Die politischen Systeme unserer Zeit beruhen grundlegend auf einem Theoriegebäude, dass in wichtigen Teilen im 17. und 18. Jahrhundert durch die Vertragstheorien von Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant miterrichtet wurde.
Hobbes Hauptwerk „Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates“ aus dem Jahr 1651 wird oftmals als Anfangspunkt der neuzeitlichen politischen Philosophie und Wendepunkt im Verständnis des Menschenbildes gesehen. Grundlage für die Überlegungen von Hobbes, wie auch derer Rousseaus und Kants, bildet die Annahme des „methodologischen Individualismus“. Das individualistische Menschenbild sieht den Willen des Menschen als Ausgangspunkt jeder denkbaren politischen Ordnung bzw. Herrschaft an. Nur durch eine selbstbestimmte vertragliche Abmachung kann demnach eine staatliche Ordnung entstehen.
Damit wurde beginnend mit Hobbes das noch im Mittelalter durch die Scholastiker auf der aristotelischen Lehre basierende Paradigma schrittweise abgelöst, nachdem der Mensch in eine von Gott aufgestellte natürliche Ordnung hineingeboren wird und als von Natur aus zur Gesellschaft bestimmtes Wesen in dieser göttlichen Ordnung seinen Platz findet. Durch das veränderte Menschenbild und die Ablehnung des Gedankens einer göttlichen, natürlichen Ordnung stellt sich für Hobbes, Rousseau und Kant die zentrale Frage nach der Legitimation und den Grenzen staatlicher Ordnung. Dabei ist allen Denkansätzen gemein, dass trotz der Beeinflussung durch die jeweiligen zeitgeschichtlichen Umstände, die Vertragstheorie nicht als Erklärung real existierender gesellschaftlicher Zustände dient, sondern normativ politische Herrschaftsmodelle begründen und rechtfertigen soll. Hierbei kommen die drei Denker zu unterschiedlichen Ergebnissen in Bezug auf die Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge und demzufolge auch zu verschiedenen Staatsverständnissen. Ausgangspunkt aller Überlegungen bildet bei allen die Beschreibung eines fiktiven, vorstaatlichen Naturzustandes, der das Zusammenleben der Individuen ohne durch eine ordnungsstiftende Instanz vorgegebene Regeln beschreibt.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung und Untersuchungsgang
2. Die Vertragstheorie des Thomas Hobbes (1588 – 1679)
2.1 Der Naturzustand
2.2 Staatsvertrag und Unterwerfung
2.3 Das absolutistische Staatsverständnis bei Hobbes
3. Die Vertragstheorie des Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778)
3.1 Der Naturzustand
3.2 Der Gesellschaftsvertrag
3.3 Das demokratische Staatsverständnis bei Rousseau
4. Die Vertragstheorie des Immanuel Kant (1724 – 1804)
4.1 Der Naturzustand
4.2 Die Begründung des Staates
4.3 Das vernunftrechtliche Staatsverständnis bei Kant
5. Schlussbemerkung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die klassischen Vertragstheorien von Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant in kompakter Form darzustellen, deren Unterschiede aufzuzeigen und die jeweilige Begründung sowie Legitimation staatlicher Ordnung zu analysieren.
- Methodologischer Individualismus als Grundlage politischer Ordnung
- Vergleich der Naturzustandsbeschreibungen der drei Denker
- Analyse der jeweiligen Gesellschaftsverträge und deren Voraussetzungen
- Gegenüberstellung der daraus resultierenden Staatsverständnisse (Absolutismus, Demokratie, Vernunftrecht)
Auszug aus dem Buch
2.1 Der Naturzustand
Hobbes trifft für die Beschreibung seines jenseits einer staatlichen Gewalt stehenden Naturzustandes von verschiedenen Grundannahmen hinsichtlich des Menschenbildes und der Rahmenbedingungen aus. Der Mensch wird prinzipiell als vernünftiges Wesen angesehen, dass rational und eigennützig seine Interessen verfolgt. Darüber hinaus verfügen die Menschen über nahezu gleiche körperliche und geistige Fähigkeiten. Dies führt dazu, dass in der Ausgangssituation des Naturzustandes jeder in der Lage ist, Anspruch auf seine Interessen zu erheben und dieser Anspruch nicht per se durch Ungleichheiten zwischen den Menschen unrealistisch wird. Da der Mensch frei über seinen Willen entscheiden kann, kommt es in einer Welt knapper Güter zu Interessenkonflikten zwischen den Individuen. Keine regelnde dritte Kraft kann bei Streitigkeiten um knappe Güter eine Entscheidung darüber treffen, wessen Interesse durchgesetzt wird. Eine Selbstabstimmung der Menschen untereinander ohne eine ordnende dritte Instanz sieht Hobbes als unmöglich an, da das eigennützige, rationale Individuum dem zentralen Handlungsmotiv der Selbsterhaltung folgend von Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht geleitet wird. Der freie Mensch wird in einer gesetzlosen Welt versuchen, sein Interesse nach Selbsterhaltung mit allen Mitteln - getreu nach der Feststellung der Mensch sei den Menschen ein Wolf – durchzusetzen. Die nahezu gleichen Fähigkeiten der Menschen bedingen, dass jeder prinzipiell in der Lage ist, einen anderen zu töten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung und Untersuchungsgang: Einführung in das Thema der Vertragstheorien und Erläuterung des methodischen Vorgehens der Arbeit.
2. Die Vertragstheorie des Thomas Hobbes (1588 – 1679): Analyse von Hobbes' Naturzustand als Kriegszustand und die Herleitung des absolutistischen Staates durch den Gesellschaftsvertrag.
2.1 Der Naturzustand: Darstellung des vorstaatlichen Zustandes bei Hobbes, geprägt durch Selbsterhaltungstrieb, Konkurrenz und fehlende ordnende Instanz.
2.2 Staatsvertrag und Unterwerfung: Erläuterung des Vertragsabschlusses als notwendiger Rechtsverzicht zugunsten einer dritten, autorisierten Instanz.
2.3 Das absolutistische Staatsverständnis bei Hobbes: Charakterisierung des Leviathan als absolute, ungeteilte Macht zur Friedenssicherung.
3. Die Vertragstheorie des Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778): Untersuchung von Rousseaus Naturzustand und dem Konzept des Gesellschaftsvertrags zur Errichtung einer neuen Ordnung.
3.1 Der Naturzustand: Beschreibung des fiktiven Naturzustandes bei Rousseau und der Übergang zur Klassengesellschaft durch Eigentumsbildung.
3.2 Der Gesellschaftsvertrag: Darstellung der Entäußerung der Rechte an die Gemeinschaft zur Erzeugung einer bürgerlichen Freiheit.
3.3 Das demokratische Staatsverständnis bei Rousseau: Analyse des Gemeinwillens als zentrales Element und der Ablehnung von Repräsentation zugunsten direkter Volkssouveränität.
4. Die Vertragstheorie des Immanuel Kant (1724 – 1804): Diskussion von Kants vernunftrechtlichem Ansatz, der den Vertrag als Idee und nicht als historischen Akt versteht.
4.1 Der Naturzustand: Definition des Naturzustandes durch die fehlende Rechtssicherheit des Eigentums.
4.2 Die Begründung des Staates: Erörterung der staatlichen Notwendigkeit zur Sicherung des Eigentums und der Rechtsordnung.
4.3 Das vernunftrechtliche Staatsverständnis bei Kant: Beschreibung der Bindung des Staates an die Vertragsidee und das Ideal der republikanischen Verfassung.
5. Schlussbemerkung: Fazit und Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der drei Vertragstheorien hinsichtlich ihrer Bedeutung für die staatliche Legitimation.
Schlüsselwörter
Vertragstheorie, Naturzustand, Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau, Immanuel Kant, Gesellschaftsvertrag, Leviathan, Gemeinwille, Volkssouveränität, Staat, Rechtssicherheit, Eigentum, methodologischer Individualismus, Herrschaftsmodell, Vernunftrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den klassischen Vertragstheorien von Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant und deren Bedeutung für die Begründung staatlicher Ordnung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das Menschenbild, der vorstaatliche Naturzustand, die Konstruktion des Gesellschaftsvertrags und die daraus folgenden Staatsmodelle.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die kompakte Darstellung und der Vergleich der Theorien dieser drei Denker hinsichtlich der Legitimation und der Grenzen staatlicher Herrschaft.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine systematische und chronologische Analyse der Primär- und Sekundärliteratur zu den jeweiligen Vertragstheorien durchgeführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in drei große Abschnitte, die jeweils den Naturzustand, den Vertrag und das Staatsverständnis von Hobbes, Rousseau und Kant detailliert beleuchten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe umfassen Vertragstheorie, Naturzustand, Gesellschaftsvertrag, Gemeinwille, Volkssouveränität und vernunftrechtliche Staatsbegründung.
Wie unterscheidet sich Kants Vertragsverständnis von dem seiner Vorgänger?
Kant verwirft den Gedanken eines historischen, einmaligen Gründungsaktes und interpretiert den Vertrag stattdessen als eine rechtliche Idee, an der staatliches Handeln gemessen werden muss.
Was ist bei Rousseau das entscheidende Kriterium für Legitimität?
Die Legitimität staatlicher Ordnung entspringt bei Rousseau ausschließlich dem Gemeinwillen, der durch die direkte Beteiligung der Bürger an der Gesetzgebung ermittelt wird.
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- Thomas Kaiser (Author), 2003, Klassische Vertragstheorien. Hobbes, Rousseau und Kant., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23442