In dieser Arbeit soll untersucht werden, ob die Darstellungen rund um den Ebro Vertrag von römischer Seite verändert oder verfälscht wurden, um Karthago die alleinige Schuld am Ausbruch des zweiten punischen Krieges zu geben. Daneben soll aufgezeigt werden, dass für Rom der Vertrag primär kurzfristig verhindern sollte, dass die Karthager sich mit den Kelten nördlich der Alpen verbünden sollten, um Rom anzugreifen, aber keineswegs einen dauerhaften Frieden sichern sollte.
Inhalt
1. Einleitung:
2. Ausgangslage: Rom und Karthago vor Beginn des zweiten punischen Krieges:
3. Die Eroberung Sagunts und der Weg in den zweiten punischen Krieg.
4. Unklarheiten rund um den Vertrag und eine mögliche Geschichtsverfälschung:
5.Fazit:
6. Literaturverzeichnis:
1. Einleitung:
Der Ebro Vertrag ist eine, zwischen einer römischen Gesandtschaft und dem karthagischen Feldherren Hasdrubal um 225 v. Chr., geschlossene Vereinbarung. Darin verpflichten sich beide Seiten, den Fluss Ebro nicht in kriegerischer Absicht zu überschreiten. Später warfen sich beide Seiten den Bruch des Vertrags und damit die Schuld am Ausbruch des Zweiten Punischen Krieges vor. Die Quellenlage rund um den Ebro Vertrag ist dabei eher schwierig. Der originale Vertragstext liegt nicht mehr vor, so dass wir uns heute mit Überlieferungen und Berichten antiker Geschichtsschreiber auseinander setzen müssen. Als verlässlichste Quelle gilt gemeinhin Polybios, der sich in seinen Historiae einer neutralen Geschichtsschreibung verpflichtet und auch dadurch, dass er verhältnismäßig kurz nach den Ereignissen des zweiten punischen Krieges lebte. Hinweise auf den Ebro Vertrag finden sich auch bei Livius und Appianus, die allerdings später lebten und sich zum Teil wohl an den Aufzeichnungen des Polybios orientierten. Ihre Darstellungen stellen schon deutlicher heraus, dass der Bruch des Ebro Vertrags durch die Karthager der Auslöser zum Zweiten Punischen Krieg gewesen sei. Im Folgenden soll untersucht werden, ob die Darstellungen rund um den Ebro Vertrag von römischer Seite verändert oder verfälscht wurden, um Karthago die alleinige Schuld am Kriegsausbruch zu geben. Daneben soll aufgezeigt werden, dass für Rom der Vertrag primär kurzfristig verhindern sollte, dass die Karthager sich mit den Kelten nördlich der Alpen verbünden sollten, um Rom anzugreifen, aber keineswegs einen dauerhaften Frieden sichern sollte.
2. Ausgangslage: Rom und Karthago vor Beginn des Zweiten Punischen Krieges:
Nach dem Ende des Ersten Punischen Krieges war Rom um 230 v.Chr. zur beherrschenden Macht auf der italischen Halbinsel geworden und dehnte seinen Machtbereich weiter aus. Mittlerweile unterhielt Rom auch Handelskontakte zu Städten auf der iberischen Halbinsel und schloss Bündnisverträge zum Beispiel in Südfrankreich mit der griechischen Stadt Massilia, dem heutigen Marseille.[1] Durch Münzfunde konnte gezeigt werden, dass es Kontakte Roms zur Stadt Sagunt gab, die südlich des Ebros lag. Dabei ist allerdings unklar, ob diese Verbindung vor oder nach Abschluss des Ebro Vertrags entstand.[2] Unklar ist auch, ob es mit der Stadt Sagunt einen Bündnisvertrag, einen sogenannten Foedus gab. Rom konzentrierte sich aber in dieser Zeit zunächst wenig auf die iberische Halbinsel, sondern begann in Sizilien, Sardinien und im Süden der italischen Halbinsel seine Macht durch eine Verdopplung der anwesenden Konsuln und die Stationierung zweier Legionen zu festigen. Dadurch sollte dort auch die Gefahr über das Mittelmeer angreifender Karthager gebannt werden.[3] Daneben erwarteten die Römer im Norden den Einfall der gallischen Kelten nach Italien. Die unterworfenen keltischen Stämme der Bojer und Insubrer im Norden Italiens hatten sich hilfesuchend an ihre Verwandten jenseits der Alpen, die Gaesaten gewandt, die daraufhin ihr Heer aufrüsteten und sich für einen Einfall in Richtung Roms vorbereiteten. Über diese Aufrüstung und die drohende Gefahr waren die Römer zwar nur teilweise informiert, doch die Gefahr eines Angriffs der Kelten war ihnen bewusst, weswegen sie begannen an der Nordgrenze neue Truppen auszuheben und versuchten die Grenze zu sichern.[4]
Dem karthagischen Reich gelang es unter dem herrschenden Hasdrubal, einem geschickten Diplomaten und Strategen in kurzer Zeit seinen Macht- und Einflussbereich über größere Teile des Südens der iberischen Halbinsel auszudehnen. Er gründete sogar ein neues Verwaltungszentrum und nannte seine neue Stadt Neukarthago (Lat. Nova Carthago), die wir noch heute als Cartagena kennen. Dort lag der einzige Naturhafen an der Ostküste Iberiens südlich des Ebros. Von dort konnte Nordafrika und damit die karthagische Heimat bedeutend leichter und schneller erreicht, die wegen ihrer Strömungen gefährliche Straße von Gibraltar gemieden und der Nachschub an Truppen und deren Versorgung sichergestellt werden. Die Römer betrachteten das Erstarken der karthagischen Präsenz im Süden Iberiens mit Sorge. Bei Polybios, der in seinem zweiten Buch in Kapitel 18, die Ereignisse noch am neutralsten darstellt, findet sich die Darstellung, dass die Römer zunächst „geschlafen“ hätten und von der Expansion der Karthager erst gar nichts mitbekommen hätten. Die mit Rom verbündeten griechischen Städte im Norden äußerten schließlich ihre Sorge über die karthagische Expansion. Um sich nun über die weiteren Absichten und Pläne Hasdrubals und über das Ausmaß seiner Macht zu informieren, schickten die Römer schließlich um 226 eine Gesandtschaft nach Neukarthago.[5] Schon aus dem ersten punischen Krieg wussten die Römer um die Gefahr die von den Karthagern ausging und so sollten, auch durch direkte Verhandlungen, Vorkehrungen getroffen werden, um Italien speziell vor Angriffen zur See zu schützen.[6] Die Römer hätten den Karthagern gerne den Krieg erklärt, doch die Gefahr des Kelteneinfalls und ein daraus resultierender Krieg an zwei Fronten machten Verhandlungen unerlässlich. Deswegen traten die römischen Gesandten in Karthago Hasdrubal gegenüber sehr zuvorkommend auf und es wurde ein Vertrag aufgesetzt, bei dem beide Seiten keine großen Zugeständnisse machen mussten. Nach Polybios wurde vereinbart, dass die Karthager den Fluss Iber, der nach heute weit verbreiteter Ansicht der Ebro ist, nicht zu Kriegszwecken bzw. mit Waffen überschreiten dürften.[7] Vom übrigen Iberien sei nichts erwähnt worden, ebenfalls waren durch diese Bestimmungen durchaus diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen beider Seiten auch über den Iber hinweg erlaubt.[8] Der Vertrag zwischen der römischen Gesandtschaft und Hasdrubal wurde als sogenannter Feldherrenvertrag geschlossen. Das bedeutet, dass der Vertrag direkt mit Hasdrubal geschlossen wurde und so keiner Ratifizierung durch die karthagische Zentralregierung bedurfte. Ein wichtiger Unterschied zu vorherigen Verträgen zwischen Rom und Karthago, die mehrheitlich die militärischen Einflussbereiche auf See anhand von markanten Punkten an der Küste regeln sollte, wurde nun ein Fluss als natürliche Grenze zweier Interessensgebiete verwendet. Die Karthager sollten durch den Vertrag aus römischer Sicht daran gehindert werden auf dem Landweg nach Rom zu stoßen und sich auf dem Weg mit den Kelten zu verbünden und so in die von den Römern befürchtete kommende Auseinandersetzung an der Nordgrenze Italiens einzugreifen.[9]
[...]
[1] Klaus Bringmann: Geschichte der römischen Republik. Von den Anfängen bis Augustus, München 2002. S. 105 – 110. Im Folgenden als: Bringmann, Geschichte der römischen Republik.
[2] Fritz Heichelheim: New Evidence on the Ebro Treaty, in: Historia Bd.3 (1954). S. 211-219. Im Folgenden als Heichelheim, The Ebro Treaty.
[3] Jakob Seibert: Hannibal. Feldherr und Staatsmann, Mainz 1997 (Zaberns Bildbände zur Archäologie), S. 26. Im Folgenden als: Seibert, Hannibal. Feldherr und Staatsmann.
[4] Peter Bender: Rom, Karthago und die Kelten, in Klio 79 (1997), S. 87-106. S. 87-93. Im Folgenden als Bender, Rom Karthago und die Kelten.
[5] Seibert, Hannibal. Feldherr und Staatsmann, S. 26.
[6] Bender, Rom Karthago und die Kelten, S.98.
[7] Pol II, 18.
[8] Seibert, Hannibal. Feldherr und Staatsmann, S. 26.
[9] Bender, Rom Karthago und die Kelten, S.94-97.
- Arbeit zitieren
- Christian Risse (Autor:in), 2013, Der Ebro-Vertrag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229996
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