Bedeutung und Stellung des Alten Testaments in der Leseordnung der Kirche

Liturgiewissenschaftliche Untersuchung


Hausarbeit, 2012

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Die Entstehung und Bewertung der gegenwärtigen Leseordnung der Kirche
2.1 Diskussionen vor und während des II. Vatikanischen Konzils
2.2 Entstehung der neuen Ordnung für die Messperikopen
2.3 Allgemeine Charakterisierung der gegenwärtigen Leseordnung

3. Das Alte Testament in der Leseordung – theoretische und praktische Gedanken
3.1 Grundprinzipien für die Auswahl der alttestamentlichen Lesungen
3.2 Praktische Beispiele
3.3 Sonderfall: Die Feier der Osternacht

4. Einige Revisionsvorschläge im Überblick
4.1 Hansjakob Becker: Das Perikopenmodell „Patmos“ (1992)
4.2 Georg Braulik: Die Tora als Bahnlesung
4.3 Bewertung der beiden Revisionsmodelle

5. Zusammenfassung und Ausblick
5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
5.2 Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Kirche, und nicht nur diese gedenkt in den kommenden Monaten des 50jährigen Jubiläums der Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils. Wohl kaum ein kirchliches Ereignis hat im vergangen Jahrhundert für derartige Aufmerksamkeit und wohl auch für eine bis dahin kaum gekannte Euphorie gesorgt. Aber alsbald nach dem Konzil trat in nicht wenigen Bereichen auch Ernüchterung, ja teilweise Resignation ein. Bis in unsere heutigen Diskussionen erstreckt sich der Streit um die rechte Sicht und Anwendung der Konzilsbeschlüsse. Wohl auch aus diesem Grund ist es Papst Benedikt XVI. ein Anliegen im bald beginnenden Jahr des Glaubens, welches am 11. Oktober 2012 beginnen wird, den Katechismus der Kirche und auch die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils zu studieren und sich damit auseinanderzusetzen[1]. Es bleibt zu hoffen, dass diesem Wunsch Folge geleistet wird, da zu viel in der Luft schwirrt, was dem großen und wichtigen Ereignis des Konzils nicht gerecht wird, ja sogar als Verunglimpfung und grober Unfug bezeichnet werden muss. Doch wir greifen an dieser Stelle schon viel zu weit. Dennoch erscheint dieser kurze Ausflug in das bevorstehende Jahr des Glaubens bzw. zum Wunsch des Heiligen Vaters durchaus als Einleitung in unser Thema sinnvoll.

Würde man heute einen Katholiken oder auch evangelischen bzw. orthodoxen Christen nach einem bestimmten Ergebnis des Zweiten Vatikanums fragen, so wäre mit großer Sicherheit eine der Antworten: die Liturgiereform. Und in der Tat, die wohl sichtbarste Neuerung nach dem Konzil ist die Erneuerung der Liturgie, in fast allen Belangen des liturgischen Lebens. Daneben ist wohl kaum ein Thema heute so in der Diskussion umstritten wie das der Liturgiereform, nicht erst seit dem Motu proprio Summorum pontificum, aber seither wohl in noch intensiverer und teilweise schärfer geführten Art und Weise als vorher. An Zahl und Vielfalt der Meinungen und Beiträge, vor allem der laut geäußerten Beiträge mangelt es wahrlich nicht. Woran es aber schon eher mangelt, ist fundierte Kenntnis über die eigentliche Absicht der Liturgiereform und die Hintergründe ihrer Umsetzung. Vielleicht können die Initiativen im Jahr des Glaubens ja dazu verhelfen. Wir wollen uns in der hier vorliegenden Hausarbeit mit einem Einzelaspekt der Liturgiereform befassen, nämlich mit der Revision der Leseordnung. Im Speziellen interessiert uns die Stellung des Alten Testaments in der gegenwärtigen Perikopenordnung für die Sonn- und Feiertage. Dazu ist es unabdingbar notwendig, genau zu schauen, was zur gegenwärtigen Leseordnung führte, und hier sind wir nun bei der genauen Beschäftigung mit den Konzilsbeschlüssen angelangt. Im ersten Schritt werden wir also zu klären haben, was die Konzilsväter vor und während des Konzils bezüglich der Leseordnung diskutierten und letztlich beschlossen haben. Ebenso werden wir herausarbeiten, wie die Beschlüsse und Vorgaben dann in der Revision der Lektionare usw. im deutschsprachigen Raum umgesetzt worden sind und hierbei schon speziell das Alte Testament in den Blick nehmen. In einem zweiten Schritt werden wir dann, natürlich neben allgemeinen Abhandlungen nur exemplarisch an zwei ausgewählten Stellen, verdeutlichen, wie das Alte Testament in der gegenwärtigen Leseordnung steht und dabei Problemfelder erarbeiten. Im dritten und abschließenden Schritt werden dann noch einige Revisionsvorschläge der derzeit bestehenden Ordnung vorgestellt und beurteilt.

2. Die Entstehung und Bewertung der gegenwärtigen Leseordnung der Kirche

2.1 Diskussionen vor und während des II. Vatikanischen Konzils

Wenn wir uns der Entstehung der gegenwärtigen Leseordnung der Kirche zuwenden wollen, dann müssen wir noch vor dem Beginn des II. Vatikanischen Konzils ansetzen, denn die Diskussion reicht weit davor zurück. Andererseits stehen wir hierbei auch vor der Herausforderung uns nicht zu sehr in Spekulationen oder Ungefähres zu verlieren, war doch die Diskussion über die Leseordnung in der Diskussion vor dem Konzil eher ein Randthema und in die Konstitution über die Liturgie wurde dieses Thema nur am Rande aufgenommen. Erst nach dem Konzil entfaltete das Thema sich dann rege. Für unsere Arbeit ist eine wesentliche Grundlage die mittlerweile schon fast zum Klassiker gewordene Studie zur Perikopenordnung von Elmar Nübold[2]. Auf diese Arbeit kann ich wiederum verweisen, wenn ich für die nun folgenden Abhandlungen gleich eine Einschränkung machen muss. Wir werden, um den Rahmen der Arbeit nicht zu sprengen, bei den Voten zur Revision der Leseordnung unmittelbar in der Vorbereitungszeit des Konzils ansetzen, also nach der Ankündung der Einberufung des Konzils durch Johannes XXIII. Die teilweise sehr weitreichenden und insgesamt sehr interessanten Diskussionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts bleiben hier unberücksichtigt.

Beginnen wir nun aber endlich mit konkreten Betrachtungen zu den Diskussionen zur Revision der Messperikopen. Als Papst Johannes XXIII. zur allgemeinen Überraschung (und wohl zur noch größeren der römischen Kurie) am 25.01.1959 die Einberufung eines Konzils ankündigte, waren zunächst Bischöfe, Ordensobere und Theologen aus aller Welt aufgerufen, der Zentralen Vorbereitungskommission unter Vorsitz von Kardinal Dominico Tardini Themenvorschläge zur Vorbereitung des Konzils zu senden. Alsbald kristallisierte sich als ein zentraler Punkt das Thema Liturgie heraus. Hierzu waren wahrlich Fluten von bestimmten Punkten, Themen, Reformvorschlägen und Anmerkungen nach Rom geschickt worden. Davon war ein durchaus großer Themenkomplex der Frage nach der Leseordnung gewidmet. Unter den eingebrachten Voten kristallisierten sich vier Gesichtspunkte deutlich heraus. Der wichtigste und umfassendste war der pastorale Gesichtspunkt, also jener, welche die Wirkung und Wichtigkeit der Leseordnung auf die Gläubigen hin bedachte. Konkreter gesagt war damit gemeint, dass die Lesungen dem Inhalt und der Länge sowie der Zahl pro Messe dem Fassungsvermögen der Gläubigen angepasst werden sollte und es einen größeren Spielraum für die Auswahl der Lesungen insbesondere bezüglich der konkreten pastoralen Situation[3]. Zweitens war ein biblischer Gesichtspunkt sehr häufig angesprochen worden, es sollte besonders auf den großen Reichtum der Heiligen Schrift einzugehen, indem eine größere Zahl der Perikopen und eine größere Vielfalt und Abwechslungsmöglichkeit geschaffen werden sollte[4]. Ebenso wird hier schon eine Einteilung der Lesungen in einen mehrjährigen Lesezyklus vorgeschlagen, zusätzlich zur intensiveren Berücksichtigung bestimmter Gedenkt- und Festtage. Weiter war ein katechetischer Gesichtspunkt Grund für viele Votengeber auf die Perikopenordnung zu verweisen. Denn inzwischen hatten die Bischöfe längst verstanden, dass eine fundierte Katechese zur Glaubens- und Sittenlehre der Kirche nur mit dem Schatz der Heiligen Schrift möglich ist und darüber hinaus vor allem Erwachsene meist nur innerhalb der sonntäglichen Messfeier hierzu erreicht werden können[5]. Interessanterweise war es weniger der liturgische Gesichtspunkt, der bezüglich der Perikopenordnung zu Voten führte. Hauptaugemerk war diesbezüglich, dass man auf eine bessere Anpassung von Perikopen und liturgischem Jahr achten solle.

Nach Abschluss der Voten-Sammlung errichtete Johannes XXIII. Anfang 1960 eine Zentralkommission, welche die Schemata von zehn Vorbereitungskommissionen und zwei Räten sammeln und prüfen, sowie zur Vorlage für das Konzil vorbereiten sollte. Eine der zehn Vorbereitungskommissionen war eine zur Liturgie. Diese war in 13 Subkommissionen unterteilt, die das Schema „De sacra Liturgia“ erarbeiteten und dort unter anderem auch das Thema der Messperikopen aufnahmen. Innerhalb dieses Schemas wird „…für alle gottesdienstlichen Feiern und damit auch für die Messe eine Perikopenordnung gewünscht, die reicher, mannigfaltiger und passender gestaltet ist“[6]. Ebenso sprechen die Mitglieder der Kommission hier schon den dann später zum geflügelten Wort gewordenen Wunsch aus, dass der Tisch des göttlichen Wortes reicher gedeckt sein möge[7]. Insgesamt ist festzustellen, dass das Schemata die Bedeutung des Wortes Gottes für die Liturgie stark heraus stellt und dabei die Thematik der Revision der Leseordnung eher am Rande erwähnt. Das Schema zur Liturgie wurde von der Zentralkommission generell angenommen, jedoch wurden einige Umarbeitungen und Verbesserungen gewünscht und dann wiederum von der Liturgiekommission, übrigens nicht unbedingt zur Freude der Konzilsväter, vorgenommen. Bezüglich unseres Themas ist ergänzend hinzuzufügen, dass dem Konzil später nur der Haupttext des Schemata vorgelegt wurde, jedoch ergänzende und erklärende Declarationes nicht übernommen wurden, worin sich die Mehrzahl der Hinweise zur möglichen Perikopenrevision befanden[8]. Das Konzil sollte, gemäß dem vorbereiteten und beschlossenen Schemata, allgemeine Linien und Grundsätze zur Liturgie aufzeigen.

Am 11.10.1962 begann die erste Sitzungsperiode des Konzils. Nachdem die Mitglieder der Konzilskommissionen bestimmt waren, es gab unter anderem auch eine Liturgiekommission, wurde dann auch das Schema zur Liturgie als erstes diskutiert. Unter anderem war auch ein Vorschlag zur Revision der Perikopenordnung der Messfeier enthalten. Im Großen und Ganzen liegen die Diskussionsbeiträge der Konzilsväter diesbezüglich etwa auf der Linie, wie die Themenvorschläge in der Vorbereitung sich äußerten[9]. Insbesondere wird der Wunsch nach einer größeren Vielfalt der Perikopen und nach mehr Abwechslung hervorgehoben und gutgeheißen. Demgegenüber standen jedoch auch Besorgnisse bezüglich einer dann zu langen Dauer der Messe durch zu lange Perikopen. Daneben entfachte sich auch eine lebhafte Diskussion über den Wichtigkeitsgrad bestimmter Schriftstellen, genauer gesagt über die Frage, wie denn diese Beurteilung bzw. Unterscheidung zu bestimmen und zu treffen sei. Diese Frage überlies das Konzil der nachkonziliaren Reform. Schließlich wurde noch bei der Diskussion über das liturgische Jahr einmal auf das Thema Messperikopen eingegangen. Bezüglich der Gestaltung der Feier des Herrenjahres (Proprium de tempore) wurde vor allem auf eine größere Vielfalt an Lesetexten verwiesen und die Dopplung von Lesetexten als ungünstig bezeichnet. An den Wochentagen mögen keine Sonntagstexte erneut gelesen werden, sondern eigene Texte, im Idealfall als lectio continua gewählt werden[10]. All diese und weitere Eingaben fanden jedoch in das Liturgieschema nicht direkt Aufnahme. Schauen wir also nun konkret, was das Konzil beschlossen hatte.

Nach dem am Ende der zweiten Sitzungsperiode das Konzilsschemata durch die Konzilsväter beschlossen wurde, promulgierte Papst Paul VI. am 4.12.1963 die Konstitution über die Heilige Liturgie „Sacrosanctum concilium“. Die Liturgiekonstitution zeichnet sich zunächst durch eine überaus große Wertschätzung für die Heilige Schrift aus, Zeugnis dafür geben Stellen innerhalb des ganzen Textes. In Artikel 51 wird der schon in den Vorbereitungs-Schemata gebrauchte Terminus „Auf dass den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden, so dass innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden“ aufgegriffen und ausgeführt. Das ist für das zu bearbeitende Thema der zunächst wichtigste Referenzpunkt. Das Konzil hat auf die mehr als 100 Voten zur Messperikopenordnung klar reagiert und eindeutig dieses Anliegen aufgegriffen. Die Weichen hin zu einer Revision der bestehenden Perikopenordnung waren unumkehrbar gestellt. Andererseits hat das Konzil gemäß dem, was in der Vorbereitungsphase gewünscht und angedacht war, keine konkreten Vorgaben gemacht, sondern lediglich Grundlinien aufgezeigt. Beispielsweise spricht das Konzil in SC 51 von einem bestimmten mehrjährigen Lesezyklus, vermeidet jedoch eine konkrete Zahl. Damit ist neben der Vermeidung einer zu eng gefassten Zeitspanne auch klar eine zu weit gefasste Jahresspanne vermieden und verneint worden. Der nachkonziliaren Reform war somit zwar ein klarer Auftrag bezüglich der Perikopenordnung gegeben worden, jedoch waren alle Freiheiten und Entfaltungsspielräume gewährt.

2.2 Entstehung der neuen Ordnung für die Messperikopen

Nachdem wir nun die Entwicklung vor und während des Konzils betrachtet haben, können wir uns nun der Erarbeitung der Leseordnung zuwenden. Dies in ausführlicher Art und Weise im gebotenen Rahmen einer Seminararbeit zu tun ist jedoch völlig unmöglich. Deshalb erfolgen nun nur einige allgemeine Angaben hierzu. Die Arbeiten zur Revision der Perikopenordnung führte eine große internationale Expertenkommission durch, und zwar das so genannte Consilium. Diesem Gremium gehörten hochrangige Liturgiewissenschaftler, Exegeten und weitere Theologen an, zu denen unter anderem auch der Erfurter Neutestamentler Heinz Schürmann gehörte. Schürmann gehörte auch jener Unterkommission an, welche sich für die Erarbeitung einer neuen Leseordnung für die Messe an Sonn- und Feiertagen verantwortlich sah. Dies war die sogenannte Coetus XI (Arbeitsgruppe 11), es gab insgesamt 18 solcher Kommissionen, denen ein unterschiedliches Arbeitsgebiet zugewiesen war (u.a Wochentagsperikopen, Brevierreform, Lesungen in Sakramentenfeiern und Sakramentalienspendungen usw.). Nach intensiver Diskussion legten die verschiedenen Unterkommissionen Vorschläge vor, über welche die Vollversammlung des Consilium beschied. Nach Zustimmung wurden diese den zuständigen römischen Dikasterien vorgelegt, welche wiederum dem Papst Vorschläge machten. Der Papst wurde über verschiedene Quellen laufen über die Arbeiten unterrichtet.

2.3 Allgemeine Charakterisierung der gegenwärtigen Leseordnung

Versuchen wir nun also, die erneuerte Perikopenordnung kurz zu charakterisieren und damit einige Linien zu zeichnen, welche und helfen können, die Stellung des Alten Testaments in der Leseordnung zu erfassen.

Zunächst gelten laut Nübold für die Reform der Leseordnung fünf sogenannte Grundprinzipien, welche sich aus den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils ergeben. Zum einen ergibt sich aus dem großen Umfang und Reichtum der Heiligen Schrift die schlichte Notwendigkeit einer umfangreicheren Auswahl an Perikopen. Hier kann insbesondere auf einige Aussagen der Liturgiekonstitution und der Konstitution über die Offenbarung (Dei verbum) verwiesen werden[11]. Zweitens sieht Nübold insbesondere die Perikopen für die Messfeiern an den Sonn- und Feiertagen im Fokus der Reform. Als drittes Grundprinzip muss die notwendige Auswahl bestimmter wichtiger Teile aus dem Schatz der Schrift erwähnt werden. Hernach gelten die heutigen (vielleicht muss inzwischen eher schon von den damaligen gesprochen werden) pastoralen Erfordernisse als nächstes Grundprinzip aufgeführt werden. Und letztlich gilt als fünftes Prinzip die Berücksichtigung der bisherigen liturgischen Tradition.

Nach diesen allgemeinen Charakterisierungen der erneuerten Leseordnung darf nun eine weitere Frage gestellt werden, die gerade im Anbetracht der gegenwärtigen inner- und außerkirchlichen Diskussionen und Kontroversen wohl erst recht gestellt werden muss. Warum hat das Konzil denn nicht einfach die Leseordnung des Missale Romanum von 1570 beibehalten oder wenigstens würdigend als Grundlage einer gewissen Erweiterung o.ä genutzt? Dieser Einwand kann ja dann durchaus auch mit der Aussage der Liturgiekonstitution unterfüttert werden, dass Neues ja am besten aus den bestehenden Formen organisch erwachsen möge[12]. Zusätzlich ist dieser Gedanke auch insofern nicht abwegig, da mit der Leseordnung des Missale Romanum ja eine sehr alte Lesetradition Bestandteil der Messfeier gewesen ist, wahrscheinlich ging diese Ordnung bis ins 7. Jahrhundert zurück. Und überraschenderweise kann diesbezüglich auch ein ökumenischer Gesichtspunkt herangezogen werden. Insbesondere Heinz Schürmann hat immer wieder während der Diskussion und Erarbeitung der neuen Leseordnung daraufhingewiesen, dass die alte Leseordnung „auch nach der Reformation bis in unsere Tage gemeinsames Erbe der katholischen, lutherischen und anglikanischen Kirche geblieben“[13] ist. Allerdings haben die Kirchen der Reformation in einigen Ländern im Laufe der Zeit teilweise weitreichende Ergänzungen und Veränderungen bei ihrer Leseordnung vorgenommen. Dahingehend konnte Schürmann auch den Vorschlag unterbreiten, doch einfach dass Missale Romanum von 1570 soweit zu ergänzen, dass die Beschlüsse des Konzils und des Consiliums Umsetzung finden können[14]. Letztlich konnte der Erfurter Exeget sich jedoch nur wenig Gehör mit diesem Einwand verschaffen, da auch innerhalb der reformatorischen Kirchen es nicht unbedingt eine einhellige Meinung zum Thema Perikopenordnung gab. Heinz Schürmann war sich auch bei seinem ökumenischen Einwand durchaus bewusst, dass die Perikopenordnung des MR 1570, hätte man sie beibehalten wollen, wenigstens einer gründlichen Revision bedurft hätte. Schon weil man eine erste Lesung aus dem Alten Testament breiter einführen wollte, hätte man dann auch zu den weiteren Lesungen Änderungen herbeiführen müssen, um eine gewisse Harmonie zu erreichen[15]. Hier erschien wohl den Verantwortlichen mehrheitlich eine Generalsrevision der Leseordnung sinnvoller. Und zusätzlich war man sich wohl innerhalb der Arbeitsgruppe ebenso nahezu einig, dass die gegenwärtigen Hintergründe und Mittel dass erste Mal eine grundlegende Erneuerung und Erarbeitung eines Lektionars boten, so dass dies wohl ein weiterer Grund für die Entscheidung hin zu einer Generalrevision gewesen sein wird[16]. Kann man dann aber von einem totalen Bruch gegenüber der alten Leseordnung sprechen? Wohl kaum, denn wie wir ja bereits sahen, war das nicht der Wunsch der Konzilsväter, die ja von einem organischen Wachsen von Neuem aus dem Alten heraus sprachen[17], so konnte dies schon nicht Bestreben des Coetus XI gewesen sein. Nimmt man also einen Vergleich zwischen der Leseordnung des Missale Romanum und dem OLM von 1969 vor, so kann man unschwer erkennen, dass große Parallelen bestehen, wenngleich natürlich das MR von 1570 nur einen einjährigen Lesezyklus kannte. Dennoch hat das OLM an nicht wenigen Festtagen und an bestimmten Tagen der geprägten Zeiten, also beispielsweise in der Osterzeit oder an Weihnachten, dieselben Lesungen für alle drei Lesejahre vorgesehen, die in leicht anderer oder eben der gleichen Form schon in der alten Leseordnung vorgesehen waren[18]. Von einem totalen Bruch mit der alten Leseordnung zu sprechen ist also ganz und gar fehl am Platze.

Charakterisieren wir nun noch, in aller geboten Kürze, den prinzipiellen Aufbau der neuen Leseordnung. Als Höhepunkt gilt die Evangelienperikope. Bei der Erarbeitung war man insbesondere darauf bedacht, zu lange Textauszüge zu vermeiden und gegebenenfalls eine alternative Kurzfassung anzubieten. An den Sonn- und Feiertagen sind insgesamt drei Lesungen vorgesehen. Eine alttestamentliche Lesung und eine aus dem Neuen Testament, wobei in der Osterzeit die alttestamentliche Lesung entfällt und durch eine Lesung aus der Apostelgeschichte oder der Offenbarung des Johannes ersetzt wird. Auf die alttestamentliche Lesung werden wir im nächsten Punkt genauer eingehen.

[...]


[1] Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio „Porta fidei“ seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. mit dem das Jahr des Glaubens ausgerufen wird, Nr. 9.

[2] Elmar Nübold, Entstehung und Bewertung der neuen Perikopenordnung des Römischen Ritus für die Messfeier an Sonn- und Feiertagen, Paderborn, 1986.

[3] Vgl. Nübold, 116f.

[4] Vgl. ebd., 117.

[5] Vgl. ebd.,119.

[6] Ebd., 121.

[7] Vgl., ebd.

[8] Vgl., ebd., 124.

[9] Vgl., ebd., 125.

[10] Vgl., ebd., 127.

[11] Vgl., DV 24.

[12] Vgl., SC 23.

[13] Nübold, 180.

[14] Vgl., ebd., 182.

[15] Vgl., ebd., 184f.

[16] Vgl., ebd., 185.

[17] Vgl., SC 23.

[18] Vgl., Nübold, 185f.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Bedeutung und Stellung des Alten Testaments in der Leseordnung der Kirche
Untertitel
Liturgiewissenschaftliche Untersuchung
Hochschule
Universität Erfurt  (Katholisch-Theologische Fakultät)
Veranstaltung
Ökumenisches Seminar "Bibel im Gottesdienst"
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
22
Katalognummer
V232395
ISBN (eBook)
9783656488651
ISBN (Buch)
9783656491163
Dateigröße
498 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bedeutung, stellung, alten, testaments, leseordnung, kirche, liturgiewissenschaftliche, untersuchung
Arbeit zitieren
Matthias Demmich (Autor:in), 2012, Bedeutung und Stellung des Alten Testaments in der Leseordnung der Kirche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232395

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