Debt-to-Equity Swap mit Genussrechten in der externen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften


Trabajo Universitario, 2013

17 Páginas, Calificación: 1,6

Alexander von Hohenberg (Autor)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Begriffsklärung
2.1 Debt-to-Equity Swap
2.1.1 Ablauf eines Debt-to-Equity Swaps
2.1.1.1 Kapitalherabsetzung
2.1.1.2 Kapitalerhöhung
2.1.2 Forderungsbewertung
2.2 Genussrechte
2.2.1 Gesetzliche Grundlagen
2.2.2 Gläubigerrechte
2.2.3 Mitgliedschaftsrechte
2.2.3.1 Vermögensrechte
2.2.3.2 Verwaltungsrechte
2.2.4 Sonstige Ausgestaltungsmöglichkeiten
2.2.4.1 Laufzeit und Beendigung des Genussrechtsverhältnisses
2.2.4.2 Tilgung und Rückzahlung

3 Auswirkungen auf den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften
3.1 Bilanzierung von Genussrechten nach HGB
3.1.1 Erfolgsneutrale Passivierung als Eigenkapital
3.1.2 Erfolgsneutrale Passivierung als Fremdkapital
3.2 Steuerliche Behandlung des Genussrechtskapitals

4 Kritische Würdigung

5 Literaturverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Heutzutage wird es immer wichtiger, sich den stets schneller wandelnden wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Da die wachsende Dynamik aber nicht von allen Unternehmen gleichermaßen bewältigt werden kann, geraten sowohl viele Groß-, als auch Klein-, und mittelständische Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten. Dies beweist unter anderem auch die von Creditreform aufgestellte jährliche Statistik. Im Jahr 2012 gab es insgesamt 29.500 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, welche einen wirtschaftlichen Gesamtschaden von 38,5 Mrd. Euro verursachten.[1]

Die Gründe für eine Schieflage im Unternehmen sind so mannigfaltig wie die Arten der Unternehmen selbst. Befindet sich ein Unternehmen jedoch erst einmal in einer Lage, aus der es sich selbst kaum noch retten kann, ist eine Unternehmenssanierung oft unumgänglich. Im Laufe der Zeit sind verschiedenste Sanierungskonzepte und praktische Herangehensweisen entwickelt worden, um ein Unternehmen vor der Insolvenz zu retten. Ein Sanierungsbeitrag an einem Unternehmen kann unter anderem derart erfolgen, indem der Gläubiger Gesellschafter des sanierungsbedürftigen Unternehmens wird. Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass die neu zur Verfügung gestellten Kredite ihren vereinbarten Kreditcharakter verlieren, da die Kredite als eigenkapitalersetzend qualifiziert werden könnten.[2] Eine Lösung für dieses Problem besteht in der Zufuhr von Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter.

Untersuchungsgegen­stand dieser Arbeit ist unter anderem das Konzept des Debt-to-Equity Swaps (DES), bei welchem eine Forderung gegen ein Unternehmen in eine Beteiligung an selbigem umgewandelt wird[3]. Aber auch Genussrechte, welche eine stille Beteiligung an einem Unternehmen darstellen, werden in dieser Arbeit behandelt. Hierbei soll vor allem auf die Behandlung von Genussrechten in der externen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften eingegangen werden. Desweiteren werden auch die steuerrechtlichen Eigenarten eines Genussrechts im Rahmen dieser Arbeit erläutert.

2 Begriffsklärung

Zunächst aber werden einzelne Begriffe erläutert. Dabei wird sowohl auf deren rechtliche Grundlagen eingegangen, als auch die Vor- und Nachteile für die verschiedenen Interessensgruppen beleuchtet.

2.1 Debt-to-Equity Swap

„Ein Debt to Equity Swap bedeutet, dass es zu einem Umtausch (Swap) einer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderung (Debt) in Anteile an dieser Gesellschaft (Equity) kommt.“[4] „Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital ist ein wichtiges Instrument zur Sanierung von Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Durch den Wegfall von Verbindlichkeiten kann eine Überschuldung beseitigt werden; gleichzeitig kann das Erlöschen von Zins- und Tilgungspflichten die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherstellen. Für die Gläubiger hat die Umwandlung ihrer Forderungen in Anteile den Vorteil, dass sie an künftigen Erträgen des sanierten Unternehmens beteiligt sind und über dessen künftige Aktivitäten mitbestimmen.“[5] „Zumeist wird ein Debt to Equity Swap durchgeführt, wenn der Gläubiger noch Kapital in das sanierungsbedürftige Unternehmen zuschießen kann und dies auch will, während der Anteilseigner ausgezehrt ist und kein Kapital mehr zuschießen kann oder will.“[6] Doch ab wann ist ein Unternehmen sanierungsbedürftig bzw. wann kommt ein DES in Frage?

Dies regelt die Insolvenzordnung (InsO), in welcher festgelegt ist, wann der Tatbestand der Überschuldung[7] bzw. der Zahlungsunfähigkeit[8] gegeben ist. Tritt einer dieser Insolvenzeröffnungsgründe ein, steht allerdings noch nicht fest, was mit dem Unternehmen im Laufe der Insolvenz geschehen soll. Da die Gläubiger oft unterschiedlichen Interessensgruppen angehören, sind auch die Ziele der Insolvenz, welche von den Gläubigern bestimmt werden, unterschiedlich. So kann es entweder zu einer Liquidation kommen, bei der sämtliche Vermögenswerte des Unternehmens veräußert und unter den Gläubigern aufgeteilt werden. Aber auch eine Sanierung kommt in Frage, falls das Unternehmen als sanierungsfähig und sanierungswürdig eingestuft wird. Dies scheint immer dann vorteilhaft, wenn der Fortführungswert der Zielgesellschaft höher als deren Liquidationswert einzuschätzen ist, oder wenn keine hinreichende Forderungsbesicherung vorliegt.[9] Im Regelfall werden sowohl Gläubiger, als auch Gesellschafter an einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit interessiert sein, da sich so die Chance ergibt, dass die bestehenden Forderungen aus zukünftigen Geschäftstätigkeiten getilgt werden können. Zudem kann der Gesellschafter weiterhin sein Unternehmen behalten, erhält durch den Eigenkapitalzufluss ein besseres Rating und so unter anderem auch bessere Zinskonditionen, während die Gläubiger fortan über die Geschicke der notleidenden Firma mitbestimmen können. In der Mehrzahl der Fälle sind also beide Parteien besser gestellt, als wenn der Geschäftsführer Insolvenz anmelden und das Insolvenzverfahren durchlaufen muss und die Gläubiger einen (in der Praxis lediglich recht geringen) Teil ihrer Gesamtforderungen erhalten.

So kann ein DES also einen praktikablen Weg aus einer finanziellen Schieflage darstellen, welcher für alle Stakeholder oft das geringste Übel darstellt.

[...]


[1] Vgl. Creditreform, 2012, S.1 ff.

[2] Bspw. Über §32a GmbHG. Vgl. auch Lühn, 2006, S.37

[3] Vgl. hierzu den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 17/5712, S.18

[4] Thierhoff/Müller/Illy/Liebscher, 2011, S.264

[5] Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 17/5712, S.18

[6] Thierhoff/Müller/Illy/Liebscher, 2011, S. 264

[7] Vgl. §19 Abs. 2 InsO. Eine Überschuldung ist dann gegeben, wenn in einer stichtagsbezogenen Vermögensbilanz das Vermögen des Schuldners die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

[8] Vgl. §17 i.V.m. § 18 Abs. 2 InsO. Zahlungsunfähigkeit besteht dann, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen bzw. seine Zahlungen bereits eingestellt hat. Dies ist zugleich der Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren. In bestimmten Fällen besteht sogar eine Antragspflicht des Schuldners gemäß § 130a Abs. 1 HGB, § 64 Abs. 1 GmbHG, §§ 92 Abs. 2 und 283 Nr. 14 AktG, § 99 Abs. 1 GenG.

[9] Vgl. Thierhoff/Müller/Illy/Liebscher, 2011, S. 264f

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Debt-to-Equity Swap mit Genussrechten in der externen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften
Universidad
University of Applied Management
Calificación
1,6
Autor
Año
2013
Páginas
17
No. de catálogo
V230006
ISBN (Ebook)
9783656454830
Tamaño de fichero
533 KB
Idioma
Alemán
Notas
Diese Arbeit behandelt nicht nur den detaillierten Ablauf eines Debt-to-Equity-Swaps, sondern geht auch auf Grundlagen und Ausgestaltungsmöglichkeiten von Genussrechten ein. Weiterhin wird die Auzswirkung eines Debt-to-Equity-Swaps mit Genussrechten auf die externe Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften erläutert und die steuerliche Behandlung angeschnitten. Diese Arbeit ist sowohl für Einsteiger als auch Fortgeschrittene zu diesem Thema geeignet.
Palabras clave
Swap, Debt-to-Equity-Swap, Debt-to-Equity, Ablauf, Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, Forderungsbewertung, Genussrechte, gesetzliche, Grundlagen, Mitgliedschaftsrechte, Gläubigerrechte, Vermögensrechte, Verwaltungsrechte, Ausgestaltungsmöglichkeiten, Tilgung, Rückzahlung, Laufzeit, Beendigung, Jahresabschluss, Kapitalgesellschaften, Bilanzierung, HGB, Eigenkapital, Fremdkapital, Passivierung, Steuern, Genussrechtskapital, Würdigung, Insolvenzprophylaxe, Sanierungsberatung, DES
Citar trabajo
Alexander von Hohenberg (Autor), 2013, Debt-to-Equity Swap mit Genussrechten in der externen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230006

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