In den vergangenen Jahrzehnten entwickelte sich in Europa eine zunehmend stärker
werdende Tendenz, die innereuropäischen Handelshemmnisse in vielen Bereichen des
Wirtschaftslebens abzubauen, um einerseits einen für alle EU- Länder zugänglicheren
gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen und andererseits den Handelsblöcken USA und Asien
wirksamer wirtschaftlich entgegentreten zu können.
Um die Öffnung des gemeinsamen Marktes durch eine wettbewerbsfördernde
Wirtschaftspolitik auch großen mitgliedsstaatlichen Kapitalgesellschaften zugute kommen zu
lassen, verabschiedete die EU am 08.10.2001 die Verordnung (EG) 2157/20011 zur
Schaffung der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Diese Verordnung,
deren Erlass bereits seit 1959 immer wieder angeregt und diskutiert wurde2, soll es nunmehr
kapitalstarken und international ausgerichteten Gesellschaften ermöglichen, ihr
Wirtschaftspotential durch Konzentrations- und Fusionsmaßnahmen länderübergreifend
zusammenzufassen3. Die genaue und detaillierte Kodifizierung der notwendigen rechtlichen
Rahmenbedingungen, vergleichbar einem europäischen Aktienrecht, wurde allerdings im
Verhandlungszeitraum der letzten Jahrzehnte zunehmend abgelehnt, was ein gegenüber den
ersten Entwürfen zur SE-VO im Umfang erheblich geschmälertes Regelwerk zur
Konsequenz hatte. Viele Bereiche des Aktienrechts der SE blieben ungeregelt bzw. wurden
durch Verweise auf die in den jeweiligen Mitgliedsstaaten geltenden Rechtsnormen versucht
abzudecken. Inwieweit dies gelungen ist und in welchen Bereichen europäischer legislativer
Handlungsbedarf besteht, wird sich erst mit den ersten SE-Gründungen bis ins Detail zeigen.
Die vorliegende Arbeit versucht, einen Teilbereich der SE-VO daraufhin zu beleuchten, wie
und nach welchen Vorschriften bestimmte Unternehmensentwicklungen rechtlich zu
behandeln sind und in welchen Punkten gesetzgeberischer Ausfüllungsbedarf besteht.
Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist daher der kaum durch die SE-VO geregelte
Bereich der Beendigung und Umwandlung der SE. Entgegen früherer Entwürfe zur SE-VO
(etwa dem Verordnungsvorschlag von 1991, der ausführliche Vorschriften in den Art. 115 –
130 SE-VOV 1991 vorsah) enthält die aktuelle Fassung nur wenige Bestimmungen, wie in
den genannten Fällen zu verfahren ist;[...]
1 Abgedruckt im Abl.EU, L 294/1, 2001.
2 Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, Rn. 392, m. w. N.
3 Vgl. Abs. II der Einführung zur Verordnung, a.a.O.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die Verweisung auf nationales Recht als Ausgangsproblem der Art. 63 ff SE-VO
III. Die Insolvenz der SE
a.) Bestimmung der maßgeblichen Rechtsvorschriften
b.) Die Voraussetzungen des Insolvenzverfahrens, Art. 63 SE-VO, §§ 17 ff InsO
c.) Rechtsfolgen
d.) Die zwingende flankierende Vorschrift des Art. 13 SE-VO
IV. Die Auflösung der SE
a.) Die ausdrücklichen Auflösungsgründe nach Art. 63f. SE-VO
b.) Weitere wichtige Auflösungsgründe
aa.) Beschluss der Hauptversammlung
bb.) Insolvenz als Auflösungsgrund, § 262 I Nr. 3 AktG
cc.) Zeitablauf, § 262 I Nr. 1 AktG
dd.) Nichtigkeitsklage, § 275 AktG; Verfügung des Registergerichts wg. Satzungsfehlern, § 262 I Nr. 5 AktG, Löschung, § 141 a, 142, 144 FGG
c.) Liquidation der Gesellschaft
V. Die Rückumwandlung der SE
a.) Voraussetzungen und Einschränkungen nach Art. 66 SE-VO
b.) Spaltung einer SE in nationale Aktiengesellschaften
c.) Verschmelzung der SE mit einer Aktiengesellschaft nationalen Rechts
d.) Missbrauchsproblematik
VI. Anforderungen an ein Ausführungsgesetz
VII. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die rechtliche Ausgestaltung der Beendigung und Umwandlung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), da die SE-Verordnung diese Bereiche nur rudimentär regelt und weitgehend auf nationales Recht verweist. Ziel ist es, den legislativen Ausfüllungsbedarf zu identifizieren und Lösungen für auftretende Auslegungsprobleme in der Praxis zu erörtern.
- Verweisungssystematik der SE-VO auf nationales Recht
- Insolvenzrechtliche Behandlung der SE
- Auflösungsgründe und das Liquidationsverfahren der SE
- Möglichkeiten und Einschränkungen der Rückumwandlung
- Missbrauchsproblematik und Mitbestimmungsaspekte
Auszug aus dem Buch
Die Verweisung auf nationales Recht als Ausgangsproblem der Art. 63 ff SE-VO
Wie eingangs erwähnt, arbeitet die SE-VO mit einer ausgeprägten Verweisungstechnik, deren Zweck es ist, die Regelungsdichte zu Gunsten einer multinationalen Interessen gerecht werdenden Rechtsform gering zu halten. Dies verdeutlicht bereits, wie unterschiedlich die Vorstellungen in der EU hinsichtlich eines einheitlichen Regelwerks waren. Die Verweisungen innerhalb der VO, etwa die Generalverweisung des Art. 9 I c.) SE-VO oder diejenige in Art. 63 in das Recht der Mitgliedsstaaten, führen zu einer Vielfältigkeit der auf die SE anwendbaren Rechtsnormen und somit zu einer Reihe unterschiedlicher denkbarer SE-Gesellschaften.
Die Generalverweisung des Art. 9 I arbeitet hier mit einer Regelungspyramide, die zunächst die Bestimmungen der VO, sofern diese es zulässt, die Satzung der SE und schließlich für die ungeregelten Bereiche die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für anwendbar erklärt. Für den Hauptgegenstand dieser Arbeit, die Beendigung der SE, wurden in Art. 63 eigene Verweisungsregeln geschaffen, welche vorsehen, dass die Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung, ähnliche Verfahren und auch die Beschlussfassung durch die Hauptversammlung mittels derjenigen Rechtsvorschriften abzuwickeln sind, die für eine Aktiengesellschaft maßgeblich wären, die nach dem Recht des Sitzstaates gegründet worden ist. Diese der Generalverweisung durch das gemeinschaftsrechtliche Spezialitätsprinzip vorgehende einfache Verweisung verlangt, dass nationales Recht anzuwenden ist; dies bedeutet bei genauer Betrachtung der Norm, dass dasjenige nationale Recht maßgeblich ist, in welchem die SE zur Zeit der Beendigung ihren Sitz hat.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Beschreibt die Entstehung der SE als europäische Rechtsform und skizziert den Fokus der Arbeit auf die unzureichende Regelung der Beendigung und Umwandlung.
II. Die Verweisung auf nationales Recht als Ausgangsproblem der Art. 63 ff SE-VO: Erläutert die Verweisungstechnik der SE-VO und die daraus resultierende Notwendigkeit, nationales Recht anzuwenden.
III. Die Insolvenz der SE: Untersucht die Handhabung der Insolvenz einer SE unter Berücksichtigung nationaler Vorschriften wie der InsO.
IV. Die Auflösung der SE: Analysiert verschiedene Auflösungsgründe und das Liquidationsverfahren unter dem Aspekt der notwendigen nationalen Ergänzungen.
V. Die Rückumwandlung der SE: Behandelt die Bedingungen und die Missbrauchsproblematik der Rückumwandlung einer SE in eine nationale Aktiengesellschaft.
VI. Anforderungen an ein Ausführungsgesetz: Formuliert Forderungen an den deutschen Gesetzgeber zur Klarstellung der Rechtslage durch ein Ausführungsgesetz.
VII. Ergebnis: Zieht das Fazit, dass die SE-VO einer weiteren Konkretisierung bedarf, um für Wirtschaftsunternehmen praxistauglich und rechtssicher zu sein.
Schlüsselwörter
Europäische Aktiengesellschaft, SE, Beendigung, Insolvenz, Auflösung, Liquidation, Rückumwandlung, Sitztheorie, SE-Verordnung, nationales Recht, Umwandlungsgesetz, Satzungsrecht, Mitbestimmung, Rechtsform, Gesellschaftsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Situation bei der Beendigung und Umwandlung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) angesichts der lückenhaften Regelungen in der SE-Verordnung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Verweisungstechnik der SE-VO, der insolvenzrechtlichen Behandlung, verschiedenen Auflösungsgründen und den Anforderungen an ein nationales Ausführungsgesetz.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, in welchen Bereichen aufgrund fehlender europäischer Regelungen nationales Recht angewendet werden muss und wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode, um den Wortlaut und den Sinn der SE-VO-Bestimmungen in Bezug auf die gesellschaftsrechtliche Praxis zu interpretieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Insolvenz der SE, der verschiedenen Auflösungsgründe nach deutschem Aktienrecht sowie die Diskussion über die formwechselnde Rückumwandlung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit dreht sich primär um die SE, ihre Beendigung, die Insolvenz sowie die Schnittstellen zwischen europäischem Statut und nationalem Gesellschaftsrecht.
Wie soll nach Auffassung des Autors die Liquidation einer monistisch geführten SE erfolgen?
Der Autor plädiert dafür, dass aufgrund der fehlenden Regelung und zur Wahrung der Europarechtskonformität der Verwaltungsrat als Liquidationsorgan anzusehen ist.
Warum ist die Rückumwandlung eine Missbrauchsproblematik?
Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen durch eine Rückumwandlung in Staaten mit niedrigeren Standards gezielt Mitbestimmungsregelungen der Arbeitnehmer umgehen.
- Quote paper
- Jörg Böhmer (Author), 2004, Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) - Auflösung, Insolvenz und Rückumwandlung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23475