Die Usurpation Julians

Usurpator wider Willen?


Seminararbeit, 2009

22 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Usurpation im Spätrömischen Reich

3. Historischer Abriss zu Julians Erhebung zum Augustus

4. Julian – Rechtmäßiger Augustus oder Usurpator?

5. Die Machtergreifung Julians – Geplant oder Ungeplant?
5.1. Die Vorbereitung
5.2. Die Machtergreifung
5.3. Die Verhandlungen mit Constantius II.
5.4. Die Offensive Julians

6. Abschließende Betrachtung

7. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Anfang Februar des Jahres 360 n. Chr. wurde der von Kaiser Constantius II. nach Gallien entsendete Caesar Julian von seinen Truppen in Paris zum Augustus ausgerufen. In diesem Zusammenhang spricht man gemeinhin von der Usurpation Julians. Die Meinungen hinsichtlich des Vorgangs dieser Machtergreifung sind dabei kontrovers. Julian selbst und der römische Historiker Ammianus Marcellinus weisen die Initiative zur Machtergreifung den Soldaten zu und versuchen den Eindruck einer Usurpation zu vermeiden. Dagegen steht die in der Forschung weit verbreitete Meinung, dass die Erhebung Julians von ihm selbst angestrebt wurde und als Usurpation angesehen werden muss.

Die Frage, welche sich daraus für diese Arbeit ergibt ist die Folgende: War die Machtergreifung Julians von ihm selbst geplant und angestrebt oder war es eine Machterhebung wider Willen? Es wird also zu klären sein, inwieweit Julian den Augustustitel selbst anstrebte oder aber inwiefern die Lage in Paris eine durch die Soldaten bedingte Notsituation bzw. lebensgefährliche Bedrohung für ihn darstellte, welche keinen anderen Ausweg bot.

Um sich dieser Frage zu nähern wird sich der hieran anschließende Teil dieser Arbeit zunächst mit dem Begriff der Usurpation an sich beschäftigen. Hierbei soll der Vorgang einer Usurpation sowie die Forschungskontroverse zu diesem Thema näher beleuchtet werden. Daran schließt sich zum besseren Verständnis eine Art historischer Abriss an, welcher aufzeigen soll wie die Erhebung Julians zum Augustus im Einzelnen ablief. Im vierten Punkt dieser Arbeit soll geklärt werden weshalb im Zusammenhang mit der Machterhebung Julians von einer Usurpation gesprochen werden muss. Um dies zu bewerten sollen die in Gliederungspunkt zwei angeführten Definitionen und Erkenntnisse zur Usurpation herangezogen werden. Der fünfte Gliederungspunkt setzt sich direkt mit der Eingangs gestellten Leitfrage auseinander. Hierbei sollen Indizien herausgearbeitet werden, welche die Frage nach einer geplanten bzw. nicht geplanten Machtergreifung Julians abschließend klären können. Am Schluss dieser Arbeit stehen eine abschließende Betrachtung sowie ein fundiertes Urteil zu dieser Thematik.

2. Die Usurpation im Spätrömischen Reich

Mit Hinblick auf die Eingangs gestellte Frage erscheint es als sinnvoll sich zunächst näher mit dem Begriff der Usurpation auseinanderzusetzen. Der Begriff Usurpation stammt vom lateinischen usurpare und bedeutet soviel wie gebrauchen bzw. in Besitz nehmen. Der Begriff Usurpation steht für die „widerrechtliche Besitzergreifung oder Aneignung staatlicher Macht“[1]. Bisherige Forschungen zum Thema ermöglichen einen guten Einblick und lassen erkennen was sich hinter dem Begriff der Usurpation alles verbirgt und was mögliche Gründe und Voraussetzungen für einen solchen Vorgang sein können. Im Folgenden werden daher kurz die Kernthesen, der für diese Thematik maßgeblichen Historiker, aufgezeigt. Eine Erhebung gegen den amtierenden Kaiser wird in der Regel als Usurpation angesehen. Flaig geht in seiner Usurpationstheorie von einem Akzeptanzsystem im römischen Reich aus. In einem solchen Akzeptanzsystem kann der Kaiser durch einen Rivalen herausgefordert werden. Diesen Akt der Herausforderung versteht Flaig als Usurpation.[2] Wesentlich für diese Thematik der Usurpation sind zudem die Ausführungen von Joachim Szidat. Szidat nähert sich dem Begriff dem Begriff der Usurpation über den Begriff der Legitimität. Er setzt voraus dass eine rechtmäßige Erhebung zum Augustus durch das Heer einzig und allein vom Kaiser vorgeschlagen werden kann. Das Kandidatenvorschlagsrecht hinsichtlich solcher Status- und Kompetenzveränderungen obliegt also dem Kaiser. „Sich ohne Vorschlag des regierenden Kaisers von den Truppen zum Kaiser erheben zu lassen, gilt daher als Usurpation“.[3] Wird von einem Herausforderer eigenmächtig und ohne Zustimmung des Kaisers eine Statusänderung vorgenommen ist die concordia[4] nicht mehr gesichert. Szidat merkt an dass die Genehmigung des Kaiser zu einer Statusänderung auch nachträglich eingeholt und die concordia so wieder hergestellt werden kann.[5] In einem solchen Sonderfall müsse auch nicht zwingend von einer Usurpation gesprochen werden. Unterbleibt diese nachträgliche kaiserliche Anerkennung einer Statusänderung jedoch, so muss zweifelsfrei von einer Usurpation gesprochen werden. Unbestritten ist der Punkt dass Usurpationen als schwere und destabilisierende Krisen politischer Systeme gelten, die gehäuft in Zeiten außen- und innenpolitischer Widerstände auftreten.[6] Elbern nennt mit allgemeinen Missständen im Reich und der Unzufriedenheit mit dem Kaiser als Person weitere mögliche Gründe die Anlässe für Usurpationen gaben.[7] Als Umstände, welche die Aussicht auf eine erfolgreiche Usurpation begünstigen können, gelten zudem militärische Erfolge des Herausforderers, innen- und außenpolitische Probleme im Reich, sich überschneidende Interessen zwischen Senat und Herausforderer, die Abwesenheit des Kaisers sowie die Loyalität und volle Unterstützung der dem Herausforderer unterstellten Truppen für ihn. Zimmermann merkt des Weiteren an das Usurpatoren zum Zeitpunkt der Auflehnung gegen den legitimen Kaiser in der Regel bereits über eine institutionelle Machtbasis innerhalb des politischen Systems verfügten.[8] Als mögliches Mittel des Kaisers um Usurpationen vorzubeugen nennt Szidat eine Aufsplittung der Machtbefugnisse im römischen Reich auf mehrere Köpfe um Machtkonzentrationen zu Gunsten Einzelner schon im Vorhinein zu unterbinden.[9] Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt bzgl. der Ziele von Usurpatoren entsprang im Rahmen eines 1996 abgehaltenen Forschungskolloquiums zur Thematik „Usurpationen in der Spätantike“.[10] Das Ergebnis war das die Usurpatoren im spätrömischen Reich in der Regel gar nicht danach strebten das Zentrum der Macht und die damit verbundene Alleinherrschaft zu erlangen, sondern zumeist nur eine Teilherrschaft in einem bestimmten Gebiet des Reiches anstrebten.[11] Demnach wurde von den Herausforderern in der Regel eher eine Mitherrschaft und nicht die Absetzung des amtierenden Herrschers angestrebt. Die wesentlichen Punkte zu Usurpationen wurden hier aufgezeigt und werden im späteren Verlauf der Arbeit noch einmal aufgegriffen und mit der Machterhebung Julians verglichen um anschließend aufzuzeigen warum im Zusammenhang mit der Machterhebung Julians aus dem Jahre 360 n. Chr. von einer Usurpation gesprochen werden muss.

3. Historischer Abriss zu Julians Erhebung zum Augustus

Im folgenden Abschnitt soll näher auf die Geschehnisse rund um die Erhebung Julians zum Augustus im Frühjahr 360 n. Chr. eingegangen werden. Um diesen Vorgang besser nachvollziehen zu können, soll dabei kurz auf einige wichtige Ereignisse im Vorfeld der Erhebung Julians eingegangen werden. Julian war am 6. November 355 n. Chr. in Mailand zum Caesar ernannt worden und brach daraufhin nach Gallien auf um es gegen die einfallenden Franken und Alamannen zu verteidigen. In dem darauf folgenden Jahren gelang es dem bis dahin recht unerfahrenen Julian mit seinen Truppen beachtliche Erfolge gegen die Franken und Alamannen zu erringen, sodass die Rheingrenze wieder gesichert und das Ansehen Roms in Gallien wieder hergestellt werden konnte. Kaiser Constantius II. hatte im Osten des Reiches weitaus größere Probleme. Er plante für das Frühjahr des Jahres 360 n. Chr. eine Offensive gegen die Perser, weshalb er Anfang desselben Jahres den gesandten Decentius zu Julian entsandte um diesen aufzufordern einen Großteil seiner Truppen für den anstehenden Perserkrieg abzutreten.[12] Julian dürfte hinsichtlich dieses Befehls nicht gerade erfreut gewesen sein, fügte sich aber vorerst der Anordnung des Kaisers und befahl den Abzug der von Constantius II. geforderten Truppen. Von Seiten der Truppen war hingegen mehr Widerstand zu erwarten. Beim Großteil der von Constantius II. geforderten Truppen handelte es sich nämlich um so genannte foederati, also einheimische Freiwillige, die sich nur unter der Bedingung, im eigenen Land bleiben zu dürfen und zu dienen, hatten anwerben lassen.[13] So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass sie auf Julians anfänglichen Marschbefehl Richtung Osten empört reagierten, wie auch aus einer im Soldatenlager umhergehenden Schmähschrift hervorgeht: „nos quidem ad orbis terrarum extrema ut noxii pellimur et damnati, caritates uero nostrae Alamannis denuo seruient, quas captiuitate prima post interneciuas liberauimus pugnas“[14]. Die Truppen setzten ihren Marsch Richtung Osten über Lutetia[15] fort und sollten hier noch einmal auf Julian treffen. Nachdem Julian die Truppenführer zu einem Abschiedsessen eingeladen hatte und ihnen seinen Dank für ihre Taten ausgesprochen hatte, kam es in der Nacht zu tumultartigen Szenen vor dem Palast in welchem sich Julian zu dieser Zeit aufhielt. Die Soldaten stürmten bewaffnet zum Palast, umstellten diesen und riefen Julian zum Augustus aus.[16] Julian trat in dieser Nacht jedoch nicht mehr vor die Soldaten, sodass diese sich bis zum Tagesanbruch gedulden mussten. Bei Tagesanbruch bekamen die Soldaten Julian endlich zu Gesicht. In welcher Form dies geschah, bleibt aufgrund der unterschiedlichen Überlieferungen fraglich. Ammianus Marcellinus zufolge sei Julian aufgrund der Truppenforderungen von selbst vor die Soldaten getreten.[17] Glauben wir Libanios, so haben die Soldaten die Palasttüren aufgebrochen und Julian mit gehobenen Schwertern auf eine Rednerbühne gebracht.[18] Inwiefern ein solch kleiner Unterschied Bedeutung hinsichtlich der Eingangs gestellten Frage haben kann wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch näher thematisiert werden. Wie nach Julians Sieg von Straßburg 357 n. Chr. , als ihm die Soldaten schon einmal die Augustuswürde antragen wollten[19], wiegelte er ab. Vergebens versuchte er die Soldaten zu beschwichtigen und von ihrer Forderung abzubringen.[20] Die Soldaten jedoch ließen sich von ihrer Forderung auch nicht durch Julian abbringen, sodass dieser sich, wie er selbst sagt, gezwungen sah den Forderungen der Truppenteile zu entsprechen.[21] Julian wurde daraufhin nach germanisch-keltischer Sitte von den Soldaten auf einen Schild erhoben und zum Kaiser ausgerufen.[22] Hinsichtlich des Krönungsmomentes erfahren wir das Julian für einen solchen Moment kein passendes Diadem besaß und daraufhin von einem Soldaten mit einem Torques[23] gekrönt wurde, nachdem er die Krönung durch den Schmuck seiner Frau Helena bzw. durch die Brustkette eines Pferdes abgelehnt hatte.[24] Glauben wir den Aussagen des Zosimos, Libanios und Ammians, so wurde der Torques Julian durch einen Soldaten aufgesetzt, was gleichbedeutend mit einer Fremdkrönung wäre.[25] Julians eigener Aussage zufolge habe er sich jedoch selbst gekrönt.[26] Ebenfalls ein nicht zu vernachlässigendes Detail, welches später noch von Bedeutung sein könnte. Julian zog sich nach der Krönung verunsichert in seinen Palast zurück. Daraufhin machte sich unter den Soldaten das Gerücht breit Julian sei ermordet worden, woraufhin sie erneut zum Palast stürmten und keine Ruhe gaben bis sie Julian unversehrt zu Gesicht bekamen.[27] Julian akzeptierte nach anfänglichem Zögern die ihm von den Soldaten angetragene Rolle und hielt eine Antrittsrede, nachdem ihm die ein oder andere Erscheinung in Form eines Traumes oder eines Götterzeichens in der Richtigkeit dieser Erhebung bestätigt hatte.[28] So soll ihm in der Nacht vor der Erhebung der Schutzgeist des Staates erschienen sein und folgendes zu ihm gesprochen haben: „olim Iuliane, uestibulum aedium tuarum obseruo latenter augere tuam gestiens dignitatem et aliquotiens tamquam repudiatus abscessi; si ne nunc quidem recipior sententia concordante multorum, ibo demissus et maestus. Id tamen retineto imo corde, quod tecum non diutius habitabo.[29] Eine unmißvertändliche Aufforderung, welcher Julian dann ja auch Folge leistete. Aus Julians Brief an die Athener erfahren wir zudem dass Julians Erhebung zum Augustus in seinen Augen nur den Willen der Götter widerspiegelte und daher natürlich auch befolgt werden musste.[30] Unklar war nach wie vor, wie Constantius II. auf die Vorgänge von Paris reagieren würde. Julian soll deswegen auch voller Sorge gewesen sein und unschwer erahnt haben dürfen das Constantius II. diese Erhebung so niemals akzeptieren würde. Julian verfasste daraufhin einen Brief an den Kaiser und versuchte sich in diesem zu rechtfertigen.[31] Er betont, dass ihm nach langem Zögern und unter Androhung seines Todes durch die Soldaten keine andere Wahl blieb als die Kaiserwürde anzunehmen.[32] Im weiteren Verlauf des Briefes fasst Julian seine Vorschläge zusammen: Er will Constantius II., soweit dies möglich ist, Truppen senden, schließt dabei aber die Rekrutierung der gallischen foederati aus; Constantius II. soll weiterhin die Prätorianer Präfekten ernennen; Julian aber will die Auswahl der Beatmen, Truppenführer und Leibwächter in Zukunft selbst vornehmen.[33] Constantius II. war außer sich vor Zorn und empört über die Forderungen Julians, von denen er keine anerkannte und Julian anwies sich in die Stellung eines Caesars zurück zu begeben.[34] Julian, welcher von Constantius´ Haltung, durch ein in Lutetia in aller Öffentlichkeit verlesenes Schreiben erfuhr, war zunächst tief enttäuscht über die Deutlichkeit der Ablehnung. Kurz darauf wagte Julian aber den entscheidenden Schritt und verkündete den Anweisungen des Constantius nicht mehr Folge zu leisten und in Zukunft nur noch dem Willen der Götter folgen zu wollen.[35] Der offene Bruch mit Constantius II. war damit vollzogen. Julian wurde von diesem daraufhin zum Staatsfeind erklärt. Ein Krieg gegen den Kaiser war nun beinahe unausweichlich geworden. Julian fürchtete nicht nur Constantius´ Truppen, sondern auch die der Germanen. Er befürchtete dass diese von Constantius II. zu einem Einfall nach Gallien ermutigt werden könnten und ließ daraufhin den Germanenkönig Vadomar festnehmen.[36] Die Soldaten leisteten Julian im Frühjahr 361 n. Chr. den Treueid und erklärten sich bereit mit ihm in den Krieg gegen Kaiser Constantius II. zu ziehen.[37] Julian zog daraufhin mit seinen Truppen, welche etwa der Hälfte der Truppenstärke des Constantius entsprach, nach Sirmium[38] und konnte auch die Bürger und Soldaten dieser Stadt auf sich vereinigen.[39] Sowohl Julian als auch Constantius II. führten einen erbitterten Propagandafeldzug und ließen nichts unversucht um den Gegner zu diffamieren. Julian zog mit seinen Truppen bis zur Trajanpforte, ließ sie dort aber stoppen und ihr Winterquartier beziehen. Constantius II. zog entgegen allen Warnungen noch im November des Jahres 361 n. Chr. von Antiochia in den bevorstehenden Bürgerkrieg gegen Julian aus. Zu diesem Krieg sollte es jedoch nicht mehr kommen. Constantius II. erkrankte an schweren Fieber und starb am 3. November 361 n. Chr. in einem kleinen Ort am Fuße des Taurusgebirges.[40] Auf dem Sterbebett soll er, insofern wir Ammians Ausführungen Glauben schenken, seinen Widersacher Julian zu seinem Nachfolger erklärt haben.[41] Julian zog, nachdem er von Constantius´ Tod erfahren hatte, unter Beifall des Volkes und unter Zustimmung des Senats am 11. Dezember 361 n. Chr. in Konstantinopel ein und übernahm die alleinige Macht als Kaiser des römischen Reiches.[42]

[...]


[1] Brockhaus (1999): S. 686.

[2] Vgl. Flaig (1992): S.205.

[3] Szidat (1989): S. 233.

[4] Der Begriff concordia bezeichnet das geregelte Verhältnis der einzelnen Herrscher im Reich zueinander.

[5] Szidat (1997): S. 64.

[6] Vgl. Szidat(1989): S. 236f.

[7] Vgl. Elbern (1984): S. 42 ff.

[8] Vgl. Zimmermann (1997) S. 165.

[9] Vgl. Szidat (1989) S. 241.

[10] Teilnehmer des Kolloquiums u.a. Szidat, Flaig, Zimmermann.

[11] Vgl. Szidat (1997): S. 9; Flaig (1997) S. 27.

[12] Amm. 20,4,2.

[13] Vgl. Giebel (2002) S. 98.

[14] Amm. 20,4,10.

[15] Das heutige Paris.

[16] Amm. 20,4,14.

[17] Ebd.

[18] Lib. Or. 18,98.

[19] Vgl. Amm. 16,12,64.

[20] Lib. Or. 18,98; Amm. 20,4,15-16.

[21] Amm. 20,4,17.

[22] Ebd.

[23] Ein nach vorne geöffneter Halsring aus Edelmetall; zur Torqueskrönung auch Enßlin (1942),S. 268-298.

[24] Vgl. Zos. 3,9,2; Lib. Or. 18,99; Amm. 20,4,17.

[25] Ebd.

[26] Iulian Ep. ad Athen. 284 D.

[27] Amm. 20,4,19-22.

[28] Vgl. Amm. 20,5,10; Iulian Ep. ad Athen. 284 CD.

[29] Amm. 20,5,10.

[30] Iulian Ep. ad Athen. 284 D.

[31] Amm. 20,8,5-17.

[32] Vgl. Amm. 20,8,10.

[33] Amm. 20,8,13-14.

[34] Amm. 20,9,4.

[35] Zos. 3,9,4.

[36] Amm. 21,3,4f.

[37] Amm. 21,5,5-10.

[38] Hauptstadt Westillyriens

[39] Vgl. Amm. 21,10,2.

[40] Amm. 21,15,3.

[41] Ebd.

[42] Amm. 22,2,4f.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Usurpation Julians
Untertitel
Usurpator wider Willen?
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Note
2,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
22
Katalognummer
V232272
ISBN (eBook)
9783656524557
Dateigröße
472 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ursupation, Kaiser, Julian, Rom, Römisches Reich
Arbeit zitieren
Sebastian Richter (Autor:in), 2009, Die Usurpation Julians, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232272

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