Einleitung
Der 1986 durch das 2. WiKG in das StGB eingefügte Tatbestand des § 202a StGB(1) ist Teil der Maßnahmen des Gesetzgebers zur Bekämpfung der Computerkriminalität(2). Die steigende Relevanz der Bekämpfung der Datennetzkriminalität wird dadurch deutlich, dass in den Jahren 1980- 1983 nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes nur 1 % der Taten (10 –20 Fälle /Jahr) erfasst wurden(3). Unter Beachtung der enormen Verbreitung von Heimcomputern und Datennetzen (Ende 2000 surften 40% der Bevölkerung Deutschlands zwischen 14 und 69 Jahren im Internet(4)), sowie der stetig steigenden Anzahl von Datenbanken und Datenübertragungssystemen ist auch ein rapider Anstieg der Datennetzkriminalität festzustellen. Das belegen die neusten Zahlen des Bundeskriminalamtes(5). Hiernach ist die Anzahl der registrierten Fälle in den Jahren 1999-2000 von 210 auf 538 angestiegen. Das bedeutet ein Anstieg um 156,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Aufklärungsquote lag laut Bundesregierung aber bei 46,6 % - 95 %(6). Die dennoch vergleichsweise geringe Bedeutung im weiten Gebiet der Computerkriminalität belegt folgende Übersicht:
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1 Schmitz, in JA 1995, S. 478.
2 Schünemann, LK, § 202a, Rn.1.
3 Winkelbauer, CR 1985, S. 41; Steinke, in NStZ 1984, S. 297.
4 BMWi- Newsletter v. 27.12.2000.
5 PKS, S. 242.
6 MMR aktuell, S. XIII.
Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- § 202a StGB, § 17 UWG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht den rechtlichen Rahmen für den Schutz von Daten und die strafrechtliche Verfolgung von Computer- und Datennetzkriminalität. Sie fokussiert sich insbesondere auf die §§ 202a StGB und 17 UWG, die für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und den Schutz von Betriebsgeheimnissen relevant sind.
- Analyse des rechtlichen Hintergrunds von § 202a StGB und § 17 UWG
- Bewertung der Wirksamkeit dieser Vorschriften im Kampf gegen Computer- und Datennetzkriminalität
- Diskussion aktueller Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich der Cyberkriminalität
- Bewertung der Rolle des Strafrechts im Schutz von Daten und der Gewährleistung von Datensicherheit
Zusammenfassung der Kapitel
- Das Kapitel „Literaturverzeichnis“ bietet einen Überblick über die relevanten Quellen, die für die Seminararbeit herangezogen wurden.
- Das Kapitel „§ 202a StGB, § 17 UWG“ befasst sich mit der rechtlichen Grundlage und den Anwendungsbereichen der §§ 202a StGB und 17 UWG im Kontext der Computer- und Datennetzkriminalität.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die rechtlichen Aspekte von Computer- und Datennetzkriminalität, insbesondere auf die §§ 202a StGB und 17 UWG. Weitere wichtige Schlüsselwörter sind: Wirtschaftskriminalität, Datenschutz, Datensicherheit, Betriebsgeheimnisse, Cyberkriminalität, Strafrecht.
- Arbeit zitieren
- Stephan Tölpe (Autor:in), 2002, § 202a StGB, § 17 UWG (Stand 2002), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2344