Im Zuge der Zersplitterung der APO in linke Einzelgruppierungen aller Schattierungen, sah sich die Regierung dem Problem der politischen Polarisierung ausgesetzt. Nach dem Ende der Studentenproteste auf der Strasse, befürchtete man jetzt die Untergrabung des Staatsapparates durch den – von Rudi Dutschke proklamierten – “langen Marsch durch die Institutionen”, bei dem die Veränderung des Systems von innen her, also durch die Besetzung öffentlicher Positionen und Institutionen, herbeigeführt werden sollte.
Um dieser Gefahr zu begegnen, forderte die Opposition, gerade vor dem Hintergrund des RAF-Terrorismus, ein hartes Durchgreifen des Staates, während die sozial-liberale Regierung auf gesellschaftspolitische Maßnahmen und Integration baute. Im weiteren Verlauf der Diskussion um die Extremistenfrage, geriet die SPD zunehmend unter den Druck der CDU/CSU, die ihr vorwarf, den Extremismus zu verharmlosen. Gerade im Zuge der sozial-liberalen Reform- und Neuen Ostpolitik, für die sie Unterstützung der Opposition brauchte, sah man sich dazu gezwungen, in der Extremistenproblematik den Konservativen entgegenzukommen.
Man einigte sich schließlich auf einen gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten der Bundesländer und des Bundeskanzlers über die „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst”, der am 28. Januar 1972 von den Regierungschefs der Länder und Bundeskanzler Willy Brandt unterschrieben und veröffentlicht wurde. Nachfolgend sollten in den einzelnen Bundesländern Richtlinien zur Umsetzung des Erlasses beschlossen werden. Entsprechend der politischen Couleur der Landesregierung wurde die Ausführung des Erlasses gehandhabt. Um nun zu einer bundesweit einheitlichen Handhabung zu kommen, wurden im Juli 1974, vom Bundesrat, und im Oktober 1975, von der Bundesregierung, Gesetzesentwürfe beschlossen, die jedoch beide scheiterten. Da man sich allerdings eine einheitliche Lösung für das Extremistenproblem erwünschte, wurde das Bundesverfassungsgericht damit betraut, ein Urteil zu fällen, das eine einheitliche, verfassungsgemäße Ausführung der Bestimmungen gewährleisten sollte. Dieses Urteil wurde am 22. Mai 1975 gefällt, brachte allerdings auch nicht die erwünschte Wirkung mit sich.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1.Gegenstand der Arbeit
1.2. Quellen und Literaturbasis
2. Der Extremistenbeschluss von 1972
2.1. Die Genese des Beschlusses
2.1.1. Die Opposition in der Extremistendebatte
2.1.2. Die Regierungskoalition in der Defensive
2.1.3. Der Erlass der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers
2.2. Die Umsetzung des Beschlusses
2.2.1. Die unterschiedliche Handhabung des Extremistenbeschlusses
2.2.2. Der Verfassungsschutz und die Regelanfrage
2.3. Der Beschluss vor den Gerichten
2.3.1. Einzelfälle vor Gericht
2.3.2. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
3. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Genese, die praktische Umsetzung sowie die juristischen Folgen des sogenannten Radikalenerlasses von 1972 im Kontext der politischen Reformära der Bundesrepublik Deutschland.
- Politische Polarisierung und Extremismusdebatte der 1970er Jahre
- Entstehung und Hintergründe des Extremistenbeschlusses
- Differenzen in der Umsetzung des Erlasses zwischen den Bundesländern
- Rolle des Verfassungsschutzes und Einführung der Regelanfrage
- Juristische Auseinandersetzungen und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts
Auszug aus dem Buch
1.1. Gegenstand der Arbeit
Im Zuge der Zersplitterung der APO in linke Einzelgruppierungen aller Schattierungen, sah sich die Regierung dem Problem der politischen Polarisierung ausgesetzt. Nach dem Ende der Studentenproteste auf der Strasse, befürchtete man jetzt die Untergrabung des Staatsapparates durch den – von Rudi Dutschke proklamierten – “langen Marsch durch die Institutionen”, bei dem die Veränderung des Systems von innen her, also durch die Besetzung öffentlicher Positionen und Institutionen, herbeigeführt werden sollte.
Um dieser Gefahr zu begegnen, forderte die Opposition, gerade vor dem Hintergrund des RAF-Terrorismus, ein hartes Durchgreifen des Staates, während die sozial-liberale Regierung auf gesellschaftspolitische Maßnahmen und Integration baute. Im weiteren Verlauf der Diskussion um die Extremistenfrage, geriet die SPD zunehmend unter den Druck der CDU/CSU, die ihr vorwarf, den Extremismus zu verharmlosen. Gerade im Zuge der sozial-liberalen Reform- und Neuen Ostpolitik, für die sie Unterstützung der Opposition brauchte, sah man sich dazu gezwungen, in der Extremistenproblematik den Konservativen entgegenzukommen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung skizziert die politische Ausgangslage der 1970er Jahre und legt den Fokus auf die Entstehung des Radikalenerlasses als Reaktion auf die Wahrnehmung einer Unterwanderung des Staates.
2. Der Extremistenbeschluss von 1972: Dieses Kapitel analysiert detailliert die politische Genese des Erlasses, die unterschiedlichen Umsetzungsstrategien in den Bundesländern sowie die Rolle der Justiz und des Verfassungsschutzes bei der Anwendung der Bestimmungen.
3. Zusammenfassung: Hier werden die Ergebnisse reflektiert, wobei besonders die politische Zwickmühle der Regierung Brandt zwischen innenpolitischem Druck und außenpolitischer Stabilität hervorgehoben wird.
Schlüsselwörter
Radikalenerlass, Extremistenbeschluss, 1972, Bundesrepublik Deutschland, öffentliche Dienst, Verfassungstreue, Regierungsmitglieder, politische Polarisierung, APO, RAF-Terrorismus, Regelanfrage, Bundesverfassungsgericht, CDU/CSU, SPD, Ostpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit behandelt die politische und rechtliche Auseinandersetzung um den Radikalenerlass von 1972, welcher die Beschäftigung von Extremisten im öffentlichen Dienst regulieren sollte.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Themen umfassen die innenpolitische Debatte der 1970er Jahre, den Druck der Opposition auf die sozial-liberale Regierung, die Implementierung der Richtlinien in den Bundesländern sowie die juristische Aufarbeitung durch die Gerichte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Genese, die uneinheitliche Umsetzung und die juristischen Konsequenzen des Beschlusses darzustellen, um die damalige politische Stimmung und die Kluft zwischen Regierung und Opposition aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Der Autor stützt sich auf eine Analyse von Fachliteratur, zeitgenössischen Dokumentationen, Bundestagsdebatten sowie der Berichterstattung der Zeitschrift „Der SPIEGEL“.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil befasst sich mit der Entstehung des Erlasses, der Rolle des Verfassungsschutzes, der Einführung der Regelanfrage und beispielhaften Gerichtsurteilen zu Einzelfällen.
Welche Begriffe charakterisieren diese Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind vor allem der Extremistenbeschluss, politische Loyalität, wehrhafte Demokratie, Berufsverbot-Debatte und das Spannungsfeld zwischen innerer Sicherheit und demokratischen Freiheitsrechten.
Wie unterschied sich die Handhabung des Erlasses in den Bundesländern?
Die Umsetzung hing stark von der politischen Couleur der jeweiligen Landesregierung ab; SPD-regierte Länder handhabten die Prüfungen oft lockerer als unionsgeführte Bundesländer.
Welchen Einfluss hatte das Bundesverfassungsgericht auf die Praxis?
Das Gericht bestätigte zwar die Prinzipien der wehrhaften Demokratie, ließ aber so viel Spielraum in der Auslegung, dass keine bundeseinheitliche Praxis entstand und die politische Debatte weiterging.
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- Thomas Kaffka (Author), 2003, Der Radikalenerlass von 1972, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23283