Ökonomische Analyse des Clean Development Mechanism (CDM)

Eine Fallstudie


Diplomarbeit, 2011

100 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen
2.1 Der anthropogene Treibhauseffekt
2.2 Die optimale Allokation externer Effekte
2.2.1 Die Umwelt als öffentliches Gut
2.2.2 Theoretische Lösungsansätze der Internalisierung externer Effekte
2.3 Das Kyoto-Protokoll und seine flexiblen Mechanismen
2.3.1 Emission Trading
2.3.2 Joint Implementation
2.3.3 Der Clean Development Mechanism

3. Der Clean Development Mechanism
3.1 Nachhaltige Entwicklung
3.2 Organisation und Projektzyklus
3.3 Praktische Umsetzung von CDM-Projekten
3.3.1 Transaktionskosten
3.3.2 Baseline und Zusätzlichkeit
3.3.3 Nachhaltige Entwicklung
3.3.4 Technologischer Fortschritt
3.3.5 Kritische Projektkategorien
3.3.6 Geographische Verteilung der Projekte

4. Umsetzung des Kyoto-Protokolls auf europäischer Ebene
4.1 Das EU Emissionshandelssystem
4.2 Die Handelsphasen des EU ETS

5. Umsetzung des CDM in Deutschland
5.1 Staatliche Institutionen
5.2 Umsetzung der Europäischen Richtlinien in Nationales Recht
5.3 Nationale Allokationspläne für Deutschland
5.4 Politische Einflussnahme auf die CDM-Projektaktivitäten in Deutschland

6. Nutzung des CDM durch Deutschland
6.1 Deutsche Beteiligung an CDM-Projekten
6.1.1 Chronologie der deutschen Beteiligungen
6.1.2 Geographische Verteilung der deutschen CDM-Projekte
6.1.3 Projektkategorien der deutschen CDM-Beteiligung
6.2. Einsatz von CERs durch deutsche Anlagenbetreiber
6.2.1 Akteure in der Nutzung von CERs in Deutschland
6.2.2 Geographische Herkunft der eingesetzten CERs
6.2.3 Projektkategorien der eingesetzten CERs
6.3 Ausblick

7. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kohlendioxidanstieg in der Atmosphäre

Abbildung 2: Gegenüberstellung ET, JI und CDM

Abbildung 3: Möglichkeiten der CER-Generierung für Annex-I Länder

Abbildung 4: Projektzyklus des CDM

Abbildung 5: Verlauf weltweiter CO2-Emissionen

Abbildung 6: Anzahl der deutschen Beteiligungen an CDM-Projekten

Abbildung 7: Verhältnis der LoA zum Ausschüttungszeitpunkt der CERs

Abbildung 8: Beteiligung deutscher Akteure an CDM-Projekten im Zeitverlauf

Abbildung 9: Geographische Verteilung der registrierten CDM-Projekte

Abbildung 10: Projektanzahl nach Gastgeberland und Jahr

Abbildung 11: Verteilung der CDM-Projekte auf die zulässigen Sektoren

Abbildung 12: Projektkategorien von CDM-Projekten mit deutscher Beteiligung

Abbildung 13: Einsatz von Emissionsminderungsgutschriften im EU ETS

Abbildung 14: Geographische Herkunft der eingesetzten CERs

Abbildung 15: Eingesetzte CERs nach Projektkategorie

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Emissionsreduktionsverpflichtung der EU-15

Tabelle 2: Internationaler Emissionshandel und EU ETS

Tabelle 3: Auflagen und Änderungen in den Phasen des EU ETS

Tabelle 4: Vergleich deutscher NAP I und NAP II

Tabelle 5: Die zehn größten Nutzer von CERs in Deutschland

Anhangsverzeichnis

Anhang I: Liste der Annex-I Staaten

Anhang II: Liste der Annex-B Staaten

Anhang III: Auswertung der Nutzung der CERs

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Treibhausgasemissionen sind Externalitäten und stellen das größte Marktversagen dar, das die Welt je gesehen hat.“(Stern, 2008, S.1)

In der Stern-Review[1] warnt der ehemalige Weltbank-Chefökonom Sir Nicolas Stern vor den weitreichenden globalen Folgen des Klimawandels und den daraus für die Menschheit entstehenden Kosten von geschätzten 20% des globalen Bruttoinlandsprodukts. Auch die seit 1990 von der IPCC veröffentlichten Sachstandsberichte zum Thema Ursachen und Auswirkungen des anthropogenen Treibhauseffekts verdeutlichen, wie dringend weltweite Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dem seit 1970 nachgewiesenen, anthropogen verursachten Temperaturanstieg, entgegenzuwirken.[2] Zwar erscheinen die mitunter sehr extrem wirkenden Szenarien noch in weiter Ferne, jedoch lassen sich bereits heute die Auswirkungen des Temperaturanstiegs beobachten. Die Polkappen schmelzen, die Eisdecke in Grönland und der Arktis ist bereits dünner geworden und die Häufigkeit von Hitzewellen in Europa und Asien nimmt nachweislich zu. Jeder weitere Anstieg der Temperatur bedeutet also eine erhöhte Bedrohung für die Nahrungs- und Wasserressourcen der Menschheit.[3] Das Thema Klimawandel ist allgegenwärtig und auch aus der aktuellen, nationalen Berichterstattung nicht mehr wegzudenken. So erfordert der geplante deutsche Atomausstieg eine Konzentration auf den Ausbau erneuerbarer Energien, wenn man an dem ehrgeizigen Ziel der Treibhausgasreduktion um 40% bis zum Jahr 2020 (im Vergleich zu 1990) festhalten will, aber gleichzeitig auch eine Einbindung des deutschen Modells in den europäischen und internationalen Kontext.[4]

Um länderübergreifend Maßnahmen gegen den Klimawandel durchführen zu können, wurde 1992 das Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (UNFCCC) beschlossen. Kern der so genannten Klimarahmenkonvention ist die Verpflichtung der Industrieländer, als Hauptverursacher der steigenden Treibhausgasemissionen, Einsparungen vorzunehmen und Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, sich an die Folgen des Klimawandels anpassen zu können.

Mit der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls im Jahr 1997 wurde erstmalig ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen beschlossen, durch das die Industrienationen verpflichtet wurden, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Gleichzeitig wurde durch die Ausgestaltung der flexibel einsetzbaren Instrumente ein Mechanismus geschaffen, der auch die Entwicklungsländer in die globale Zusammenarbeit mit einbezieht. Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, im Folgenden CDM (Clean Development Mechanism) genannt, ermöglicht es den Industrieländern, durch CO2-Einsparungen in Entwicklungsländern Emissionsgutschriften zu erwirtschaften, die auf dem eigenen Emissionsbudget gutgeschrieben werden können. Durch CDM-Projekte soll zeitgleich in den Gastgeberländern durch den Transfer von monetären Mitteln und Technologie, Treibhausgasemissionen gesenkt und die nachhaltige Entwicklung gefördert werden.

Ziel dieser Arbeit soll es sein, den CDM und seine Nutzung durch Deutschland darzustellen und zu analysieren.

Dafür wird in Kapitel zwei zunächst auf die theoretischen Grundlagen eingegangen. Beginnend wird erklärt, was unter dem anthropogenen Treibhauseffekt zu verstehen ist, bevor auf die Lösungsansätze der neoklassischen Theorie zur optimalen Allokation externer Effekte eingegangen wird. Aufbauend auf den idealtypischen Modellvorstellungen, erfolgt im Anschluss die Beschreibung des Kyoto-Protokolls und seiner flexiblen Mechanismen.

Im dritten Kapitel erfolgt die detailliertere Darstellung des Clean Development Mechanism. Hierfür wird in einem ersten Schritt auf den Begriff der nachhaltigen Entwicklung eingegangen, bevor die institutionelle Ausgestaltung und das Regelwerk des CDM erläutert werden. Im Anschluss an die theoretische Darstellung werden dem idealtypischen Verlauf die praktische Umsetzung und die damit verbundenen Probleme und Kritikpunkte gegenübergestellt.

Das vierte Kapitel widmet sich der Umsetzung des Kyoto-Protokolls und dem CDM auf europäischer Ebene. Das EU Emissionshandelssystem, im Folgenden EU ETS genannt, ist das bisher größte internationale Emissionshandelssystem und seine Richtlinien bestimmen maßgeblich die deutschen Gesetze zum Handel mit Emissionszertifikaten und damit die Einsatzmöglichkeiten für Zertifikate aus CDM-Projekten. Daher wird in diesem Kapitel die Ausgestaltung des europäischen Systems im Allgemeinen und auf die Handelsphasen aufgeschlüsselt, dargestellt, bevor im fünften Kapitel auf die Umsetzung des CDM in Deutschland eingegangen wird. Zunächst steht in diesem Kapitel die institutionelle Ausgestaltung des CDM in Deutschland im Vordergrund, die deutlich macht, wer für die Implementierung von Maßnahmen im Bereich des CDM in Deutschland verantwortlich ist und welche Gesetze, aufbauend auf den europäischen Richtlinien, den rechtlichen Rahmen für deutsche Unternehmen bilden. Anschließend werden die Nationalen Allokationspläne, in denen die Einsatzmöglichkeiten für Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten für die jeweiligen Handelsperioden festgelegt sind, erläutert. Den Abschluss bildet die Darstellung der politischen Einflussnahme auf die deutsche Projektbeteiligung.

Im sechsten Kapitel wird die Nutzung des CDM von deutschen Unternehmen analysiert. Der erste Teil widmet sich der direkten Beteiligung an CDM-Projekten. Dafür wurden die seitens der UNFCCC veröffentlichten Daten der Projektregistrierungen ausgewertet und hinsichtlich der beteiligten Unternehmen, der zeitlichen Abfolge, der geographischen Verteilung und der Zugehörigkeit zu den möglichen Projektkategorien analysiert. Den zweiten Teil dieses Kapitels bildet die Untersuchung der zehn größten Nutzer von Emissionsgutschriften in Deutschland. Die von diesen zehn Anlagen abgegebenen Emissionsgutschriften sind nach den Kriterien der geographischen Verteilung und der Projektkategorie ausgewertet worden. Im Anschluss an den Ausblick, der die Probleme des CDM-Marktes nach 2012 darstellt, erfolgt abschließend in Kapitel 7 eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Arbeit.

2. Theoretische Grundlagen

Bevor der CDM und seine Nutzung durch Deutschland analysiert werden kann, muss auf die theoretischen Grundlagen eingegangen werden, auf die sich der Mechanismus bezieht. Dazu wird zunächst der anthropogene Treibhauseffekt in seinen Grundzügen beschrieben, bevor die theoretischen Lösungsansätze der Wohlfahrtsökonomik vorgestellt werden. Diese bilden unter anderem das theoretische Fundament der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls, welche ebenfalls in diesem Kapitel dargestellt werden.

2.1 Der anthropogene Treibhauseffekt

Der natürliche Treibhauseffekt entsteht durch die spezifische Wirkungsweise von Gasen in der Atmosphäre, die zwar die Sonneneinstrahlung passieren lassen, jedoch die langwellige Wärmestrahlung, die von der Erde reflektiert wird, absorbieren und ihrerseits diese absorbierte Strahlung, und damit Wärme, gleichmäßig verteilen. Ohne diesen natürlichen Effekt betrüge die Temperatur der Erdoberfläche -18°C und nicht 15°C.[5]

Zu den wichtigsten Treibhausgasen neben Wasserstoff, dessen Konzentration vom Menschen nur schwer verändert werden kann[6], zählen Kohlendioxid, im folgenden CO2 genannt, Methan, Lachgas, Ozon und Fluorchlorkohlenwasserstoffe, kurz FCKW.[7]

Als anthropogener Treibhauseffekt wird die Verstärkung dieses natürlichen Prozesses durch den Menschen beschrieben. Menschliche Aktivitäten erhöhen die Konzentration der oben aufgeführten Treibhausgase und erzeugen ein Ungleichgewicht der Energiebilanz der Erde, welches wiederum dazu führt, dass die Temperatur in der unteren Atmosphäre ansteigt.[8]

Erste Nachweise dazu erbrachte 1958 C.D. Keeling mit den bis heute aktualisierten Daten einer Messstation auf Mauna Loa, Hawaii.[9]

Wie die Abbildung 1 zeigt, kam es in dem Zeitraum von 1958 bis zum Jahr 2010 zu einer erheblichen Steigerung von 315 ppm auf 380 ppm von CO2 in der Atmosphäre. Diese wurden von Keeling in Korrelation zu dem Anstieg der landwirtschaftlichen, industriellen und häuslichen Aktivitäten gesetzt.[10] Heute geht man mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Grund für den Anstieg von CO2, dem wichtigsten Treibhausgas im Rahmen des anthropogenen Treibhauseffektes, in der Verbrennung fossiler Brennstoffe, der Waldrodung und Müllentsorgung zu sehen ist.[11]

Abbildung 1: Kohlendioxidanstieg in der Atmosphäre

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.esrl.noaa.gov/gmd/ccgg/trends/

Erklärung: Anstieg der CO2 Konzentration von 1958 bis heute an der Mauna Loa Station, Hawaii.

Was ein Anstieg der Konzentration von Treibhausgasen für das globale Klima bedeutet, zeigen Studien des IPCC, des Umweltbundesamtes und der großen Rückversicherer.[12] Stürme und Überschwemmungen haben sich laut Umweltbundesamt in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu den 60er Jahren nahezu verdreifacht, die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten extrem warmer Tage und niederschlagsreicher Monate hat sich erhöht.

Damit wird deutlich, dass bestehende wirtschaftliche Strukturen an die klimatischen Schwankungen angepasst werden müssen, und dieses nicht nur im nationalen Rahmen geschehen darf, sondern internationaler Kooperation bedarf.[13]

2.2 Die optimale Allokation externer Effekte

Umweltprobleme verursachen ein Abweichen vom Marktgleichgewicht, wenn von ihnen externe Effekte ausgehen.[14] Externe Effekte treten dann in Erscheinung, wenn der Nutzen oder wenn die Kosten eines Individuums nicht nur von seinen eigenen Aktivitäten beeinflusst werden, sondern auch von den Aktivitäten Anderer abhängen.

Beim Auftreten externer Effekte weichen private und gesellschaftliche Kosten voneinander ab: Der Verursacher externer Kosten, z.B. ein Kraftwerkbetreiber, kalkuliert nur mit den privaten Kosten für die Nutzung des Kraftwerkes, berücksichtigt aber nicht die Kosten, die der Allgemeinheit durch die von ihm verursachte Luftverschmutzung entstehen.[15]

Das Ziel der Allokation externer Effekte ist der Versuch mit staatlichen Maßnahmen, Korrekturen am Marktmechanismus vorzunehmen, sodass der Verursacher negativer externer Effekte bei seinen Entscheidungen nicht nur die privaten, sondern auch die externen Kosten berücksichtigt.[16]

2.2.1 Die Umwelt als öffentliches Gut

Laut Definition von Paul Samuelson ist ein öffentliches Gut dadurch charakterisiert, dass es von allen zur gleichen Zeit genutzt werden kann, ohne, dass einer der Nutzer durch den Gebrauch des Gutes durch einen anderen, in seinem Gebrauch eingeschränkt wird, also durch Nicht-Ausschließbarkeit und Nicht-Rivalität.[17] Nach dieser Definition ist die Umwelt oder in diesem Fall das Klima zunächst als ein öffentliches Gut zu sehen. Problematisch wird diese Definition jedoch vor dem Hintergrund knapper werdender oder der Übernutzung vorhandener Ressourcen. Da für öffentliche Güter kein Entgelt zu zahlen ist und keine Eigentumsrechte zugeordnet werden können, existiert die Tendenz zur Übernutzung.[18] Gerade im Fehlen des Preises, der den Knappheitsgrad eines Gutes auf einem Markt mit vollständigem Wettbewerb widerspiegelt und damit eine optimale Verteilung garantiert, liegt der Grund, warum keine pareto-optimale Allokation der Ressource Klima erreicht werden kann.[19]

Durch die anthropogene Erhöhung der Treibhausgase, also der Übernutzung des öffentlichen Gutes Klima, entstehen nicht nur für die Verursacher selbst, sondern auch für die Allgemeinheit Folgekosten, im Folgenden externe Effekte genannt.[20]

2.2.2 Theoretische Lösungsansätze der Internalisierung externer Effekte

Die Idee der Umweltökonomik ist es, das öffentliche Gut mit einem Preis zu versehen, der als Knappheitsindikator gilt und damit die Internalisierung der externen Effekte gewährleisten kann.

Die wichtigsten Lösungsansätze von Pigou, Coase, Baumol/Oates und Dales sollen daher in ihren Grundzügen erläutert werden.

Arthur Cecil Pigou verfolgte in seiner Darstellung in „The Economics of Welfare“ von 1962 den Lösungsansatz, denjenigen, der für die Verursachung der Externalitäten verantwortlich ist, mit einer Steuer zu belegen, bzw. denjenigen der externe Effekte einspart, mit Subventionen zu belohnen.[21] Damit die Steuer optimal wirken kann, ist der Steuersatz in der Höhe der externen Zusatzkosten, also der Differenz zwischen den sozialen und den privaten Grenzkosten, zu wählen.[22] Dieser in der Theorie funktionierende Ansatz, scheitert in der praktischen Umsetzung. Nicht nur müsste der Staat ständig die Mengen an emittiertem CO2 messen und wissen, von wem sie verursacht worden sind, zusätzlich benötigt er auch genaue Kenntnisse über die monetäre Höhe von Vermeidungskosten und Grenzschäden.[23] Ein weiterer Kritikpunkt an dem Ansatz von Pigou ist die fehlende Definition, wer als Verursacher gilt und wie dieser zu bestimmen ist.[24]

Genau an diesem Kritikpunkt setzt die Theorie von Coase (1960) ein. Durch Verhandlungen zwischen den privaten Akteuren, also Schädiger und Geschädigtem, kann es zu einer Internalisierung der externen Effekte kommen, ohne dass sich der Staat an diesem Prozess aktiv beteiligt.[25] Es gibt hierbei zwei Lösungsarten: Entweder der Schädiger zahlt dem Geschädigten eine gewisse Summe, sodass dieser die Schädigung hinnimmt (Haftungsregel), oder aber der Geschädigte zahlt eine Kompensationssumme an den Schädiger, sodass jener die Belastungen verringert (Laissez-Faire-Regel).[26] Dieser Verhandlungseffekt, und die damit verbundene Zuteilung von Eigentumsrechten, würden nach Coase sogar zu einer effizienteren Lösung führen, als es durch das Eingreifen staatlicher Institutionen der Fall wäre.[27] Doch auch im Falle des Coase-Theorems scheitert die Theorie an der Durchführbarkeit in der Praxis. Zum einen ist es schwierig, Eigentumsrechte an dem Gut „saubere Luft“ zuzuteilen, zum anderen erscheint die Zuteilung in Gruppen Schädiger und Geschädigte schwierig, vor allem wenn innerhalb einer dieser Gruppen Interessenkonflikte auftreten.[28]

Eine als Weiterführung der Pigou-Steuer entwickelte Theorie, der Preis-Standard-Ansatz von Baumol und Oats (1971/75) ist im weiteren Sinne ein dritter Ansatz der Internalisierung externer Effekte.

Hierbei wird versucht, einen von der Politik vorgegebenen Emmissionsstandard[29] über eine Steuer zu erreichen. Die Anpassungsreaktion der Schädiger wird dabei über die Bemessungsgrundlage der Steuer bestimmt. Die Steuer kann auf Grundlage der Menge des emittierten Schadstoffes oder auch der Menge des Endprodukts festgelegt werden.[30] Zwar erfordert der Preis-Standard-Ansatz eine geringere Informationsbasis als die Pigou-Steuer, doch ist die ökologische Effizienz eingeschränkt. Die politische Entscheidung muss genau den Steuersatz bestimmen, der die gewünschte Umweltqualität hervorruft.[31] Zwar hat die dafür zuständige staatliche Instanz die Möglichkeit, nach Feststellung der Gesamtemission den Steuersatz anzupassen, jedoch stellt sie dieses Verfahren vor erhebliche Belastungen und bürokratischen Aufwand.[32]

Die Idee des Emissionshandels nach J.H. Dales von 1968 baut zwar nicht auf einem Allokationsoptimum auf, wie die Theorien von Pigou und Coase. Dales versucht, in der von ihm entwickelten Theorie, das Umweltproblem durch einen politischen Prozess zu erreichen. Das öffentliche Gut Umwelt wird dabei nicht mit einem Preis versehen, allerdings ist das Recht auf Verschmutzung der Umwelt käuflich zu erwerben.[33] Die Höchstmenge der Verschmutzung wird vom Staat vorgeschrieben. Innerhalb dieser Grenzen kann sich der Marktteilnehmer entscheiden, ob er in Klimaschutzmaßnahmen investiert, und damit die Kosten für die Emissionsrechte einspart, oder wie gehabt, emittiert und folglich für die Verschmutzung zahlen muss.[34] Das Eingreifen des Staates ist in diesem Modell minimal, da dieser lediglich das Maximum an zulässigen Emissionen festlegen muss. Die Marktteilnehmer müssen innerhalb dieser Grenze durch Verhandlungen die Verteilung der Verschmutzungsrechte selbst über die Bildung eines Preises regulieren.

Das Instrument des Emissionshandels, eines der flexiblen Intrumente des Kyoto-Protokolls, greift auf diese Theorie zurück und wird im Folgenden zusammen mit den anderen Instrumenten vorgestellt.

2.3 Das Kyoto-Protokoll und seine flexiblen Mechanismen

Der erste Sachstandsbericht des IPCC von 1990 verdeutlicht, wie dringend das Thema Klimawandel eine internationale politische Zusammenarbeit erfordert. Es wird eingehend darauf hingewiesen, dass sich die Folgen der anthropogen induzierten Klimaerwärmung nur mit einer sofortigen Reduktion an Treibhausgasen aufhalten ließe und dieses unmittelbare internationale Kooperation bedeute.[35] Infolgedessen dient dieser Bericht als Basis für die Verhandlungen der Klimarahmenkonvention der UN. Das Ziel dieser Konvention von 1992 ist wie folgt definiert:

„Das Endziel dieses Übereinkommens und aller damit zusammenhängenden Rechtsinstrumente, welche die Konferenz der Vertragsparteien beschließt, ist es, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann.( UNFCCC, 1992, Art. 2)

Das Wichtige an dieser Konvention, ist die Tatsache, dass erstmals Institutionen geschaffen worden sind, die für die Koordination des internationalen Klimaschutzes verantwortlich sind.[36] Sie bildet damit die Grundlage internationaler Klimapolitik und die rechtliche Basis für das Kyoto-Protokoll.[37]

Auf der dritten Konferenz der Klimarahmenkonvention am 11. Dezember 1997 in Kyoto wurde das Protokoll einstimmig verabschiedet.[38] Zu den wichtigsten Errungenschaften der Verhandlungen zählt die verbindliche Vorschrift der realen Minderung der Emissionen von Treibhausgasen.[39] Danach müssen die auf der Klimarahmenkonvention definierten Annex-B-Staaten (eine genaue Auflistung ist in Anlage B des Kyoto-Protokolls zu finden) in der Periode 2008-2012 die Emissionen der Treibhausgase CO2, CH4,N2O, H-FKW/HFC, FKW/PFC und SF6 um 5,2% im Vergleich zum Basisjahr 1990 gesenkt haben.[40]

Tabelle 1: Emissionsreduktionsverpflichtung der EU-15

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Europäische Kommission, 2002, Anhang.

Deutschland und die 14 anderen europäischen Länder, die sich zum Zeitpunkt der Ratifizierung in der EU befanden, verpflichteten sich zu einer Reduktion um 8% im Zeitraum 2008-2012 und handelten dafür einen s.g. Lastenausgleich aus.[41] Tabelle 1 zeigt die jeweiligen nationalen Reduktionsverpflichtungen im Zeitraum 2008-2012 auf Basis der Emissionswerte von 1990 der damaligen EU-Länder. Nach Artikel 25 des Protokolls werden die oben aufgeführten Reduktionsverpflichtungen erst dann verbindlich, wenn mindestens 55 der in Anlage B genannten Industrieländer, deren CO2 Ausstoß zusammen mindestens 55% der Gesamtemission von Kohlendioxid von 1990 ausmachen, das Protokoll ratifiziert haben.[42] Die nicht in dieser Anlage genannten Länder, die Nicht-Annex-B-Staaten, also Entwicklungs- und Schwellenländer haben keine Reduktionsverpflichtungen.

Eine Besonderheit des Kyoto-Protokolls ist, neben der Vorgabe einer verbindlichen Reduktionsverpflichtung, auch die erstmalige Aufnahme von marktwirtschaftlichen Instrumenten zur Stabilisierung des Klimas in das internationale Umweltvölkerrecht.[43]

Laut Artikel 6 des Kyoto-Protokolls kann jede

„Vertragspartei Emissionsreduktionseinheiten, die sich aus Projekten zur Reduktion der anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen oder zur Verstärkung des anthropogenen Abbaus solcher Gase durch Senken in jedem Bereich der Wirtschaft ergeben, jeder anderen in Anlage I aufgeführten Vertragspartei übertragen oder von jeder anderen in Anlage I aufgeführten Vertragspartei erwerben,(…)“(UNFCCC, 1997, Art.6).

Neben den nationalpolitischen Instrumenten erlaubt das Protokoll den Vetragsparteien den Einsatz von drei flexiblen Mechanismen, die separat oder auch zusammen eingesetzt werden können: Emissions Trading (Artikel 17), Joint Implementation (Artikel 6) und der Clean Development Mechanism (Artikel 12).[44] Die genannten Instrumente werden in den folgenden drei Unterkapiteln zunächst kurz erläutert, bevor im dritten Kapitel die Darstellug des CDM vorgenommen wird.

2.3.1 Emission Trading

Die Funktionsweise des Emissionshandel orientiert sich an der Dale´schen Theorie des Zertifikatehandels und funktioniert nach dem Cap-and-Trade-System: Den Vertragsparteien, also den im Kyoto-Protokoll genannten Annex-B-Staaten, werden zunächst eine fixe Anzahl an Emissionsberechtigungen zugeteilt, die sich von den Minderungszielen des jeweiligen Landes ableiten („grandfathering-Prinzip“).[45] Nutzt ein Land diese Assigned Amount Units (AAUs) nicht vollständig aus, kann es diese für zukünftige Verpflichtungsperioden aufheben („banking“) oder gegen Entgelt an ein anderes Land verkaufen, welches zusätzliche Zertifikate wegen der Überschreitung der maximal zulässigen Emissionsmenge benötigt.[46] Der Preis der sich daraus ergibt, wird durch den Markt bestimmt, also durch Angebot und Nachfrage reguliert.[47] Die Gesamtmenge der sich im Umlauf befindenden AAUs bleibt dabei gleich.[48]

Ein Problem dieses Systems tritt dann in Erscheinung, wenn zu viele Zertifikate zum Verkauf stehen: Durch das Überangebot sinkt der Preis und die teilnehmenden Länder werden eher günstige Zertifikate einkaufen, als CO2 zu reduzieren.[49] Diese Problematik wird durch den Handel mit „Hot-Air“ noch verstärkt: Das Kyoto-Protkoll definiert die Reduktionsverpflichtung auf der Basis von 1990. Die mittel- und osteuropäischen Länder, vor allem Russland und die Ukraine hatten zu diesem Zeitpunkt hauptsächlich veraltete Anlagen, die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion stark reduziert worden sind. Somit haben diese Länder eine Vielzahl an nicht benötigten Zertifikaten, die sie zum Verkauf anbieten können, ohne dass Emissionsreduktionen überhaupt stattgefunden hätten.[50] Der Ausgangspunkt für die Verteilung der AAUs ist im Rahmen des europäischen Emissionshandels die nationalen Allokationspläne der Vertragspartner des Kyoto-Protokolls, in denen festgelegt wird, wieviele handelbare Zertifikate in der jeweiligen Periode zugeteilt werden und wie diese Verteilung im Einzelnen erfolgen soll.[51] Neben den Bemühungen im eigenen Land, haben die Vertragspartner die Möglichkeit, durch emissionssparende Projekte in Drittländern Emissionsgutschriften zu erhalten, welche sie zur Erreichung ihrer Kyoto-Verpflichtungen einsetzen können.[52]

2.3.2 Joint Implementation

Der oben schon zitierte Artikel 6 des Kyoto-Protokolls erlaubt es den Industrieländern partnerschaftlich Projekte zur CO2-Minderung durchzuführen. Ein Annex-I Land der Klimrahmenkonvention kann also in einem anderen Land dieser Liste ein Projekt erstellen oder finanzieren und sich Gutschriften daraus auf sein Kyoto-Ziel anrechnen lassen. (Emission Reduction Units, ERUs)[53]. Laut Bundesumweltamt dient dieser Mechanismus Industrieländern dazu, dass Emissionsreduktionen dort durchgeführt werden können, wo Klimaschutz innerhalb der Ländergruppe am günstigsten ist. Da allerdings dem Gastgeber-Land in dem Umfang, in dem der JI-Partner ERUs generiert, AAUs abgezogen werden, hat der Mechanismus Joint Implementation nur bedingten Einfluss auf den Zertifikatehandel.[54] Das Hauptaugenmerk des JI liegt auf den Transformationsländern. Diesen würden durch die dort eingesetzten neuen Technologien besseres Know-How und finanzielle Mittel zu Verfügung stehen, wohingegen das Initiatorland günstigere Vermeidungsoptionen als zu Hause realisieren kann.[55] Die Regelung über die erworbenen ERUs ist in den Marakkesh-Abkommen festgehalten. Seit dem Jahr 2000 können Joint-Implementation Projekte angemeldet und durchgeführt und die generierten Emissionsgutschriften ab dem Jahr 2008 eingesetzt werden.[56] Über den ersten Verpflichtungszeitraum hinaus ist das „Banking“ von ERUs nur teilweise gestattet: Nur eine Menge von 2,5% der zugeteilten AAUs können für die nächste Phase gesammelt werden, die restlichen verfallen.[57]

2.3.3 Der Clean Development Mechanism

Das dritte flexibel einsetzbare Instrument des Kyoto Protokolls ist der Clean Development Mechanism, in der deutschen Fassung „Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung“ genannt.

Die Zielsetzung des CDM ist laut Kyoto-Protokoll wie folgt definiert:

„Zweck des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung ist es, die nicht in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien dabei zu unterstützen, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und zum Endziel des Übereinkommens beizutragen, und die in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien dabei zu unterstützen, die Erfüllung ihrer quantifizierten Emissionsbegrenzungs- und - reduktionsverpflichtungen aus Artikel 3 zu erreichen.“(UNFCCC, 1998, Art. 2, Abs. 2)

Auch dieser Mechanismus ist projektbasiert, unterscheidet sich aber vom Joint-Implementation-Instrument zum einen in seiner doppelten Zielsetzung zum anderen in der Definition der Gastgeberländer. Die in Annex-I genannten Industrieländer können durch treibhausgassparende Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern Emissonsgutschriften erhalten, so genannte CERs (Certified Emission Reductions). Um diese erhalten zu können, muss aber ein zweites Kriterium erfüllt sein: Die Projekte müssen nachweislich der nachhaltigen Entwicklung in den Gastgeberländern dienen.[58] CDM-Projekte können rückwirkend bis zum Jahr 2000 sowohl durch staatliche als auch private Initiatioren angemeldet werden, wobei diese auch nur als Investoren in Erscheinung treten können, und die daraus generierten CERs für die erste Verpflichtungsperiode ab 2008 eingesetzt werden.[59] Abbildung 2 zeigt abschließend noch einmal die jeweiligen Mechanismen und ihre Charakteristika.

Abbildung 2: Gegenüberstellung ET, JI und CDM

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Climate Control Strategies GmbH, Schweiz, 2011.

In Kapitel drei wird der zuletzt genannte Clean Development Mechanism detaillierter dargestellt und in den darauf folgenden Kapiteln vier und fünf in Hinsicht auf seine Stellung im europäischen und deutschen Emissionshandel untersucht.

3. Der Clean Development Mechanism

Wie oben schon erwähnt, können Annex-I Länder durch treibhausgassparende Projekte in Entwicklungsländern, die nachweislich der nachhaltigen Entwicklung dienen, CERs generieren, die sie sich als Emissionsgutschriften auf ihre Kyoto-Verpflichtungen anrechnen lassen können. Der CDM ist die oftmals zitierte „Überraschung von Kyoto“(Oberthür, 2000, S.221.) , die relativ spät und ohne Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit den Weg ins Kyoto-Protokoll fand.[60]

Er stellt eine Weiterentwicklung des Vorschlags Brasiliens von 1997 dar. Dieser sah vor, dass Industrieländer, die ihren Kyoto-Verpflichtungen[61] nicht nachkämen, Strafzahlungen an einen Fond für umweltverträgliche Entwicklung zu zahlen hätten, aus dem Projekte zur Bekämpfung des Klimawandels in Entwicklungsländern finanziert werden sollten.[62] Der CDM nimmt unter den Mechanismen eine Sonderstellung ein, da er anders als das Instrument JI auch die Entwicklungsländer in den Aufbau eines weltweiten Klimaschutzsystems einbezieht, indem er Technologie-, Finanz- und Wissenstransfer in jene Länder anregen und dadurch dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung gerecht werden soll.[63]

Annex-I Länder haben im Wesentlichen drei Möglichkeiten, CERs durch Projekte in Entwicklungsländern zu generieren. Diese können, wie in Abbildung drei dargestellt, in Form von bi- und multilateralen, sowie unilateralen Vertagsbeziehungen mit dem Gastgeberland erwirtschaftet werden.

[...]


[1] Vgl. Stern, 2007.

[2] Vgl. IPCC, 2007, Figure SPM.1.

[3] Vgl. Ott, 2007, S. 4.

[4] Vgl. BMU, 2011(d), 39.

[5] Vgl. Rahmstorf, 2007, S.31f.

[6] Vgl. Rahmstorf, 2007, S. 35.

[7] Vgl. Bauer, 1993, S. 27.

[8] Vgl. IPCC 2007, S. 24.

[9] Vgl. Kuttler, 2009, S. 224.

[10] Vgl. Keeling, 1960, S. 201.

[11] Vgl. IPCC, 2007, S. 36, Figure 2.1. (a).

[12] Vgl. Umweltbundesamt, 2005, S. 2; IPCC, 2007; Münchner Rück, 2006, S.9.

[13] Vgl. Steininger, 2005, S. 2.

[14] Vgl. Reeker, 2004, S. 40.

[15] Vgl. Altmann, 2003, S. 191.

[16] Vgl. Reeker, 2004, S. 40.

[17] Vgl. Samuelson, 1954, S. 387.

[18] Vgl. Rogall, 2002, S. 49ff.

[19] Vgl. Troja, 1998, S. 27.

[20] Vgl. Troja, 1998, S.28.

[21] Vgl. Bahnsen, 2002, S. 27.

[22] Vgl. Burschel, 2004, S. 167.

[23] Vgl. Troja, 1998, S. 37.

[24] Vgl. Cansier, 1996, S.36.

[25] Vgl. Konegen, 1994, S. 304.

[26] Vgl. Konegen, 1994, S. 304; Burschel, 2004, S. 176.

[27] Vgl. Coase, 1960, S. 9.

[28] Vgl. Endres, 2007, S. 47.

[29] Vgl. Enders, 2000, S. 124ff.

[30] Vgl. Burschel, 2004, S. 177.

[31] Vgl. Troja, 1998, S. 39.

[32] Vgl. Burschel, 2004, S. 178.

[33] Vgl. Lueg, 2009, S. 140.

[34] Vgl. Lueg, 2009, S. 141.

[35] Vgl. IPCC, 1990, S. 52.

[36] Vgl. Freudenthaler, 2006, S. 21.

[37] Vgl. Oberthür, 2000, S. 63.

[38] Vgl. Wiesmeth, 2003, S. 13.

[39] Vgl. Rahmstorf, 2007, S. 103.

[40] Vgl. UNFCCC, 1997, Art.3.

[41] Vgl. Rahmstorf, 2007, S. 104.

[42] Vgl. UNFCCC, 1997, Art. 25.

[43] Vgl. de Graaf, 2004, S. 96.

[44] Vgl. UNFCCC, 1997, Art. 6; Art. 12; Art. 17.

[45] Vgl. Lucht, 2005, S. 9.

[46] Vgl. UNFCCC, 1997, Art. 3(13).

[47] Vgl. BMU, 2011(a).

[48] Vgl. Lucht, 2005, S. 9.

[49] Vgl. BMU, 2011(a).

[50] Vgl. Lueg, 2009, S. 179.

[51] Vgl. Adam, 2006, S. 3f.

[52] Vgl. Europäische Kommission, 2009, S. 23.

[53] Vgl. BMU, 2011(a).

[54] Vgl. Haensgen, 2002, S. 21.

[55] Vgl. Oberthür, 2000, S. 205.

[56] Vgl. UNFCCC, 2001, Art. 2, Abs. 5.

[57] Vgl. Fraunhofer ISI, 2005, S. 502.

[58] Vgl. JIKO-BMU, 2011(a).

[59] Vgl. UNFCCC, 1997, Art. 12, Abs. 10.

[60] Vgl. Oberthür, 2000, S. 221.

[61] Unter Kyoto-Verpflichtung ist die Verpflichtung zur Emissionsminderung gemeint

[62] Vgl. Oberthür, 2000, S. 222.

[63] Vgl. Fraunhofer ISI, 2005, S. 333.

Ende der Leseprobe aus 100 Seiten

Details

Titel
Ökonomische Analyse des Clean Development Mechanism (CDM)
Untertitel
Eine Fallstudie
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Volkswirtschaftspolitik III)
Veranstaltung
Volkswirtschaftslehre, Umwelt- und Ressourcenökonomik
Note
2,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
100
Katalognummer
V229479
ISBN (eBook)
9783656445326
ISBN (Buch)
9783656446026
Dateigröße
1488 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ökonomische, analyse, clean, development, mechanism, eine, fallstudie
Arbeit zitieren
Katharina Scholz (Autor:in), 2011, Ökonomische Analyse des Clean Development Mechanism (CDM), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229479

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