Im Verlauf dieser Arbeit sollen zunächst die Begriffe Bilanzpolitik und -delikt definiert
werden um anschließend eine Abgrenzung anhand der Strafbarkeit von Bilanzdelikten
gemäß § 331 HGB vorzunehmen. Die Strafbarkeit beschränkt sich dabei auf deutsches
Recht, lässt sich aber auch auf internationale Ebene übertragen. In Kapitel 4 wird auf
Methoden in der Grauzone der Bilanzierung und auf Probleme bei der Beurteilung der
Rechtskonformität eingegangen. Die Arbeit schließt mit einem Fazit und kurzen Ausblick
zum Regulierungsbedarf im Bereich der internen als auch externen Kontrollinstanzen.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- I. Problembezug und Relevanz
- 1.1 Vorgehensweise der Untersuchung
- 2. Begrifflichkeiten
- 2.1 Bilanzpolitik
- 2.1.1 Ziele der Bilanzpolitik
- 2.1.2 Instrumentarium der Bilanzpolitik
- 2.2 Bilanzdelikt
- 2.2.1 Systematisierung
- 2.1 Bilanzpolitik
- 3. Abgrenzung von Bilanzpolitik und -delikt
- 3.1 Strafbarkeit nach 331 HGB
- 3.1.1 Unrichtige Darstellung
- 3.1.2 Verschleierung
- 3.1.3 Vorsätzlichkeit
- 3.2 Zwischenfazit
- 3.1 Strafbarkeit nach 331 HGB
- 4. Grauzonen der Bilanzierung
- 4.1 Earnings Management
- 4.2 Disclosure Management
- 5. Fazit und Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Master Seminararbeit befasst sich mit der Abgrenzung von Bilanzpolitik und -delikten. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grauzonen zwischen legalen Gestaltungsmöglichkeiten im Jahresabschluss und strafbaren Bilanzmanipulationen. Die Arbeit untersucht die Strafbarkeit von Bilanzdelikten nach deutschem Recht, insbesondere gemäß § 331 HGB, und beleuchtet die Problematik der Wesentlichkeitsgrenze und der Vorsätzlichkeit bei der Beurteilung von Bilanzmanipulationen. Darüber hinaus werden Methoden des Creative Accounting, wie das Earnings Management und das Disclosure Management, vorgestellt, um die vielschichtigen Aspekte der Grauzone zwischen legaler Bilanzpolitik und illegaler Bilanzmanipulation aufzuzeigen.
- Definition und Abgrenzung von Bilanzpolitik und -delikt
- Strafbarkeit von Bilanzdelikten nach deutschem Recht
- Wesentlichkeitsgrenze und Vorsätzlichkeit als Abgrenzungskriterien
- Grauzonen der Bilanzierung: Creative Accounting
- Earnings Management und Disclosure Management
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Definition der Begriffe Bilanzpolitik und -delikt und erläutert die unterschiedlichen Ziele und Instrumentarien der Bilanzpolitik. Anschließend werden die verschiedenen Kategorien von Bilanzdelikten sowie die strafrechtliche Relevanz von Bilanzfälschungen und -verschleierungen dargestellt.
Im dritten Kapitel wird die Abgrenzung von Bilanzpolitik und -delikt anhand der Strafbarkeit nach § 331 HGB untersucht. Dabei werden die Tatbestandsmerkmale der unrichtigen Darstellung und der Verschleierung sowie die Bedeutung der Vorsätzlichkeit im Handeln des Beschuldigten beleuchtet. Die Arbeit identifiziert verschiedene Grauzonen, die sich insbesondere aus der rechtlich unbestimmten Wesentlichkeitsgrenze und der Schwierigkeit, Vorsätzlichkeit zweifelsfrei nachzuweisen, ergeben.
Im vierten Kapitel werden Methoden des Creative Accounting vorgestellt, die in ihrem Ausgangspunkt legal sind, aber durch vorsätzlichen Missbrauch in die Grauzone zwischen legaler Bilanzpolitik und illegaler Bilanzmanipulation gelangen können. Der Fokus liegt dabei auf den Techniken des Earnings Management und des Disclosure Management.
Abschließend werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Regulierung von Bilanzpolitik und -delikten gegeben.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Bilanzpolitik, Bilanzdelikte, § 331 HGB, Strafbarkeit, Wesentlichkeitsgrenze, Vorsätzlichkeit, Creative Accounting, Earnings Management, Disclosure Management, Grauzonen der Bilanzierung, Rechnungslegung, Jahresabschluss, Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, Gläubigerschutz, Unternehmenspolitik, Kapitalmarkt, Investoren, Steuerrecht, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfung, Fraud Audits.
Häufig gestellte Fragen
Wo liegt der Unterschied zwischen Bilanzpolitik und Bilanzdelikten?
Bilanzpolitik nutzt legale Wahlrechte und Spielräume im Rahmen der Gesetze. Bilanzdelikte hingegen sind vorsätzliche Verstöße gegen die Rechnungslegungsvorschriften zur Täuschung von Adressaten.
Was regelt der Paragraph 331 HGB?
§ 331 HGB legt die Strafbarkeit für unrichtige Darstellungen und Verschleierungen in Bilanzen fest, sofern diese vorsätzlich begangen werden.
Was versteht man unter „Creative Accounting“?
Creative Accounting bezeichnet Methoden in der Grauzone der Bilanzierung, die legale Spielräume extrem ausnutzen, um ein gewünschtes Bild der wirtschaftlichen Lage zu vermitteln.
Was ist Earnings Management?
Earnings Management ist die gezielte Beeinflussung des ausgewiesenen Gewinns durch bilanzpolitische Maßnahmen, um Erwartungen des Kapitalmarkts zu erfüllen.
Warum ist die Wesentlichkeitsgrenze bei Bilanzmanipulationen problematisch?
Da die Wesentlichkeitsgrenze rechtlich oft unbestimmt ist, fällt die Abgrenzung schwer, ab wann eine Abweichung als strafbare Manipulation oder noch als vertretbare Unschärfe gilt.
- Quote paper
- Stephan Küster (Author), 2013, Zur Abgrenzung von Bilanzpolitik und Bilanzdelikten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232658