Der Grundgedanke, einen bestehenden Hotelbetrieb in Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in einer Timesharing Anlage umzuwandeln ist eine Möglichkeit, die Auslastung der Belegung und damit den Umsatz zu steigern.
Neben einer wirtschaftlichen Analyse ist die juristische Machbarkeit der geplanten Umwandlung in einer Timesharing Anlage unerlässlich. Diese Machbarkeitsstudie behandelt die juristischen Grundsätze, die bei den gängigsten Formen des Timesharings zu berücksichtigen sind.
Im Laufe der Jahrzehnten haben sich vielfältigen Vertragstypen und Typenkombinationen des Timesharing entwickelt, die Idee Timesharings, das Teilen und Nutzen einer Sache mit mehreren Berechtigten, als Vertriebsstruktur anzuwenden lässt sich mit den verschiedensten Vertragstypen verwirklichen.
Noch vor rund 15 Jahren gab es weder in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern eine spezielle rechtliche Regelung für das Timesharing. Erst mit dem Teilzeit-Wohnrechte-Gesetz (TzWrG) wurde am 01. Januar 1997 die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Wieder fünf Jahre später könnten die gesetzlichen Regelungen in das Bürgerliche Gesetzbuch in den Paragrafen 481 bis 487 Einklang finden. Im Grunde sind die §§ 481 – 487 BGB Schutzvorschriften für den Verbraucher, wenn die relevanten Rechtsnormen anzuwenden sind bestehen weitgehende Pflichten vom Timesharinggeber.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Die Umwandlung einer Hotel-Anlage in eine Timesharing- GmbH
- a) Inhalt der gewerblichen Tätigkeit..
- B. Timesharing.
- I. Begriffsdefinition: Timesharing, Teilzeiteigentum und Teilzeitwohnrecht..
- a) Schuld- und sachenrechtliche Ausgestaltung...
- aa) Haupt- und Nebenpflichten des Timesharing
- b) Informationspflichten (Prospektpflicht)......
- c) Widerrufsfrist, Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
- Verwaltung von Serviceleistungen
- a) Der Servicevertrag
- III. Der Tauschring..
- a) Das Punktesystem.
- C. Empfehlung...
- Literaturverzeichnis..
- Rechtsgrundlagen des Timesharings
- Schuld- und sachenrechtliche Ausgestaltung des Timesharings
- Informationspflichten und Verbraucherschutz
- Gründung und Rechtsform der Timesharing-GmbH
- Tauschringe und das Punktesystem
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die juristischen Aspekte der Umwandlung eines bestehenden Hotelkomplexes in eine Timesharing-GmbH. Sie befasst sich mit den relevanten Rechtsgrundlagen und den Herausforderungen, die bei der Umsetzung dieser Geschäftsform auftreten können.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Umwandlung eines Hotelbetriebs in eine Timesharing-Anlage ein und verdeutlicht die Bedeutung der rechtlichen Machbarkeit. Das erste Kapitel behandelt die Gründung einer Timesharing-GmbH und die damit verbundenen Haftungsfragen. Es wird zwischen der Vorgründungsgesellschaft und der GmbH i.G. unterschieden und die Rechtsfähigkeit beider Formen beleuchtet.
Kapitel B befasst sich mit der Definition des Begriffs Timesharing sowie den relevanten Rechtsformen wie Teilzeiteigentum und Teilzeitwohnrecht. Es werden die schuld- und sachenrechtlichen Aspekte des Timesharings analysiert, einschließlich der Haupt- und Nebenpflichten des Timesharing-Gebers. Darüber hinaus werden die Informationspflichten (Prospektpflicht), die Widerrufsfrist und die Verwaltung von Serviceleistungen behandelt.
Schlüsselwörter
Timesharing, Teilzeiteigentum, Teilzeitwohnrecht, Hotelkomplex, GmbH, Gesellschaftsrecht, Verbraucherschutz, Informationspflichten, Prospektpflicht, Widerrufsrecht, Servicevertrag, Tauschring, Punktesystem, Rechtsform, Haftungsfragen.
- Quote paper
- Enrico Moch (Author), 2012, Umwandlung eines bestehenden Hotelkomplexes in eine Timesharing-GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233169