Die Europäische Union (EU) steht nach über fünfzig Jahren mehr oder weniger erfolgreicher „Vergemeinschaftung“ der Mitgliedstaaten und mit dem Abschluss des EU – Konvents vor einer entscheidenden und wegweisenden Veränderung. Sowohl die Europapolitiker als auch die nationalen Politiker müssen sich in den letzten Monaten viele Fragen zur zukünftigen „neuen“ EU gefallen lassen! Wird es einen Ratspräsident geben oder doch nur einen Kommissionspräsidenten? Vielleicht aber doch beide zusammen? Welche Anzahl an Kommissionsmitglieder werden wir 2005 haben, wenn alle 10 neuen Mitglieder beigetreten sind? Zwölf, Fünfzehen oder doch Fünfundzwanzig? Eine ähnliche Thematik stellt sich in der Frage des EU – Parlaments. Zwar nicht unbedingt die Größe spielt dort eine Rolle, sondern vielmehr seine Gewichtung! Bleibt es eine farblose Institution oder kann es sich zu einem „big player“ der EU – Politik entwickeln? Diese Fragen und noch unzählige mehr waren Inhalt und Aufgabe der 105 EU – Konventsmitglieder der letzten Monate.
Diese Arbeit will sich sowohl mit der Zukunft der EU – also dem „Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa“ – als auch mit der Vergangenheit und der in ihr entstandenen Institutionen und Organe beschäftigen. Wie haben und werden sich diese verändern?
Im folgenden werden die wichtigsten und öffentlichen Organe der Europäischen Union – Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union (Ministerrat), Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof, - vor und nach der Tagung in Thessaloniki am 20. Juni 2003 dargestellt. Teilweise kann man sich dabei auf vergangene institutionelle und empirische Entwicklungen berufen und so die bestehenden Institution kritisieren, jedoch kann durch den „ Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa“ und deren Organe nur Vermutungen über deren Entwicklung angestellt werden, da der Vertrag eher juristische aufgebaut ist und keine Kommentare des Gesetzgebers enthält.
Auch der Europäischer Rechnungshof und die beratende Organe der EU (Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen) gehören dazu, wurden aber aufgrund geringer Öffentlichkeitswirksamkeit außer acht gelassen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Europäische Rat bzw. Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
2.1. Funktion
2.2. Mehrheits- und Einstimmigkeitsregel
2.3. Das „institutionalisierte Dreieck“
2.4. Der „neue“ Europäische Rat
3. Europäische Kommission
3.1. Aufgaben der Kommission
3.2. Das Bestellungsverfahren
3.3. Die „Regierung der Europäischen Union?“
4. Europäisches Parlament (EP)
4.1. Die Geschichte und Aufbau des EPs
4.2. Die Funktionen des EPs
4.3. Die neue Rolle des EPs
5. Europäischer Gerichtshof (EuGH)
5.1 Der Aufbau des EuGH
5.2. Die Änderungen beim EuGH
6. Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit analysiert die institutionellen Veränderungen innerhalb der Europäischen Union im Kontext des „Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa“. Das primäre Ziel ist es, die Entwicklung der wichtigsten EU-Organe – Europäischer Rat, Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Europäischer Gerichtshof – vor und nach der Tagung in Thessaloniki im Jahr 2003 gegenüberzustellen und die Auswirkungen auf deren zukünftige Arbeitsweise zu bewerten.
- Institutioneller Wandel der EU-Organe
- Entscheidungsverfahren und Mehrheitsregeln
- Gesetzgebungsfunktion und Demokratisierung
- Zusammensetzung und Aufgabenbereiche der Institutionen
- Europäische Verfassungsentwicklung
Auszug aus dem Buch
3.1. Aufgaben der Kommission
Die Europäische Kommission ist eine „Sonderform“ einer Institution, wie sie es derzeit nirgendwo auf der Welt gibt. Innerhalb der Europäischen Union übernimmt sie eine dreifache Aufgabe:
1. Hüterin der Verträge
2. Motor der Integration
3. Exekutivorgan
Als Hüterin der Verträge achtet die Kommission darauf „für die Anwendung dieses Vertrages sowie der von den Organen auf Grund dieses Vertrages getroffenen Bestimmungen Sorge zu tragen;“
Als Motor der Integration hat sie „Empfehlungen oder Stellungnahmen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Gebieten abzugeben, soweit der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht oder soweit sie es für notwendig erachtet;“
Und letztlich hat sie als Exekutivorgan „nach Maßgabe dieses Vertrags in eigener Zuständigkeit Entscheidungen zu treffen und am Zustandekommen der Handlungen des Rates und des Europäischen Parlaments mitzuwirken;“ sowie „die Befugnisse auszuüben, die ihr der Rat zur Durchführung der von ihm erlassenen Vorschriften überträgt.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Fragestellungen der EU-Institutionen und des Konvents zur Verfassung für Europa.
2. Der Europäische Rat bzw. Rat der Europäischen Union (Ministerrat): Erläuterung der Funktionen, Entscheidungsmechanismen wie Mehrheits- und Einstimmigkeitsregeln sowie der geplanten Änderungen für den Rat.
3. Europäische Kommission: Analyse der Aufgaben als Integrationsmotor, Hüterin der Verträge und Exekutivorgan sowie des Bestellungsverfahrens.
4. Europäisches Parlament (EP): Darstellung der historischen Entwicklung, der parlamentarischen Funktionen und der beabsichtigten Kompetenzerweiterungen.
5. Europäischer Gerichtshof (EuGH): Untersuchung des Aufbaus und der Rolle des EuGH bei der Wahrung des Gemeinschaftsrechts und den Änderungen durch die neue Verfassung.
6. Schlussbemerkung: Resümee über die kontinuierliche Weiterentwicklung der EU-Institutionen und das noch vorhandene Verbesserungspotenzial.
Schlüsselwörter
Europäische Union, EU-Verfassung, Europäischer Rat, Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof, Institutionenwandel, Gesetzgebungsverfahren, Integration, Gemeinschaftsrecht, Demokratisierung, Konvent, Ratspräsident, Außenminister, Mehrheitsentscheidung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die institutionelle Struktur der Europäischen Union und wie sich diese durch den Entwurf einer EU-Verfassung verändert hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsweise und den Befugnissen der vier Hauptorgane der EU: Rat, Kommission, Parlament und Gerichtshof.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll aufgezeigt werden, welche institutionellen Anpassungen in der Übergangsphase nach der Tagung in Thessaloniki im Jahr 2003 vorgesehen waren, um die EU effektiver und demokratischer zu gestalten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer deskriptiven Analyse institutioneller und empirischer Entwicklungen sowie auf einer Auswertung des Verfassungsentwurfs.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich nach den spezifischen Institutionen und analysiert für jede deren bisherige Aufgaben, Zusammensetzung und die durch die neue Verfassung geplanten Änderungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Europäische Union, Verfassungsentwurf, institutionelles Dreieck, Integrationsmotor und Kompetenzstärkung des Parlaments.
Warum wird die Europäische Kommission als „Sonderform“ bezeichnet?
Die Kommission vereint exekutive, vertragshütende und integrationsfördernde Funktionen, die in dieser spezifischen Kombination einzigartig im internationalen institutionellen Vergleich sind.
Wie verändert sich der Einfluss des Europäischen Parlaments nach dem Verfassungsentwurf?
Das Parlament soll durch eine Ausweitung der Gesetzgebungs- und Wahlfunktionen, etwa bei der Wahl des Kommissionspräsidenten, eine stärkere demokratische Legitimation erhalten.
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- Christian Briggl (Author), 2003, Die neue EU - Eine Verfassung im Entwurf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22874