Heutzutage wird es immer wichtiger, sich den stets schneller wandelnden wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Da die wachsende Dynamik aber nicht von allen Unternehmen gleichermaßen bewältigt werden kann, geraten sowohl viele Groß-, als auch Klein-, und mittelständische Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten. Dies beweist unter anderem auch die von Creditreform aufgestellte jährliche Statistik. Im Jahr 2012 gab es insgesamt 29.500 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, welche einen wirtschaftlichen Gesamtschaden von 38,5 Mrd. Euro verursachten.
Die Gründe für eine Schieflage im Unternehmen sind so mannigfaltig wie die Arten der Unternehmen selbst. Befindet sich ein Unternehmen jedoch erst einmal in einer Lage, aus der es sich selbst kaum noch retten kann, ist eine Unternehmenssanierung oft unumgänglich. Im Laufe der Zeit sind verschiedenste Sanierungskonzepte und praktische Herangehensweisen entwickelt worden, um ein Unternehmen vor der Insolvenz zu retten. Ein Sanierungsbeitrag an einem Unternehmen kann unter anderem derart erfolgen, indem der Gläubiger Gesellschafter des sanierungsbedürftigen Unternehmens wird. Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass die neu zur Verfügung gestellten Kredite ihren vereinbarten Kreditcharakter verlieren, da die Kredite als eigenkapitalersetzend qualifiziert werden könnten. Eine Lösung für dieses Problem besteht in der Zufuhr von Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter.
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist unter anderem das Konzept des Debt-to-Equity Swaps (DES), bei welchem eine Forderung gegen ein Unternehmen in eine Beteiligung an selbigem umgewandelt wird . Aber auch Genussrechte, welche eine stille Beteiligung an einem Unternehmen darstellen, werden in dieser Arbeit behandelt. Hierbei soll vor allem auf die Behandlung von Genussrechten in der externen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften eingegangen werden. Desweiteren werden auch die steuerrechtlichen Eigenarten eines Genussrechts im Rahmen dieser Arbeit erläutert.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Begriffsklärung
2.1 Debt-to-Equity Swap
2.1.1 Ablauf eines Debt-to-Equity Swaps
2.1.1.1 Kapitalherabsetzung
2.1.1.2 Kapitalerhöhung
2.1.2 Forderungsbewertung
2.2 Genussrechte
2.2.1 Gesetzliche Grundlagen
2.2.2 Gläubigerrechte
2.2.3 Mitgliedschaftsrechte
2.2.3.1 Vermögensrechte
2.2.3.2 Verwaltungsrechte
2.2.4 Sonstige Ausgestaltungsmöglichkeiten
2.2.4.1 Laufzeit und Beendigung des Genussrechtsverhältnisses
2.2.4.2 Tilgung und Rückzahlung
3 Auswirkungen auf den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften
3.1 Bilanzierung von Genussrechten nach HGB
3.1.1 Erfolgsneutrale Passivierung als Eigenkapital
3.1.2 Erfolgsneutrale Passivierung als Fremdkapital
3.2 Steuerliche Behandlung des Genussrechtskapitals
4 Kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Studienarbeit befasst sich mit der sanierungsrechtlichen und rechnungslegungstechnischen Behandlung von Debt-to-Equity Swaps sowie der Nutzung von Genussrechten zur Unternehmenssanierung, mit besonderem Fokus auf die bilanzielle und steuerrechtliche Einordnung bei Kapitalgesellschaften.
- Grundlagen und Ablauf des Debt-to-Equity Swaps
- Rechtliche Ausgestaltung und Charakteristika von Genussrechten
- Bilanzierung von Genussrechten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)
- Steuerliche Behandlung von Genussrechtskapital bei Sanierungsvorhaben
- Kritische Analyse der Vor- und Nachteile dieser Finanzierungsinstrumente
Auszug aus dem Buch
2.1 Debt-to-Equity Swap
„Ein Debt to Equity Swap bedeutet, dass es zu einem Umtausch (Swap) einer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderung (Debt) in Anteile an dieser Gesellschaft (Equity) kommt.“ „Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital ist ein wichtiges Instrument zur Sanierung von Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Durch den Wegfall von Verbindlichkeiten kann eine Überschuldung beseitigt werden; gleichzeitig kann das Erlöschen von Zins- und Tilgungspflichten die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherstellen. Für die Gläubiger hat die Umwandlung ihrer Forderungen in Anteile den Vorteil, dass sie an künftigen Erträgen des sanierten Unternehmens beteiligt sind und über dessen künftige Aktivitäten mitbestimmen.“ „Zumeist wird ein Debt to Equity Swap durchgeführt, wenn der Gläubiger noch Kapital in das sanierungsbedürftige Unternehmen zuschießen kann und dies auch will, während der Anteilseigner ausgezehrt ist und kein Kapital mehr zuschießen kann oder will.“ Doch ab wann ist ein Unternehmen sanierungsbedürftig bzw. wann kommt ein DES in Frage?
Dies regelt die Insolvenzordnung (InsO), in welcher festgelegt ist, wann der Tatbestand der Überschuldung bzw. der Zahlungsunfähigkeit gegeben ist. Tritt einer dieser Insolvenzeröffnungsgründe ein, steht allerdings noch nicht fest, was mit dem Unternehmen im Laufe der Insolvenz geschehen soll. Da die Gläubiger oft unterschiedlichen Interessensgruppen angehören, sind auch die Ziele der Insolvenz, welche von den Gläubigern bestimmt werden, unterschiedlich. So kann es entweder zu einer Liquidation kommen, bei der sämtliche Vermögenswerte des Unternehmens veräußert und unter den Gläubigern aufgeteilt werden. Aber auch eine Sanierung kommt in Frage, falls das Unternehmen als sanierungsfähig und sanierungswürdig eingestuft wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Diese Einleitung beschreibt die wirtschaftliche Relevanz von Unternehmenssanierungen und stellt das Debt-to-Equity Swap-Konzept sowie die Rolle von Genussrechten vor.
2 Begriffsklärung: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise von Debt-to-Equity Swaps und definiert die rechtlichen sowie inhaltlichen Grundlagen von Genussrechten.
3 Auswirkungen auf den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften: Hier wird detailliert analysiert, wie Genussrechte nach HGB bilanziert werden und welche steuerlichen Besonderheiten bei deren Nutzung zur Sanierung bestehen.
4 Kritische Würdigung: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Eignung der untersuchten Instrumente für die Unternehmenssanierung unter Einbeziehung der Anlegersicht.
Schlüsselwörter
Debt-to-Equity Swap, Genussrechte, Unternehmenssanierung, externe Rechnungslegung, Kapitalgesellschaften, Insolvenzordnung, Eigenkapital, Fremdkapital, Bilanzierung, HGB, Steuerrecht, Sanierungsgewinn, Gläubigerrechte, Mezzanines Kapital, Jahresabschluss.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten durch Debt-to-Equity Swaps oder die Ausgabe von Genussrechten saniert werden können und welche rechnungslegungstechnischen Folgen sich daraus ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Hauptthemen sind die praktische Umsetzung von Forderungsumwandlungen, die vertragliche Ausgestaltung von Genussrechten sowie deren bilanzielle und steuerliche Behandlung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch diese Instrumente die Eigenkapitalbasis gestärkt, Verbindlichkeiten abgebaut und steuerliche Sanierungsvorteile erzielt werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Literaturanalyse basierend auf Rechtsquellen, Gesetzen (wie HGB, AktG, InsO) und relevanter Fachliteratur zur Bilanzierung und Sanierung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Ablauf eines Debt-to-Equity Swaps, die verschiedenen Rechte aus Genussrechtsverhältnissen und die detaillierten Bilanzierungsregeln nach HGB.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den Kernbegriffen zählen Debt-to-Equity Swap, Genussrechte, Unternehmenssanierung, Eigenkapitalersatz, Bilanzierung nach HGB und steuerliche Sanierungsvorteile.
Wie unterscheiden sich Genussrechte von Anteilen bei einem Debt-to-Equity Swap?
Bei einem Debt-to-Equity Swap werden Gläubiger zu echten Gesellschaftern mit Stimmrechten, während Genussrechte schuldrechtliche Verträge sind, die keine Stimmrechte vermitteln.
Warum ist die steuerliche Einordnung von Genussrechten so wichtig?
Eine korrekte Einordnung als Fremdkapital im steuerlichen Sinne kann die Versteuerung von Sanierungsgewinnen verhindern, was für die Liquidität eines sanierungsbedürftigen Unternehmens entscheidend ist.
Können Mitarbeiter Genussrechte erhalten?
Ja, laut der Arbeit können Mitarbeiter durch Genussrechte am Unternehmenserfolg beteiligt werden, ohne dabei Mitspracherechte im operativen Tagesgeschäft zu erhalten.
Was ist bei einer Überbewertung der Forderung beim Swap zu beachten?
Eine Überbewertung der Forderung kann zu einer Ablehnung der Kapitalerhöhung durch das Registergericht führen, weshalb bei einer GmbH die Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter empfohlen wird.
- Quote paper
- Alexander von Hohenberg (Author), 2013, Debt-to-Equity Swap mit Genussrechten in der externen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230006