Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitende Worte
2. Außenpolitik
2.1 Definition und Interessen
2.2 Staatliche Akteure und deren Beteiligung an der deutschen Außenpolitik
2.3 Nicht-staatliche Akteure und deren Beteiligung an der deutschen Außenpolitik
3. Willy Brandts „Neue Ostpolitik“
3.1 Geschichtliche Hintergründe
3.2 Ziele und Hintergründe
3.3 Inhalte
3.4 Auswirkungen
3.5 Beteiligung staatlicher Akteure
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitende Worte
In den Jahren nach 1955 hatte die Bundesrepublik das Ziel, ihre Position innerhalb Westeuropas auszubauen. Zudem wollte man durch eine aktiviere Ostpolitik die Beziehungen zu den Ostblockstaaten und insbesondere zu der DDR auflockern. Diese Ziele, vor allem die Ostpolitik wurden in diesem Maße bis 1969 nicht so verfolgt wie angedacht. Erst durch die Regierungswechsel 1969 und der neu formierten Regierung Brandt/Scheel wurden die angestrebten Ziele ernsthaft wahrgenommen und zum vorherrschenden Thema in der Außenpolitik gemacht.[1] In der heutigen Zeit wird Außenpolitik zu einem zentralen Gegenstand in der politikwissenschaftlichen Betrachtung gemacht. Vor allem in Medien, Universitäten und Schulen wird es zum Leitgedanke aktueller politischer Ereignisse gemacht. Die heutige Gesellschaft ist ständig mit Außenpolitik des eigenen Landes konfrontiert. Seien es politische Konflikte mit anderen Staaten oder Staatsbesuche. In dieser Arbeit sollen zunächst die Aspekte dieser Thematik erarbeitet werden. Dabei spielt eine zentrale Rolle, welche staatlichen und nicht-staatlichen Akteure an deutscher Außenpolitik beteiligt sind. Welche Ziele diese haben und wie sich die Interessen des Staates daraus ableiten lassen. Im zweiten Teil wird das erworbene Wissen auf die „Neue Ostpolitik“ von Willy Brandt angewendet. Die Darstellung der historischen Abläufe spielt dabei nur eine passive Rolle. Es soll mehr darum gehen eine politikwissenschaftliche Analyse durchzuführen. Welche Ziele in Bezug auf die deutsche Außenpolitik hatte er formuliert? Wie wurden diese umgesetzt? Inwieweit handelte Brandt als staatlicher Akteur? Diese Leitfragen begleiten diese Arbeit und strukturieren sie. Zur Aufarbeitung müssen natürlich die historischen Abläufe und diplomatischen Beziehungen herangezogen werden, aber sie stehen nicht im Fokus. Zur Bearbeitung dient insbesondere Sven Bernhard Gareis mit seinem Werk „Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik“. Aber auch die Politikwissenschaftler wie Peter Fitzmaier und Peter Hellman sollen mit ihren Werken Teil dieser Arbeit sein. Zum aktuellen Forschungsstand dieser Thematik lässt sich sagen, dass das Feld der Außenpolitik ständig aufgegriffen und in neueren Publikationen erarbeitet wird. Auch die „Neue Ostpolitik“ von Willy Brandt ist oft Gegenstand in Schulen und Universitäten. Man wird daher ständig mit diesen Themenfeldern konfrontiert.
2. Außenpolitik
2.1 Definition und Interessen
„Unter Außenpolitik ist die Politik eines Staates gegenüber seiner auswärtigen Umwelt zu verstehen […] d.h. Im Unterschied zur internationalen Politik beschreibt Außenpolitik grenzüberschreitendes Handeln (oder auch Nicht – Handeln) aus Sicht eines staatlichen Akteurs.“[2] Dies ist eine Definition von Außenpolitik, formuliert von Peter Filzmaier, einen österreichischen Politikwissenschaftler. Eine weitere Begriffsbestimmung existiert von Sven Gareis: „Unter Außenpolitik wird die Gesamtheit der Handlungen verstanden, die ein Staat unternimmt, um seine wesentlichen Interessen auf Gebieten wie Machtpolitik, Sicherheit, Wirtschaft oder Kultur gegenüber seiner internationalen Umwelt zu verwirklichen“[3] Es gibt eine Vielzahl von Definitionen, daher gibt es keine Einschlägige. Meines Erachtens ist Außenpolitik allgemein ausgedrückt, die Durchsetzung von Interessen gegenüber seiner Umwelt und das Verhalten gegenüber dieser. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass es eine Einteilung in klassische und moderne Außenpolitik gibt. Die klassische bedeutet dabei, dass ein absoluter Herrscher sich selbst vertritt und somit auch den Staat nach außen. Dagegen ist die moderne Außenpolitik vielschichtiger, da mehr Repräsentanten und eine Vielzahl von Impulsen nach außen treten. Diese dient vor allem den nationalen Interessen nach außen.
Wenn man sich mit dem Begriff Außenpolitik beschäftigt, darf man den Interessenbegriff nicht außen vor lassen. Außenpolitik ist in Teilgebiete nach Interessenlage aufteilbar.[4] Es gibt zum einen die „Interessen des Einzelnen.“ Diese dienen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse, also der „basic needs“. Dabei sind Dinge wie Nahrung, Kleidung und Wohnung gemeint. Aber auch nicht materielle Güter, wie beispielsweise Anerkennung, Kommunikation und Liebe spielen eine Rolle und sind Grundbedürfnisse. Ein weiteres Teilgebiet der Interessenlagen ist das „Nationale(s) Interesse(n)“ einer gesellschaftlichen Einheit oder auch die politische Organisation eines Landes.[5] In beiden Fällen, also bei den „Interessen des Einzelnen“ und bei „Nationale(s) Interesse(n)“ sind „Grundbedürfnisse“ die Basis. Auf denen bauen für Gesellschaften und Staaten ausschlaggebende Bedürfnisse auf. Zum einen das Physische Überleben im Fall von Bedrohungen. Damit ist das Bedürfnis gemeint, dass man beispielsweise durch Krieg nicht vernichtet werden will. Dieses soll durch angemessene Außen- bzw. Sicherheitspolitik gewährleistet werden. Ein anderes Grundbedürfnis ist das „Überleben unter erträglichen Bedingungen“. Damit ist Befriedigung materieller und ideeller Bedürfnisse gemeint.[6] Außenpolitik macht es sich daher zur Aufgabe, „sowohl Voraussetzungen für eine Wohlstandsentwicklung zu schaffen als auch Freiheit (politische Selbstbestimmung) zu sichern.“[7] Somit dient Außenpolitik der Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Systems (Sicherung der Demokratie, Wahrung der Menschenrechte, Gleichheit etc.).
Bei der Betrachtung von Außenpolitik ist wichtig zu erwähnen, dass diese bewusst und unbewusst sein kann. Eine bewusste Außenpolitik oder auch Strategie, wäre beispielsweise die Neutralitätspolitik, welche von Österreich seit 1955 konstant durchgeführt wurde. Dabei spielt vor allem die Konstanz eine Rolle. Voraussetzung für diese ist eine ausreichende Stabilität des internationalen Systems und ein stabiler Konsens der bedeutendsten politischen Akteure eines Staates über einen längeren Zeitraum hinaus. Ein unbewusstes Handlungsmuster ist dagegen geprägt von Vorurteilen gegenüber anderen Ländern.[8] Eine weitere[9] Unterscheidung von Außenpolitik ist in aktiv und reaktiv. Ersteres sind dabei initiative Einwirkungen auf die Umwelt um bestimmte Interessen zu verfolgen. Reaktive Außenpolitik sind dagegen nur die Reaktionen auf Handlungen anderer Akteure.
2.2 Staatliche Akteure und deren Beteiligung an der deutschen Außenpolitik
Im vorangegangenen Kapitel wurde die Thematik Außenpolitik näher beleuchtet. Im nächsten Schritt dieser Arbeit sollen die staatlichen Akteure beschrieben werden, die an der Definition von Zielen und Strategien der deutschen Außenpolitik beteiligt sind. Dazu dient sowohl Sven Gareis mit seinem Werk „Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik“, als auch Peter Hellmann mit „Deutsche Außenpolitik – Eine Einführung“. Wie viele Politikfelder ist auch die Außenpolitik Deutschlands in den wesentlichen Zügen durch das Grundgesetz festgelegt. Dieses weißt dem Bund die Zuständigkeit für die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten zu, (vgl. Art. 32 (1) GG) sowie die ausschließliche Gesetzgebung über die auswärtigen Angelegenheiten (vgl. Art. 73, Ziff. 1 GG).[10] Allgemein zusammengefasst liegt Außenpolitik in wesentlichen Zügen in den Händen des Bundes. Es sollen nun die prägnantesten staatlichen Akteure vorgestellt und deren Beteiligung an deutscher Außenpolitik erläutert werden. Der erste Akteur ist die Bundesregierung. Diese ist die hauptsächliche Trägerin der auswärtigen Gewalt. Weiterhin ist sie zuständig für die Unterhaltung der diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten, außerdem handelt die Bundesregierung „völkerrechtliche Verträge und Abkommen aus und verfügt über weitreichende Befugnisse bei deren Interpretation sowie Fortentwicklung, sie beschließt die Mitarbeit in internationalen Organisationen und entscheidet über die Beteiligung an internationalen Aktionen und Maßnahmen bis hin zu Militäreinsätzen.“[11] Die Bundesregierung hat die Aufgabe, den Bundestag und Bundesrat bei Belangen in der Europapolitik „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ zu unterrichten (vgl. Art. 23 (2) GG). Ein weiterer wichtiger staatlicher Akteur ist der Bundeskanzler. Er besitzt einen dominante Position in der Außenpolitik. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung (vgl. Art. 65 (1) GG). Im Bezug auf seiner Rolle in der Außenpolitik, übernimmt er nach Verkündigung des Verteidigungsfalls die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (vgl. Art. 115 b GG).[12] Darin wird noch einmal die dominante Position des Bundeskanzler bestärkt. Aufgrund dieser starken Stellung („Kanzlerdemokratie“) wird auch die Außenpolitik mit beeinflusst.[13] Ein weiterer wichtiger staatlicher Akteur ist der Deutsche Bundestag. Bei den Einsatz der Streitkräfte im Ausland, kann er durch seine Zustimmung Einsätze erlauben oder bei Ablehnung sogar verhindern.[14] Der letzte wichtige staatliche Akteur, der in dieser Arbeit vorgestellt werden soll ist der Bundespräsident. Ihm obliegt die alleinige völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik (vgl. Art. 59 (1) GG). Er unterschreibt Ratifikationsgesetze zu den völkerrechtlichen Verträgen und setzt diese damit für das deutsche Recht in Kraft. Außerdem macht der Bundespräsident Staatsbesuche im Ausland. Das fördert zum einen der Repräsentation des eigenen Staates und dient der Aufnahme internationaler Beziehungen. Des Weiteren nimmt er Beglaubigungsschreiben der Botschafter und Gesandten der Staaten entgegen. Es ist jedoch zu erwähnen, dass seine Befugnisse von formaler und repräsentativer Natur sind.[15] Gewiss gibt es noch weitere staatliche Akteure, die maßgeblich an deutscher Außenpolitik beteiligt sind. Jedoch würde eine nähere Erläuterung dieser den Rahmen dieser Arbeit „sprengen“. Daher muss eine kurze Nennung der Akteure ausreichen. Weitere wären Teilhabe der Bundesländer, Bundessicherheitsrat, Bundesrat, Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt.
[...]
[1] Gareis, Sven Bernhard, Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik, Opladen 2006, S. 57.
[2] Filzmaier, Peter (u.a.), Internationale Politik, Wien 2006, S.45.
[3] Gareis, Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik, S. 15.
[4] Vgl.: Filzmaier, Internationale Politik, S. 48.
[5] Vgl.: Ebd., S.48f.
[6] Vgl.: Ebd., S. 49.
[7] Ebd.
[8] Vgl.: Ebd., S. 51.
[9] Vgl.: Ebd., S.50.
[10] Vgl.: Gareis, Außen- und Sicherheitspolitik, S. 36.
[11] Ebd.
[12] Vgl.: Hellmann, Peter, Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung, Wiesbaden 2006, S. 46.
[13] Vgl.: Gareis, Außen- und Sicherheitspolitik, S. 37.
[14] Vgl.: Ebd., S. 41.
[15] Vgl.: Ebd., S. 45.