[...] Eine neue Systematik und Begrenzung der Kompetenzstruktur wird
vielfach als Hauptaufgabe formuliert, die der Europäische Rat von
Laeken im Dezember 2001 dem Konvent mit auf den Weg gegeben
hat. Im Anschluss an den Gipfel in Laeken tagte der Europäische Konvent,
bis er schließlich am 18. Juli 2003 den Entwurf zu einem Vertrag
über eine Verfassung für Europa vorlegt: Wird dieser Verfassungsentwurf
den Ansprüchen an eine neue Kompetenzsystematik gerecht?
Diese Frage impliziert, dass klar geregelt ist, wer für was zuständig ist.
Die Fragestellung soll im Rahmen dieser Arbeit beantwortet werden
und als roter Faden durch die Darstellung führen. Dabei wird zunächst
die Entwicklung der Kompetenzstruktur im Laufe des Integrationsprozesses
der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union beleuchtet. Welche
Positionen bildeten sich heraus und welche Feststellungen sowie weiterführenden
Fragen für die Konventsarbeit formulierte der Europäische
Rat von Laeken? Besonders relevant erscheint hinsichtlich dieser
Arbeit die Entwicklung von Prüfkriterien – welche (Neu-) Regelungen
sind notwendig, damit die Europäische Union den Herausforderungen
der Zukunft gewachsen ist? Anschließend an das zweite Kapitel folgt
eine Betrachtung der Konventsarbeit. Um die Frage nach dem Ergebnis
der Kompetenzsystematik in Form des Verfassungsentwurfes beantworten
zu können, wird im dritten Kapitel die Arbeit des Konvents,
die maßgeblichen Arbeitsgruppen sowie die Diskussionsentwicklung zur Thematik detailliert geschildert. Entscheidend für eine Prüfung des
Entwurfs fasst das folgende Kapitel 4 mit einem synoptischen Vergleich
zwischen „altem“ Vertragswerk und neuem Verfassungsentwurf
die entscheidenden rechtlichen Grundlagen zur Kompetenzstruktur
zusammen. Im Anschluss daran sollen Schlussfolgerungen zu einer
abschließenden Beurteilung unter zu Hilfenahme der in Kapitel 2 formulierten
Prüfkriterien führen.
Gliederung
1. EINLEITUNG
2. DIE KOMPETENZORDNUNG DER UNION
2.1. HISTORISCHE ENTWICKLUNG
2.1.1 POSITIONEN ZUR ENTWICKLUNG DER KOMPETENZVERTEILUNG
2.1.2 DER EUROPÄISCHE RAT VON LAEKEN
2.1.3 ZUM PROBLEM DER KOMPETENZSTRUKTUR IN DER EUROPÄISCHEN UNION
2.2 HERAUSFORDERUNGEN DER ZUKUNFT –PRÜFKRITERIEN FÜR DIEKONVENTSARBEIT
2.2.1 DARSTELLUNG – KLARHEIT - VERSTÄNDLICHKEIT
2.2.2 STRUKTURELLE DEFIZITE DER KOMPETENZORDNUNG
3. DIE ARBEIT DES KONVENTS
3.1 ZUSAMMENSETZUNG DES KONVENTS
3.2 ARBEITSGRUPPEN DES KONVENTS
3.3 DISKUSSIONSENTWICKLUNG DES KONVENTS
4. SYNOPTISCHER VERGLEICH
4.1 STRUKTUR UND PROBLEME DES BISHERIGEN VERTRAGSWERKES
4.2 REGELUNGEN DES VERFASSUNGSENTWURFES
5. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND BEURTEILUNG
5.1 DARSTELLUNG – KLARHEIT - VERSTÄNDLICHKEIT
5.2 STRUKTURELLE DEFIZITE DER KOMPETENZORDNUNG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Kompetenzsystem der Europäischen Union und analysiert, ob der Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents die an ihn gestellten Anforderungen an eine klare und transparente Kompetenzsystematik erfüllt. Im Zentrum steht die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten.
- Historische Entwicklung der Kompetenzverteilung innerhalb der Europäischen Integration.
- Entwicklung von Prüfkriterien für eine zukunftsfähige Kompetenzordnung der EU.
- Analyse der Arbeitsweise, Zusammensetzung und Diskussionsentwicklung im Europäischen Konvent.
- Synoptischer Vergleich zwischen dem bisherigen Vertragswerk und dem neuen Verfassungsentwurf.
- Beurteilung der strukturellen Defizite und der erreichten Klarheit im Verfassungsentwurf.
Auszug aus dem Buch
2.1.3 ZUM PROBLEM DER KOMPETENZSTRUKTUR IN DER EUROPÄISCHEN UNION
Die Kompetenzstruktur, die in dieser Arbeit analysiert werden soll, erweist sich als eine Problemstellung der EU, die durch sehr differente Interessenlagen der verschiedenen Ebenen gekennzeichnet und besonders im Hinblick auf die Konventsarbeit aus unterschiedlicher Perspektive betrachtet zu einer Vielfalt an Vorschlägen und Diskussionsbeiträgen führt.
Aus politikwissenschaftlicher Sicht wird in diesem Zusammenhang eine sogenannte „Kompetenzverteilungsthese“ formuliert: „Die Gemeinschaft ist umso weiter integriert, an je mehr und bedeutsameren Politikbereichen gemeinsame Institutionen beteiligt sind und je größere Einflussmöglichkeiten diese auf die konkrete Beschlussfassung haben.“ Dabei stellt sich die Frage, ob die Intensität und Tiefe der Integration auf verstärktes Interesse der Mitgliedstaaten trifft unter der – oft schmerzlichen- Prämisse, (weiter) Kompetenzen an die Gemeinschaft abzutreten. Oder ist eine künftige Europäische Integration (einer erweiterten EU) eher denkbar mit einer Kompetenzstruktur, die nicht stärker ausgeweitet oder gar hinsichtlich der Unions-Kompetenzen begrenzt wird?
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Die Einleitung führt in die Problematik der Kompetenzabgrenzung in der EU ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit sowie das methodische Vorgehen im Rahmen der Analyse des Verfassungsentwurfs.
2. DIE KOMPETENZORDNUNG DER UNION: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung der Kompetenzverteilung von der EGKS bis zum Vertrag von Nizza und definiert Prüfkriterien für die Arbeit des Konvents hinsichtlich Klarheit und struktureller Anforderungen.
3. DIE ARBEIT DES KONVENTS: Hier werden die Zusammensetzung des Konvents, die Arbeit der spezifischen Arbeitsgruppen sowie die Dynamik der internen Diskussionen zur Kompetenzfrage detailliert dargestellt.
4. SYNOPTISCHER VERGLEICH: Das Kapitel bietet einen systematischen Vergleich zwischen den rechtlichen Grundlagen des bisherigen Vertragswerks und den neuen Regelungen des Verfassungsentwurfs.
5. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND BEURTEILUNG: Im Fazit erfolgt eine abschließende Bewertung des Verfassungsentwurfs anhand der zuvor entwickelten Prüfkriterien unter Berücksichtigung der verbleibenden strukturellen Defizite.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Kompetenzabgrenzung, Verfassungsentwurf, Subsidiaritätsprinzip, Europäischer Konvent, Kompetenzverteilung, Zuständigkeiten, Integrationsprozess, Vertrag von Nizza, Kompetenzstruktur, Politische Steuerung, Rechtssetzungsverfahren, Gewaltenteilung, Europarecht, Mehrebenensystem.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Kompetenzsystem der Europäischen Union und bewertet, wie die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten im Kontext der Erarbeitung eines Verfassungsvertrages neu geordnet wurde.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt die historische Entwicklung der Kompetenzen, die Arbeitsweise des Europäischen Konvents, die methodische Abgrenzung von Zuständigkeiten sowie die verfassungsrechtlichen Herausforderungen der Union.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu prüfen, ob der vorgelegte Verfassungsentwurf den Anforderungen an eine neue, klare und transparente Kompetenzsystematik gerecht wird und wie die Kompetenzverteilung zukünftig ausgestaltet sein sollte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine deskriptive und analytische Aufarbeitung der rechtlichen Grundlagen sowie ein synoptischer Vergleich zwischen dem bisherigen Vertragswerk und den Entwürfen des Konvents, ergänzt durch die Auswertung politikwissenschaftlicher Thesen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die historische Entwicklung der EU-Kompetenzen, die Arbeitsgruppen und Diskussionsdynamik des Konvents sowie einen systematischen Vergleich der Kompetenzregelungen vor und nach der Verfassungsreform.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Kompetenzabgrenzung, Subsidiarität, Europäische Union, Verfassungsentwurf, Konvent, Mehrebenensystem und Zuständigkeitssystematik.
Welche Rolle spielt das Subsidiaritätsprinzip im Verfassungsentwurf?
Das Subsidiaritätsprinzip nimmt eine zentrale Rolle ein; der Verfassungsentwurf schärft dessen Anwendung nach und führt Mechanismen wie den Frühwarnmechanismus für nationale Parlamente ein, um die Kontrolle über die Kompetenzwahrnehmung zu erhöhen.
Was ist das Fazit bezüglich der Klarheit der Kompetenzordnung?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine vollkommene Klarheit der Kompetenzabgrenzung nicht erreicht wurde, da weiterhin Bereiche existieren, in denen sich Zuständigkeiten überschneiden oder unzureichend definiert sind.
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- Kathrin Woltering (Author), 2004, Das Kompetenzsystem der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23234