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Arzneimittelversorgung in den Entwicklungsländern und das TRIPS-Abkommen

Titre: Arzneimittelversorgung in den Entwicklungsländern und das TRIPS-Abkommen

Essai Scientifique , 2004 , 25 Pages

Autor:in: Dr. Gerald G. Sander (Auteur)

Droit - Droit communautaire/européen, Droit international, Droit privé international
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Résumé Extrait Résumé des informations

In den letzten Jahren hat die Diskussion um eine ausreichende Berücksichtigung
von Gesundheitsschutzbelangen im Welthandel erheblich an Bedeutung
gewonnen. Neben dem Streit um hormonell behandeltes US-Rindfleisch1 und
dem europäischen Einfuhrverbot für asbesthaltige Baustoffe2, ist insbesondere
die Kontroverse um die Herstellung patentgeschützter Arzneimittel in den
Entwicklungsländern Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen geworden.
3 Den pharmazeutischen Unternehmen in den Industrienationen wird vorgeworfen,
mit den von ihnen gehaltenen Patenten, einen großen finanziellen
Profit zu erzielen, der in den Entwicklungsländern aber auf Kosten vieler Menschenleben
gehe.
Im Rahmen der Uruguay-Runde 1986-1994 wurden neben der Gründung der
WTO verschiedene Handelsabkommen geschlossen, zu denen das Übereinkommen
über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums
(TRIPS-Abkommen)4 gehört, welches Einfluss auf die Arzneimittelversorgung
in den Entwicklungsländern hat. Neben den Liberalisierungsgrundsätzen enthält
es auch Ausnahmeregelungen für den Gesundheitsschutz, deren Anwendung
und Umfang allerdings zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern
heftig umstritten sind.

1 EC – Measures Concerning Meat and Meat Products (Hormones), complaint by the
United States, Report of the Panel, in: DSR 1998:III, S. 699 ff.; EC – Hormones (CAN),
in: DSR 1998:II, S. 238 ff.; EC – Hormones, Report of the Appellate Body, in: DSR
1998:I, S. 135 ff.; hierzu Sander, Gesundheitsschutz in der WTO – eine neue Bedeutung
des Codex Alimentarius im Lebensmittelrecht?, in: ZEuS 2000, S. 335 ff.
2 EC – Measures Affecting Asbestos and Asbestos-Containing Products, Report of
the Panel, WT/DS135/R vom 18. September 2000; EC – Measures Affecting Asbestos
and Asbestos-Containing Products, Report of the Appellate Body, WT/DS135/AB/R
vom 12. März 2001; hierzu Gramlich, Das französische Asbestverbot vor der WTO
(Arbeitspapiere aus dem Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Halle-Wittenberg,
Heft 5), Halle/Saale 2002.
3 Siehe die öffentlichkeitswirksame Kampagne von Médecins Sans Frontieres, Campaign
for Access to Essential Medicines (http://www.accessmed-msf.org).
4 BGBl. 1994 II S. 1730.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Problemlage in den Entwicklungsländern

I. Aufbau einer Pharmaindustrie in den Entwicklungsländern am Beispiel Indiens

II. Unterversorgung mit Arzneimitteln am Beispiel von HIV/AIDS

B. Gründe für und wider eines Patentschutzes von Arzneimitteln

I. Allgemeine Begründung für das Bestehen eines Patentschutzes

II. Arzneimittelpatente aus ökonomischer Sicht

III. Die Sichtweise der Entwicklungsländer

IV. Die Sichtweise der Industriestaaten

V. Ergebnis

C. Das TRIPS-Abkommen und Arzneimittelpatente

I. Einführung

II. Die Vergabe von Zwangslizenzen im Rahmen des TRIPS-Abkommens

III. Die Erklärung von Doha zu TRIPS und öffentlicher Gesundheit

1. Der Inhalt der Erklärung

2. Offen gebliebene Fragen

3. Die schwierige Kompromissfindung

IV. Die Entscheidung bezüglich grenzüberschreitender Zwangslizenzen

1. Das Zustandekommen der Entscheidung

2. Der Inhalt der Entscheidung

3. Kritische Beurteilung der Vereinbarung

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen den Anforderungen des TRIPS-Abkommens an einen weltweit harmonisierten Patentschutz und der notwendigen Arzneimittelversorgung in Entwicklungsländern, insbesondere in Krisensituationen. Dabei steht die Frage im Zentrum, inwieweit Ausnahmeregelungen wie Zwangslizenzen den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten für die ärmere Bevölkerung sichern können.

  • Die Auswirkungen des TRIPS-Abkommens auf die nationale pharmazeutische Produktion in Entwicklungsländern.
  • Die ökonomische Begründung von Patentschutz vs. soziale Notwendigkeit der Gesundheitsvorsorge.
  • Die rechtliche Ausgestaltung und Problematik von Zwangslizenzen zur Korrektur von Marktversagen.
  • Die Rolle der Doha-Erklärung und der Entscheidung zu grenzüberschreitenden Zwangslizenzen bei der Krisenbewältigung.

Auszug aus dem Buch

II. Unterversorgung mit Arzneimitteln am Beispiel von HIV/AIDS

Das Problem der Arzneimittelversorgung in den Entwicklungsländern wird besonders am Beispiel der HIV/AIDS-Erkrankungen deutlich. In den afrikanischen Ländern südlich der Sahara lebten im Jahr 2003 26,6 Mio. Menschen, die mit dem HIV-Virus infiziert waren. 2,3 Mio. Menschen sind dort im gleichen Zeitraum an der Krankheit gestorben. In Botswana und Swaziland liegt der Anteil der betroffenen Erwachsenen bei 40%. Während langfristig die Verhinderung neuer Infektionen den Erfolg versprechendste Weg zur Bekämpfung der HIV/AIDS-Epidemie darstellt, kann eine kurzfristige Linderung des Problems durch die Behandlung der an HIV/AIDS erkrankten Personen mit teuren antiretroviralen Arzneimitteln, die zu einer deutlichen Erhöhung der Lebenserwartung der Patienten führen können, erreicht werden.

Weil die hohen Kosten für die patentierten Medikamente in den Entwicklungsländern nicht bezahlbar sind, suchen die Regierungen der betroffenen Staaten nach Möglichkeiten, Zugang zu billigen Imitaten dieser Arzneimitteln zu erhalten. Durch die Erteilung von Zwangslizenzen soll Dritten die Gelegenheit verschafft werden, vom Patentinhaber die Benutzung der Erfindung zu verlangen. Die Entwicklungsländer hoffen mit dieser Form der Lizenzierung das HIV/AIDS-Problem durch den Zugang zu den entsprechenden Medikamenten in den Griff zu bekommen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Problemlage in den Entwicklungsländern: Analysiert den Aufbau nationaler Pharmaindustrien und die Auswirkungen der HIV/AIDS-Epidemie auf die medizinische Versorgung.

B. Gründe für und wider eines Patentschutzes von Arzneimitteln: Diskutiert philosophische und ökonomische Theorien des Patentschutzes im Kontext der gegensätzlichen Interessen von Industrieländern und Entwicklungsländern.

C. Das TRIPS-Abkommen und Arzneimittelpatente: Erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen des TRIPS-Abkommens, die Funktion von Zwangslizenzen sowie die Entwicklungen durch die Doha-Erklärung und spätere Beschlüsse zu grenzüberschreitenden Zwangslizenzen.

Schlüsselwörter

TRIPS-Abkommen, Patentschutz, Arzneimittelversorgung, Entwicklungsländer, HIV/AIDS, Zwangslizenzen, Doha-Erklärung, Pharmazeutische Industrie, Weltgesundheitsorganisation, Patentrecht, Generika, Welthandel, Öffentliche Gesundheit, Lizenzen, Stoffschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche und ökonomische Problematik der Arzneimittelversorgung in Entwicklungsländern unter dem Druck globaler Patentrechtsstandards durch das TRIPS-Abkommen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Konflikte zwischen den Interessen forschender Pharmakonzerne aus Industriestaaten und dem gesundheitspolitischen Bedarf in Entwicklungsländern, insbesondere bei der Bekämpfung von Epidemien.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Untersuchung zielt darauf ab, zu analysieren, ob und wie die im TRIPS-Abkommen und der Doha-Erklärung vorgesehenen Ausnahmeregelungen einen wirksamen Zugang zu bezahlbaren Medikamenten in Krisenregionen ermöglichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die internationale Handelsverträge (TRIPS) und ergänzende politische Erklärungen im Lichte ihrer praktischen Anwendung und ökonomischen Auswirkungen auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die theoretischen Grundlagen des Patentschutzes, die Praxis der Zwangslizenzierung sowie die detaillierten Verhandlungen zur Doha-Erklärung und grenzüberschreitenden Zwangslizenzen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist primär durch Begriffe wie TRIPS-Abkommen, Zwangslizenzen, Gesundheitsversorgung in Entwicklungsländern und das Spannungsfeld zwischen Patentmonopolen und Sozialverträglichkeit charakterisiert.

Warum spielt das Beispiel Indien eine so zentrale Rolle?

Indien wird als Paradebeispiel für den Aufbau einer funktionierenden Pharmaindustrie angeführt, die durch den Export von Generika maßgeblich dazu beitrug, den Druck auf Preise patentierter Medikamente zu erhöhen.

Was ist die „fleet-in-being“-Wirkung von Zwangslizenzen?

Sie beschreibt die strategische Androhung von Zwangslizenzen als Druckmittel, um mit Patentinhabern günstigere Lizenzbedingungen auszuhandeln oder Technologietransfer zu fördern, ohne dass die Zwangslizenz tatsächlich immer erteilt werden muss.

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Résumé des informations

Titre
Arzneimittelversorgung in den Entwicklungsländern und das TRIPS-Abkommen
Université
University of Hohenheim  (Rechtswissenschaft)
Auteur
Dr. Gerald G. Sander (Auteur)
Année de publication
2004
Pages
25
N° de catalogue
V22806
ISBN (ebook)
9783638260671
Langue
allemand
mots-clé
Arzneimittelversorgung Entwicklungsländern TRIPS-Abkommen
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Dr. Gerald G. Sander (Auteur), 2004, Arzneimittelversorgung in den Entwicklungsländern und das TRIPS-Abkommen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22806
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Extrait de  25  pages
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