Zu Immanuel Kants Schrift "Zum ewigen Frieden"

Gegenstand und Aktualität von Kants Theorie vom Weltfrieden


Hausarbeit, 2000

38 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Biographischer und historischer Abriß

3. Ausführungen zur Schrift „ Zum ewigen Frieden “
3.1 Die Präliminarartikel
3.2 Die Definitivartikel
3.3 Die Zusätze
3.4 Zusammenfassende Betrachtung von Kant`s Theorem

4. Aktualität von Kants „Ewigen Frieden“
4.1 Demokratie als Garant des Friedens
4.2 Der Friedensbund und das Sicherheitsdilemma
4.3 Das Weltbürgerrecht als Vorläufer der Menschenrechte?

5. Schlußbetrachtung

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Vor über 200 Jahren entwarf Immanuel Kant in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ (1795) das Bild einer globalen Rechts - und Friedensordnung, welche einen dauerhaften Frieden gewährleisten sollte. Diese Theorie vom Weltfrieden, die man auch als „Rechtslehre vom Weltfrieden“[1] oder „Kants Theorem“[2] bezeichnet, bezieht sich sowohl auf den inneren Staatsaufbau, als auch auf die Regeln in den äußeren Beziehungen.

Das Werk von Immanuel Kant, auch wenn es vom Umfang her nur ca. 10% seiner 1781 erschienenen „Kritik der reinen Vernunft“ beträgt, steht auf einer Stufe mit anderen populären Staatstheorien, wie u.a. die von Platon, Aristoteles, Cicero, Hobbes oder Rousseau[3].

Dennoch steht die Schrift „Zum ewigen Frieden“ im Bekanntheitsgrad hinter anderen Werken, wie z.B. seinen drei Kritiken, zurück.

In dieser Seminararbeit sollen jene Punkte darstellen werden, die Kants politische Theorie vom Weltfrieden ausmachen und die es notwendig erscheinen lassen, auch heute noch die Ideen von Immanuel Kant bei der Diskussion um eine globale Friedensordnung nicht zu vernachlässigen. Die zentralen Fragen, die ich in dieser Arbeit beantworten will, lauten :

- Warum und wie finden sich Menschen zu Staaten zusammen ?
- Wie soll das Verhältnis der Staaten untereinander gestaltet werden ?
- Welche Schritte sollen zur Herstellung des „ewigen Friedens“ getan werden ?
- Inwieweit ist Kants Betrachtung heute noch von Relevanz?
- Welche Ideen lassen sich in unsere Zeit übertragen und welche nicht?

Um diesen Fragestellungen systematisch nachgehen zu können, habe ich an den Anfang der Betrachtung einen historischen und biographischen Abriß gestellt, der verdeutlichen soll, warum Kant diese Schrift verfaßt hat und welche Verbindungen man zu konkreten historischen Anlässen seiner Zeit nachverfolgen kann, obwohl an keiner Stelle von Kant ein direkter Bezug aufgezeigt wird.[4]

Im Anschluß folgt der Teil meiner Arbeit, in dem ich die für mich wesentlichen Punkte der Schrift „Zum ewigen Frieden“ herausstelle, welche in ihrer Gesamtheit jene an vorderer Stelle schon erwähnte Theorie vom Weltfrieden bilden. Unter dieser Theorie verstehe ich speziell die Thesen, die Kant mit den Definitivartikeln darstellt, wonach man zur Herstellung des „ewigen Friedens“ Maßnahmen auf drei verschiedenen Rechtsebenen (Staatsrecht, Völkerrecht, Weltbürgerrecht) treffen muß. Eingeschlossen sind dabei auch die aus den Präliminarartikeln hervorgehenden Verbotsgesetze, welche dann die Grundlage für den Hauptteil, den Definitivvertrag bilden.

Mit einer zusammenfassenden Darstellung am Ende des ersten Kapitels versuche ich, die von Kant entworfene Theorie als Gesamtheit darzustellen und an markanten Punkten eine Verbindung zum „Leviathan“ (1642) von Thomas Hobbes (1588-1679) aufzuzeigen. Hobbes gilt allgemein als Urvater des verfassungsrechtlichen Denkens und Ansätze seiner Theorien lassen sich auch bei Kant nicht verleugnen.

Für diesen Teil der Seminararbeitarbeit habe ich mich im Wesentlichen darauf beschränkt, Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ an den zentralen Punkten wiederzugeben, bzw. auszulegen und zu interpretieren. Bereits vorhandene Literatur, die sich mit dem gleichen Thema auseinandersetzt, wurde von mir an einigen Stellen zur weiterführenden Erörterung herangezogen. Im Verlauf dieser Betrachtung hatte ich an einigen Stellen Probleme mit dem von Kant verwendeten Sprach- und Ausdrucksstil. Aus diesem Grund habe ich an diesen Stellen verschiedene Wörterbücher oder Lexika zu Rate gezogen.

Der zweite Schwerpunkt dieser Seminararbeit wird durch eine tiefere Auseinandersetzung mit den drei Standbeinen von Kants Theorem eines dauerhaften Weltfriedens und deren Übertragung in die Gegebenheiten unserer Zeit gebildet. Diese Betrachtung lehnt sich im wesentlichen an eine Auseinandersetzung von Ernst-Otto Czempiel und Hajo Schmidt in der Zeitschrift für Internationale Beziehungen an. Es soll dabei geklärt werden, inwiefern Kants Theorem in unsere Zeit, oder auch nicht, übertragen werden kann. Damit die Beschäftigung mit dieser Thematik strukturiert verläuft, habe ich dieses Kapitel in drei Abschnitte untergliedert, die sich jeweils mit einem der drei Teile von Kants Theorie, dem Staatsrecht, dem Völkerrecht und dem Weltürgerrecht, befassen. Ferner habe ich vorab, in Anlehnung an die aufgeführte Auseinandersetzung von Czempiel und Schmidt, für jeden Abschnitt eine These aufgestellt, an der sich die jeweilige Abhandlung orientieren soll. Für den ersten Bereich, den des Staatsrechts, lautet die These, dass Demokratie die Basis für einen dauerhaften Frieden bilden. In der darauffolgenden Abhandlung über das Völkerrecht und den Friedensbund soll nachgwiesen werden, dass die Einbindung in einen Friedensbund das Sicherheitsdilemma reduziert und somit eine unabdingbare Komponente des ewigen Friedens ist. Die These für die dritte Untersuchung, die des Weltbürgerrechts, lautet, dass Kants Weltbürgerrecht der Vorläufer der heutigen Menschenrechte ist und somit den Menschen gewisse positive Rechte zugesteht.

In der darauffolgenden abschließenden Schlußbetrachtung sollen die Erkenntnisse der drei einzelnen Untersuchungen zu einem Komplex zusammengeführt und die zu Anfang aufgeworfene Frage, ob Kants Theorem in unsere Zeit übertragbar ist, beantwortet werden. Dabei soll auch die Frage diskutiert werden, inwiefern Kants Theorem als konkrete Vorgabe zur Errichtung einer dauerhaften Friedensordnung gesehen werden kann.

2. Biographischer und historischer Abriß

Immanuel Kant wurde am 22. April 1724 in Königsberg als viertes Kind des Sattlers Johann Georg Cant und seiner Frau Anna Regina unter dem bürgerlichen Namen Emanuel Cant geboren. Später änderte er dann die Schreibung seines Namens, um ihn der deutschen Aussprache anzupassen. Kant wurde in eine bewegte Zeit, eine Zeit des abklingenden Absolutismus und in eine Zeit zahlreicher Kriege auf dem europäischen Festland, hineingeboren. Während seiner Schulzeit im Fridericianum in Königsberg, von 1732 bis 1740, wütete im nahen Polen der Erbfolgekrieg (1733 - 1738) sowie der letzte Türkenkrieg an der Grenze zu Österreich (1735 - 1739).[5]

1740 immatrikulierte der 16 - jährige Immanuel Kant an der Königsberger Universität. Zeitgleich brechen auch die österreichischen Erbfolgekriege (1740 - 1748) und damit auch der Erste (1740 -1742) und Zweite (1744-1745) schlesische Krieg aus.[6]

Ab 1747 verdingte sich Kant als Hauslehrer. Acht Jahre später, 1755, promoviert und habilitierte sich Immanuel Kant.

Ein Jahr danach bricht der Siebenjährige Krieg (1756 - 1763) aus, durch den der größte Teil Europas in den österreichisch - preußischen Konflikt mit einbezogen wurde.[7]

In den nächsten 14 Jahren bewirbt sich Immanuel Kant einige Male um eine Professur, was ihm jedoch vorerst noch versagt blieb[8]. Im selben Zeitraum begann Kant erste Aufsätze, Abhandlungen und Schriften zu veröffentlichen.

Erst am 31. März 1770 wird Kant zum ordentlichen Professor der Logik und Metaphysik an der Königsberger Universität ernannt.

Er wurde in der folgenden Zeit mehrmals Dekan seiner Fakultät und auch zweimal Rektor(1786 und 1788).[9]

Das Gebiet Polens unterlag während dieser Zeit seiner ersten Teilung (1772), wobei sowohl die zweite, wie auch die dritte polnische Teilung schon in absehbarer Nähe waren.

Mittlerweile war ganz Europa von den Ideen der Aufklärung schon im Bann gehalten und Immanuel Kant entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Aufklärer im deutschsprachigen Raum. Die bekannte Definition der Aufklärung, „ Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit “[10], stammt von ihm.

Zu seinem hohen Bekanntheitsgrad haben auch folgende, in dieser Periode verfaßten, Werke beigetragen :

- 1781 - „ Kritik der reinen Vernunft “
- 1788 - „ Kritik der praktischen Vernunft “
- 1790 - „ Kritik der Urteilskraft “

Aber nicht nur in Europa, sondern auch im weit entfernten Amerika hatte inzwischen die Aufklärung Einzug gehalten. Sowohl in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776, als auch in der amerikanischen Verfassung vom 17. September 1787 kann man Elemente der Aufklärung wiederfinden.[11]

Ihren revolutionären Höhepunkt erlebte die Aufklärung 1789 bei der französischen Revolution mit ihrer Botschaft von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Im selben Jahr noch verkündete die französische Nationalversammlung eine Erklärung der Menschen - und Bürgerrechte, in Anlehnung an die amerikanische Unabhängigkeitserklärung[12]. Darin wurde die Freiheit und Gleichheit der Menschen hervorgehoben und es wurden Menschenrechte, wie das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung, festgehalten. Diese Menschenrechtserklärung wurde 1791 in die Verfassung Frankreichs aufgenommen. Eine Anlehnung von Kant an die Ideale und Ideen der französischen Aufklärer, vor allem an die Ideen des Abbé de Saint-Pierre ist nicht zu verleugnen.

Am 20. April 1792 erklärte Frankreich Österreich den Krieg. Damit trat auch für Preußen der Bündnisfall ein, denn es hatte mit Österreich ein gegen die Revolution gerichtetes Schutzbündnis geschlossen. Preußen schied jedoch 1795 durch den Basler Frieden mit Frankreich aus der Koalition und somit auch aus diesem Krieg. Preußen brauchte diesen Sonderfrieden, weil es bei der sich anbahnenden dritten Teilung Polens seine Interessen wahren wollte. Zu diesem Zweck mußten Truppen bereitgestellt werden, die notfalls sowohl gegen Rußland, als auch gegen Österreich eingesetzt werden konnten.[13] Im selben Jahr noch veröffentlichte Immanuel Kant seine Schrift „Zum ewigen Frieden“.

Während der folgenden Jahre legte Kant sein Lehramt auf Grund seines fortgeschrittenen Alters und seines nicht allzu guten Gesundheitszustand nieder, publizierte jedoch noch einige Schriften und Werke, wie z.B. 1797

„ Die Metaphysik der Sitten “, bevor er am 11. Februar 1804 in Königsberg verstirbt.

Mit letzter Kraft soll Immanuel Kant auf dem Sterbebett den Satz : „ Es ist gut “, gesagt haben.[14]

3. Ausführungen zur Schrift „ Zum ewigen Frieden “

Seine Schrift „ Zum ewigen Frieden “ verfaßte Kant in der damals üblichen Form eines Friedensvertrags. An den Anfang stellte er die sogenannten Präliminarartikel, welche in ihrer Gesamtheit den Präliminarvertrag, den Vorvertrag mit den Voraussetzungen für den eigentlichen Friedensvertrag[15], bilden, in dem sich die beteiligten Konfliktparteien über die Bedingungen für die Beendigung des Kriegszustandes und für den Abschluß des späteren endgültigen Friedensvertrages einigten.

Die darauf folgenden Definitivartikel zusammen mit den Zusätzen bilden den Definitivvertrag, den abschließenden und endgültigen Friedensvertrag[16].

Die sechs Präliminarartikel stellen hier im einzelnen die negativen Bedingungen des Friedens[17], also konkret die Punkte, die unterlassen werden müssen, um den angestrebten Frieden zu erreichen, dar. Es sind somit Verbotsgesetze, die in den politischen Alltag eingreifen, die die Form des Friedensschlusses und das Verhalten der Staaten gegenüber anderen beschreiben.

Jedem Artikel fügt Immanuel Kant eine kurze Ausführung hinzu, welche diesen näher erläutert, zuweilen aber auch recht sprunghaft andere Verbote oder Thesen aufzeigt.

Die anschließenden drei Definitivartikel bilden die positiven Bedingungen des Friedens[18], das sind jene Bestandteile des Vertrages, die durch die beteiligten Staaten erfüllt werden müssen, damit der ersehnte Frieden eintritt. Die hier von Kant aufgestellten Forderungen beziehen sich sowohl auf die innere Ordnung eines Staates, als auch auf die äußeren bzw. internationalen Beziehungen und die dafür notwendigen allgemeinen rechtlichen Grundlagen. Nach Immanuel Kant behandeln diese drei Definitivartikel alle drei denkbaren Ebenen des politischen und rechtlichen Lebens :

- 1. die Beziehungen von Individuen innerhalb einer Rechtsgemeinschaft
( Staatsrecht )
- 2. die Beziehungen von Einzelstaaten in einer inter - und supranationalen Rechtsgemeinschaft ( Völkerrecht )
- 3. die Beziehungen von Individuen zu fremden Einzelstaaten
( Weltbürgerrecht )

In den abschließenden Zusätzen und Anhängen zu dieser Schrift beschreibt Kant die Probleme bei der Umsetzung seiner Forderungen, wie auch die Gefahren für den vertraglich geschlossenen Frieden.

Immanuel Kant will mit dieser Schrift nicht einen Mustervertrag für Friedensverträge vorlegen, vielmehr, so läßt es sich auch aus dem Titel dieser Schrift „ Zum ewigen Frieden - Ein philosophischer Entwurf “ schon ableiten, ist es eine philosophische Idee, die eine oberste Norm bildet, welche ein jeder Friedensvertrag zwischen Staaten anstreben soll. Nur so könne man sich der Geißel des Krieges für immer entledigen.

3.1 Die Präliminarartikel

„Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.“[19]

Dieses erste von Immanuel Kant aufgeführte Verbotsgesetz besagt, dass kein Frieden als Vorbereitung für einen späteren Krieg geschlossen werden darf, sonst, so führt Kant im weiteren auf, ist dies nicht mehr als Frieden zu definieren, sondern als Waffenstillstand oder „Aufschub der Feindseligkeiten“[20].

Kant stellt nirgends eine konkrete Beziehung zu den Ereignissen seiner Zeit dar, dennoch spürt man, meiner Auffassung nach, hier eine gewisse Beeinflussung durch den Basler Frieden von 1795. Durch ihn schied Preußen aus dem Krieg zwischen Frankreich und Österreich aus, um seine Truppen zu sammeln und damit erfolgreich an der dritten Teilung Polens, im selben Jahr noch, teilzunehmen. Preußen konnte sich somit das gesamte Kernland Polens sichern.

Auch im folgenden zweiten Präliminarartikel ist dieser Bezug zum Basler Frieden und zur Teilung Polens erkennbar:

„Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erhebung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.“[21].

Der Verfasser, Immanuel Kant, sichert in diesem Artikel jedem Staat seine Souveränität zu, denn niemand anderes darf über ihn verfügen als er selbst. Den Staat definiert Kant hierbei als eine „Gesellschaft von Menschen“[22]. Der Staat ist somit kein konkret faßbares Besitztum, er bildet sich somit aus dem Staatsvolk. Diese Betrachtung des Staates wird an späterer Stelle, bei der Auseinandersetzung mit den Definitivartikeln, noch von Bedeutung sein.

Befaßten sich die beiden bisher aufgeführten Präliminarartikel direkt mit den Beziehungen zu den anderen Staaten, so greift Kant im folgenden dritten Präliminarartikel in eine innere Struktur des Staates ein, nämlich die des Wehrwesens.

„Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.“[23]

Die hier von Kant hervorgebrachte Forderung befaßt sich indirekt auch mit den Beziehungen zwischen den verschiedenen Staaten. Das bestehende Sicherheitsdilemma zwischen den einzelnen Staaten gründet sich nach Kant vor allem auf den immer stärker aufgerüsteten Armeen der jweiligen Staaten. Mit diesem Artikel spricht sich Kant gegen eine stehende Armee und somit auch gegen eine Wehrpflicht aus[24]. Von einer Armee geht, laut Kant, immer eine Form der Reizung oder Bedrohung anderer Staaten aus, was dann ein maßloses Wettrüsten zur Folge hat und am Ende in einen Krieg mündet, um das angesammelte Waffenpotential loszuwerden. Er räumt dagegen aber die Möglichkeit ein, Übungen in bestimmten Zeitzyklen abzuhalten, um die Staatsbürger im Umgang mit Waffen zu schulen, damit diese im Falle eines Angriffs gegen ihren Staat, ihn zu schützen in der Lage sind.

[...]


[1] Gerhardt, Volker, Immanuel Kants Entwurf > Zum ewigen Frieden < - Eine Theorie der Politik, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1995, S. 9, zitiert hier nach : G. Geismann, Kants Rechtslehre vom Weltfrieden, 1983.

[2] Vgl. Czempiel, Ernst – Otto, Kants Theorem. Oder: Warum sind die Demokratien (noch immer) nicht friedlich?, in: Zeitschrift für Internationale Beziehungen, 3.Jg, Heft 1, S. 79, 1996.

[3] Gerhardt, Volker, Immanuel Kants Entwurf > Zum ewigen Frieden < - Eine Theorie der Politik, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1995. Weiterführende Erörterung mit diesen Staatstheoretikern u.a.im 1. Kapitel.

[4] Vgl. dazu: Saner, Hans, Die negativen Bedingungen des Friedens, in Otfried Höffe, Immanuel Kant: Schrift zum ewigen Frieden, Berlin : Akademie Verlag GmbH, 1995, S. 43 ff.

[5] Dazu: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte, Hrsg. Karl – Volker Neugebauer, Freiburg: Rombach Verlag GmbH, 1993, S. 41 ff.

[6] Dazu: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte, Hrsg. Karl – Volker Neugebauer, Freiburg: Rombach Verlag GmbH, 1993, S. 41 ff.

[7] Dazu: Schlaglichter der Weltgeschichte, Hrsg. Meyers Lexikonredaktion, 4. Aufl., Ausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 1994.

[8] Vgl. dazu Kaulbach, Friedrich, Immanuel Kant, 2. Aufl., Berlin – New York: Walter de Gruyter & Co, 1982 , S. 7 ff.

[9] Vgl. dazu Kaulbach, Friedrich, Immanuel Kant, 2. Aufl., Berlin – New York: Walter de Gruyter & Co, 1982, S. 11.

[10] Aus : Schlaglichter der Weltgeschichte, Hrsg. Meyers Lexikonredaktion, 4. Aufl., Ausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 1994, S. 268.

[11] Näheres siehe: Schlaglichter der Weltgeschichte, Hrsg. Meyers Lexikonredaktion, 4. Aufl., Ausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 1994, S. 278.

[12] Näheres siehe: Schlaglichter der Weltgeschichte, Hrsg. Meyers Lexikonredaktion, 4. Aufl., Ausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 1994, S. 282.

[13] Vgl. dazu : Grundzüge deutscher Militärgeschichte, Hrsg. Karl – Volker Neugebauer, Freiburg: Rombach Verlag GmbH, 1993, S. 111.

[14] Zitiert nach: Kaulbach, Friedrich, Immanuel Kant, 2. Aufl., Berlin – New York: Walter de Gruyter & Co, 1982, S. 13.

[15] Die Bedeutung des Wortes Präliminarvertrag aus : DUDEN – Das Fremdwörterbuch, Hrsg. Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion, 6. Aufl., Dudenverlag, 1997.

[16] Die Bedeutung des Wortes Definitivvertrag aus : DUDEN – Das Fremdwörterbuch, Hrsg. Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion, 6. Aufl., Dudenverlag, 1997.

[17] Vgl. dazu: Saner, Hans, Die negativen Bedingungen des Friedens, in Höffe, Otfried, Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden, Berlin: Akademie Verlag GmbH, 1995, S. 44.

[18] Vgl. dazu: Saner, Hans, Die negativen Bedingungen des Friedens, in Höffe, Otfried, Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden, Berlin: Akademie Verlag GmbH, 1995, S. 44.

[19] Kant, Immanuel, Zum ewigen Frieden – Ein philosophischer Entwurf, 1795, im Volltext veröffentlicht auf der CD – ROM: Digitale Bibliothek Band 2, Philosophie von Platon bis Nietzsche, Hrsg. Frank – Peter Hansen, Berlin: Directmedia, 1998.

[20] Kant, Immanuel, Zum ewigen Frieden – Ein philosophischer Entwurf, 1795, im Volltext veröffentlicht auf der CD – ROM: Digitale Bibliothek Band 2, Philosophie von Platon bis Nietzsche, Hrsg. Frank – Peter Hansen, Berlin: Directmedia, 1998.

[21] Kant, Immanuel, Zum ewigen Frieden – Ein philosophischer Entwurf, 1795, im Volltext veröffentlicht auf der CD – ROM: Digitale Bibliothek Band 2, Philosophie von Platon bis Nietzsche, Hrsg. Frank – Peter Hansen, Berlin: Directmedia, 1998.

[22] Kant, Immanuel, Zum ewigen Frieden – Ein philosophischer Entwurf, 1795, im Volltext veröffentlicht auf der CD – ROM: Digitale Bibliothek Band 2, Philosophie von Platon bis Nietzsche, Hrsg. Frank – Peter Hansen, Berlin: Directmedia, 1998.

[23] Kant, Immanuel, Zum ewigen Frieden – Ein philosophischer Entwurf, 1795, im Volltext veröffentlicht auf der CD – ROM: Digitale Bibliothek Band 2, Philosophie von Platon bis Nietzsche, Hrsg. Frank – Peter Hansen, Berlin: Directmedia, 1998.

[24] Vgl. dazu : Grundzüge deutscher Militärgeschichte, Hrsg. Karl – Volker Neugebauer, Freiburg: Rombach Verlag GmbH, 1993, S. 100.

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Zu Immanuel Kants Schrift "Zum ewigen Frieden"
Untertitel
Gegenstand und Aktualität von Kants Theorie vom Weltfrieden
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2000
Seiten
38
Katalognummer
V230327
ISBN (eBook)
9783656462217
ISBN (Buch)
9783656463375
Dateigröße
543 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Politische Theorien, Immanuel Kant, Zum Ewigen Frieden
Arbeit zitieren
Göran Swistek (Autor:in), 2000, Zu Immanuel Kants Schrift "Zum ewigen Frieden", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230327

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