Die Studienreform mit Bachelor und Master - Umsetzung und Entwicklungen


Seminararbeit, 2004

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Studienreform mit Bachelor und Master
2.1 Der Bologna- Prozess
2.2 Bachelor- und Masterabschlüsse in Deutschland
2.3 Modularisierung und Kreditpunktsysteme
2.4 Akkreditierung neuer Studiengänge

3. Erhoffte Vorteile der Studienreform
3.1 Kürzere Studiendauer
3.2 Geringere Studienabbrecherquoten
3.3 Kompatibilität und Internationalität

4. Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
4.1 Akzeptanz der neuen Studiengänge
4.2 Beschäftigungsmöglichkeiten im Vergleich zu Diplom und Magister

5. Umsetzung der Reform am Beispiel der Universität Göttingen
5.1 Bachelor in Economics (Internationale Wirtschaft)
5.2 Master in Economics (Internationale Wirtschaft)

6. Fazit und Ausblick

7. Anhang

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In den letzten Jahren sieht sich das deutsche Hochschulwesen einer zunehmenden Kritik ausgesetzt. Beschwerden über zu alte, wenig mobile Studenten, sowie Studiengänge mit mangelnder Internationalität sind vor allem aus der Wirtschaft wahrzunehmen.

Dieser negativen Beurteilung soll mit einer groß angelegten europäischen Studienreform entgegengewirkt werden, deren Hauptaugenmerk auf der Einführung gestufter, international vergleichbarer Studiengänge liegt.

Seit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 ist die Einführung gestufter Studiengänge an deutschen Hochschulen gesetzlich beschlossen. Nach erfolgreicher Erprobungsphase in den ersten Jahren wurde schließlich im Februar 2002 in §19 Absatz 1 ergänzt: „Die Dynamik der Entwicklung im Hochschulbereich ist so beachtlich, dass es – [...] – nicht mehr angemessen ist, die Vergabe von Bachelor- und Mastergraden lediglich zur Erprobung zuzulassen. Sie bilden deshalb künftig eine reguläre Alternative zu den Hochschulgraden nach § 18 (Diplom und Magister, Anm. d. Verfassers).“[1]

Die Beliebtheit der neuen Studiengänge ist in den Jahren seit der Einführung stark angestiegen. So werden im Sommersemester 2004 an deutschen Hochschulen 951 Bachelor- und 1173 Master-Studiengänge angeboten. Dies entsprich etwa 19 % der insgesamt angebotenen Studiengänge.[2]

Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit der deutschen Studienreform mit dem Schwerpunkt auf der Einführung der neuen Studiengänge. Zunächst wird dazu ein Überblick über die gestuften Studiengänge und die notwenigen Änderungen von Studienstrukturen gegeben. Auch die Besonderheit der Akkreditierungspflicht wird beachtet.

Anschließend werden kurz die erhofften Vorteile der Reform betrachtet sowie die Chancen und Probleme von Bachelor und Master auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt.

Abschließend wird am Beispiel der Universität Göttingen die praktische Umsetzung des gestuften Studiensystems im Fach Volkswirtschaftslehre gezeigt.

Ziel dieser Arbeit ist es einen Überblick über die Auswirkungen der Studienreform, sowie über Chancen und mögliche Probleme zu verschaffen.

2. Die Studienreform mit Bachelor und Master

Seit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) im Jahr 1998 wird grundsätzlich zwischen den neuen Bachelor- und Masterstudiengängen einerseits und den bisherigen Diplom- und Magisterstudiengängen unterschieden.[3] Universitäten und Fachhochschulen wird hierbei gleichermaßen die Möglichkeit eröffnet, die neuen Studiengänge einzuführen.[4] Zeitgleich mit der Einführung in Deutschland setzte sich auch ein europaweiter Prozess in Gang, zur Internationalisierung von Studienbedingungen.

2.1 Der Bologna- Prozess

Im Mai 1998 unterzeichneten die Bildungsminister von Frankreich, Italien, Großbritannien und Deutschland in Paris die sogenannte Sorbonne-Erklärung zur Schaffung gemeinsamer Rahmenbedingungen für die Zukunft der Europäischen Bildungssysteme, der sich auch andere europäische Länder anschlossen.[5]

Die Eckpunkte der Erklärung enthielten eine zunehmende Annäherung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Studiengänge und -abschlüsse innerhalb eines offenen europäischen Hochschulraumes und die damit verbundene Schaffung eines gemeinsamen Systems für Studienabschlüsse, sowie eine Steigerung und Erleichterung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden.[6]

Im Juni 1999 fand ein Treffen der Bildungsminister von 29 europäischen Staaten zur Unterzeichnung der Bologna-Erklärung statt. Aufbauend auf der Sorbonne-Erklärung beschloss man gemeinsame Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes bis spätestens 2010 und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort weltweit.

Zu den wichtigsten Punkten der Erklärung gehörten:

- die Schaffung eines leicht verständlichen und vergleichbaren zweistufigen Systems von Studienabschlüssen
- die Einführung eines Leistungspunktesystems (nach dem ECTS-Modell)
- die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen[7]

In Deutschland wurden die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Erklärungen sehr zügig umgesetzt. Bereits mit der Novelle des HRG im Jahr 1998, also noch vor der Bologna-Erklärung, wurde in §19 (HRG) die Einführung gestufter Studiengänge zu Testzwecken an deutschen Hochschulen ermöglicht.[8]

2.2 Bachelor- und Masterabschlüsse in Deutschland

Grundsätzlich zu unterscheiden ist bei den neu eingeführten gestuften Studienabschlüssen zwischen den grundständigen, den postgradualen, sowie den konsekutiven Studiengängen.[9]

Als erster berufsqualifizierender Abschluss soll der Bachelor als Regelabschluss eines grundständigen Hochschulstudiums dienen und somit für eine große Zahl Studierender direkt in den Berufseinstieg führen.[10] Bachelorstudiengänge müssen aus diesem Grund die „für die Berufsqualifizierung notwenigen wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogenen Qualifikationen vermitteln.“[11] Den Hochschulen wird die Möglichkeit eingeräumt, diesen Studiengang einzuführen, auch wenn kein entsprechender Masterstudiengang angeboten wird. Die Regelstudienzeit ist in Paragraph 19 des Hochschulrahmengesetzes vorgegeben und beträgt mindestens drei, jedoch höchstens vier Jahre.[12]

Als postgraduale Studiengänge werden nach dem neuen Graduierungssystem Masterabschlüsse eingeführt, die nur aufgrund eines weiteren Hochschulabschlusses verliehen werden können. Das Vorhandensein eines Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertigen Abschlüssen, wie z.B. Diplom, Magister, etc.) ist daher für einen Abschluss als Master zwingend erforderlich. Grundständige Studiengänge die nach vier oder fünf Jahren direkt zu einem Masterabschluss führen sind somit ausgeschlossen. Die Zielsetzung des Masterstudiums sollte es sein, anknüpfend an einen berufsqualifizierenden Abschluss, weitere inhaltliche und fachliche Vertiefungen sowie Spezialisierungen in der gleichen Studienrichtung, oder aber Erweiterungen der bereits vorhandenen Qualifikationen durch die Wahl einer anderen Studienrichtung zu ermöglichen.[13] Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt laut HRG mindestens ein Jahr, jedoch höchstens zwei Jahre.[14]

Werden grundständiges und postgraduales Studium an einer Hochschule für einen Studiengang als Gesamtkonzept entwickelt und angeboten, spricht man von einem konsekutiven Studiengang.[15] Bei der Einrichtung eines Masterstudiengangs zu einem bereits bestehenden Bachelorstudiengang entscheidet die jeweilige Genehmigungsbehörde aufgrund der Struktur, ob es sich um einen konsekutiven oder postgradualen Studiengang handelt.[16]

Die Regelstudienzeit für konsekutive Studiengänge ist auf höchstens fünf Jahre festgelegt. Die Inhalte der beiden Studienteile müssen aufeinander aufbauen und innerhalb der Regelstudienzeit zum Master führen. Der Masterstudiengang kann dabei den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen, aber auch fächerübergreifend erweitern.[17]

Da Bachelor und Master als eigenständige Studiengänge eingeführt werden, führen sie auch zu eigenständigen Studienabschlüssen. Für die Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt sowie für die internationale Vergleichbarkeit ist Transparenz und Übersichtlichkeit bei den Abschlussbezeichnungen erforderlich. Zur Unterscheidung der „stärker anwendungsorientierten“ von „stärker forschungsorientierten“ Studiengängen werden daher verschiedene Gradbezeichnungen eingeführt. Im eher anwendungsorientierten Studium wird der Zusatz „of Arts“ (B.A. bzw. M.A.) verwendet, im forschungsorientierten Bereich der Zusatz „Of Science“ (B.Sc. bzw. M.Sc.). Weitere Studiengangspezifische Zusätze sind möglich.[18] Eine Differenzierung des Abschlussgrades aufgrund der Dauer der Regelstudienzeit ist jedoch ausgeschlossen.[19] Auch eine Unterscheidung zwischen Abschlüssen an Universitäten bzw. an Fachhochschulen ist nicht vorgesehen. Vertreter von Universitäten sehen diese Regelung jedoch mit Skepsis, da sie einen deutlichen Prestigeverlust ihrer Einrichtungen gegenüber den Fachhochschulen befürchten. Diese Befürchtungen wurden jedoch von den Kultusministern mit dem Hinweis versehen, dass die unterschiedlichen Bildungsziele der verschiedenen Hochschultypen bei den neuen Studiengängen erhalten bleiben sollen.[20]

Nach §19 des HRG ist im weiteren besonders darauf zu achten, dass die Einführung des neuen Graduierungssystems nicht zu einer Abwertung der Diplom bzw. Magisterabschlüsse führt. Hinsichtlich der Wertigkeit gilt daher die Regelung, dass Bachelorabschlüsse grundsätzlich die Berechtigungen von Diplomabschlüssen an Fachhochschulen verleihen, während Masterabschlüsse mit dem Diplom- bzw. Magisterabschluss an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gleichzusetzen sind.[21]

2.3 Modularisierung und Kreditpunktsysteme

Bei der Genehmigung neuer Bachelor- und Masterstudiengänge ist grundsätzlich nachzuweisen, dass der jeweilige Studiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktesystem versehen ist.[22] Diese Vorgabe dient dem Zweck, die bessere Vergleichbarkeit und Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen zu ermöglichen.[23]

Modularisierung meint dabei die Zusammenfassung von thematischen Stoffeinheiten zu kompakten Studienpaketen, welche durch das Ablegen einer studienbegleitenden Prüfung abgeschlossen werden.[24] Die Module sind vor allem im grundständigen Studium hierarchisch aufgebaut, was bedeutet, dass einige Module die erfolgreiche Teilnahme an anderen Modulen voraussetzen. Durch diese Vorgaben ist der Ablauf des Bachelorstudiums, ähnlich wie bei Diplomstudiengängen, zu großen Teilen festgelegt.

Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte[25] vergeben werden.[26] Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung werden diese auf einem Leistungspunktekonto gutgeschrieben, wobei die Anzahl sich nach dem Umfang der Veranstaltung richtet.[27] Erreicht das Leistungspunktekonto die erforderliche Anzahl an Punkten, gilt das Studium als bestanden.

[...]


[1] Gensch, Sigrif K./ Schindler, Götz (2003), S.1.

[2] Vgl. HRK (2004a).

[3] Vgl. List, Juliane (2000), S.5.

[4] Vgl. HRK (2004b).

[5] Vgl. o.V. (2003).

[6] Vgl. ebenda.

[7] Vgl. o.V. (1999a).

[8] Vgl. List, Juliane (2000), S.5.

[9] Vgl. Jahn, Heidrun (2001), S.132f.

[10] Vgl. Kultusministerkonferenz (2003), S.1f.

[11] ebenda, S.2.

[12] Vgl. HRK (2004b).

[13] Vgl. Wissenschaftsrat (2000), S.26.

[14] Vgl. HRK (2004b).

[15] Vgl. Jahn, Heidrun (2001), S.132.

[16] Vgl. HRK (2004b).

[17] Vgl. ebenda.

[18] Übersicht über verschiedene Studienabschlüsse im Anhang auf S.13.

[19] Vgl. HRK (2004b).

[20] Vgl. Jahn, Heidrun (2001), S.131.

[21] Vgl. HRK (2004b).

[22] Vgl. ebenda.

[23] Vgl. Jahn, Heidrun (2001), S.136.

[24] Vgl. Gensch, Sigrid K./ Schindler, Götz (2003), S.22f.

[25] oft auch Bonuspunkte, Kreditpunkte oder Credit Points genannt.

[26] Vgl. Schwill, Andreas (2002), S.2.

[27] International gebräuchlich ist die Umrechung 1SWS = 1,5 Punkte.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Studienreform mit Bachelor und Master - Umsetzung und Entwicklungen
Hochschule
Universität Trier  (Fachereich IV)
Veranstaltung
Hochschulranking
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
19
Katalognummer
V23180
ISBN (eBook)
9783638263511
ISBN (Buch)
9783640635634
Dateigröße
610 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Reform von Studiengängen mit der Einführung von Bachelor und Master an deutschen Hochschulen. Auswirkungen auf Hochschulsysteme sowie auf den nationalen und internationalen Arbeitsmarkt.
Schlagworte
Reform, Studiengängen, Hochschulranking
Arbeit zitieren
Tobias Wolf (Autor:in), 2004, Die Studienreform mit Bachelor und Master - Umsetzung und Entwicklungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23180

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