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Darstellung des deutschen Markenrechts anhand von Beispielen

Title: Darstellung des deutschen Markenrechts anhand von Beispielen

Seminar Paper , 2003 , 28 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Sonja Götz-Seidl (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Das erste deutsche „Gesetz über den Schutz von Marken“ geht zurück auf das Jahr 1874. Mit diesem Gesetz wurde zunächst die Schutzfähigkeit von Bildmarken festgestellt. Dem vorausgegangen war eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen auf Landesebene. Erst mit dem „Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen“ aus dem Jahre 1894 wurde die Eintragbarkeit reiner Wortzeichen eingeführt. Die neue Regelung brachte des weiteren eine Ausdehnung des Markenrechts auf alle Gewerbetreibende als mögliche Inhaber mit sich und führte ein Anmeldeverfahren mit Vorprüfungssystem ein.1 1936 wurde das „Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen“ durch das „Warenzeichengesetz“ ersetzt, mit dem die Eintragbarkeit durchgesetzter Zeichen eingeführt wurde. Danach konnte durch den Nachweis von Verkehrsdurchsetzung2 Zeichenschutz erworben werden. 3 Im Jahre 1967 wurde durch Einführung des Benutzungszwangs jeder Markeninhaber dazu angehalten, seine Marke spätestens nach Ablauf von fünf Jahren nach der Eintragung zu nutzen. Es folgten als weitere Ergänzungen 1979 die Eintragbarkeit von Dienstleistungsmarken sowie 1992 die Aufhebung der Bindung der Marke an den Geschäftsbetrieb. 4 Bereits seit den 60er Jahren wurde auf europäischer Ebene an einer Vereinheitlichung des Markenrechts gearbeitet. Im Dezember 1988 wurde schließlich die „Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken“ verabschiedet. Diese Richtlinie sollte bis zum 31.12.1991 in nationales Recht umgesetzt werden, wobei eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.1992 bestand. In Deutschland geschah diese Umsetzung mit zweijähriger Verspätung, durch das Inkrafttreten des „Gesetzes über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)“ am 01.01.1995. Mit diesem Gesetz wurde das deutsche Markenrecht grundlegend neugeordnet.5 [...] 1 Vgl. Schultz, Kommentar zum Markenrecht, Einführung, Rn. 4f 2 zum Begriff „Verkehrsdurchsetzung“ siehe Kap. 3.2 3 Vgl. Fezer, Markenrecht, Einl. Rn. 6 4 Vgl. Marx, Deutsches und europäisches Markenrecht, Rn. 17 5 siehe zur Entwicklung des Markenrechts auf europäischer Ebene ausführlich Marx, Deutsches und europäisches Markenrecht, Rn. 18-30

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 ENTWICKLUNG DES MARKENRECHTS IN DEUTSCHLAND

2 ARTEN VON MARKEN

3 ENTSTEHUNG DES MARKENSCHUTZES

3.1 Markenschutz durch Eintragung

3.2 Markenschutz durch Verkehrsgeltung

3.3 Markenschutz durch notorische Bekanntheit

4 EINTRAGUNGSFÄHIGKEIT VON MARKEN

4.1 Absolute Schutzhindernisse

4.2 Löschungsansprüche aufgrund von relativen Schutzhindernissen

4.2.1 Ähnlichkeit (§§ 9, 51, 52, 55 MarkenG)

4.2.2 Verwechslungsgefahr (§§9 Abs. 1 Ziff. 2, 14 Abs. 2 Ziff. 2 MarkenG)

4.2.3 Rufausbeutung oder Verwässerung einer bekannte Marke (§§ 9 Abs. 1 Ziff. 3, 14 Abs. 2 Ziff. 3 MarkenG)

4.3 Verwirkung von Löschungsansprüchen

5 RECHTSFOLGEN BEI VERLETZUNG EINER MARKE

5.1 Unterlassungsanspruch (§§ 14 Abs. 5, 15 Abs. 4 MarkenG)

5.2 Schadensersatzanspruch (§§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG)

5.3 Vernichtungsanspruch (§ 18 MarkenG)

5.4 Auskunftsanspruch (§ 19 MarkenG)

6 FAZIT

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Diese Arbeit verfolgt das Ziel, das deutsche Markenrecht auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und aktueller Rechtsprechung anschaulich zu erläutern und den Schutzumfang einer Marke unter Berücksichtigung ihrer Entstehung und möglichen Verletzungsfolgen zu analysieren.

  • Historische Entwicklung des Markenrechts in Deutschland
  • Verschiedene Arten von Marken und deren Schutzfähigkeit
  • Voraussetzungen für den Erwerb von Markenschutz
  • Umgang mit Schutzhindernissen und Löschungsansprüchen
  • Rechtliche Konsequenzen bei Markenrechtsverletzungen

Auszug aus dem Buch

Verwechslungsgefahr (§§9 Abs. 1 Ziff. 2, 14 Abs. 2 Ziff. 2 MarkenG)

In den drei Fällen des § 9 Abs. 1 Ziff. 2 MarkenG – die Marken sind identisch, die Waren/Dienstleistungen jedoch nur ähnlich, oder umgekehrt die Waren /Dienstleistungen sind identisch und die Marken nur ähnlich, oder sowohl Marken als auch Waren/Dienstleistungen sind sich nur ähnlich – wird der älteren Marke nur dann Vorrang gewährt, wenn aufgrund der Identität oder Ähnlichkeit für die Allgemeinheit die Gefahr von Verwechslungen besteht. Dazu zählt lt. Gesetz auch die Gefahr, dass die Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden.

Ob Verwechslungsgefahr vorliegt, hängt von einer Vielzahl von Umständen ab. Insbesondere spielen der Bekanntheitsgrad der Marke im Markt, die gedankliche Verbindung, die das benutzte oder eingetragene Zeichen zu ihr hervorrufen kann, sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen und den damit gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen eine Rolle. Die Verwechslungsgefahr ist außerdem stets unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.

Dabei sind mehrere Arten von Verwechslungsgefahr zu unterscheiden. Die unmittelbare Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn die beteiligten Verkehrskreise zwei Marken schriftbildlich, klanglich oder in ihrer Bedeutung direkt miteinander verwechseln und sie für Marken eines Unternehmens halten. Ein Beispiel, dass diese sogenannte unmittelbare Verwechslungsgefahr besonders deutlich widerspiegelt, ist die Entscheidung des OLG Köln über die Wortmarken „Staurodorm“ und „Stadadorm“ für Schlafmittel wider. Hier führt das Gericht aus:

Zusammenfassung der Kapitel

1 ENTWICKLUNG DES MARKENRECHTS IN DEUTSCHLAND: Der Überblick zeigt die historische Entwicklung von der ersten gesetzlichen Fixierung im Jahr 1874 bis zur grundlegenden Neuregelung durch das Markengesetz 1995.

2 ARTEN VON MARKEN: Hier werden verschiedene Markenformen wie Wort-, Bild-, Farb- und dreidimensionale Marken unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung vorgestellt.

3 ENTSTEHUNG DES MARKENSCHUTZES: Das Kapitel erläutert die drei Wege zum Markenschutz: durch Eintragung, durch Verkehrsgeltung und durch notorische Bekanntheit.

4 EINTRAGUNGSFÄHIGKEIT VON MARKEN: Dieser Abschnitt behandelt absolute Schutzhindernisse sowie relative Schutzhindernisse, die zur Löschung einer Marke führen können.

5 RECHTSFOLGEN BEI VERLETZUNG EINER MARKE: Hier werden die Ansprüche des Markeninhabers bei Verletzung, wie Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung und Auskunft, detailliert beschrieben.

6 FAZIT: Die Zusammenfassung unterstreicht die wachsende wirtschaftliche Bedeutung von Marken als tragende Säule des gewerblichen Rechtsschutzes.

Schlüsselwörter

Markenrecht, Markengesetz, Markenverletzung, Schutzhindernisse, Eintragung, Verkehrsgeltung, Markenform, Unterlassungsanspruch, Schadensersatz, Verwechslungsgefahr, Rufausbeutung, Verwässerung, Markenschutz, Markenidentität, Kennzeichnungskraft

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit bietet eine fundierte Darstellung des deutschen Markenrechts, unterteilt in Entstehung, Schutzvoraussetzungen und Rechtsfolgen bei Verletzungen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind der Markenerwerb, die verschiedenen Markenformen, die Analyse von Schutzhindernissen sowie die rechtlichen Ansprüche bei Kollisionen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist es, den Schutzbereich von Marken und die Handlungsoptionen für Markeninhaber bei unberechtigter Nutzung anhand von Praxisbeispielen zu erläutern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die Analyse von Gesetzestexten, insbesondere des MarkenG, sowie die Auswertung relevanter höchstrichterlicher Entscheidungen von BGH und EuGH.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Markenarten, die Entstehungstatbestände, die Prüfung der Eintragungsfähigkeit und die Durchsetzung von Rechtsfolgen bei Markenverletzungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Markengesetz, Schutzhindernisse, Verwechslungsgefahr und Unterlassungsanspruch charakterisiert.

Wie unterscheidet sich Schutz durch Verkehrsgeltung von Schutz durch Eintragung?

Während bei der Eintragung der Schutz mit der Eintragung in das Register beginnt, erlangt eine Marke Verkehrsgeltung durch einen hohen Bekanntheitsgrad innerhalb der beteiligten Verkehrskreise.

Was ist die Bedeutung der "Rufausbeutung" im Markenrecht?

Rufausbeutung liegt vor, wenn eine jüngere Marke die Wertschätzung einer bekannten älteren Marke in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt, selbst wenn keine Warenähnlichkeit besteht.

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Details

Title
Darstellung des deutschen Markenrechts anhand von Beispielen
College
University of Applied Sciences Aschaffenburg  (FB Wirtschaft und Recht)
Grade
1,3
Author
Sonja Götz-Seidl (Author)
Publication Year
2003
Pages
28
Catalog Number
V22904
ISBN (eBook)
9783638261326
Language
German
Tags
Darstellung Markenrechts Beispielen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sonja Götz-Seidl (Author), 2003, Darstellung des deutschen Markenrechts anhand von Beispielen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22904
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