Die Grundlage des heutigen Luftverkehrsrechts den
Europäischen Gemeinschaften ist das am 23. Juli 1992 vom Rat
der Europäischen Gemeinschaften erlassene und am 1. Januar
1993 in Kraft getretene dritte Liberalisierungspaket des Luftrechts
der Europäischen Gemeinschaften, bestehend aus den EGVerordnungen
2407/921, 2408/922, 2409/923, 2410/924, 2411/925.
Dieses Paket war die letzte Stufe der Liberalisierung des
Luftrechts der Europäischen Gemeinschaften und baute in
seinen Regelungen auf die vorhergegangenen
Liberalisierungspakete aus den Jahren 1987 (Dezember) und
1990 (Juni) auf, die ihrerseits das Ziel der Liberalisierung noch
nicht erreichten.
Durch das dritte Liberalisierungspaket indes ist die
Liberalisierung planmäßig zum 1.1.1993 weitgehend
abgeschlossen worden6. Die zentrale Rolle hierbei nehmen die
Verordnungen 2407-2409/92 ein. Hier werden die
Betriebsgenehmigung, der Marktzugang und die Tarifgestaltung
geregelt.
Nach diesen Vorschriften bedarf eine Luftverkehrsgesellschaft
zur Durchführung von Flugdiensten innerhalb der Gemeinschaft
zunächst einer Betriebsgenehmigung, die zur gewerblichen
Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht im
gewerblichen Luftverkehr berechtigt, gem. Art. 2 lit. c) VO
2407/92. [...]
1 ABl. (EG) L 240/1-7 vom 24.08.1992, Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des
Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an
Luftfahrtunternehmen
2 ABl. (EG) L 240/8-14 vom 24.08.1992, Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des
Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der
Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs
3 ABl. (EG) L 240/15-17 vom 24.08.1992, Verordnung (EWG) Nr. 2409/92 des
Rates vom 23. Juli 1992 über Flugpreise und Luftfrachtraten
4 ABl. (EG) L 240/18 vom 24.08.1992, Verordnung (EWG) Nr. 2410/92 des
Rates vom 23. Juli 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3975/87
über die Einzelheiten der Anwendung der Wettbewerbsregeln auf
Luftfahrtunternehmen
5 ABl. (EG) L 240/19-20 vom 24.08.1992, Verordnung (EWG) Nr. 2411/92 des
Rates vom 23. Juli 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3976/87 zur
Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf bestimmte Gruppen
von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im
Luftverkehr
6 Schwenk, Handbuch, S. 514; Wittmann, S. 87; Basedow in: Festschrift
Helmrich, S. 772; Jung, ZLW 1998, 308, 313-314, 1.2.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Das Dritte Liberalisierungspaket
- 1. VO 2407/92 - Berufszugang (über Betriebsgenehmigung)
- a. Eigentümerklausel, Art. 4 Abs. 2 VO 2407/92
- b. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Art. 5 VO 2407/92
- c. Zuverlässigkeit des Luftfahrtunternehmers, Art. 6 VO 2407/92
- d. Luftverkehrsbetreiberzeugnis, Art. 9 VO 2407/92
- e. Versicherungspflicht, Art. 7 VO 2407/92
- f. Internationale Regelungen / Vergleich
- 2. VO 2408/92 - Marktzugang
- a. Grundsatz des freien Marktzugangs
- b. Beschränkungen des Marktzugangs
- c. Unterschiede zu internationalen bilateralen Verträgen
- 3. VO 2409/92 - Tarife und Frachtraten
- a. Die Regelung der Gemeinschaft
- b. Tarife in bilateralen Verträgen
- 1. VO 2407/92 - Berufszugang (über Betriebsgenehmigung)
- III. Sonstige Regelungen
- 1. VO 95/93 - Zuweisung von Zeitnischen (Slots)
- 2. RiLi 96/67 - Bodenabfertigungsdienste
- IV: Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text analysiert das dritte Liberalisierungspaket des Luftrechts der Europäischen Gemeinschaften, das im Juli 1992 erlassen wurde und im Januar 1993 in Kraft trat. Das Paket, das die Verordnungen 2407/92, 2408/92, 2409/92, 2410/92 und 2411/92 umfasst, stellt die letzte Stufe der Liberalisierung des Luftverkehrsrechts innerhalb der Europäischen Gemeinschaft dar und baut auf den Liberalisierungspaketen der Jahre 1987 und 1990 auf.
- Die zentrale Rolle des dritten Liberalisierungspakets bei der Gestaltung des europäischen Luftverkehrsmarktes
- Die Regulierung von Betriebsgenehmigungen für Luftfahrtunternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
- Der freie Marktzugang für Luftverkehrsgesellschaften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
- Die Regulierung von Tarifen und Frachtraten im europäischen Luftverkehr
- Die Bedeutung von Zeitnischen (Slots) und Bodenabfertigungsdiensten im Kontext des europäischen Luftverkehrs
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung
Die Einführung beleuchtet die historische Entwicklung des europäischen Luftverkehrsrechts und betont die Bedeutung des dritten Liberalisierungspakets als letzten Schritt zur Liberalisierung des Luftverkehrs in der Europäischen Gemeinschaft. Das Paket, bestehend aus den Verordnungen 2407/92, 2408/92 und 2409/92, bildet den Schwerpunkt der Analyse.
II. Das Dritte Liberalisierungspaket
Dieser Abschnitt untersucht das dritte Liberalisierungspaket, indem er sich mit den drei zentralen Verordnungen beschäftigt. VO 2407/92 regelt den Berufszugang von Luftverkehrsgesellschaften über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen. VO 2408/92 behandelt den Marktzugang und regelt die Bedingungen für Luftverkehrsgesellschaften, um innerhalb der Gemeinschaft zu operieren. VO 2409/92 befasst sich mit der Gestaltung von Tarifen und Frachtraten im europäischen Luftverkehr.
III. Sonstige Regelungen
Dieser Abschnitt betrachtet zusätzliche Regelungen, die den europäischen Luftverkehr betreffen. Die VO 95/93 regelt die Zuweisung von Zeitnischen (Slots) und die RiLi 96/67 befasst sich mit der Regulierung von Bodenabfertigungsdiensten.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieses Textes sind: Liberalisierung des Luftverkehrs, Europäische Gemeinschaft, Betriebsgenehmigung, Marktzugang, Tarife und Frachtraten, Zeitnischen (Slots), Bodenabfertigungsdienste.
- Arbeit zitieren
- Roman Pusep (Autor:in), 2004, Das System des europäischen Luftverkehrs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22731