur Entstehung und Informationen über den Inhalt des KP sowie Informationen über klimapolitische Maßnahmen zur Erreichung der im KP gesteckten Ziele. Das darauffolgende Kapitel 3 beschäftigt sich mit den Implikationen von Banken und Umwelt. Dieser Abschnitt soll das grundlegende Verständnis für die Bedeutung der Banken im Rahmen der Umsetzung des KP legen sowie die Notwendigkeit für Banken aufzeigen sich dem Thema Umwelt im Allgemeinen und speziell den Herausforderungen des KP zu stellen. In Kapitel 4 werden die flexiblen Mechanismen des KP als Grundlage für neue Geschäftsfelder der Bank analysiert. Dabei steht die Identifikation möglicher Aufgaben der Banken beim Einsatz der flexiblen Mechanismen im Vordergrund. Weiter werden Ansatzpunkte zur Quantifizierung der dadurch entstehenden Chancen und Risiken entwickelt.

Kapitel 5 bildet den Abschluss der Arbeit, in dem die Ergebnisse der Arbeit zusammenfassend dargestellt und weitere Analysefelder aufgezeigt werden.

1.2 Klimaschutz - Handlungsfeld einer nachhaltigen Entwicklung

Von den Vereinten Nationen wurde 1983 die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung („Brundtland-Kommission“) gegründet. Diese definierte 1987 in ihrem Abschlussbericht „Unsere gemeinsame Zukunft“11 eine nachhaltige Entwicklung als eine Entwicklung, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“.12

Die Strategie einer nachhaltigen Entwicklung kann in die vier Leitlinien Generationengerech-tigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt und internationale Verantwortung gegliedert werden. Eine Gerechtigkeit zwischen den Generationen kann nur erreicht werden, wenn jede Generation ihre Aufgaben selbst löst und sie nicht künftigen Generationen aufbürdet. Zur Errei-chung des Ziels Lebensqualität ist eine intakte Umwelt die Grundlage. Sozialer Zusammenhalt kann nur durch funktionierende soziale Sicherungssysteme und die Integration gesellschaftli-cher Randgruppen gewährleistet werden. Er bildet die Voraussetzung für eine wirtschaftlich erfolgreiche Gesellschaft. Schließlich ist die internationale Verantwortung speziell der Indust-riestaaten gegenüber den Entwicklungsländern von großer Bedeutung, denn die Überwindung des Nord-Süd-Konfliktes ist zu einem zentralen Nachhaltigkeitsthema geworden. Gerade die Erhaltung der Umwelt auf globaler Ebene ist hier von enormer Bedeutung, denn eine intakte Umwelt ist die Grundlage wirtschaftlicher Entwicklung und Bekämpfung der Armut in besag-ten Ländern. So ist es die Verantwortung wohlhabender Gesellschaften für globalen Umwelt-schutz und Armutsbekämpfung einzutreten, denn diese beiden Faktoren bilden das Fundament für weltweite Sicherheit und Frieden.13

Aus ökonomischer Sicht bedeutet nachhaltiges Handeln, von den Erträgen und nicht vom Kapital eines Prozesses zu leben, also die Prosperität schaffende Basis nicht zu erschöpfen.14 Oder in der Sprache der Banker ausgedrückt: „Wir müssen von den Zinsen der Natur und nicht von ihrem Kapital leben“.15

Aus den genannten Definitionen wird deutlich, dass ein langfristiger wirtschaftlicher Fortschritt von Nachhaltigkeit, also im weitesten Sinne von globalem Umweltschutz und weltweiter sozialer Gerechtigkeit, bedingt wird. Dementsprechend ist Nachhaltigkeit ein dreidimensionaler Begriff, der die Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Soziales umfasst.

Als wichtige Handlungsfelder einer globalen nachhaltigen Entwicklung sind Klimaschutz, Ressourcenverknappung, Gesundheit sowie Armut und Entwicklung zu nennen.16 Diese Handlungsfelder sind nicht durch kurzfristige Aktionen, sondern nur durch langfristig orientierte Prozesse zu beeinflussen. Auch können sie nicht einzeln und isoliert voneinander in Angriff genommen werden, denn sie bedingen sich gegenseitig. Eine Analyse der einzelnen Bereiche ist jedoch isoliert möglich und sinnvoll.

Das Handlungsfeld Klimaschutz, mit dem sich diese Arbeit befasst, kann der Nachhaltigkeits-dimension Umweltschutz untergeordnet werden, wird jedoch von den Dimensionen Wirtschaft und Soziales beeinflusst. Umgekehrt determiniert auch der Klimaschutz die Wirtschaft sowie soziale Aspekte. Auch innerhalb der Handlungsfelder gibt es Überschneidungen. Abb. 1 soll die Einordnung des Klimaschutzes in die Dimensionen der Nachhaltigkeit verdeutlichen und einen Überblick über die Verflechtungen der Handlungsfelder geben.

Die weiteren Ausführungen der Arbeit beschäftigen sich maßgeblich mit den Dimensionen Wirtschaft und Umwelt sowie mit dem Handlungsfeld Klimaschutz, welcher wegen der Langfristigkeit seiner Auswirkung als Inbegriff der Nachhaltigkeit gesehen werden kann. Somit ist der Klimaschutz maßgeblicher Bestandteil eines Sustainable Bankings.

Auf die dritte Dimension sowie auf die übrigen Handlungsfelder soll nicht näher eingegangen werden.

2 Das Protokoll von Kyoto als Ausgangspunkt und Rahmenbedingung der Untersuchung

Das KP beeinflusst die Wirtschaft im Allgemeinen und das Bankgeschäft. Um diesen Einfluss zu analysieren ist eine Auseinandersetzung mit den Entstehungsgründen und Inhalten des KP notwendig.

2.1 Der Klimawandel als Entstehungsgrund des Kyoto-Protokolls

Heute ist es unbestritten: Ein Klimawandel hat begonnen. Auch wenn einzelne extreme Ereig-nisse wie Umweltkatastrophen keinen Beweis für einen Klimawandel darstellen,17 lassen die Häufung von Umweltkatastrophen in den letzten Jahren und das Abschmelzen der Gletscher in den Alpen auf einen bereits begonnenen Klimawandel schließen.18 Auch Wetterbedingungen wie im Sommer 2002, bei denen Mitteleuropa und Teile Südostasiens von Dauerregen geplagt waren und in Australien und Indien große Trockenheit und Hitze herrschten,19 sowie die erneu-ten Hochwasser im Januar 2003 deuten auf ein Ungleichgewicht im Klimasystem und auf einen anthropogenen Treibhauseffekt20 hin.

Schon Ende des 19. Jahrhunderts warnten Wissenschaftler vor den Folgen des CO2-Ausstoßes, fanden jedoch kein Gehör. Spätestens jedoch als das IPCC21 1990 seinen ersten Bericht zum Klimawandel veröffentlichte, in dem die Folgen eines anthropogenen Treibhauseffektes aufge-zeigt wurden, wurde die Brisanz dieser Entwicklung Politikern und Öffentlichkeit bewusst. Auch die darauf folgenden Verhandlungen zur Klimarahmenkonvention 1992 wurden von dem Bericht geprägt.22

2001 veröffentlichte das IPCC seinen dritten Bericht. Darin wird von einem Anstieg der Erd-mitteltemperatur von 1990 bis zum Jahr 2100 von 1,4 bis 5,8°C sowie von einem Anstieg des Meeresspiegels um bis zu 80 cm in den nächsten 100 Jahren ausgegangen. Diese Entwicklung hat nicht nur ökologische sondern auch weitreichende ökonomische Folgen.23 Um das Ausmaß des Treibhauseffektes zu begrenzen, beschlossen die Vereinten Nationen auf der „Konferenz über Umwelt und Entwicklung“ 1992 in Rio de Janeiro ein Rahmenabkommen zur Klimaveränderung (UNFCCC).24 Ziel dieser Übereinkunft ist „[...] die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird“.25 Auf der Grundlage dieser Rahmenkonvention wurde 1997 in Kyoto auf der 3. Vertragsstaaten-konferenz (COP 3)26 das sogenannte „Kyoto-Protokoll“ verabschiedet.27 Darin verpflichten sich die Annex I-Länder,28 ihre THG-Emissionen29 um mindestens 5% unter das Niveau von 1990 zu reduzieren. Diese Reduktion muss durchschnittlich im „Verpflichtungszeitraum“ von 2008-2012 erreicht werden.30 Die Abb. 6 und 7 zeigen die quantifizierten Reduktionsverpflichtungen der einzelnen Vertragsparteien. Die Verpflichtung zur Reduktion stellt umgekehrt ein Recht zur Emission einer bestimmten Menge an THG dar. Die jedem Vertragsstaat zugebilligte Menge an THG-Emissionen wird als Assigned Amout Units (AAU) bezeichnet.31

Das Protokoll ist jedoch mangels ausreichender Ratifizierung noch nicht in Kraft getreten. Erst wenn mindestens 55 Länder, auf die mindestens 55% der CO2-Emissionen32 der Annex I-Länder entfallen, das Protokoll ratifiziert haben, wird es in Kraft treten.33 Zur Zeit haben 104 Staaten das Protokoll ratifiziert, diese vereinigen jedoch nur 43,9% der notwendigen CO2-Emissionen auf sich.34 Dennoch ist das Inkrafttreten des Protokolls in greifbare Nähe gerückt, denn Russland kündigte auf dem Weltgipfel in Johannesburg im September 2002 seine baldige Ratifizierung an. Dadurch kommen entscheidende 17,4% CO2-Emissionen hinzu (Abb. 8).35 Das Inkrafttreten des KP wird danach für den Sommer 2003 erwartet.36

Zur Erreichung des festgelegten THG-Emissionsreduktionstziels erlaubt das KP den Einsatz von drei sogenannten „flexiblen Mechanismen“ (auch Kyoto-Mechanismen genannt). Diese sollen zu einer möglichst kostengünstigen Zielerreichung beitragen und die Entwicklungsländer37 bei einer Reduktionsminderung unterstützen.38

Im Folgenden werden die flexiblen Mechanismen in ihrer Grundfunktionsweise im Sinne des KP erläutert.

2.2 Die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls

Die Kyoto-Mechanismen lassen sich in das inventarbezogene Instrument Internationaler Emissionshandel (IET) und die projektbezogenen Instrumente Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) untergliedern.39

2.2.1 International Emission Trading

„Wenn man über ein globales Problem wie das Klimaproblem spricht, ist auf internationaler Ebene eigentlich das geeignetste Instrument der internationale Lizenzhandel für CO2-Emissionen.“40

Das Konzept eines Handels mit Verschmutzungsrechten („pollution rights“) geht ursprünglich auf den US-amerikanischen Ökonomen Dales zurück, der es im Jahre 1968 in seinem Werk „Pollution, Property and Prices“ entwickelte.41

Der inventarbezogene Emissionshandel zeichnet sich dadurch aus, dass einer Gruppe von Emit-tenten für einen gegebenen Zeitraum eine maximale Emissionsmenge (cap) durch eine Behör-de zugeteilt wird, welche unter den Business-as-usual-Emissionen42 liegen muss.43 Die Auftei-lung der Emissionsrechte unter den einzelnen Emittenten kann auf einer vergangenheitsbezoge-nen Basis (grandfathering)44 oder durch Auktionierung durchgeführt werden.45 Dales ging in seinem ursprünglichen Konzept des Zertifikathandels von einer Versteigerungslösung aus. Da-bei sollte nach diesem Modell ein Iterationsverfahren angewandt werden, bei dem die Umwelt-behörde zunächst einen Preis für die Zertifikate angibt und diesen dann in Abhängigkeit von Nachfragemenge und Zertifikatangebot verändert, bis schließlich Angebot und Nachfrage über-einstimmen.46

Benötigt ein Emittent weniger Emissionsrechte als in seinem Inventar vorhanden, kann er die Rechte an die anderen Handelsteilnehmer in der Gruppe verkaufen und genauso kann er umge-kehrt Rechte hinzukaufen, wenn er mehr benötigt, als in seinem Inventar vorhanden sind. Die Preise werden sich durch Angebot und Nachfrage entwickeln.47 Die tatsächlichen Emissionen der einzelnen Teilnehmer werden am Ende einer Periode mit dem Emissionsrechteinventar ver-glichen. Dieses ergibt sich aus dem zugeteilten (bzw. ersteigerten) Anfangsbestand saldiert mit den Zu- und Verkäufen. Falls ein Teilnehmer ein Emissionsrechtedefizit aufweist, wird er mit Sanktionen bestraft, welche so schwerwiegend sein müssen, dass kein Teilnehmer ein solches Defizit aufweist.48 Nur so kann die ökologische Treffsicherheit dieses Instruments gewahrt wer-den.

Im Kontext des KP heißt dies, dass die Annex I-Staaten für den Zeitraum von 2008 bis 2012 die ihnen nach Art. 3 zugeteilten AAU als Anfangsinventar zugeteilt bekommen (nach dem Grandfathering-Prinzip). Art. 17 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 10 u. 11 erlaubt es dann den Annex I-Ländern zu ihrer Pflichterfüllung AAU untereinander zu handeln, jedoch nur ergänzend zu den im eigenen Land ergriffenen Maßnahmen.

Der IET erlaubt es also den genannten Ländern, ab dem Jahr 2008 Emissionsrechte frei zu handeln.49 So können sie selbst entscheiden, ob sie zur THG-Reduktion in Energieeffizienz investieren oder sich am Markt Rechte zur Emission von mehr THG hinzukaufen. Von großer Bedeutung wird der sich herausbildende Marktpreis der AAU sein, denn von diesem werden die Staaten ihre Entscheidung abhängig machen.50 Ein großer Vorteil des Handels mit AAU ist, dass Emissionen an dem Ort verringert werden, an dem es am kostengünstigsten ist. Hinzu kommt, dass sich auf diese Weise ein Preis für die AAU durch den Marktmechanismus herausbildet. Somit kommt die Knappheit des „Gutes Erdatmosphäre“ zum Ausdruck und die ökonomische Effizienz dieses Instrumentes ist gewährleistet.51

Für das Verfehlen des Reduktionszieles einer Vertragspartei wurden auf der COP 7 in Marrakesch die folgenden Sanktionen beschlossen: Wird das Emissionsziel von einer Vertragspartei im Verpflichtungszeitraum nicht erfüllt, wird dieser für den zweiten Verpflichtungszeitraum (2013-2017) eine „Wiedergutmachungsrate“ in Höhe des 1,3-fachen der überschüssigen Emissionen auferlegt. Des weiteren verliert sie das Recht der Teilnahme an den flexiblen Mechanismen, welches sie jedoch auf Antrag wieder zurückerlangen kann, wenn sie glaubhaft nachweist, ihren Verpflichtungen zukünftig nachzukommen.52

Abschließend soll Abb. 10 das Prinzip des IET schematisch verdeutlichen.

2.2.2 Joint Implementation und Clean Development Mechanism

Wie oben dargelegt, gibt das KP den im Annex B aufgeführten Staaten eine absolute Obergren-ze für den Ausstoß von THG vor. Durch den flexiblen Mechanismus IET wird es den einzelnen Staaten jedoch gestattet, Emissionsrechte (AAU) innerhalb des vorgegebenen Inventars zur Erreichung der jeweiligen Landesziele auszutauschen. Im Gegensatz zum inventarbezogenen Mechanismus IET geht es bei JI/CDM um die Generierung von Emissionsrechten durch THG-emissionsreduzierende Projekte. Die absolute Menge der THG-Emissionsrechte in den Annex I-Ländern wird durch JI-Projekte trotz Generierung von Emissionsrechten nicht erhöht, CDM-Projekte jedoch tragen zu einer Nettorechteerhöhung innerhalb der Annex I-Länder bei. Diese Sachverhalte werden in den folgenden Kapiteln genauere Erläuterung finden.

2.2.2.1 Joint Implementation

Das “Programm zur gemeinsamen Umsetzung” ermöglicht es Annex I-Ländern durch die Fi-nanzierung emissionsmindernder Projekte, die dadurch entstehenden Minderungen ab dem Jahr 2008 auf ihr eigenes Ziel anrechnen zu lassen.53 Die Anwendung des JI ist auch bei den soge-nannten „Senken“ möglich.54 Senken sind natürliche CO2-Speicher, wie Wälder und Ozeane. Sie nehmen CO2 aus der Atmosphäre auf und können es für einen gewissen Zeitraum spei-chern.55

Der JI gilt ausschließlich zwischen den Annex I-Ländern. Unterstütz also ein Annex I-Land ein anderes, werden dem unterstützenden Land die durch das Projekt reduzierten Emissionsreduk-tionseinheiten (ERU) angerechnet und dem unterstützten Land abgezogen, sofern das Projekt von beiden Vertragsparteien gebilligt wurde.56 Somit bleibt die absolute Menge an Emissions-rechten innerhalb des Annex I konstant. Es findet lediglich eine Substitution von AAU zu ERU statt.

Die Anrechnung der ERU kann jedoch erst ab dem Jahr 2008 auf das Reduktionsziel angerechnet werden.57

Durch JI Projekte sollen „zusätzliche“ Emissionsverringerungen erreicht werden.58 Diese Zu-sätzlichkeit wird im KP jedoch nicht quantifiziert. Abb. 11 soll den JI abschließend schematisch darstellen.

2.2.2.2 Clean Development Mechanism

Beim JI ging es um die Finanzierung von Projekten durch ein Annex I-Land bei einem anderen Annex I-Land.

Der „Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung“ ist dem JI in seinem Wesen sehr ähnlich doch mit dem entscheidenden Unterschied, dass der CDM Projekte betrifft, die Annex I-Länder in Nicht-Annex I-Ländern durchführen. Ergeben sich aus den Projekten Emissionsminderungen, kann sich das Investorland diese zum Teil auf sein eigenes Emissionsziel in Form von Emissionszertifikaten (CER, Certified Emission Reduction) anrechnen lassen,59 obwohl die Nicht-Annex I-Länder keine vertragliche Verpflichtung zur THG-Emissionsminderung haben60 und somit auch keine Emissionsrechte abgeben brauchen. Damit führen CDM-Projekte zu einer absoluten Erhöhung der Emissionsrechte der Annex I-Staaten.

Zur Generierung von CER ist es aber eine Voraussetzung, dass durch die Projekte „reale, messbare und langfristige Vorteile in bezug auf die Abschwächung der Klimaänderungen“61 entstehen, und die Emissionsreduktionen „zusätzlich zu denen entstehen, die ohne die zertifizierte Projektmaßnahme entstehen würden“.62

Gegensätzlich zum JI hat der CDM nicht allein die Generierung von Emissionsrechten zum Ziel, sondern soll zusätzlich einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in den Nicht-Annex I Ländern erbringen.63 Mit dem CDM sollen daher nicht nur klimapolitische, sondern gleichzeitig entwicklungspolitische Ziele erreicht werden. Der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in den Nicht-Annex I-Staaten soll durch den Technologie- und Wissenstransfer klimaschützender Maßnahmen initiiert werden.64

Das Investorland bekommt die CER jedoch nicht automatisch durch die Projektfinanzierung. Vorher wird das Projekt durch ein unabhängiges Gremium auf seine Wirkung geprüft.65 Dieser auf der COP 7 in Marrakesch nach Art. 12 Abs. 5 des Protokolls eingesetzte Exekutivrat, soll schon seit 2001 über die Anerkennung von CDM-Projekten entscheiden.66 Ein weiterer Unterschied zum JI ist, dass die durch CDM-Projekte erworbenen CER bereits seit dem Jahr 2000 angesammelt werden können, um sie in der Reduktionsperioden von 2008 bis 2012 einzusetzen.67

Schließlich muss das Investorland nach Art. 12 Abs. 8 einen Teil des Erlöses aus den Projektmaßnahmen zur Unterstützung von Entwicklungsländern aufbringen, die stark durch Klimaveränderungen gefährdetet sind.68

Abb.12 stellt den CDM zum besseren Verständnis schematisch dar.

2.2.2.3 Zusammenfassung

Grundgedanke der flexiblen Mechanismen ist es, im Ausland kostengünstiger zu erreichende Emissionsreduktionen auf das eigene Reduktionsziel anrechen zu lassen,69 oder anders ausge-drückt, die Grenzvermeidungskosten von THG-Emissionen zu verringern, durch die Schaffung einer Möglichkeit der Durchführung von Klimaschutzinvestitionen am Ort der größten Kosten-wirksamkeit.70

Unter Grenzkosten sind allgemein die Kosten zu verstehen, die durch die Produktion einer zu-sätzlichen Einheit entstehen.71 Analog dazu sind unter Grenzvermeidungskosten die Kosten zu verstehen, die durch das Vermeiden einer zusätzlichen Einheit (hier: CO2-Emission) entstehen. Die Anwendung von IET und JI ist ab dem Jahre 2008 möglich, die durch CDM erwirtschafte-ten CER können rückwirkend ab dem Jahr 2000 für die Verpflichtungsperioden 2008-2012 an-gerechnet werden.

Im Grunde können alle drei flexiblen Mechanismen als eine Art Handel mit Emissionen gesehen werden, wobei IET ein Handel mit Emissionsrechten (AAU) und JI/CDM ein Handel mit Emissionsgutschriften (ERU/CER) ist.72

Alle flexiblen Mechanismen sollen jedoch nur als Ergänzung zu den im eigenen Land erfolgten Emissionsreduktionen erfolgen.73 Durch dieses Prinzip der Additionalität des Einsatzes der flexiblen Mechanismen soll verhindert werden, dass sich die verpflichteten Staaten völlig von der Notwendigkeit freikaufen können, im eigenen Land THG-emissionsreduzierende Maßnahmen vorzunehmen. Quantifiziert wurde diese Additionalität im KP jedoch nicht.74 Auf der COP 7 in Marrakesch wurde zumindest festgelegt, „that the use of the mechanisms shall be supplemental to domestic action and that domestic action shall thus constitute a significant element of the effort made by each Party included in Annex I to meet its quantified emission limitation and reduction commitments under Article 3, paragraph 1“.75

Abschließend soll Abb. 13 einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten der flexiblen Mechanismen aus Sicht eines Annex I-Staates geben.

2.3 Klimapolitik, ausgelöst durch das Kyoto-Protokoll

a) auf europäischer Ebene

Im KP verpflichtete sich die EU im Zeitraum von 2008 bis 2012 ihre THG-Emissionen um durchschnittlich 8% zu reduzieren.76 In Anlehnung an diese Verpflichtung legte die Europäi-sche Kommission im Oktober 2001 einen Richtlinienvorschlag für einen EU weiten Emissions handel vor.77 Dieser stellt die wesentliche Maßnahme des europäischen Klimaschutzprogramms dar, in dessen Rahmen 40 kosteneffiziente Maßnahmen zur Erreichung des Reduktionsziels erarbeitet wurden.78

Der Richtlinienvorschlag sieht vor, vom Jahr 2005 an einen europaweit verpflichtenden CO2-Handel einzuführen.79 Daran sollen ca. 4000-5000 Unternehmen aus ausgewählten Sektoren80 teilnehmen, welche ca. 46% der CO2-Emissionen der EU auf sich vereinen.81 In der zunächst von 2005 bis 2007 gültigen Einführungsphase soll nur der Handel mit Kohlendioxid ermöglicht werden.82 Grundsätzlich sieht der Vorschlage jedoch einen Handel mit allen „Kyotogasen“83 vor. Durch die Einführungsphase soll die Gemeinschaft von den Erfahrungen des Emissions-handels profitieren, damit sie für den Start des Handels im Rahmen des KP im Jahr 2008 ge-wappnet ist. Der Vorschlag sieht kein rechtsverbindliches Reduktionsziel vor, die Erstzuteilung der Berechtigungen soll kostenlos erfolgen und die Strafen für Überschreitung der Berechti-gungen niedrig angesetzt werden.84

b) in Deutschland

Deutschland gehört weltweit zu den größten CO2-Emittenten und ist somit verantwortlich für einen großen Teil des Europäischen CO2-Ausstoßes.85 Im Rahmen des EU weiten Burden Sharing (Lastenverteilung) bezüglich des KP ist Deutschland verpflichtet, seine CO2-Emissionen um 21% im Zeitraum 2008-2012 zu senken.86

Die Bundesregierung hat sich im Jahr 1990 unabhängig von den Verpflichtungen des KP eine THG-Emissionsreduktion von 25% bis 2005 gegenüber 1990 vorgenommen. Dieses Ziel be-kräftigte die Regierung in dem im Oktober 2000 verabschiedeten Klimaschutzprogramm er-neut.87 Bis zum Jahr 2020 ist die Bundesregierung sogar bereit, ihre THG-Emissionen um 40% zu senken für den Fall, dass die EU ihre Emissionen um 30% reduziert und auch andere Staaten mitziehen.88

Zu den im Klimaschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zählen unter anderem die ökolo-gische Steuerreform, das Kraftwärmekopplungsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Gebäudesanierungsprogramm der KfW sowie das 100.000-Dächer-Solarstrom Pro-gramm.89

Die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms und speziell die Maßnahmen des EEG zur Förderung erneuerbarer Energien sind von großer Bedeutung für die Energiewirtschaft. Ziel des Gesetzes ist es, bis zum Jahr 2010 den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch mindestens zu verdoppeln.90 Das Gesetz verpflichtet die Stromnetzbetreiber zur Abnahme des gesamten angebotenen Stroms aus Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien und diese mit einem gesetzlich vorgeschriebenem Mindestbetrag zu vergüten.91

Im Jahr 1998 betrug der Anteil der regenerativen Energien bezogen auf die Stromerzeugung ca. 5%, davon erbrachte die Wasserkraft etwa 80% der Stromeinspeisung. Die Potentiale aus Wasserkraft sind jedoch nahezu ausgeschöpft, was zur Folge hat, dass die Leistungen aus Wind-, Sonnenenergie und Biomasse etwa verfünffacht werden müssen.92 Dies sollte einen Boom erneuerbarer Energien hervorrufen.

Weiter gibt es auf Bundes- und Länderebene eine Vielzahl von Programmen zur Förderung regenerativer Energien,93 was für die These eines zukünftigen Aufstrebens dieses Wirtschaftszweiges spricht.

Von großer Bedeutung für das Klimaschutzprogramm ist auch die „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge“. Darin bekräftigt die Wirtschaft weiterhin Anstrengungen zur THG-Emissionsreduktion im Hin-blick auf das KP zu unternehmen. Die Bundesregierung verspricht die Interessen der Wirtschaft bei der ökologischen Steuerreform zu berücksichtigen sowie sich bei einer EU-weiten Harmo-nisierung der Energiebesteuerung für eine wettbewerbskonforme Lösung einzusetzen. Weiter wird betont, dass Klimaschutz ein zentrales Element umweltpolitischer, gesellschaftlicher so-wie wirtschaftlicher Interessen ist.94

Trotz dieser scheinbaren Einigkeit über den Klimaschutz wird kontrovers über dieses Thema und über den in der EU geplanten Emissionshandel diskutiert. Dabei reichen die Positionen von der Ansicht, der Emissionshandel ermöglicht es, sich von jeglicher Verpflichtung zu Umweltund Klimaschutz freizukaufen, bis zu der Überzeugung, dass der Emissionshandel das einzige effiziente umweltpolitische Instrument zum Klimaschutz ist.95 Doch neben diesen Extrempositionen herrscht allgemein eine zustimmende Meinung vor.96

Der Energiesektor wird von diesen klimapolitischen Entwicklungen am meisten betroffen sein. Das EEG sichert den Produzenten von regenerativ erzeugten Energien die Einspeisung in das Stromnetz zu einem Mindestpreis. Allein das kann schon ein Motiv zur Investition in erneuerbare Energiegewinnung sein. Zusätzlich wird der Emissionsrechtehandel den selben Anreiz verstärken. Dies wird wiederum Ertragspotentiale für Banken eröffnen, sowohl im Finanzierungs- als auch im Anlagegeschäft. Im Schlusskapitel der Arbeit werden diese Potentiale angesprochen, jedoch keiner genaueren Analyse unterzogen.

Das folgende Kapitel wird sich mit Banken und Umweltschutz sowie möglichen Strategien im Klimaschutz beschäftigen. Auf diese Weise soll das grundlegende Verständnis für die Bedeutung der Banken bei der Umsetzung des KP vermittelt werden.

3 Banken und Umwelt

3.1 Verflechtungen von Ökonomie und Ökologie als Grundlage für die Implikatio- nen von Banken und Umwelt

Umwelt wurde in der Vergangenheit als freies Gut betrachtet, welches kostenlos und in beliebi-ger Menge für alle Arten der Nutzung zur Verfügung stand. Das Ausmaß der Nutzung geht in den letzen Jahren jedoch so weit, dass in absehbarer Zeit die Regenerationsfähigkeit der Natur überschritten werden könnte.97 Daraus ergibt sich die makroökonomische Erkenntnis: Natürli-che Ressourcen stellen ein knappes Gut dar und werden bei langfristig ungebrochener Konsum-tion zur Verteuerung neigen. Die Kräfte des Marktes werden daher für eine Verringerung der Konsumtion und für Umweltschutz sorgen.98 Für Ressourcen wie beispielsweise Erdöl mag sich diese Theorie bestätigen, da es hier Marktpreise gibt, die sich mit der Verknappung erhöhen werden. Die logische Schlussfolgerung daraus wird eine zukünftig vermehrte Investition in Techniken zur Erzeugung regenerativer Energien sein, woraus Geschäftspotentiale für Banken erwachsen. Geschäftspotentiale für Banken erwachsen sowohl im Finanzierungsgeschäft als auch im Anlagegeschäft. Zum einen werden Banken bei der Finanzierung von genannten Techniken tätig sein und zum anderen wird sich das Anlagegeschäft auf das Aufstreben rege-nerativer Energien einstellen müssen. Ein steigendes Interesse an den sogenannten „Green In-vestments“ ist danach zu erwarten.

Im Jahr 2002 waren bereits 10% der Vermögen in den USA und 9% in Deutschland in diesem Bereich investiert.99

Für natürliche Güter, für die kein Markt vorhanden ist, wie beispielsweise die Luft, findet die oben genannte Theorie zunächst keine Anwendung.

Das Fehlen eines Marktes, der als Preisbildungsmechanismus für die Nutzung natürlicher Ressourcen dienen könnte, wird zunehmend kompensiert durch gesetzliche Umweltschutzauflagen und umweltbezogene Steuern, wie zum Beispiel die „Öko-Steuer“, durch welche die Nutzung dieser „freien Güter“ indirekt bepreist wird.

Die Energiebesteuerung im Rahmen der ökologischen Steuerreform soll einen ökonomischen Anreiz schaffen, sparsam mit Energie umzugehen.100 Sie ersetzt also einen preisbildenden Markt für Umweltgüter, denn sie bepreist die Nutzung der Umwelt.

Aber auch ohne diese Eingriffe des Staates wird die Nutzung der Umwelt ihren Preis finden. Durch Umweltkatastrophen, die durch menschliches Einwirken auf die Umwelt entstehen, wird deutlich, dass auch wirtschaftlicher Schaden entsteht.101 Diese Art von „Preisfindung“ ist je-doch sehr kritisch zu sehen, da der Verursacher in den seltensten Fällen direkt die Kosten zu tragen hat.

Viele Unternehmen haben bereits erkannt, dass die Nichtbeachtung ökologischer Aspekte große Risiken birgt, gegenteilig jedoch mit einer umweltorientierten Unternehmensführung die soge-nannte „Win-Win“- Situation einhergeht, die gut für die Wirtschaft und gut für die Umwelt ist. Es besteht daher seit 1993 die Möglichkeit für Unternehmen ihr Umweltmanagement zertifizie-ren zu lassen.102 In Deutschland gab es im Jahr 2002 bereits 2896 Unternehmen, die ihr Um-weltmanagement nach dem EG-Umweltmanagement- und Umweltaudit-System zertifizieren ließen.103

Dass die Beachtung von Umweltaspekten im Allgemeinen immer wichtiger wird, zeigt auch eine Umfrage aus dem Jahr 2001 mit dem Ergebnis, dass 94% der Deutschen die Umweltverschmutzung als sehr großes bzw. großes Zukunftsrisiko ansehen. Zur Lösung der Umweltprobleme können nach der Auffassung von jeweils ca. 80% neue oder verbesserte Produktionsverfahren, die umweltschonenden Anstrengungen jedes einzelnen sowie der Ersatz von Kohle und Erdöl durch saubere Energietechniken viel oder sehr viel beitragen.104

Die Beachtung von Umweltaspekten ist demzufolge schon aus Imagegründen notwendig.

3.2 Der Einfluss der Banken auf die Umwelt

„Wir Mitglieder der Finanzdienstleistungsindustrie erkennen, dass eine nachhaltige Entwick-lung von der positiven Interaktion zwischen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie dem Umweltschutz abhängt [...].Wir betrachten eine nachhaltige Entwicklung als wesentliche Komponente erfolgreicher Unternehmensführung. [...]“.105

Im Bewusstsein ihres Einflusses auf die Umwelt wurde aus Anlass des Umweltgipfels 1992 in Rio eine „Bankenerklärung“ abgegeben, die bis Ende 2002 von 197 Banken unterzeichnet wurde.106 Kernaussage der Erklärung ist, dass es eine der dringlichsten Aufgaben aller Menschen und somit auch der Wirtschaft und des Kreditwesens darstellt, eine nachhaltige Entwicklung durch den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Die Geschäftspolitik der Banken soll die Bedürfnisse der Gegenwart erfüllen, ohne die zukünftigen zu beeinträchtigen.107

Auf den ersten Blick scheinen Banken nur peripher von Erfordernisseen der Umwelt betroffen zu sein.108 Sie gehören der „sauberen“ Dienstleistungsbranche an, erzeugen keine Emissionen wie Industrieunternehmen109 und bergen keine Gefahren für die Umwelt, die von betrieblichen Unfällen oder Störfällen ausgehen.

Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass Banken sehr wohl einen Einfluss auf die Um-welt haben und auch von Umweltaspekten betroffen sind - sowohl direkt, als auch indirekt über umweltpolitische Rahmenbedingungen und über die Betroffenheit ihrer Kunden. Diese Implikationen von Banken und ökologischen Aspekten lassen sich in zwei Dimensionen gliedern, welche zueinander sowie mit weiteren unternehmerischen Aspekten in Verbindung stehen. Sie sind somit Teile eines komplexen integrierten unternehmerischen Systems. Die erste Dimension betrifft die Bank selbst, ihre Betriebsabläufe und Organisationsstruktur, durch die sie einen direkten Einfluss auf die Umwelt nehmen kann.110 Zwar spielt dieser Be-reich eine deutlich geringere Rolle im Vergleich zur zweiten Dimension, doch ist er keineswegs zu vernachlässigen. Die zweite Dimension betrifft die indirekte Implikation von Banken und Umwelt. Diese spiegelt sich wider in der Produktökologie also den Produkten und Dienstleis-tungen der Bank.

Es soll nun an dieser Stelle ein Überblick gegeben werden, auf welche Weise Banken durch ihre Betriebsökologie die Umwelt und das Klima beeinflussen und darauf folgend, wie dies über die Produktökologie geschieht.

Auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, dass der Bankbetrieb keine all zu großen ökologischen Risiken birgt, lässt sich bei genauerer Untersuchung eine Beeinträchtigung der Umwelt in erheblichem Umfang erkennen.

Auf Grund der Tatsache, dass in vielen Finanzinstituten weit mehr Menschen beschäftigt sind als in so manchen Industrieunternehmen, können durch kleine Einsparungen pro Mitarbeiter beachtliche Effekte erzielt werden.111 Verdeutlicht wird dies bei Betrachtung der vielfältigen Bereiche im Bankbetrieb, bei denen Verminderungen beim Verbrauch von Ressourcen und bei Emissionen möglich sind. So verbrauchen Finanzinstitute große Mengen an Heizenergie, Elekt-rizität und Wasser.112

Die Betriebsökologie verfolgt zwei Ziele:113 1. Verminderung des Ressourcenverbrauchs114 und 2. Verminderung von Emissionen.115

Für die Erreichung beider Ziele sind die Mitarbeiter von größter Bedeutung, denn dass ökologische Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter determiniert maßgeblich das ökologische Verhalten eines Unternehmens.116

Aber auch der ökoeffiziente Bau von Geschäftsstellen kann zur Erreichung der Ziele beitragen. Ein Exempel hierfür ist die Zentrale der Commerzbank, bei deren Bau speziell auf Umweltas-pekte eingegangen wurde. Dank der speziellen Bauweise können Energieeinsparungen von 30% gegenüber vergleichbaren herkömmlichen Hochhäusern realisiert werden.117 So können auch Banken durch geringeren Energieverbrauch zum Klimaschutz beitragen. Die Dresdner Bank hat sich sogar zu einem effektiven CO2-Reduktionsziel verpflichtet und möchte dieses durch geeignete Baumaßnahmen und die vermehrte Nutzung regenerativ erzeug-ten Stroms erreichen.118

Weitere Bereiche, in denen Umweltbelastungen im Bankbetrieb entstehen, sind Verkehr, Beschaffung und Abfall. Auch hier kann auf vielfältige Weise die Umwelt geschont werden. Auf eine nähere Analyse möglicher Maßnahmen wird jedoch an dieser Stelle verzichtet, da dies im Rahmen der Zielsetzung der Arbeit zu weit gehen würde.119

Einen weit größeren Einfluss auf die Umwelt als die Betriebsökologie hat die produktökologische Seite der Banken. Dieser Einfluss lässt sich auf die bedeutende Rolle, die Banken in der Volkswirtschaft einnehmen, zurückführen.

Die im Geldkreislauf liegende Tätigkeit der Banken beinhaltet die Abwicklung von Zahlungs-vorgängen sowie die Finanzierung120 von Produktion und Konsum. Aus dem großen Umfang des von den Banken verwalteten Kapitals sowie aus ihrer Mittelerstellung nehmen sie in der Wirtschaft eine Machtposition ein.121 Durch ihre Finanzierungsfunktion kommt den Banken eine erhebliche gesamtwirtschaftliche Steuerungsfunktion zu.122 So fallen letzten Endes die Entschlüsse über Umweltbelastungen am Ort der Entscheidungen über Kreditvergaben und In-vestitionen. Durch die Beachtung ökologischer Aspekte bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ver-mögen Banken es, Investitionen zu lenken und haben daher einen enormen Einfluss auf die Umwelt.123 Umgekehrt beeinflusst die Umwelt auch die Geschäfte der Bank, denn die Umwelt-risiken der Kreditnehmer gehen direkt in die Kreditrisiken der Bank ein.124

Da das Thema Banken und Ökologie in dieser allgemeinen Form schon in vielen wissenschaftlichen Arbeiten analysiert wurde, kann auf ein näheres Eingehen an dieser Stelle verzichtet werden. Es sollte jedoch deutlich geworden sein, dass Banken auf Grund ihrer besonderen Stellung in der Volkswirtschaft einen starken Einfluss auf die Umwelt haben und ihnen somit auch eine besondere Rolle bei der Umsetzung des KP zukommt.

Bevor in Kapitel 4 die Aufgaben der Banken im Rahmen der Umsetzung des KP analysiert werden, sollen im folgenden Abschnitt denkbare Verhaltensweisen für Banken im Umwelt- und Klimaschutz aufgezeigt werden.

3.3 „Early-Mover“ oder„ Wait-und-See” als mögliche Strategien der Banken im Klimaschutz

Alle im Wettbewerb stehenden Unternehmen haben eine spezifische Wettbewerbstrategie. Die-se kann bewusst durch aktive Planung entwickelt worden oder unbewusst aus Aktivitäten in verschiedenen Unternehmensbereichen hervorgegangen sein.125 Für den Bereich umweltorien-tierte Unternehmensstrategien können als Basisstrategien Widerstandsstrategie, Anpassungs-strategie und Antizipations- bzw. Innovationsstrategie unterschieden werden. Dabei beschreibt die Widerstandsstrategie ein sich Wehren gegen Veränderungen, die Anpassungsstrategie ein passives Verhalten und die Antizipations- bzw. Innovationsstrategie ein proaktives, innovatives Verhalten gegenüber Neuerungen.126

Im Zusammenhang mit Strategien im Klimaschutz von Unternehmen unterscheidet Wieler unter der „Early-Mover-Strategie“ und der „Wait-und-See-Strategie“.127

[...]


1 Vgl. Aachener Stiftung Kathy Beys (Hrsg.) (o. J.A), 01.02.03.

2 Vgl. Mussel, G./Pätzold, J. (2001), S. 217.

3 Vgl. Hohensee, J. (2002), S. 4; Pestel, E. (o. J), S. 1.

4 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2002), S. 5.

5 Vgl. Heinrich Böll Foundation (Hrsg.) (2002), 01.02.03.

6 Vgl. Lafeld, S./Sandhövel, A. (2002), S. 1

7 Vgl. n-tv.de (Hrsg.) (2002), 01.02.03.

8 ECCP = European Climate Change Program.

9 In Kapitel 2 finden sich genaue Erläuterungen zu den Inhalten und Entstehungsgründen des KP

10 Vgl. Art. 6, 12, 17 KP.

11 Vgl. Aachener Stiftung Kathy Beys (Hrsg.) (o. J.B), 01.02.03.

12 Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (1987), zitiert nach: Bundesregierung (Hrsg.) (2002A), S. 1.

13 Vgl. Bundesregierung (Hrsg.) (2002B), S. 12ff

14 Vgl. Scholz, R. W./ Weber, O./Michalik, G. (1995), S. 13f

15 Boehm-Benzig, C.-L. (1997), S. 29

16 HVB (Hrsg.) (2002), S. 13

17 Umweltbundesamt (Hrsg.) (1998), 01.02.03.

18 Vgl. Latif, M. (vom Max-Planck-Institut für Meteorologie) in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 23.07.2002 , geführt von: Thurau, M. (2002), 01.02.03.

19 Vgl. Illinger, P./Thurau, M. (2002), 01.02.03.

20 Abb. 2 erklärt die Entstehung des Treibhauseffekts und die Bedeutung menschlichen Einwirkens in diesem Zusammenhang.

21 International Panel on Climate Change. Von der UNO eingesetztes wissenschaftliches Gremium zur Erforschung des Klimawandels.

22 Vgl. Vereinte Nationen (Hrsg.) (1997B), 01.02.03.

23 Vgl. IPCC (2001), S. 8f. Abb.3 zeigt die wichtigsten Ergebnisse des dritten Berichts.

24 Vgl. Global 2000 (Hrsg.) (2002B), 01.02.03.

25 Art. 2 UNFCCC. (Rahmenübereinkommen von 1992)

26 Nach Art. 7 UNFCCC wurde eine Konferenz eingesetzt, die in regelmäßigen Abständen die Durchführung und Ziele des Übereinkommens überprüft.

27 Vgl. Global 2000 (Hrsg.) (2002B), 01.02.03.

28 Industrie und Transformationsländer. Aufgeführt im Annex I des UNFCCC. Abb. 4 Zeigt diese Länder. In der deutschsprachigen Fachliteratur hat sich der angelsächsische Ausdruck „Annex I“ eingebürgert, daher wird auch im Rahmen dieser Arbeit der Ausdruck Annex anstelle des deutschen Begriffs Anhang verwendet.

29 In Anhang A des KP sind 6 THG genannt, deren Reduktion zur Pflichterfüllung beiträgt. Diese sind mit ihren Äquivalenzzahlen in Abb. 5 dargestellt.

30 Vgl. Art. 3 Abs. 1 des KP. In der Literatur und in Fachaufsätzen wird häufig der Wert 5,2% genannt. Dieser ist jedoch im Protokoll nicht explizit genannt. Der Fünfjahreszeitraum wurde anstelle eines einzelnen Stichjahres gewählt, um die Wirkung außergewöhnlicher Umwelteinflüsse und -ereignisse zu vermindern.

31 Vgl. Art. 3 KP (Begriff aus der Fassung in englischer Sprache). Korrekter Weise wird die zugebilligte Menge als Assigned Amount (AA) bezeichnet. Diese werden dann in handelbare Einheiten (AAU) geteilt. Da diese Unter-scheidung im Rahmen dieser Arbeit irrelevant ist, wird im Folgenden nur die Bezeichnung AAU verwendet

32 Gemessen an den Emissionen von 1990, siehe dazu Abb. 8 .

33 Vgl. Art. 25 Abs. 1 des KP.

34 Vgl. UNFCCC (Hrsg.) (2003), S. 5. (Stand 28.01.2003) Der aktuelle Ratifikationsstatus kann unter http://unfccc.int/resource/kpthermo_if.html abgerufen werden.

35 Vgl. o.V. (2002A), 26.11.02.

36 Vgl. o.V. (2002B), S. 785.

37 Länder, die nicht im Annex I der Rahmenkonvention aufgeführt sind.

38 Vgl. Scheelhaase, J. (2001), S. 3.

39 Vgl. Art. 17 (IET), Art. 6 (JI), Art. 12 (CDM) KP

40 Das Zitat stammt von Prof. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Präsident des Wuppertaler-Instituts für Klima, Umwelt, Energie. Entnommen aus: o.V. (1998), S. 7.

41 Vgl. Dales, J. H. (1968), S. 93 ff.

42 Emissionen, die ohne einen Eingriff, bei gewohnt weitergeführter Geschäftstätigkeit entstanden wären.

43 Zur Verdeutlichung dieses Prinzips siehe Abb. 9.

44 Die Emissionsrechte werden bei dieser Lösung dem Emittenten kostenlos auf Basis seiner frühen Emissionen zugeteilt.

45 Vgl. Janssen, J./Laurikka, H./Raberger, B. (2001), S. 17.

46 Vgl. Gerhard, M. (2000), S. 158.

47 Vgl. Sandhövel, A./Lafeld, S. (2002), S. 26.

48 Janssen, J./Laurikka, H./Raberger, B. (2001), S. 17.

49 Heymann, E. (2000), S. 3.

50 Vgl. Sandhövel, A. (2002A), S. 116.

51 Vgl. Heymann, E./Walter, N. (2002), S. 9.

52 Vgl. BMU (Hrsg.) (2001B), S. 3.

53 Vgl. Art. 6 KP.

54 Vgl. Art. 6 Abs. 1 b) KP.

55 Vgl. GLOBAL 2000 (Hrsg.) (2001), 01.02.03. Senken-Projekte sind z. B. Aufforstungsprojekte.

56 Vgl. Art. 6 Abs. 1; Art. 3 Abs. 10 und 11 KP.

57 Vgl. Gamperl, J./Seifried, R./Strangmann, U. (2001), Anlage 2, S. 1.

58 Vgl. Art. 6 Abs. 1d) KP.

59 Vgl. Art. 3 Abs. 12, Art. 12 Abs. 2, Abs. 3a), b) KP.

60 Sie haben sich nicht im KP verpflichtet.

61 Art. 12, Abs. 5 b) KP

62 Art. 12, Abs. 5 c) KP

63 Vgl. Art. 12 Abs. 2 KP.

64 Vgl. Cames, M./Herold, A./ u. a. (2001), S. 14.

65 Vgl. Art. 12 Abs. 5 KP.

66 Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2002), S. 818f.

67 Vgl. Art. 12 Abs. 10. KP

68 Auf der COP 6 in Bonn wurde festgelegt, dass von den generierten Emissionsrechten durch CDM-Projekte 2% in den Anpassungsfonds eingespeist werden müssen (Vgl. Cames, M./Herold, A./ u. a. (2001), S. 149).

69 Vgl. Scheelhaase, J. (2001), S. 4.

70 Vgl. Arquit-Niedernberger, A. (1998), S. 10.

71 Vgl. Baßler, U./Heinrich, J./Koch, W. (1999),S. 174.

72 Vgl. Betz, R./Schleich, J./ u. a. (2002), S. 11.

73 Vgl. Art. 6, Abs. 1 d); Art. 12 Abs. 3 b); Art 17. KP.

74 Vgl. Betz, R./Schleich, J./ u. a. (2002), S. 20.

75 UNFCCC (Hrsg. ) (2002), S. 2.

76 Vgl. Europäische Kommission (2000), S. 4. Siehe auch Abb. 6.

77 Vgl. Europäische Kommissions (2001B).

78 Vgl. Schafhausen, F. (2002), S. 563f. Abb. 14 zeigt die Schwerpunkte auf denen diese Maßnahmen liegen.

79 Die EU-Umweltminister gaben diesem Handel am 9.12.02 ihre Zustimmung (Kapitel 1.1)

80 Sektoren gem. Anhang I des Richtlinienentwurfes. Siehe Abb. 15, diese zeigt die Sektoren.

81 Vgl. Lafeld, S./Sandhövel, A. (2002), S. 7.

82 Vgl. Klinski, S. (2002), S. 73.

83 Im KP in Anlage A genannte Gase. Aufgeführt in Abb. 5.

84 Vgl. Europäische Kommission (2001B), S. 3.

85 Vgl. Böckem, A. (2000), S. 7.

86 Siehe Abb. 7.

87 Vgl. Pricewaterhouse Copers (Hrsg.) (2000), S. 7.

88 Vgl. Trittin, J. (2002), S. 761.

89 Vgl. Lafeld, S./Sandhövel, A. (2002), S. 9.

90 Vgl. § 1 EEG.

91 Vgl. § 3 EEG, siehe Abb. 16.

92 Vgl. Auer, J. (2001), S. 5.

93 Vgl. Auer, J. (2001), S. 5., Ein Überblick über die Förderprogramme von Bund, Ländern und EU ist in BMU (Hrsg.) (2002) zu finden.

94 Vgl. Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft (2000).

95 Vgl. Oppermann, K. (2001), S. 37.

96 Vgl. Hein, J. (2001), S. 168.

97 Vgl. Seipp, W. (1992), S. 86, Abb.17 gibt einen Überblick über die Energiereserven.

98 Vgl. Hennecke, B. (1999), S. 13.

99 Vgl. Drescher, R. (2002), 01.02.03.

100 Vgl. Statistisches Bundesamt/Umweltbundesamt (Hrsg.) (2002), S. 13

101 Dies ging auch aus Abb. 3. hervor, in der die Auswirkungen der Klimaveränderungen dargestellt wurden.

102 Vgl. Europäische Kommission (2001A), S. 12.

103 Vgl. Statistisches Bundesamt/Umweltbundesamt (Hrsg.) (2002), S. 13, sieh auch Abb. 18

104 Vgl. Jung, C./Bürklin, W. (2001), S, 689f

105 UNEP FI (1997). Auszug aus der UNEP-Bankenerklärung. Die vollständige Fassung der Bankenerklärung kann unter http://unepfi.net/fii/german.htm abgerufen werden.

106 Persönliche Auskunft per Email vom 17.01.03 von Niamh O´ Sullivan (Consultant/Internal Advisor bei der UNEP FI).

107 Vgl. Commerzbank (Hrsg.) (1999), S. 3.

108 Vgl. Schierenbeck, H./Seidel, E. (1992), S. 4.

109 Vgl. Schikorra, U. (1995), S. 1.

110 Dieser Bereich wird allgemein als Betriebsökologie bezeichnet.

111 Vgl. BMU/Umweltbundesamt (Hrsg.) (2001), S. 3, Vorwort des Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

112 Vgl. BMU/Umweltbundesamt (Hrsg.) (2001), S. 10.

113 Vgl. Köllhofer, D./Schenk, H. (1992), S.98.

114 Unter Ressourcen sind hier alle Stoffe zu verstehen, die in das Unternehmen fließen, so zum Beispiel Öl und Gas als Energielieferant, Wasser, das für verschiedenste Zwecke benötigt wird, Papier und sonstiger Material-verbrauch.

115 Dazu gehören Abfall, Abwasser, CO2-Emissionen etc.

116 Vgl. Kähler, R. O. H./Bleis, C. (1999), S. 36.

117 Ausführliche Informationen zur Bauweise der Commerzbankzentrale finden sich in: Commerzbank (Hrsg.) (1999A) und Commerzbank (Hrsg.) (o. J.).

118 Vgl. Sandhövel, A./Lutz, U. (2002), S. 38f.

119 Genauere Ausführungen und Beispiele zum Umweltschutzpotential im Betriebsökologischen Bereich finden sich in: BMU/Umweltbundesamt (Hrsg.) (2001).

120 Unter Finanzierung ist bei dieser Definition nicht nur das Aktivgeschäft sondern auch Passiv- und Wertpapiergeschäft zu verstehen, die im Endeffekt auch eine Finanzierungsfunktion haben.

121 Vgl. Lippe, G./Esemann, J./Tänzer, T. (1998), S. 320.

122 Vgl. Hennecke, B. (1999), S. 15.

123 Vgl. Schierenbeck, H./Seidel, E. (1992), S. 21.

124 Vgl. Untermöhlen, R. (1999), S. 10.

125 Vgl. Porter, M. E. (1999), S. 21.

126 Vgl. Meffert, H./Kirchgeorg, M. (1998), S. 202f.

127 Vgl. Wieler, B. (2001), S. 36.

Ende der Leseprobe aus 84 Seiten

Details

Titel
Sustainable Banking - Die Implikationen des Kyoto-Protokolls auf das Bankgeschäft
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim  (Fachbereich Wirtschaft - Fachrichtung Bank)
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
84
Katalognummer
V22616
ISBN (eBook)
9783638259033
Dateigröße
1130 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Treibhauseffekt gilt als eines der dringendsten Probleme des 21. Jahrhunderts. Im Kyoto-Protokoll (KP) verpflichten sich die Industriestaaten zur Treibhausgasreduktion. Diese Reduktion kann über verschiedene Mechanismen erfolgen, über welche Banken Einfluss auf die Umsetzung der Ziele des KP nehmen. Umgekehrt beeinflusst auch das KP die Bankgeschäfte. Diese gegenseitigen Einflüsse, Geschäftspotentiale und Risiken für Banken werden in der Arbeit untersucht.
Schlagworte
Sustainable, Banking, Implikationen, Kyoto-Protokolls, Bankgeschäft
Arbeit zitieren
Johannes Krick (Autor:in), 2003, Sustainable Banking - Die Implikationen des Kyoto-Protokolls auf das Bankgeschäft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22616

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