Verfassung und Verfassungswirklichkeit in Rußland - Mängel im politischen System


Hausarbeit, 2001

25 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt:

Einleitung

Entstehung der russischen Verfassung

Die Verfassung von 1993

Verfassungswirklichkeit

Typologisierung des russischen Systems (nach Wolfgang Merkel)

Abkürzungsverzeichniss

Literatur- und Quellenverzeichniss

Hausarbeit von Marian Kirchner

Einleitung

Ich konzentriere meinen Blick auf das momentane politische System Rußlands, nicht auf dessen Entwicklung seit 1989. Lediglich die Entwicklung der Verfassung habe ich mit einbezogen um herauszufinden ob sie nach demokratischen Spielregeln entstanden ist.

Die Verfassung selbst wird nach ihrem Inhalt im zweiten Abschnitt (Seite 3-9) intensiv untersucht. Dabei sollen Mängel die verfassungsintern sind, gleich erläutert werden. Mängel die bei der Umsetzung der Verfassung in die Realität auftreten werden erst im dritten Abschnitt über die Verfassungswirklichkeit erörtert. (Seite 9-13)

Außen vor bleibt eine Untersuchung der Akteure außerhalb des politischen Systems und ihr Einfluss (in Rußland erheblichen) auf den Staat. Nicht wesentlich beachtet wird also die Einflussnahme von Wirtschafts- und Finanzeliten, von Medienbesitzern und Meinungsmachern oder des organisierten Verbrechens ("Russenmafia"). Gewiss wäre das der interessantere Teil, zumal die Trennlinien verschwommen sind. Aber diese Hausarbeit richtet sich weniger auf Akteuren im politischen Prozeß sondern mehr auf die Institutionen des politischen Systems - mit der Ausnahme Boris Jelzin. Einfach deshalb weil es "seine" Verfassung ist, er schuf sich sein eigenes Amt als Präsident und hat die Stärke und die Beziehungen zwischen den politischen Institution nach seiner Vorstellung konstitutionell festgelegt..

Es ging mir auch nicht darum Entwicklungen einer "Zivilgesellschaft" die eine Grundlage einer möglichen russischen Demokratie sein könnte zu analysieren, oder soziale Auswirkungen des Transformationsprozeßes in Rußland.

Es geht mir darum zu untersuchen ob die Verfassung Rußlands ansich demokratisch ist, oder ob sie undemokratische Faktoren beinhaltet.

Entstehung der russischen Verfassung

Die Genese lief in zwei Etappen ab. Die erste Initiative für eine neue russische Verfassung, die gleichzeitig den Herauslösungsprozeß Rußlands aus der UdSSR beschleunigen sollte kam von damaligen "Kongreß der Volksdeputierten" der RSFSR; 1990. Sie wurde am selben Tag beschlossen an dem die Souveränitätserklärung der RSFSR verkündet wurde. Dieser Kongreß war eine Kammer des Parlaments das von Michael Gorbatschow[1] geschaffen wurde, es entstand aus der Spaltung des Obersten Sowjets der RSFSR - der Versuch Gorbatschow ein parlamentarisches System (in Rußland, nicht in der gesamten UdSSR) zu installieren. Dieser Volksdeputiertenkongreß war bereits vom Volk gewählt worden, ein drittel der Mitglieder wurden aber noch von der KPdSU deliriert. Vorsitzender des Obersten Sowjets der RSFSR war Boris Jelzin, er rief auf diese erste Initiative am 9.Juni 1990 eine Verfassungskommission ein.[2]

Ein Entwurf wurde ausgearbeitet und im August vorgelegt. Der Bevölkerung ließ man damals per Post die Möglichkeit an der "Mitausarbeitung". So gingen mehrere tausend Änderungsvorschläge ein, dazu wurde extra ein tabellarisches Erfassungssystem geschaffen - "Konstituzija".[3] Jelzin ließ es sich nicht nehmen demonstrativ vor Fernsehkameras die Eintragung der Vorschläge zu "überwachen".

1991 sollte dieser Entwurf verabschiedet werden, von den Volksdeputierten. Jelzin ließ ihn allerdings jetzt blockieren. Er hatte kein Interesse mehr an einer Verfassung die ein starkes Parlament vorsah. Um Rußland gegenüber der UdSSR (und Gorbatschow) zu stärken bedurfte es eines starken Präsidenten, der schnelle und weitreichende Entscheidungsbefugniss hatte. Eine komplett neue Verfassung auszuarbeiten brauchte jedoch Zeit. So behielt man die alte Verfassung der RSFSR bei und pflanzte ihr das Präsidentenamt ein.[4] Das dies eine politische Missgeburt wurde war klar, denn Präsident und Parlament ("Kongreß der Volksdeputierten") hatten stark, sich überschneidende Kompetenzen. Jelzin wollte damit aber auch nur Zeit gewinnen.

Das russische Volk wählte ihn am 12. Juni 1991, in direkten Wahlen zum Präsidenten. Der erste Versuch eine neue russische Verfassung zu schaffen war vorerst gescheitert.

Im August 1991 putschten reaktionär-kommunistische Kräfte gegen Gorbatschow. Darunter waren Innen- und Verteidigungsminister der UdSSR, der KGB Chef und Gorbatschows Stellvertreter Gennadij Janajew. Diese Leute bildeten das Notstandskomitee und Janajew wurde sowjetische Präsident. Der Putsch erstickte an zuviel Papier. Gorbatschow regierte zuvor mit einer Unzahl an Dekreten (ukazy) denen eh kaum jemand Beachtung schenkte. Auch das Notstandskomitee versuchte mit Hilfe der Erlasse die "alte Ordnung" wieder herzustellen, aber weder Militär, noch die Truppen des Innenministeriums oder des KGB reagierten.[5] Im Gegensatz dazu reagierte die Bevölkerung als Jelzin den Generalstreik ausrief.

Der Putsch war nach zwei Tagen erledigt, Jelzin konnte sich auf Panzer stellen und demokratisch beseelte Reden halten, Gorbatschow war blamiert und politisch tot. Damit war der Niedergang der UdSSR besiegelt, sie hörte am 31. Dezember 1991 auf zu existieren.

Es entwickelte sich nun ein Machtkampf zwischen dem Parlament der RSFSR unter Russlan Chasbulatov (ehemals Jelzins Weggefährte) und dem russischen Präsidenten, der in der Verfassungsfrage kummulierte.

Jelzin lehnte die Einführung einer parlamentarischen Demokratie mit einer "dekorativen Präsidialmacht" auf einer Rede am 7. April vor dem Kongreß der Volksdeputierten ab: "Dies kann das Land in chaotische Fehden und politische Konflikte stürzen und dem regionalen Separatismus den weg bereiten."[6] Sicherlich sagte dies Jelzin weil er um eigenen Einfluss fürchtete, aber bei der Schwäche der Staatsgewalt und der anarchischen Situation hatte er durchaus recht.

Der Kongreß und der Präsident beanspruchten für sich das oberste Machtorgan der RSFSR zu sein. Diesen Konflikt löste Jelzin einmal mit Gewalt und zum zweiten mit der "Unterstützung" Bevölkerung.

Einerseits mit der Beschießung des "Weißen Hauses" (Sitz des Kongresses) im Oktober 1993 in dem sich Chasbulatov und die meisten Deputierten verschanzten, und andererseits mit dem Zusammenrufen eines Verfassungskonvents am 5. Juni 1993 in Moskau.

Dieser arbeitete eine neue Verfassung aus.

Diesem Konvent gehörten insgesamt 762 Personen an, darunter Volksdeputierte, Vertreter des Präsidenten, der Subjekte, Rechtsexperten, Unternehmer, Gewerkschafter, konfessionelle Gruppen und Jugendorganisationen.[7]

Entscheidend ist das Jelzin Verfahren und Mitglieder des Konvents bestimmte. Es wurde auch nur ein Entwurf diskutiert den zuvor ein Arbeitskreis des Präsidenten ausgearbeitet hatte. Fünfzehn Republiken brachten noch über 2200 Änderungsvorschläge ein.[8]

Zum Schluss sah Jelzin den Entwurf noch einmal persönlich durch um "gefährliche Bestimmungen" zu entfernen.[9]

Am 10. November veröffentlichte man den Entwurf in der "Istwestja", eine Zeitung mit der Auflagenstärke von 3 Millionen. Bereits am 12. November fand ein Referendum dazu statt, gleichzeitig zu den Wahlen der neuen föderalen Versammlung. Dieser Vorgang ist europaweit einmalig, denn es fanden Wahlen auf der Grundlage einer Verfassung statt die vom Volk noch gar nicht angenommen war (Ljuba Trautmann). 50,14% der Wahlberechtigten beteiligten sich am Referendum und etwas mehr als 50% stimmten der Verfassung zu9. Diese beiden Zahlen waren nötig um die Annahme der Verfassung zu ermöglichen. Wahlfälschungen sind seitdem nie ganz ausgeräumt worden, allerdings ging dem tiefergehend niemand nach, da dafür kein politisches Interesse bestand. Auch hatten die Bürger wenig Zeit sich mit dem komplizierten und umfangreichen Verfassungstext auseinander zusetzten - nur zwei Tage. Auch verbat sich Jelzin im Vorfeld des Referendums und danach jegliche öffentliche Diskussion zu diesem Thema. Damit unterband er zwar parteipolitische oder populistische Ausschlachtung, was eine Verabschiedung noch hinausgezögert hätte, der demokratische Diskurs und die kritische Auseinandersetzung aber waren damit auch erledigt.

Im Parlament waren es nur drei von dreizehn Parteien die für die Verfassung mit einem starken Präsidenten eintraten - aus unterschiedlichen Motiven. Zum einen Jegor Gajdars "Wahl Rußlands", einer Partei die dem demokratischen Lager zuzurechnen war. Einerseits weil Gajdar der Meinung war das Rußlands schnellstmöglich eine demokratische Verfassung brauche, andererseits rechnete er sich auch Chancen aus bei der künftigen Präsidentenwahl selbst im Kreml (Sitz des Präsidenten) einzuziehen. Das gleiche Motiv hatte die LDPR mit ihrem antidemokratischen Rechtspopulisten Schirinowskij. Er sah die Möglichkeit mit den weitreichenden Vollmachten eines starken Präsidenten ein nicht-demokratisches und panslawistisches Rußland aufzubauen. Die dritte Partei die die Verfassung bejahte war Schachrajs PRES. Schachraj stand dem damaligen Premier Viktor Tschernomyrdin nahe, welcher Jelzin nachdrücklich unterstützte (Ljuba Trautmann, S.91).

Die Verfassung hatte Jelzin in der Entstehungsphase zu seinen Gunsten manipulieren können. Dies betraf nicht nur die enorme exekutive Macht des Präsidenten sondern auch die Schwache Stellung des Parlaments. Viktor Schejnis, ein "JABLoko" Abgeordneter der am Entwurf mitgearbeitet hatte sagte in einem N-TW Interview: "Ich habe die am [10]. November 1993 veröffentlichte Verfassung nicht wiedererkannt" (Zitat ist aus Ljuba Trautmanns Buch S.89 entnommen).

Zusammenfassend ist zu sagen das die Konstitution der RF auf nicht-demokratischen Wege entstanden und eingesetzt wurden ist. Die Frage ist nun ob sie an sich undemokratisch ist.

Die Verfassung von 1993

Aufbau-Inhalt-Mängel

Eine Präambel ist vorangestellt. Interessant ist hierbei die Formulierung "Rußländische Förderation" ("Rossijskoj Federazii") anstatt RF. Man findet diese Bezeichnung auch oft in der neueren Osteuropa -und Rußlandforschung (z.B. bei Natalia Lapina10). Er soll signalisieren das in Rußland noch andere Völker außer Russen leben. Durchgesetzt hat er sich aber im allgemeinen Sprachgebrauch weder in Rußland selbst noch hier. Staatliche Stellen verwenden ebenso den Begriff RF. Es wird aber auch weitergehend von Rußland als multinationales Volk gesprochen, was in der alten Verfassung der RSFSR von 1978 noch nicht der Fall war.

Die Verfassung umfasst zunächst 137 Artikel. Das ist der erste Abschnitt; unterteilt in 9 Kapitel. Der zweite, wesentlich kürzere Abschnitt behandelt einige Schluß-und Übergangsbestimmung. Kapitel 1 behandelt die "Grundlagen der Verfassungsordnung". Hier ist die Garantierung des Staates der Freiheitsrechte für die Menschen/Bürger formuliert (Art. 2) und auch die Übereinstimung dieser mit den Normen des Völkerrechts (Art17.1); die föderale Struktur ist festgeschrieben sowie die Selbstbestimmung der rußländischen Völker. In Artikel 7 steht das Rußland ein sozialer Staat ist, das die Arbeit und Gesundheit der Bürger geschützt wird, das Familien, Mutterschaft und Vaterschaft staatliche Unterstützung erhalten sollen - genau wie Körperbehinderte. Wobei die Bemerkung folgt, daß ein System sozialer Dienste entwickelt wird (nicht, daß es schon vorhanden sein muss). Laut Artikel 7 wird auch ein Mindestlohn garantiert. In Artikel 10 wird das Prinzip der Gewaltenteilung als Prinzip für die Staatsgewalt festgeschrieben. Wichtig ist noch der Schutz privaten, staatlichen und kommunalen Eigentums (Art. 8.2) die Annerkennung ideologischer und religiöser Vielfalt (Art.13 und 14).

Das zweite Kapitel ist das Umfangreichste, es beinhaltet dreimal mehr Artikel als alle anderen Kapitel. Es ist über die "Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers". Artikel 19.1 besagt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz und dem Gericht gleich". Des weiteren werden in diesem Artikel sämtliche Beschränkungen der Rechte der Bürger auf Grund sozialer, rassischer, nationaler, sprachlicher oder religiöser Zugehörigkeit verboten. Die Gleichstellung von Mann und Frau werden garantiert. Art.20.2 beschäftigt sich mit der Todesstrafe, sie ist solange gültig bis sie ein föderales Gesetz abschafft, spätestens mit den Eintritt der RF in den Europarat müsste dies geschehen, dies gehört zu den Aufnahmebedingungen. Diesem Absatz vorangestellt ist im übrigen das Recht auf Leben. Persönliche Unversehrtheit, Unverletzlichkeit des Privatlebens und der Wohnung, Datenschutz, Bewegungs- Gewissens- Glaubens- Rede -und Versammlungsfreiheit sind in den Artikeln 21 bis 31 festgeschrieben. Weitere Freiheitsrechte folgen (z.B. freie Berufswahl oder das Recht auf Wehrdienstverweigerung Art.37.1 bzw. Art.47.1). Des weiteren ist klargestellt: "In der russischen Förderation dürfen keine Gesetzte erlassen werden, die Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers aufheben oder einschränken" (Art.55.2). Absatz 3 behandelt die Fälle in denen dieses Recht eingeschränkt werden kann, jedoch ist auffällig, daß das Maß der Beschränkungen nicht ausgeführt wird. Im Grundrechtskatalog des deutschen GG gibt es den Begriff der "Verhältnismäßigkeit" - eine ähnliche Formulierung findet sich nirgends in der russischen Verfassung. Die Freiheits- Menschen- und Bürgerrechte können durch föderales Gesetz eingeschränkt werden, wenn es dem Schutz der Verfassungsordnung dient, der Moral, der Gesundheit, des Rechts und legitimer Interessen anderer Personen sowie zur Gewährleistung der Verteidigung und Sicherheit des Staates. Ljuba Trautmann hält dieses Kapitel für "eines des gelungesten"[11] da die Menschenrechte den staatlichen Interessen eindeutig übergeordnet sind. Allerdings darf nicht unbeachtet bleiben, daß Formulierungen wie in Artikel 55.3 weder das Ausmaß der Menschenrechtsbeschränkungen wiedergeben, noch welche staatlichen Institutionen bestimmten, in welchen Fällen z.B. die Sicherheit oder die Moral gefährdet ist. In Deutschland wäre das ausschließlich das Bundesverfassungsgericht (Art.18, GG der BRD).

In Kapitel 3 ist der "föderative Aufbau" verfassungsrechtlich festgeschrieben. Zuerst (Art.65.1) werden sämtliche "Subjekte" aufgezählt die zum Gebiet der russischen Förderation zählen. 89 sind es insgesamt . "Subjekte" werden die Verwaltungseinheiten in Rußland genannt, da sie in ihrem Status unterschiedlicher Natur sind. So gibt es 21 Republiken mit jeweils eigenen Verfassungen. Republiken sind es dann, wenn eine andere Ethnie als die russische die Mehrheit hat oder zumindest stark vertreten ist (Republiken können ihre eigene Staatssprache festlegen). Die restlichen Subjekte haben keine eigene Verfassung sondern Statute. Dazu gehören 6 Regionen, 49 Gebiete (beide Einheiten meist nach ihren Hauptstädten benannt), die 2 Städte föderalen Ranges (Moskau und Sankt Petersburg) und ein autonomes Gebiet (der Jüdische Oblast - allerdings nur 4% jüdische Einwohner)[12]. Dann folgen noch 10 autonome Bezirke die alle ausnahmslos nach kleinen Volksgruppen benannt wurden.

Diese Einteilung der Subjekte ist keine Neuregelung sondern entspricht mit einigen Ausnahmen dem der alten RSFSR zur Sowjetzeit. Ausnahmen sind jene Republiken die sich nach 1990 von Rußland gelöst haben wie z.B. Georgien, was vor 1990 einen Republikstatus innerhalb der RSFSR hatte. Einige Verwaltungseinheiten erhielten aber erst nach 1990 Republikstatus - ein Mittel um den Separatismus- bestrebungen entgegenzuwirken und ein völliges Herausbrechen aus der RF/RSFR zu verhindern.

Artikel 5.4 der Verfassung bestimmt die Gleichberechtigung aller Förderationssubjekte, jedoch sind die Republiken de facto höher gestellt, allein schon weil sie eine Verfassung und außer in 3 Fällen einen Präsidenten haben.

[...]


[1] Damals Präsident der UdSSR; Generalsekretär der KPdSU

[2] Eberhard Schneider "Das politische System der russischen Förderation"S.28

[3] Ljuba Trautmann "Rußland zwischen Diktatur und Demokratie" S. 86

[4] Eberhard Schneider "Das politische System der russischen Förderation" S.29

[5] Klaus von Beyme "Rußland zwischen Anarchie und Autokratie" S. 76

[6] Eberhard Schneider "Das politische system der Russischen Förderation" S.30

[7] Eberhard Schneider "Das politische System der Russischen Förderation." S.32

[8] Eberhard Schneider "Das politische System der Russischen Förderation"

[9] Ljuba Trautmann "Rußland zwischen Diktatur und Demokratie" S.140

[10] Natalia Lapina "Bussinnes und Macht in den rußländischen Regionen"

[11] Ljuba Trautmann "Russland zwischen Diktatur und Demokratie" S.100

[12] www.erdkunde-online.de

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Verfassung und Verfassungswirklichkeit in Rußland - Mängel im politischen System
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Seminar
Note
2
Autor
Jahr
2001
Seiten
25
Katalognummer
V2339
ISBN (eBook)
9783638114356
Dateigröße
610 KB
Sprache
Deutsch
Arbeit zitieren
Marian Kirchner (Autor:in), 2001, Verfassung und Verfassungswirklichkeit in Rußland - Mängel im politischen System, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2339

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