[...] In
internationalen Verträgen ist inzwischen die Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit nur
noch bei solchen über geringwertige Gegenstände gegeben. In den allermeisten Fällen
vereinbart dagegen die deutsche und die ausländische Wirtschaft, für den Streitfall, die
Entscheidung durch ein Schiedsgericht 1.
Aus welchen Gründen klagt jedoch beispielsweise ein deutsches Unternehmen, das
Maschinen nach Großbritannien verkauft hat, den Kaufpreis nicht einfach nach Art. 5 des
Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ), vor einem englischen
Gericht ein, nachdem Großbritannien inzwischen dem Übereinkommen beigetreten ist ?2
Es leuchtet ein, dass dem deutschen Unternehmen das englische commen-law-System nicht
geheuer ist. Umgekehrt geht es aber dem englischen Käufer mit dem deutschen Recht nicht
anders. Oft unterwirft sich deshalb keine der Parteien gerne der Gerichtsbarkeit im Staat des
anderen Geschäftspartners, jedoch können sich die Partner mühelos auf ein Schiedsverfahren
einigen. Schiedsverfahren sind flexibler als nationale Prozessordnungen und gewähren der
einen Partei nicht den Vorteil eines wohl ihr, nicht aber der Gegenseite vertrauten
Gerichtsverfahrens. Weiterhin können Vorteile hinsichtlich der Prozesssprache im
Schiedsgerichtsverfahren ausgeglichen werden. Schließlich kann die internationale
Vollstreckung von Schiedsurteilen in einem größeren Maße gesichert werden, als die
Vollstreckung staatlicher Gerichtsurteile, da alle wesentlichen Industriestaaten und die
überwiegende Zahl der Entwicklungsländer dem sog. New Yorker Übereinkommen über die
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedsgerichtsurteile (s.4.8 ) beigetreten
sind, während es ein vergleichbares Abkommen über die Vollstreckung von staatlichen
Gerichtsurteilen zumindest außerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht gibt3.
Dies lässt bereits erkennen, dass die Schiedsgerichtsbarkeit inzwischen weder aus dem
nationalen noch internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr wegzudenken ist.
Im Folgenden soll daher der wachsenden Bedeutung von Schiedsverfahren durch eine kurze,
systematische Darstellung von nationaler und internationaler Schiedsgericht sbarkeit
Rechnung getragen werden.
1vgl.: Böckstiegel, K.-H.(1996): Schlichten statt Richten: DRiZ S.267ff.
2Bekanntmachung vom 12.12.1986, BGB1 II,1146.
3vgl.: Böckstiegel, K.-H.(1996): Schlichten statt Richten: DRiZ , S.267ff.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Funktion der Schiedsgerichte
3. Zur Reform des Rechts der Schiedsgerichtsbarkeit
4. Ablauf des Verfahrens
4.1 Die Schiedsvereinbarung
4.2 Schiedsort
4.3 Verfahrenssprache
4.4 Die Bildung des Schiedsgerichts
4.4.1 Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts
4.4.2 Ablehnung von Schiedsrichtern
4.4.3 Der Schiedsrichtervertrag
4.5 Erscheinungsformen der Schiedsgerichte
4.5.1 Ad hoc- Schiedsgerichte
4.5.2 Institutionelle Schiedsgerichte
4.5.3 Nationale Schiedsgerichtsbarkeit
4.5.4 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
4.6 Das von den Schiedsgerichten anzuwendende Recht
4.6.1 Nationales Schiedsverfahren
4.6.1.1 formelles Recht
4.6.1.2 materielles Recht
4.6.2 Internationales Schiedsverfahren
4.6.2.1 formelles Recht
4.6.2.2 materielles Recht
4.7 Die Beendigung des Verfahrens
4.8 Die Vollstreckung
5. Vor und Nachteile des Schiedsverfahrens
5.1 Vorteile des Schiedsverfahrens
5.1.1 Nicht – öffentliches Schiedsgerichtsverfahren
5.1.2 Schnelligkeit des Schiedsgerichtsverfahren
5.1.3 Sachnähe der Schiedsrichter
5.1.4 Auswahl der Schiedsrichter
5.2 Nachteile des Schiedsverfahrens
5.2.1 Relativ hohe Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens
5.2.2 Privatrechtliche Natur des Schiedsverfahrens
5.2.3 Beschränkte Kompetenz des Schiedsgerichts
6. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen systematischen Überblick über die nationale und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Ziel ist es, die Funktionsweise, den Ablauf sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen von Schiedsverfahren unter Berücksichtigung der Reformen des 10. Buches der ZPO darzustellen.
- Grundlagen und rechtliche Einordnung von Schiedsgerichten
- Strukturen und Abläufe schiedsrichterlicher Verfahren
- Unterscheidung zwischen ad hoc- und institutionellen Schiedsgerichten
- Vor- und Nachteile im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit
Auszug aus dem Buch
4.1 Die Schiedsvereinbarung
Die Schiedsvereinbarung ist das „Herzstück“ des Schiedsverfahrens. Sie hat grundsätzlich die Wirkung, dass ein staatliches Gericht im ordentlichen Verfahren nicht zur Sache entscheiden kann, sondern die Klage als unzulässig aufgrund einer prozesshindernden Einrede abzuweisen hat. In diesem Zusammenhang steht gemäß § 1055 ZPO der Grundsatz, dass der Schiedsspruch unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils hat, und eine sachliche Nachprüfung durch die staatlichen Gerichte grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Schiedsverfahren müssen sich gemäß § 1029 I ZPO immer auf bestimmte Rechtsverhältnisse vertraglicher oder nichtvertraglicher Art, die gegenwärtig entstanden sind oder zukünftig entstehen, beziehen. Des Weiteren muss für die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung die Unterwerfung der Parteien freiwillig erfolgen. Streitgegenstand können nach § 1030 ZPO grundsätzlich alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten sein, nicht vermögensrechtliche hingegen nur insoweit, als die Parteien darüber einen Vergleich schließen können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit für den nationalen und internationalen Wirtschaftsverkehr.
2. Funktion der Schiedsgerichte: Erläuterung der nichtstaatlichen, privaten Natur der Schiedsgerichtsbarkeit und der Anbindung an die ZPO.
3. Zur Reform des Rechts der Schiedsgerichtsbarkeit: Darstellung der gesetzlichen Neuregelung durch das SchiedsVfG 1998 und dessen Anlehnung an das UNCITRAL-Modellgesetz.
4. Ablauf des Verfahrens: Detaillierte Analyse des prozessualen Weges, von der Vereinbarung bis zur Vollstreckung.
5. Vor und Nachteile des Schiedsverfahrens: Abwägung der Argumente wie Diskretion und Schnelligkeit gegen Kosten und privatrechtliche Einschränkungen.
6. Zusammenfassung: Abschließendes Fazit zur Relevanz und Zukunftsfähigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit als Standortfaktor.
Schlüsselwörter
Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsvereinbarung, Zivilprozessordnung, ZPO, UNCITRAL-Modellgesetz, internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsspruch, Schiedsrichter, Privatautonomie, Vollstreckung, Ad-hoc-Schiedsgerichte, Institutionelle Schiedsgerichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit?
Die Arbeit behandelt die Grundlagen und den praktischen Ablauf der nationalen sowie internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rolle der Schiedsvereinbarung, die verschiedenen Erscheinungsformen von Schiedsgerichten und die Abwägung von Vor- und Nachteilen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist eine systematische Darstellung, wie Schiedsverfahren als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit funktionieren und wie sie durch die Reform des 10. Buches der ZPO rechtlich abgesichert wurden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Hausarbeit, die auf einer fundierten Auswertung von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und Fachbeiträgen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Prozessablauf vom Abschluss der Schiedsvereinbarung über die Bildung des Gerichts bis hin zur Vollstreckung des Schiedsspruchs.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Schiedsgerichtsbarkeit, ZPO, Parteiautonomie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit.
Warum ist die Schiedsvereinbarung das „Herzstück“?
Sie ist das Fundament, da sie die staatliche Gerichtsbarkeit ausschließt und den Parteien die prozessuale Autonomie verleiht, ihr Schiedsgericht individuell zu gestalten.
Welche Bedeutung haben Eingriffsnormen im internationalen Schiedsverfahren?
Eingriffsnormen (z.B. Kartellrecht oder Verbraucherschutz) müssen auch bei einer Rechtswahl durch die Parteien zwingend beachtet werden, da sie staatliche sozial- oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgen.
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- Oliver Kettner (Autor), 2002, Das nationale und internationale Schiedsverfahren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23134